Rückblick: Vorbild Dänemark – Windrekorde, Bürgernähe, Sektorenkopplung am 14. Juni in Berlin

k-Storebaeltsbroen_20150909_TH_0002_www.stateofgreen.comRund um uns dreht sich die Energiewende-Welt mit unterschiedlicher Geschwindigkeit. Dänemark, unser nördlicher Nachbar, wird auch in Deutschland immer wieder als Vorbild genannt. Dort gibt es einen sehr hohen Anteil an Windstrom, einzigartige Beteiligungsregelungen für Anwohner und ein hervorragendes Potential für eine weitreichende Sektorenkopplung.

In Kooperation mit der Königlich Dänischen Botschaft in Berlin sind wir zusammen mit Experten aus Dänemark der Frage nachgegangen, wie der Rechtsrahmen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Dänemark gestaltet ist, welche Vorgaben es für die Beteiligung von Anwohnern und Bürgern gibt und wie die Sektorenkopplung geregelt ist.

Wie sind die entsprechenden Regelungen bei unserem Nachbarn ausgestaltet? Wie funktionieren sie? Welche Erfahrungen wurden bisher damit gemacht? Inwieweit können diese Regelungen als Vorbild für Deutschland dienen? Und: Wie funktioniert die gegenseitige Öffnung der Fördersysteme für erneuerbare Energien, die sich mittlerweile abzeichnet?

Zwei Workshops im Vorhaben „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“ durchgeführt

Vorbild Dänemark – Windrekorde, Bürgernähe, SektorenkopplungSeit Februar dieses Jahres bearbeitet die Stiftung Umweltenergierecht in einem Konsortium mit dem Fraunhofer-ISI, der Prognos AG und dem ifeu einen Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, der die Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds zum Ziel hat. Mit dem Fonds werden Energieeinsparmaßnahmen in privaten Haushalten, Gewerbe und Industrie finanziell unterstützt. Die Erfahrungen der Akteure, die mit diesen Förderprogrammen des Energieeffizienzfonds befasst sind, sollen in das Vorhaben einfließen. Zu diesem Zweck hat das Konsortium im Mai und Juni zwei Workshops in Berlin durchgeführt.

Im ersten Workshop am 12. Mai wurden zunächst die dem Vorhaben zugrunde gelegten Methoden mit den Herangehensweisen anderer externer Evaluatoren abgeglichen. Rund 30 Teilnehmer diskutierten Zielsysteme, Indikatoren und Methoden der Evaluierung.

Der zweite Workshop am 20. Juni hatte zum Ziel, praxisnahe Chancen und Grenzen der Förderansätze des Effizienzfonds auszuloten und sich zu Weiterentwicklungsansätzen mit den rund 40 Teilnehmern auszutauschen. Die Teilnehmer teilten ihre Erkenntnisse und Ideen zu den Themen „Transparenz der Programme“, „Intelligentes Förderdesign“ sowie „Neue Fördermechanismen und -felder“.

Bundestag und Bundesrat beschließen EEG 2017 – Stiftung Umweltenergierecht aktualisiert Synopse zum EEG

KanzleramtAm 8. Juli wurde das „Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien“ vom Bundestag in 2. und 3. Lesung abschließend beraten und verabschiedet, am Nachmittag hat der Bundestag darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen, so dass damit das Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des EEG abgeschlossen ist. Für das Inkrafttreten des EEG 2017 ist damit nur noch die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt, außerdem noch die Beihilfegenehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat anlässlich des nunmehr abschließend feststehenden Inhalts des EEG 2017 die bereits zum Regierungsentwurf vom 8. Juni 2016 erstellte Synopse zum Vergleich der Neuregelungen zum EEG 2014 und der Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) aktualisiert und die im Bundestag vorgenommenen Änderungen eingearbeitet. Die aktualisierte Synopse können Sie hier abrufen.