Gutachten für EU-Kommission zur Folgenabschätzung einer neuen EE-Richtlinie

Großprojekt: Die EU-Kommission nimmt sich die Neugestaltung des europäischen Rechtsrahmens für die Energie- und Klimapolitik vor.

Nicht weniger als eine Neugestaltung des europäischen Rechtsrahmens für die Energie- und Klimapolitik bis zum Jahr 2030 hatte sich die EU-Kommission zu Beginn des Jahres 2015 vorgenommen. Eine Vielzahl von bestehenden Rechtsakten sollte evaluiert und neue Bestimmungen entworfen werden. Damit soll auch die Erreichung der Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 sowie die Governance der Energieunion, also die Steuerung und Abstimmung der mitgliedsstaatlichen Energie- und Klimapolitiken, sichergestellt werden.

Forschungsauftrag der EU-Kommission zum Einsatz erneuerbarer Energien

Um dieses Großprojekt, wie es dann schließlich am 30. November 2016 in Form des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ von der EU-Kommission veröffentlicht wurde, umsetzen zu können, hat die Kommission im Vorfeld Aufträge an Experten der europäischen und nationalen Energiepolitik vergeben. Die Stiftung Umweltenergierecht war dabei Teil eines Konsortiums unter der Leitung des Energy Research Centre of the Netherlands (ECN), welches im Auftrag der EU-Kommission ein Gutachten über die Folgenabschätzung einer neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie erstellt hat. Unter dem Titel „Study on the impact assessment for a new Directive mainstreaming deployment of renewable energy and ensuring that the EU meets its 2030 renewable energy target“  wird dabei untersucht, in welcher Form und in welchen Anwendungsfeldern der Einsatz erneuerbarer Energien bereits zum Tragen kommt und wie dieser Einsatz noch stärker etabliert werden kann.

Neue Instrumente für „2030-Erneuerbaren-Ziel“: Stiftung untersucht rechtliche Bedingungen

Die Stiftung Umweltenergierecht hat in diesem Projekt die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Ausgestaltung neuer Handlungsinstrumente für die Erreichung des Erneuerbaren-Ziels bis zum Jahr 2030 untersucht. Die Stiftung konnte dabei sowohl auf ihre langjährige Erfahrung im Bereich des europäischen Umweltenergierechts zurückgreifen als auch auf ihre Erkenntnisse aus vielfältigen rechtsvergleichenden Projekten. Das Gutachten ist nunmehr von der EU-Kommission veröffentlicht worden und kann auf der Projektseite „Mainstreaming RES“ heruntergeladen werden.

https://stiftung-umweltenergierecht.de/projekte/mainstreaming-res/