Themen, die wir mit Ihnen an unserer Seite bearbeiten wollen

Auch wenn Jamaika gescheitert ist und die Regierungsbildung andauert, wird 2018 von vielfältigen energiepolitischen Entscheidungen geprägt sein. Daraus folgen eine Vielzahl an Rechtsfragen, zu denen wir forschen und Lösungsansätze entwickeln werden. Wir freuen uns, diese Herausforderung gemeinsam mit Ihnen anzugehen.

Die Zukunft des EEG

Eine sehr zeitnahe EEG-Änderung ist angesichts des im Sommer 2018 auslaufenden Moratoriums für die Bürgerenergieanlagen fast schon unvermeidbar. Im Mittelpunkt unserer Forschungsarbeit steht zudem die Neuordnung der EEG-Umlage, die sich zum Hemmschuh u.a. für Flexibilität sowie Direktbelieferungs- und Eigenversorgungsmodelle entwickelt hat.

Rechtliche Weichenstellungen: CO2-Bepreisung & Co.

Besonders wichtige Weichenstellungen sind im Ordnungsrahmen für das Energiewirtschaftssystem zu treffen. Der Einführung einer CO2-Bepreisung könnte hier eine entscheidende Rolle zukommen. Mit Sektorenkopplung, Digitalisierung und der unmittelbaren Vermarktung von Grünstrom werden uns zudem weitere Themenbereiche beschäftigen, die eine Neujustierung der bestehenden rechtlichen Regelungen benötigen, um ihre Wirkungen für die Energiewende entfalten zu können. Bedeutend ist zudem das Planungs- und Genehmigungsrecht: Es müssen ausreichend Flächen für die erneuerbaren Energien verfügbar sein und die dort geplanten Anlagen auch genehmigt werden können.

Europäische Rechtsentwicklung

Über all diesen Prozessen in Deutschland steht die europäische Rechtsentwicklung im Rahmen des EU-Energie-Winterpakets. Dieses wird vermutlich in 2018 abgeschlossen, so dass viele Rechtsfragen zu klären sein werden – z.B. zur Neufassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie oder zum Einspeisevorrang von Erneuerbaren-Strom. Welche Auswirkungen wird dies auf das deutsche Energiewenderecht haben?

Recht vereinfachen: Erarbeitung eines Energiegesetzbuchs

All diesen Themen gemein ist die in den letzten Jahren erheblich gewachsene Komplexität des Energierechts. Wir werden uns daher die dringend notwendige Neusystematisierung, Vereinfachung und übergreifende Neustrukturierung des Energierechts zur Aufgabe machen. Angesichts der Fülle an Veränderungen in der Energiewirtschaft wird die Energiewende nicht mit wenigen Paragrafen zum Erfolg geführt werden können. Dies rechtfertigt aber nicht die bestehenden, überkomplexen Regelungsstrukturen und Widersprüche im heutigen Recht. Ein solches Energierecht aus einem Guss ist eine anspruchsvolle Herausforderung, der wir uns in einem 2018 startenden Prozess zuwenden.

Forschung fördern und gemeinsam mehr bewirken

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Anne Rosenstock
Leiterin Fundraising und Öffentlichkeitsarbeit
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