Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

am 1. April wird das EEG 20 Jahre alt. Das ist kein Scherz, sondern ein Grund zum Feiern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist in den letzten beiden Jahrzehnten nicht nur zu einem Exportschlager geworden, sondern hat sich auch bei uns in Deutschland als wichtigster Eckpfeiler der Energiewende behauptet. Zum EE-Anteil im deutschen Strommix jagt eine Rekordmeldung die nächste. Noch. Denn zuletzt ist der Ausbau der Windenergie an Land dramatisch eingebrochen. Für die kommenden Jahre steht ein Rückgang der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten im Raum. Ist das EEG in der Quarterlife Crisis? Wohl kaum, die Ursachen für die Zubauflaute liegen nicht im EEG, sondern vor allem im Planungs- und Genehmigungsrecht.

Der 20. Geburtstag des EEG ist eine passende Gelegenheit, einmal inne zu halten und zu fragen: Wo kommen wir her? Wo gehen wir hin? In einer Plenardebatte des Bundestages hieß es jüngst, das EEG gehöre abgeschafft. Doch was käme dann? Wer das EEG abschaffen will, muss auch sagen, wie es dann mit dem EE-Ausbau weitergehen soll. Alles andere wäre grob fahrlässig. Längst macht sich auch die Industrie Sorgen, dass der lahmende Zubau an Erneuerbaren die Versorgungssicherheit von morgen gefährdet. Die Weichen stehen daher eher auf Weiterentwicklung. Das EEG ist ein Gesetz, das immer in Bewegung war und bleiben wird.

Wir fragen uns, wie Bewegung auch in das übrige Energierecht kommen kann. Ist der verkrustete und hyperkomplexe Rechtsrahmen noch zeitgemäß? Oder brauchen wir einen strukturellen Neustart? Dass wir uns auf den Weg gemacht haben, diese Frage zu beantworten, zeigen wir Ihnen in unserer Titelstory.

Ich wünsche Ihnen eine gewinnende Lektüre.

Herzliche Grüße

Ihr Hartmut Kahl