Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

„Gebäudeenergiegesetz vorerst gescheitert“ lautet eine jüngere Meldung aus dem Wärmesektor. Da sich der Koalitionsausschuss nicht auf einen Gesetzesentwurf einigen konnte, muss die lange erwartete Vereinheitlichung und Vereinfachung von EnEG, EEWärmeG und EnEV vertagt werden.  

Im Mittelpunkt der Kritik stehen die Verschärfung der energetischen Vorgaben und die damit verbundenen höheren Baukosten. Zwar kommt es nicht allein auf die Baukosten, sondern auf die Wirtschaftlichkeit und damit die Frage an, ob durch die erzielten Einsparungen die Kosten für die Einsparungsmaßnahmen erwirtschaftet werden. Sind die Heizkosten aber gering, weil der Marktpreis für fossile Brennstoffe niedrig und ein Preisanstieg nicht zu erwarten ist, werden sich energetische Sanierungsmaßnahmen in der Regel kaum rechnen. Dies gilt aber nur unter den derzeitigen Marktbedingungen, die auf der anderen Seite nicht geeignet sind, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

Es bedarf daher grundlegender Änderungen im Rechtsrahmen, um effektiv und volkswirtschaftlich möglichst effizient die Klimaschutzziele zu erreichen. Vor diesem Hintergrund werden wir unsere Forschungsaktivitäten für eine Dekarbonisierung des Gebäudebestandes fortsetzen und würden uns freuen, wenn Sie uns mit fachlicher und finanzieller Hilfe zur Seite stehen.

In diesem Sinne werden wir im Herbst 2017 unseren dritten Wärmeworkshop veranstalten, zu dem wir Sie bereits jetzt herzlich einladen!

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Ilka Hoffmann