Fünf Jahre Stiftung Umweltenergierecht sind erst der Anfang

Fünf Jahre Stiftung Umweltenergierecht – ein lebhafter und in vielen Beziehungen erfolgreicher Abschnitt geht zu Ende. Dies ist aber kein Grund, sich auszuruhen. Angesichts der anstehenden Weichenstellungen im deutschen wie europäischen Energie- und Umweltenergierecht werden die nächsten fünf Jahre nicht weniger spannend und arbeitsintensiv.

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Die Baustellen der Neuordnung sind vielfältig: Ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz mit seinen bald zahllosen Verordnungen, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ebenso wie die Energieeinsparverordnung und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, das Raumordnung- und Genehmigungsrecht für Windenergieanlagen oder das Netzausbaubeschleunigungsgesetz mit dem Bundesbedarfsplangesetz – scheinbar zu jedem Regelwerk gibt es Änderungswünsche und -notwendigkeiten, um zu einem neuen Ordnungsrahmen für die zukünftige Energieversorgung in den Bereich Strom, Wärme und Verkehr zu kommen.

Der Rechtsrahmen für die Energiewende ist nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU heftig in Bewegung. Das Arbeitsprogramm der EU-Kommission für die nächsten Jahre beinhaltet die Überarbeitung vieler relevanter Richtlinien, Verordnungen und Leitlinien. Dabei wird es auch um eine neue Balance zwischen Europa und den Mitgliedstaaten in der Energiewende gehen, die tendenziell zu einer weiteren Kompetenzverschiebung Richtung Brüssel führen dürfte.

Das Problem liegt aber vor allen Dingen darin, dass die Mosaiksteinchen des Energiewenderechts noch nicht so liegen, dass bereits ein klares Bild zu erahnen oder gar zu erkennen wäre. Es fehlt an der großen, gemeinsamen Linie für das Gemeinschaftswerk Energiewende, an der sich die Einzelmaßnahmen messen lassen können. Vielleicht schafft die Klimaschutzeinigung von Paris mittelfristig eine Dynamik, um eine solche Linie zu entwickeln. Dies wäre im Hinblick auf den Klimaschutz angezeigt und im Interesse aller Beteiligten sehr wünschenswert.