Wärmewende ante portas?
Die Wärmewende wird im Rahmen der Energiewende immer noch stiefmütterlich behandelt, obwohl die Klimaschutzziele ohne deutlichere Anstrengungen im Wärmesektor nicht zu erreichen sind. Die Herausforderungen, die Wärmeversorgung effizienter zu machen und auf eine Versorgung aus erneuerbaren Energien umzustellen, sind vielfältig. Die Stiftung Umweltenergierecht nimmt deshalb in den nächsten Jahren in zwei neuen Projekten einerseits unter die Lupe, wie die Fernwärmeversorgung effizienter gestaltet werden könnte. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der kommunalen Wärmeleitplanung.
Die Digitalisierung soll auch in die Fernwärmeversorgung einziehen. Hierfür untersucht das Vorhaben „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“, wie die Fernwärmeversorgung und die dahinterliegenden Geschäftsprozesse digitalisiert werden können, um Effizienzpotentiale zu heben. Zusammen mit den Projektpartnern AGFW e. V., Universität Stuttgart, GEF Ingenieur AG und Indevo GmbH arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht in diesem Projekt insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen auf, die bei der Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten gelten.
Damit erweitert die Stiftung Umweltenergierecht ihre Forschungen im Bereich Datenschutzrecht vom Stromsektor (in den Vorhaben pebbles und InDEED) auch auf den Wärmesektor. Denn Digitalisierung bedeutet auch, Verbrauchs- und Erzeugerdaten sowie noch sensiblere Informationen über das häusliche Nutzungsverhalten zu erheben und nutzen. Dazu gehören beispielsweise Daten über das individuelle Heizverhalten der Verbraucher. Um die Wärmeversorgung effizienter zu gestalten, könnten mit Hilfe solcher Daten Heizungen extern gesteuert werden und die Temperatur in den Haushalten intelligent reguliert werden. Dies müsste aber auch zu den Komfortanforderungen der Verbraucher passen: Inwieweit sind diese bereit, die Steuerung über die Haustemperatur aus den Händen zu geben? Ob die geltenden rechtlichen Vorgaben dies jedenfalls heute schon ermöglichen oder angepasst werden müssen, soll das Projekt zeigen.
Neue Instrumente braucht das Land
Eine andere wichtige Baustelle der Wärmewende ist die Wärmeplanung der Kommunen, die bisher mit Ausnahme von Baden-Württemberg in keinem Bundesland verpflichtend ist, aber eine wesentliche Grundlage für eine koordinierte Transformation der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene darstellen kann. Mangels einer rechtlichen Pflicht findet derzeit eine gemeindeübergreifende Wärmeplanung nur in wenigen Fällen statt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Unklare Akteursstrukturen, geringe Motivation, fehlende Ressourcen und Daten oder nicht ausreichende rechtliche Grundlagen. Das Vorhaben „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ will hier neue Optionen für die Weiterentwicklung des Baurechts aufzeigen und erforscht deshalb – zusammen mit der adelphi research gGmbH und in Kooperation mit Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen – die rechtlichen Möglichkeiten, ein neues Instrument für die kommunale Wärmeleitplanung zu entwickeln.
Es soll Kommunen in Zukunft dabei unterstützen, eine Wärmeplanung für das Gemeindegebiet durchzuführen und den Bürgern Angebote zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung unterbreiten zu können. Neu ist dabei der Ansatz, dass Kommunen das gesamte Gemeindegebiet beplanen und sogenannte Eignungsgebiete für bestimmte Wärmeversorgungstechniken ausweisen können. In diesen soll aber – im Unterschied etwa zu einem „Anschluss- und Benutzungszwang“ – keine Pflicht bestehen, diese Technologie zu verwenden, sondern eine finanzielle Förderung ermöglicht werden, die die Verbraucher dazu anregt, auf erneuerbare Energien umzusteigen.
Die beiden neuen Projekte fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Näheres erfahren Sie auf unseren Projektseiten.