Was ist eine Anlage?

In dem Forschungsvorhaben „Übergreifendes Energierecht“ arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie u.a. zusammen mit Becker Büttner Held und dem Ecologic Institut an der Frage, wie sich im strombezogenen Energierecht eine höhere Konsistenz herstellen lässt.

Dabei geht es nicht nur um eine bessere Abstimmung etwa von Definitionen in unterschiedlichen Rechtsquellen, sondern auch um die Verständlichkeit und Praktikabilität von Normen innerhalb desselben Gesetzes. So geht die Stiftung der Frage nach, ob und wie der Anlagenbegriff des EEG geschärft werden muss. Hier hatte nicht zuletzt ein Urteil des Bundesgerichtshofes Ende letzten Jahres für Aufsehen gesorgt, in dem Deutschlands oberste Zivilrichter entgegen der bisher vorherrschenden Rechtsauffassung festhielten, dass nicht das einzelne PV-Modul eine „Anlage“ im Sinne des EEG sei, sondern das gesamte „Solarkraftwerk“.

Im Herbst wird das Konsortium seine Überlegungen zum Anlagenbegriff in einem Expertenworkshop in Berlin erstmals zur Diskussion stellen.

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Was ist eine Anlage und wenn ja wie viele?