Ein Interview mit Herrn Dr. Carsten König: Forscher in einem dynamischen Rechtsgebiet
Herr Dr. König, Sie forschen an der Universität Göttingen im Bereich des Energierechts – was macht dieses Rechtsgebiet für Sie so interessant?
Dr. Carsten König: Das Energierecht ist ein sehr vielfältiges und dynamisches Rechtsgebiet. Es ist durch Gesetzeszwecke geprägt, die teilweise schwer miteinander in Einklang zu bringen sind, etwa Preisgünstigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit. Dadurch stellen sich immer wieder interessante Abwägungsfragen. In Teilen ist das Energierecht klassisches Marktordnungsrecht, in anderen Teilen eher Umweltrecht oder Verbraucherschutzrecht. Es ist ein politisches Rechtsgebiet und stetiger Veränderung unterworfen. Das haben zuletzt der Systemwandel im EEG und das Strommarktgesetz gezeigt. Das ist für die Praxis natürlich eine Herausforderung, für die Wissenschaft aber enorm spannend.
Welche Rolle kann die Stiftung Umweltenergierecht bei der Rechtsfortentwicklung spielen?
Dr. Carsten König: Gerade weil sich das Energierecht so schnell entwickelt, ist es wichtig, dies wissenschaftlich zu begleiten. Die Qualität der Gesetzgebung – auch rein „handwerklich“ – ist zuletzt stark kritisiert worden. Die Wissenschaft kann hier einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie Fehlentwicklungen offenlegt und Alternativen ausarbeitet. Außerdem ist die Wissenschaft eher als die Politik in der Lage, „einen Schritt vorauszudenken“. Das ist gerade in innovativen Gebieten wie dem Energierecht wichtig. Die Stiftung Umweltenergierecht verfügt über großes Know-how und ein tolles Netzwerk. Sie ist damit ideal positioniert, um in der immer komplexeren Welt des Energierechts den Überblick zu behalten.
Welchen besonderen Bezug haben Sie zur Stiftung?
Dr. Carsten König: Ich habe im Jahr 2013 den Dissertationspreis der Stiftung gewonnen, was natürlich eine große Ehre war. In meiner Doktorarbeit habe ich mich kritisch mit dem rechtlichen Rahmen für das Engpassmanagement in Deutschland sowie im europäischen Binnenmarkt auseinandergesetzt. Dabei geht es um die Auflösung von Nutzungskonflikten, die sich ergeben, wenn Teile des Stromnetzes vorübergehend überlastet sind. Gerade für Betreiber von EE-Anlagen ist das ein wichtiges Thema, weil ihre Anlagen in solchen Situationen oft abgeregelt werden.
Inwiefern ist das Studien- und Dissertationsprogramm der Stiftung aus Ihrer Sicht wichtig für die juristische Nachwuchsförderung?
Dr. Carsten König: Im Energierecht zu forschen ist für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine tolle Chance, aber auch eine Herausforderung. In den Lehrplänen der Universitäten hat das Energierecht keinen festen Platz. Das kann es schwierig machen, Gleichgesinnte zu finden, mit denen man seine Ideen diskutieren kann. Das Doktorandennetzwerk der Stiftung ist deshalb wirklich eine tolle Sache. Auch die regelmäßigen Workshops und Seminare, an denen der „Nachwuchs“ meist kostenlos teilnehmen kann, bieten gute Gelegenheiten zum Austausch und zur Vernetzung. Und natürlich ist auch die materielle Forschungsförderung durch den Dissertationspreis und Druckkostenzuschüsse für junge Menschen wichtig.
Warum unterstützen Sie die Stiftung Umweltenergierecht?
Dr. Carsten König: Ich habe selbst von den Angeboten der Stiftung profitiert und möchte anderen ermöglichen, die gleichen Chancen zu haben. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Energierecht ist spannend und eröffnet tolle Möglichkeiten. Die Nachwuchsförderung der Stiftung hilft dabei, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an dieses Rechtsgebiet heranzuführen. Ich finde es wichtig, dass solches Engagement durch private Initiative unterstützt wird. Gleichzeitig bin ich überzeugt, dass private Forschungsförderung auf möglichst breiter Basis stehen muss, damit sich keine Abhängigkeiten ergeben. Deshalb finde ich auch Spenden von kleineren Unternehmen und Einzelpersonen wichtig.
Werden auch Sie Unterstützer der Stiftung Umweltenergierecht. Weiterführende Hinweise erhalten Sie auf unseren Internetseiten „Stiften und Spenden“.