Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

im Mai dieses Jahres wurde das Verfahren zum Winterpaket abgeschlossen, die EU hat sich neue Ziele und Vorgaben für ihre Energie- und Klimapolitik bis 2030 gegeben. Jetzt ist jeder Mitgliedstaat gefordert, seine nationale Politik neu zu bestimmen und die Neuregelungen in seine Rechtsordnung umzusetzen.

Manch einer von Ihnen hat die Verhandlungen auf EU-Ebene, sicherlich auch mit Hilfe unserer Veranstaltungen und Publikationen, eng verfolgt. Manch anderer betritt eher Neuland. Gemein ist allen jedoch die Frage: Was bedeutet der neue EU-Rahmen nunmehr konkret für die Entwicklung in Deutschland?

Wie kompliziert die Dinge liegen, lässt sich an einem Beispiel veranschaulichen: Mit der NABEG-Novelle wurden neue, ab Oktober 2021 geltende Regeln zum Redispatch von Erneuerbaren-Anlagen erlassen. Bereits zum 1.1.2020 tritt allerdings die neue EU-Strombinnenmarkt-Verordnung in Kraft. Diese enthält ihrerseits genaue Vorgaben für den Redispatch, einschließlich einer Entschädigungsklausel – auch für EEG-Anlagen. Es gelten damit schon sehr bald neue Regeln, aufgrund des Anwendungsvorrangs des EU-Rechts könnten die neuen NABEG-Regeln damit schlichtweg leerlaufen.

Dieser und weiteren Fragen möchten wir uns auf unserer Herbsttagung stellen und mit Ihnen diskutieren, welche in der Praxis bedeutsamen Folgen das neue EU-Recht für die Akteure in Deutschland bringt. Wir laden Sie sehr herzlich ein und würden uns freuen, Sie im September in Würzburg begrüßen zu können.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Fabian Pause