Erzeugung, Vermarktung und Verbrauch von EE-Strom durch Aggregatoren – aber wie?

Auch wenn bei manchem die Bezeichnung noch nicht ganz flüssig über die Lippen kommt, so sollen doch sogenannte Aggregatoren zukünftig eine immer stärkere und wichtigere Rolle bei Erzeugung, Vermarktung und Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien spielen. Mit welchen neuen Geschäftsmodellen dies gelingen kann und welche Hindernisse zu deren Umsetzung überwunden werden müssen, sind Fragen, mit denen sich das von der EU-Kommission im Rahmen des Horizon2020-Programms geförderte Projekt BestRES beschäftigt. Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht dabei alle rechtlichen Fragestellungen. Ende November fand nunmehr in Brüssel ein Erfahrungsaustausch mit dem Projektbeirat statt, bei dem es viel zu diskutieren gab.

Entwicklung von Grünstrom-Geschäftsmodellen

Wie kann der stetig wachsende Anteil grünen Stroms in die bestehenden Strukturen integriert werden?

Das Projekt BestRES (der Kurztitel steht für Best practices and implementation of innovative business models for Renewable Energies aggregatorS) stellt konkrete Überlegungen an, wie der stetig wachsende Anteil grünen Stroms in die bestehenden Strukturen integriert werden kann. Dabei werden in neun europäischen Vergleichsstaaten Wege erarbeitet, um die Rolle von Grünstrom-Aggregatoren zu verbessern. In den letzten Monaten haben die Projektpartner bestehende und geplante Geschäftsmodelle, insbesondere der Grünstromvermarktung, auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit und rechtliche Umsetzbarkeit hin untersucht. Die Geschäftsmodelle mit den besten Erfolgsaussichten werden derzeit angewendet und dabei fortlaufend analysiert, um Erkenntnisse für andere Marktteilnehmer abzuleiten und zu veröffentlichen.

Geschäftsmodelle als Grundlage für konkrete Politik- und Rechtsempfehlungen

Im Jahr 2018 werden die neuen Geschäftsmodelle dann vollständig umgesetzt. Die dabei gewonnenen Ergebnisse bilden dann die Grundlage für konkrete Politik- und Rechtsempfehlungen auf europäischer und nationaler Ebene, wofür die Stiftung Umweltenergierecht federführend verantwortlich ist.

Die Mitglieder des Projektbeirats diskutieren die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung der Geschäftsmodelle.

Ende November wurden beim Treffen mit den Mitgliedern des Projektbeirats, der sich aus Vertretern von Energieverbänden auf europäischer Ebene zusammensetzt, die zugrunde gelegten Annahmen und die bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung der Geschäftsmodelle vorgestellt und diskutiert. Besonderen Raum nahm die Diskussion um die Verankerung von neuen Rechten und Pflichten von Aggregatoren im EU-Energie-Winterpaket ein. Ferner tauschten sich Teilnehmer intensiv über die Herausforderungen aus, in den einzelnen Mitgliedstaaten den jeweiligen nationalen Rechtsrahmen so zu ändern, dass neue Wege durch neue Akteure bei Erzeugung, Vermarktung und Verbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien beschritten werden können.