EEG-Umlage, 10-H und CO2-Bepreisung: Rechtsanwalt Wolfgang Baumann begleitet aktuelle Entwicklungen im Energiewirtschaftsrecht
Wolfgang Baumann ist Namensgeber der von ihm 1983 gegründeten Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB und seit 1989 Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Neben zahlreichen weiteren Engagements ist er Vorsitzender der Vereinigung für Bürger- und Menschenrechte, Beiratsvorsitzender der Studiengruppe Entwicklungsprobleme der Industriegesellschaft (STEIG) e. V., Ehrenmitglied der Deutschen Gesellschaft für Umwelt und Humantoxikologie (DGUHT) e. V. und Mitglied in der Gesellschaft für Umweltrecht e. V.. Er ist langjähriges Mitglied in den Bundesarbeitskreisen Immissionsschutz, Recht, Energie des BUND und pflegt darüber hinaus Mitgliedschaften in zahlreichen weiteren sozialen und kulturellen Organisationen. Er publiziert zu einschlägigen Fachthemen, ist Sachverständiger bei Anhörungen in Gesetzgebungsverfahren und Referent auf Fachtagungen.
Herr Baumann, Sie sind seit vielen Jahren sehr erfolgreich Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Würzburg. Inwiefern hat Sie Ihre Arbeit mit den Themen der Stiftung Umweltenergierecht zusammengebracht?
Für mich war Energierecht wesentlich auch Umweltrecht. Anfang der 80er Jahre waren es auf dem Energiesektor atomrechtliche Anlagenzulassungen wie die gerichtlichen Verfahren zur WAA-Wackersdorf, zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich und weiteren Atomanlagen. Auch bei den immissionsschutzrechtlichen Verfahren für Kohlekraftwerke ging es immer um Sicherheitsfragen und Luftreinhaltung. Erst um die Jahrtausendwende kamen im großen Umfang die Windkraftanlagen und die PV-Anlagen und damit das Energiewirtschaftsrecht in den Mittelpunkt meiner Arbeit. Heute spielen ganz besonders die großen HGÜ-Trassen SuedLink und SuedOstLink eine Rolle. Im Zusammenhang mit diesen Verfahren haben mich die breit gefächerten Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht sehr beeindruckt.
Welche gesetzlichen Anpassungen im Rechtsrahmen der Energiewende sind Ihrer Meinung nach am dringendsten?
Dringend erforderlich ist die Neuregelung der EEG-Umlage, die aus meiner Sicht fehlkonstruiert ist: Da die stromerzeugenden Braunkohlekraftwerke von der EEG-Umlage freigestellt sind, erzeugt die EEG-Umlage den Effekt, dass die Braunkohleverstromung zunimmt – und damit der CO2-Ausstoß, der 2017 erstmals wieder gestiegen ist. Es ist auch schwer nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber die Ausfälle durch die Förderung der stromintensiven Industrien in die Umlage reingepackt hat, eigentlich eine Staatsaufgabe. Im Übrigen bin ich für eine CO2-Bepreisung über neue Energiesteuersätze für fossile Energieträger (bemessen am Treibhausgaspotenzial). Eine solche Steuerregelung könnte europarechtskonform und in Einklang mit dem Welthandelsrecht gestaltet werden.
Welche Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach erforderlich, um den Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch bis 2020 um 65 % zu erhöhen und das Klimaschutzziel zu erreichen?
Vor unserer Haustür muss der bayerische Gesetzgeber die 10H-Abstandsregel für Windkraftanlagen abschaffen, die zu einem dramatischen Einbruch bei den neuen WKA geführt hat. Mit den Einnahmen aus der CO2-Abgabe können die Umlagen aus dem EEG-Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz finanziert werden und eventuell auch Steuern auf Strom, Erdgas und Heizöl wegfallen.
Warum fördern Sie die Stiftung Umweltenergierecht?
Weil ich das hohe Leistungsniveau der Stiftungsarbeit bei schlanker Organisation für absolut unterstützenswert halte.