Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
welche Entwicklung das Energiewenderecht in Deutschland nehmen wird, lässt sich nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungen nicht voraussagen. Letztlich hängt dies davon ab, wie die bestehenden Ziele bewertet und welche Instrumente zu deren Erreichung ausgewählt werden. Wenn allerdings die deutschen Klimaschutzziele für das Jahr 2020 sowie 2030 und 2050 eingehalten werden sollen, dann wird es erhebliche Veränderungen in unserer Energieversorgung und damit auch im Energierecht geben müssen.
Die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Deutschland mit dem Pariser Klimaschutzabkommen eingegangen ist, sind ebenfalls nur mit sehr weitreichenden Veränderungen zu erfüllen. Dabei verdeckt die Diskussion um die Abschaffung des EEG die weitaus wichtigere Frage nach der Neuordnung des Ordnungsrahmens für die Energiemärkte.
Unabhängig davon, wie sich die Entwicklungen im Allgemeinen und im Detail darstellen werden, ist eine Aufgabe aber offensichtlich: Es geht auch darum, die gewachsenen Rechtsstrukturen zu vereinfachen und neu zu strukturieren, um Komplexität zu reduzieren. Denn auch wenn Komplexität im weiteren Verlauf der Energiewende an vielen Stellen unvermeidbar ist, muss sie wo immer möglich vermieden werden. Gute Gesetzgebung gehört zu einer Grundvoraussetzung einer erfolgreichen Energiewende. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen in diesem Sinne am Energiewenderecht 2021 arbeiten.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Thorsten Müller