Liebe Leserinnen und Leser,

die Wogen der EEG-Novelle haben sich noch nicht geglättet, da rollt schon die nächste Welle von Rechtsänderungen auf die Energiewende zu. Die EU-Kommission hat ihr sogenanntes Winterpaket mit Vorschlägen für verschiedene Verordnungen und Richtlinien erarbeitet, um den europäischen Rechtsrahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien und das Energiemarktdesign neu auszutarieren. Dabei haben einzelne Vorschläge – ähnlich wie die Einführung von Ausschreibungen im EEG 2017 – das Potenzial, die Grundfesten der bisherigen Ordnung zu erschüttern.

Eckpunkte des zukünftigen Ordnungsrahmens waren durch den Europäischen Rat bereits festgelegt. So sollen zukünftig keine verbindlichen Ausbauziele für einzelne Mitgliedstaaten mehr gelten. Die nun unterbreiteten Vorschläge zur Absicherung des europäischen Gesamtziels bis 2030 sind dagegen eher schwach und erscheinen nicht geeignet, die Zielerreichung tatsächlich auch sicherzustellen. Ein besonders umstrittener Punkt ist sicherlich die geplante weitgehende Abschaffung des Einspeisevorrangs. Dieser ist die Voraussetzung für die erneuerbaren Energien, bei unzureichenden Netzkapazitäten überhaupt einspeisen und damit auch am Markt anbieten zu können.

Den Kommissionsvorschlag werden wir am 15. Dezember in einem Fachgespräch in Berlin näher beleuchten. Hierzu möchte ich Sie herzlich einladen.

Mit herzlichen Grüßen und den allerbesten Weihnachtswünschen

Ihr

Thorsten Müller