Energiekrise und Beihilfenrecht:
Wie können wir den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen?

Mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ist die ohnehin aus Gründen des Klimaschutzes bestehende Dringlichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien noch deutlicher geworden. Die schnellstmögliche Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland ist das derzeit drängendste energiepolitische Ziel. In einem aktuellen Hintergrundpapier beschreiben Johanna Kamm und Dr. Markus Kahles die beihilfenrechtlichen Handlungsoptionen auf EU-Ebene, um den Ausbau erneuerbarer Energien in der aktuellen Energiekrise kurzfristig zu beschleunigen.

Nationale Fördermaßnahmen können oftmals erst umgesetzt werden, nachdem diese von der EU-Kommission beihilfenrechtlich genehmigt wurden. Das macht das EU-Beihilfenrecht zu einer zentralen Stellschraube für die Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren. Die Verfahren dazu sind jedoch aufwändig und langwierig. So warten Teile des EEG 2021 noch heute auf die Genehmigung aus Brüssel. Sofern sich daran nichts ändert, wird auch für das EEG 2023 mit entsprechenden Wartezeiten und Änderungen zu rechnen sein.

Das Beihilfenrecht nimmt eine zentrale Rolle bei der Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ein.

Die erst im Januar 2022 geänderten und in den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) enthaltenen Vorgaben sind konzeptionell nicht auf die neuen Herausforderungen und den angestrebten deutlich schnelleren Ausbau ausgerichtet. Erschwerend kommen Auslegungsschwierigkeiten hinsichtlich neu eingeführter Kriterien hinzu. Deshalb stellen sie ein Hemmnis für die angestrebte Beschleunigung dar. Die Stiftung Umweltenergierecht hat mögliche Wege für eine neue Gestaltung der Beihilfenverfahren untersucht, durch die eine Neuausrichtung der Erneuerbaren-Förderregelungen in den Mitgliedstaaten schneller und rechtssicherer erfolgen und der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden kann.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg

Die Untersuchungen der Stiftung zeigen: Lösungsräume bestehen, sie müssen nur genutzt werden. Die Beihilfenverfahren könnten durch klare und auf die gesetzlichen Mindestvorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie reduzierte Kriterien vereinfacht und beschleunigt werden. Zusätzliche Rechtssicherheit könnte die EU-Kommission mit einer Festlegung der Höchstdauer der Genehmigungsverfahren schaffen. Die entsprechenden Rahmenbedingungen kann die Kommission mittels eines temporären Beihilfenrahmens für den Ausbau erneuerbarer Energien einfach und unbürokratisch umsetzen. Das kann etwa innerhalb des für Mai angekündigten REPowerEU Planes erfolgen. Sollte die EU-Kommission nicht die Initiative ergreifen, verfügt aber auch der Rat über Möglichkeiten, beihilfenrechtliche Verfahrenserleichterungen umzusetzen.

Den Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 54 „Wege zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien im EU-Beihilfenrecht – Rechtsgrundlagen und Handlungsoptionen von EU-Kommission und Rat in der aktuellen Energiekrise“ von Johanna Kamm und Dr. Markus Kahles finden Sie zum kostenfreien Download hier auf unserer Homepage. Außerdem gibt es eine englische Zusammenfassung.