Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die Einigung über einen Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD mag die große energiepolitische Vision vermissen lassen. Vor allem bei den Themen Kohleausstieg und CO2-Bepreisung hätte sich aus Klimaschutzperspektive sicherlich so mancher ein forscheres Vorgehen gewünscht. Auch Themen wie die Europäisierung oder künftige Finanzierung der Energiewende bleiben unterbelichtet.

Dennoch werden auch richtige Schwerpunkte mit umweltenergierechtlichen Auswirkungen gesetzt. Genannt seien an dieser Stelle nur die geplante Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch auf ca. 65 Prozent im Jahr 2030, die Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und auf See sowie Photovoltaik. Ohnehin finden sich große energiepolitische Umwälzungen oftmals nicht in Koalitionsverträgen. Dies gilt beispielsweise etwa für das Stromeinspeisungsgesetz und den Wiedereinstieg in den Atomausstieg.

In unserer Arbeit sehen wir es daher als strategische Aufgabe an, uns sowohl um prominente als auch um weniger im Vordergrund stehende energierechtliche Themen zu kümmern. Im Sinne vorausschauenden Denkens und Handelns, ist es Aufgabe der Wissenschaft, diejenigen Themen konzeptionell vorzubereiten, die eine Relevanz haben können. So haben wir seit unserer Gründung die vergangenen sieben Jahre gearbeitet und werden es auch in den kommenden vier Jahren tun. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen in den vielfältigen Bereichen des Umweltenergierechts in der jetzt endlich startenden Legislaturperiode.

Mit herzlichen Grüßen

Dr. Markus Kahles