Durch normative Ordnungen „surfen“
Dr. Tobias Klarmann ist seit 2022 als wissenschaftlicher Referent bei der Stiftung Umweltenergierecht tätig und forscht rund um das Thema Netze. Bevor der Jurist als wissenschaftlicher Referent zur Stiftung Umweltenergierecht gestoßen ist, lag sein rechtswissenschaftlicher Forschungsschwerpunkt im Migrationsrecht. Auf die Frage, wie es zu dieser thematischen Neuausrichtung kam, meint er: „Klimaschutz ist eine Art der Fluchtursachenbekämpfung.“
Für ihn sei das neue Tätigkeitsfeld nur folgerichtig, denn „wenn wir das mit der Energiewende nicht hinbekommen sollten, laufen wir Gefahr, dass weite Teile der Welt unbewohnbar werden und das bestehende System unseres Zusammenlebens nicht mehr funktioniert“. Sein Interesse am Umweltenergierecht ist außerdem nicht ganz neu: Schon als Student hatte er am Lehrstuhl für Umwelt- und Energierecht an der Universität Greifswald gearbeitet.
Seine Begeisterung für die Rechtswissenschaft liegt darin begründet, sich mit normativen Ordnungen auseinanderzusetzen. „Ich finde es spannend, komplexe Regelungssysteme zu analysieren, welche sich in Gesellschaften als Antworten auf schwierige Fragen herausgebildet haben.“
Die Regulierung der Netze, der er sich bei seiner Arbeit schwerpunktmäßig widmet, passt daher optimal: „Allein die Idee eines simulierten Marktes in der Anreizregulierung ist ein faszinierender Ansatz. Das Ganze dann noch eingebettet in ein Mehrebenensystem, welches vom Primärrecht der EU bis zu den Festlegungen der Bundesnetzagentur reicht. Da wird einem nicht langweilig.“ Dabei gefällt es ihm besonders, dass die Diskurse im Energierecht sachlich und konstruktiv verlaufen. Bei der Stiftung muss er sich zudem nicht auf die Analyse des bestehenden Rechtsrahmens beschränken, sondern kann Impulse für dessen Weiterentwicklung geben.