Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen

Würzburg, 5. März 2024

Auf Einladung der Bund-Länder-Initiative Windenergie (BLWE) hat Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit Silke Lüers von der Deutschen WindGuard am 5. März 2024 zu genehmigungsrechtlichen und weiteren Fragen von Flugwindenergieanlagen einen Vortrag gehalten. Insbesondere wurde dabei die immissionsschutz- und luftverkehrsrechtliche Einordnung von Flugwindenergieanlagen thematisiert. Die Untersuchungen dazu erfolgten im Rahmen des Projekts EEG-Erfahrungsbericht Windenergie an Land, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durchgeführt wurde.

Grüner Wasserstoff in der Industrie: Neue Zielvorgaben und Anrechnungsregeln

Online, 4. März 2024

Künftig soll es im Industriesektor verbindliche Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff geben. So sieht es die Ende letzten Jahres novellierte Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor. Für die Anrechenbarkeit auf diese Zielvorgaben wird im Grundsatz auf bestehende Regeln für den Verkehrssektor zurückgegriffen. Allerdings ist noch nicht abschließend klar, ob für die Industrie auch die gegenwärtig nur für den Verkehrssektor geltende Wasserstoff-Delegierte-Verordnung 1:1 übernommen werden soll. In dieser Verordnung werden Anrechnungsvorgaben im Einzelnen konkretisiert.

Über die neuen Zielvorgaben, die Anrechenbarkeit von grünem Wasserstoff und damit zusammenhängende Auslegungsfragen berichtete Burkhard Hoffmann im Mittagsschnack am 4. März 2024, einem Format des Norddeutschen Reallabors. Der Vortrag knüpft an die Ergebnisse der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32 an, welche im November 2023 erschienen ist.

Ein Überblick der energierechtlichen Entwicklungen 2022/2023

Hamburg, 29. Februar 2024

Im Rahmen der 34. Sitzung des Forums Finanzierung und Recht der Erneuerbare Energien Clusteragentur Hamburg gab Dr. Markus Kahles, Forschungsgebietsleiter bei der Stiftung Umweltenergierecht, einen Überblick über wichtige Energierechtsnovellen im Bereich der erneuerbaren Energien mit Fokus auf das Jahr 2023. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf aktuelle und anstehende Entwicklungen im europäischen und deutschen Energierecht und diskutierte das aktuelle Regelungsumfeld für erneuerbare Energien mit den Teilnehmenden.

Gemeinsame Veröffentlichung eines Konzeptpapiers zur Ergänzung des Mechanismus von § 14a EnWG

München/Würzburg, 28. Februar 2024

In einem gemeinsamen Konzeptpapier der Stiftung Umweltenergierecht mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) im Verbundprojekt unIT-e² befassen sich die Forschenden mit einer marktbasierten Ergänzung des § 14a EnWG-Mechanismus. Dieser betrifft die sogenannte „Dimmung“ von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung und wurde zuletzt durch zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur näher ausgestaltet.

In dem Papier mit dem Titel „Der unIT-e² KOALA Ein anreizbasierter Mechanismus zur Koordination netzorientierter Steuerungsvorgänge“ geht es um die Koordination des Flexibilitätseinsatzes im Engpassfall auf Basis kurzfristiger Kapazitätsauktionen. Dadurch lassen sich Leistungsbeschränkungen in Engpassfällen bedarfsgerechter verteilen. Außerdem werden Lastverschiebungen über marktliche Mechanismen angereizt. Dr. Tobias Klarmann und Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht haben die rechtliche Umsetzbarkeit des Konzepts geprüft und herausgearbeitet, dass das Konzept mit dem bestehenden Rechtsrahmen auf nationaler und EU-Ebene kompatibel ist.

 

 

Anhörung zur Umsetzung der Vorgaben des WindBG und der Perspektiven des Freiflächenausbaus in Mecklenburg-Vorpommern

Würzburg/Schwerin, 22. Februar 2024

In der heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Stellung genommen. Die Änderungen sind insbesondere zur Umsetzung der Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) erforderlich, wonach in Mecklenburg-Vorpommern mindestens 1,4 Prozent der Landesfläche bis spätestens Ende 2027 und 2,1 Prozent bis spätestens Ende 2032 für die Windenergie auszuweisen sind.

Dr. Nils Wegner zeigte auf, dass der Gesetzentwurf aktuell auf eine Minimalumsetzung der Vorgaben abzielt und machte deutlich, wie die Umsetzung ambitionierter, aber auch rechtssicherer gemacht und dadurch auch der Vollzug erleichtert werden könnte. Mit Blick auf den Ausbau der Photovoltaik wurde eine schnellstmögliche Fortschreibung das Landesraumentwicklungsprogramms empfohlen, da ansonsten die derzeitigen Hemmnisse in Mecklenburg-Vorpommern nicht überwunden werden könnten.

Diesen neuen Pflichten unterliegen Unternehmen zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme

Berlin, 21. Februar 2024

Im November 2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden eine Vielzahl von Unternehmen nach § 16 EnEfG verpflichtet, im Unternehmen entstehende Abwärme möglichst zu vermeiden und die dennoch entstehende unvermeidbare Abwärme, soweit dies möglich und zumutbar ist, (wieder-)zuverwenden. Daneben werden diese Unternehmen gemäß § 17 EnEfG verpflichtet beim Aufbau einer Plattform für Abwärme zu unterstützen und hierfür jährlich die erforderlichen Informationen mitzuteilen.

Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht setzt sich in seiner aktuellen Kommentierung mit den neuen Pflichten auseinander und analysiert diese auch im Hinblick auf Unklarheiten bei der Rechtsanwendung.

Die Beschleunigungsgebiete nach der geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume bei der Umsetzung in nationales Recht

Würzburg, 8. Februar 2024

Das Konzept der „Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie“ bildet das Herzstück der mit Wirkung zum 20. November 2023 geänderten Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023. Die Beschleunigungsgebiete führen zu einem Paradigmenwechsel in den Planungs- und Genehmigungsverfahren und bieten ein erhebliches Vereinfachungs- und Beschleunigungspotenzial. Allerdings gehen damit auch zahlreiche neue, zusätzliche Anforderungen einher, die von Unklarheiten und Inkonsistenzen in der Richtlinie geprägt sind. Diese gilt es bei der Umsetzung in nationales Recht – für die enge Fristen gesetzt sind – zu beseitigen und pragmatische Lösungen im Sinne des Klimaschutzes zu finden.

Maria Deutinger und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht zeigen in der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 35 auf, welche Handlungsnotwendigkeiten und -spielräume für den nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung bestehen.

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Zum Online-Seminar am 21. Februar 2024

Windenergieflächen für das Saarland

Würzburg/Saarbrücken, 7. Februar 2024

Dr. Nils Wegner hat auf einer Veranstaltung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie des Saarlandes heute einen Vortrag zu den bauleitplanerischen Fragestellungen der Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) gehalten. Das Saarland will sich abweichend von den nach WindBG geforderten 1,8 Prozent das Ziel setzen, 2,0 Prozent des Landes bereits bis Ende 2030 und nicht erst Ende 2032 für die Windenergie auszuweisen. Umgesetzt werden sollen die Ausweisungen auf der Ebene der Gemeinden.

Dr. Nils Wegner zeigte, welche Neuerungen hier bei der Ausweisung von Windenergiegebieten zu beachten sind, unter welchen Voraussetzungen Flächen auf die Ziele anrechenbar sind und wie deren Erreichen festgestellt wird. Im Anschluss hieran wurden zahlreiche Einzelfragen mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden des Saarlandes diskutiert um Orientierung für die anstehenden Planungsverfahren zu geben.

Deutschlandtempo im „new normal“? Beitrag aus den Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht als Fachaufsatz

Würzburg, 31. Januar 2024

Deutschlandtempo im Zulassungsrecht als „new normal“? Mit dieser Frage beschäftigte sich Prof. Dr. Peter Schütte von BBG und Partner am 28. September 2023 bei den 25. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht. Auf Basis des Vortrags wurde nun ein Aufsatz von Peter Schütte und Sarah Langstädtler in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) veröffentlicht.

Der Beitrag befasst sich mit den Beschleunigungsmaßnahmen im Zulassungsrecht von Infrastrukturvorhaben mit Fokus auf den Gesetzgebungsinitiativen seit dem Frühjahr 2022. Das Ergebnis: Einige Instrumente zur Bewältigung einer drohenden Gasversorgungskrise seien nur Ausnahmevorschriften, gleichzeitig werde aber mit der Ausweitung der Gesetzgebungsinitiativen auf deutscher und europäischer Ebene dauerhaft ein „neues Deutschlandtempo“ im Zulassungsrecht etabliert.

Vorgaben für Heizungen und Gebäudeeffizienz: Vereinbar mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes?

Würzburg, 30. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungsanlagen die bereitgestellte Wärme zu mindestens 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen. Zudem werden auf EU-Ebene neue Effizienzvorgaben für Gebäude auf den Weg gebracht. Vor diesem Hintergrund geht die neue Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 34 von Dr. Maximilian Wimmer, Carsten von Gneisenau und Dr. Markus Kahles der Frage nach, welches Maß an Pflichten Gebäudeeigentümern zum Zwecke des Klimaschutzes und der Energieeffizienz aus verfassungsrechtlicher Sicht auferlegt werden darf.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar ist und auch die Effizienzanforderungen im künftigen EU-Recht bei ihrer Umsetzung in deutsches Recht mit der Eigentumsgarantie in Einklang gebracht werden könnten.

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Das neue EU-Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr: Zusätzliches Instrument für die nationalen THG-Minderungsziele

Berlin, 22. und 23. Januar 2024

Beim diesjährigen Fuels of the Future-Kongress in Berlin stellte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht das neue EU-Emissionshandelssystem für (unter anderem) den Straßenverkehr vor, welches ab 2027 den Mitgliedstaaten als zusätzliches Instrument bei der Erreichung ihrer nationalen Treibhausgas-Minderungsziele (THG) nach der EU-Lastenteilungsverordnung helfen soll.

Jana Nystens Vortrag fügte sich damit in die weitere Diskussion im Zentrum der Veranstaltung ein, wie die Politik in Deutschland und der EU gestaltet werden muss, um eine Balance zwischen Klimaschutz und Nachhaltigkeit im Verkehrssektor zu finden und die Energiewende zu vollziehen. Sie betonte insbesondere die Bedeutung des Zusammenspiels der unterschiedlichen Maßnahmen – auf EU- und nationaler Ebene – im Mehrebenensystem. Dies wurde auch mit dem Publikum diskutiert, am Beispiel der Erneuerbare-Energien-Quote bzw. der THG-Quote nach der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Neue Vorgaben für die Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem Klima-Sozialfonds: Was bedeutet das für die deutsche Klimagelddebatte?

Würzburg, 17. Januar 2024

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 33 „Verwendung der Finanzmittel aus dem EU-Emissionshandel und Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten der EU – Überblick sowie Finanzierung eines Klimagelds in Deutschland“ setzen sich Ronja Busch und Kimberly Harder von der Stiftung Umweltenergierecht mit den neuen Vorgaben zur Verwendung der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel und dem neuen Klima-Sozialfonds durch die Mitgliedstaaten auseinander. Die Autorinnen diskutieren zudem, ob ein nationales Klimageld aus den Einnahmen des EU-Emissionshandelssystems oder aus den Mittelzuweisungen des Klima-Sozialfonds finanziert werden könnte.

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die überarbeitete Emissionshandelsrichtlinie nun eine echte Rechtspflicht zur ausschließlichen Verwendung der Einnahmen aus der europäischen CO2-Bepreisung für energiewendebezogene, klimaschützende oder soziale Zwecke enthält. Auch bei der Verwendung der Mittelzuweisungen aus dem Klima-Sozialfonds macht der europäische Gesetzgeber konkrete Vorgaben zur Mittelverwendung.

Zur Einführung eines Klimageldes in Deutschland analysieren die Autorinnen die Möglichkeiten, dieses aus den Einnahmen der europäischen CO2-Bepreisung zu finanzieren. Hier sehen sie rechtliche Unsicherheiten. Zugleich zeigen sie aber auch mögliche Lösungsansätze auf.

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PV-Freiflächenanlagen: Auf die Gemeinden kommt es an!

Rendsburg, 16. Januar 2024

Auf Einladung der ARGE Netz hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht heute vor rund 250 Teilnehmenden auf der Regionalkonferenz „Energiewende Regional – Die Kraft der Gemeinden“ zu Neuerungen bei der Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen vorgetragen.

Auch wenn der Gesetzgeber für die Flächenbereitstellung jüngst zwei Privilegierungstatbestände im Planungsrecht geschaffen hat, so dass ein Bebauungsplan nicht mehr auf allen Flächen Voraussetzung für PV-Freiflächenanlagen ist, so bleiben die Gemeinden doch zentraler Akteur. „Auf die Gemeinden kommt es an“, ist sich Dr. Nils Wegner dann auch sicher und begründete dies auch in der Diskussion mit den zahlreichen kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. Mit der angekündigten Novelle des Baugesetzbuchs sind weitere Neuerungen im Rechtsrahmen angekündigt. Die Rechtslage entwickelt sich weiterhin dynamisch, die Stiftung Umweltenergierecht will hier Orientierung geben.

Gemeinsamer Praxisbericht im Projekt unIT-e² veröffentlicht

München/Würzburg, 20. Dezember 2023

Das Projekt unIT-e² legt als Reallabor einen besonderen Fokus auf die praktische Umsetzung und Erprobung der entwickelten Lösungen zur optimalen Integration von Elektromobilität ins Energiesystem. Hierzu werden im Projekt auch verschiedenen Feldtests durchgeführt. Diese werden im heute veröffentlichten Praxisbericht schwerpunktmäßig vorgestellt und diskutiert.

Neben den Feldtests werden Zwischenergebnisse aus begleitenden wissenschaftlichen und rechtlichen Analysen dargestellt sowie Handlungsoptionen in Bezug auf den politischen und regulatorischen Rahmen abgeleitet. Die Stiftung Umweltenergierecht hat hierzu einen Beitrag zu den wichtigsten Rechtsfragen im Bereich des bidirektionalen Ladens beigesteuert. Der Fokus liegt dabei auf den Strompreisbestandteilen sowie der Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023.

 

 

Ariadne@Brussels: Stiftung Umweltenergierecht organisiert drei zentrale Workshops zum EU-Energie- und Klimaschutzrecht

Brüssel, 5. bis 7. Dezember 2023

Die Stiftung Umweltenergierecht ist Teil des Kopernikus-Projekts Ariadne, das Strategien und Politikinstrumente für einen effektiven Klimaschutz erforscht. Für Fachleute aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft hat das Ariadne-Konsortium vom 5. bis zum 7. Dezember 2023 in Brüssel die Konferenz „Shaping EU climate and energy policy“ organisiert. Drei zentrale Workshops hat dabei die Stiftung Umweltenergierecht beigesteuert.

So referierten Johanna Kamm zum Thema „Electricity market design of the future – how can CfDs address the promotion needs of RES?“ (Moderation des Workshops Dr. Markus Kahles) und Ronja Busch zum Thema „Enhancing the EU Governance Mechanism for the 2030 and 2040 targets – how the Governance Regulation should be revised“ (Moderation des Workshops Fabian Pause). Jana Nysten und Ronja Busch hielten beim Workshop „Interactions between the new ETS II and national carbon pricing instruments – the case for „higher” national carbon prices? And what about the revenues?“ die beiden einleitenden Vorträge (Moderation: Fabian Pause).

Ferner stellte Jana Nysten beim Workshop „Climate clubs“ den (WTO-)rechtlichen Rahmen vor und Ronja Busch moderierte beim Foresight Workshop for the Next Generation of the Green Deal die Szenario-Gruppe “Competitiveness and Green Growth”.

Neues Recht für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft – Halbzeitbilanz des Norddeutschen Reallabors

Schwerin, 1. Dezember 2023

Im Rahmen des diesjährigen Konsortialtreffens des Norddeutschen Reallabors (NRL) am 1. Dezember 2023 hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die jüngsten Rechtsentwicklungen zur Unterstützung des Hochlaufs der Wasserstoffwirtschaft gegeben. Dabei ordnete er die sich aus Rechtsakten der EU gestiegenen Ziele aus der am 20. November in Kraft getretenen novellierten Erneuerbaren-Energien-Richtline (RED III)   und der Initiative „ReFuelEU Aviation“ ein, aus denen sich auch neue Herausforderungen für den Einsatz von Wasserstoff ergeben.

Im Weiteren ging er auf die geplante Beschleunigung bei der Genehmigung von Elektrolyseuren, Änderungen bei den Netzentgelten sowie die Entwürfe für eine novellierte 37. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) und der neuen Herkunftsnachweisregisterverordnung ein.

Digitalisierung der Fernwärmerversorgung: Vielzahl von Vorschriften des Datenschutzes und der Cybersecurity

Frankfurt am Main/Würzburg, 22. November 2023

Im Rahmen des Projekts EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen haben Oliver Antoni und Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht einen Beitrag zum Abschlussbericht „Guidebook for the Digitalisation of District Heating: Transforming Heat Networks for a Sustainable Future“ des International Energy Agency Technology Collaboration Programme in District Heating und Cooling (Annex TS4 | Digitalisation of district heating) verfasst. In ihrem Beitrag (Kapitel 9) stellen sie die europäischen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beim Umgang mit den Daten in der Fernwärmeversorgung und die teils neu erlassenen Regelungen zur Datensicherheit auf Grundlage des Cybersecurity Acts (EU 2019/881) sowie der NIS II (EU 2022/2555) dar.

Das Guidebook ist hier kostenfrei verfügbar.

Wärmeplanungsgesetz: Einheitliche Rahmenbedingungen mit Spielräumen für die Länder

Würzburg, 22. November 2022

Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht haben Oliver Antoni und Svenja Henschel die Regelungen des am 17. November 2023 beschlossenen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG) vorgestellt. Mit dem Gesetz vereinheitlicht der Bund die sich auf Länderebene in den letzten Jahren heterogen entwickelte Rechtslage zur Aufstellung und den Inhalten von Wärmeplänen.

Neben den wesentlichen Regelungen zur Durchführung und den Inhalten der Wärmeplanung wurde dabei ferner die rechtliche Verknüpfung des WPG mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die (fehlende) Rechtsverbindlichkeit der Wärmeplanung thematisiert, die als strategisches Planungsinstrument im Wesentlichen keine rechtliche Außenwirkung entfaltet. Im zweiten Schwerpunkt wurden die Umsetzungspflichten, aber auch die verbleibenden Regelungsspielräume der Länder beleuchtet. So können die Länder zunächst die planungsverantwortliche Stelle bestimmen und etwa für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ein vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung vorsehen oder regeln, dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung erfolgen kann (sog. Konvoi-Verfahren).

Datenschutz und Cybersicherheit: Viel ist rechtlich geregelt, aber auf Fernwärmeversorger kommt noch viel zu

Berlin, 21. November 2023

Auf der internationalen Fernwärmekonferenz des Fraunhofer IEE zum Thema „Digitalisation as the Enabler for High Performance District Heating Systems“ referierte Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht zu den rechtlichen Voraussetzungen für Datenschutz und Cybersicherheit im Bereich der Fernwärme und Fernkälteversorgung. In seinem Vortrag stellte er anhand der europäischen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dar, in welchen Fällen personenbezogene Daten vorliegen und durch die Fernwärme- und Fernkältebetreiber verarbeitet werden dürfen.

Darüber hinaus ging er auf die neuen Vorgaben der europäischen Netz- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS II) ein, die in Zukunft in nationales Recht umgesetzt werden müssen. „Sie werden – mit der Umsetzung in nationales Recht – jedenfalls für viele Fernwärmebetreiber die zu erfüllenden Anforderungen im Bereich der Cybersicherheit deutlich erhöhen, sowohl in qualitativer als auch quantitativer Hinsicht“, erklärt Carsten von Gneisenau.

Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung veröffentlicht und vorgestellt

Dessau-Roßlau/Würzburg, 20. und 21. November 2023

In den kommenden Jahren wird das Thema Repowering, d. h. das Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch moderne, leistungsstärkere Windenergieanlagen, weiter an Bedeutung gewinnen. Welche planerischen Möglich­keiten und Grenzen zur räumlichen Steuerung von Re­oweringvorhaben auf der regionalen und kommuna­len Ebene nach der Reform der Flächenbereitstellung für die Windenergie bestehen, ist Gegenstand der Praxishilfe zum Repowering in der Regional- und Kommunalplanung, die am 20. November 2023 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlicht wurde. Verfasst wurde die Praxishilfe von Dr. Nils Wegner und Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Projektes „Abbau von Hemmnissen für das Repowering“.

Am 21. November 2023 wurde die Praxishilfe von den beiden Autoren in einem Webinar vorgestellt. Im ersten Veranstaltungsblock präsentierten Dr. Nils Wegner und Steffen Benz in einem Vortrag die zentralen Inhalte der Praxishilfe. Im zweiten Block der Veranstaltung richtete sich der Fokus auf die Praxis: Ulrich Tasch vom Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (zum Vortrag) und Julia Blom von der ABO WIND AG (zum Vortrag) berichteten aus planerischer und unternehmerischer Perspektive anhand konkreter Beispiele, wie mit den Herausforderungen der Repoweringplanung in der Praxis umgegangen wird und welche Fragen sich hier weiterhin stellen.

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Das besonders hohe Gewicht der Erneuerbaren aufgrund von Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit

Würzburg, 20. November 2023

In ihrem Beitrag „Klimaschutz, Gesundheitsschutz und Versorgungssicherheit beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ in der aktuellen Ausgabe 11 der Zeitschrift für Umweltrecht (S. 604-611) setzen Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht die Aussagen des VG Braunschweig (Urt. v. 11. Mai 2022 – 2 A 100/19) in den Kontext des neuen § 2 EEG 2023.

Das VG Braunschweig hatte bereits vor Inkrafttreten von § 2 EEG 2023 zugunsten der Zulässigkeit einer Windenergieanlage gegen Höhenbeschränkungen entschieden, indem es im Rahmen der Abwägung das Interesse am Ausbau der Erneuerbaren wegen des Klimaschutzes, des klimawandelbedingten Lebens-, Gesundheits- und Eigentumsschutzes und der Energieversorgungssicherheit zurecht besonders hoch gewichtete. Damit zeichnete das Gericht – von der Fachwelt weitestgehend unbemerkt – gewissermaßen den nunmehr vom Gesetzgeber in § 2 EEG 2023 verbindlich festgelegten relativen Gewichtungsvorrang für die erneuerbaren Energien vor.

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Wasserstoff: Aktuelle Studie zeigt Notwendigkeit für kohärenten Rechtsrahmen

Würzburg, 20. November 2023

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 32, „Wie man (k)einen einheitlichen Rahmen für grünen Wasserstoff schafft“, analysieren Burkhard Hoffmann, Johanna Kamm und Fabian Pause von der Stiftung Umweltenergierecht die jüngsten Gesetzesänderungen der EU im Bereich Wasserstoff. Die Studie bewertet rechtlich die Wasserstoff-Delegierte-Verordnung in Verbindung mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie und ihrer heute in Kraft getretenen Novellierung. Dabei werden rechtliche Unklarheiten aufgezeigt, die sich gerade auch im Zusammenspiel der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung mit der ihr zugrundeliegenden Ermächtigungsgrundlage ergeben.

Die Autorinnen und Autoren zeigen auf, dass die Auslegung einzelner Regelungen in der Wasserstoff-Delegierte-Verordnung zu Schwierigkeiten führt und hieraus rechtliche Unsicherheiten entstehen. Aus diesen Ergebnissen lassen sich allgemeine Regelungsherausforderungen bei der Delegation von Rechtsakten an die EU-Kommission ableiten, die bei der Wahl dieses Rechtsinstruments berücksichtigt werden sollten. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen die Notwendigkeit einer klaren und kohärenten Grundlage im Gesetz, um die erfolgreiche Anwendung delegierter Rechtsakte zu gewährleisten.

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Beitrag über die Kerninhalte des neuen Wärmeplanungsgesetzes des Bundes

Würzburg, 16. November 2023

In ihrem Beitrag „Das neue Bundes-Wärmeplanungsgesetz – Überblick und Einordnung der wesentlichen Regelungen“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnergieRecht (ER) geben Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über den zentralen Regelungsgehalt des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes (WPG), das der Bundestag mittlerweile verabschiedet hat und das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Mit dem WPG werden zum einen die gesetzlichen Grundlagen für eine verbindliche Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung sowie ein einheitlicher Rechtsrahmen für deren Durchführung geschaffen. Zum anderen sieht das WPG Vorgaben für den Ausbau und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung vor.

In dem Beitrag wird ferner die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens – vor allem aufgrund der Verknüpfung mit den Pflichten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – viel diskutierte Frage nach der Verbindlichkeit von Wärmeplänen näher beleuchtet. Danach ist die Wärmeplanung ein strategisches Planungsinstrument ohne unmittelbare Rechtswirkung. Dies hat zur Folge, dass Dritte daraus keine Klage- oder Antragsbefugnis ableiten können und dass der Wärmeplan – selbst die Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet – keine Pflichten für die Bürger begründet. Angesichts bestehender Berücksichtigungspflichten ergeben sich aber gewisse mittelbare Rechtswirkungen für die Verwaltung und einen eingeschränkten Adressatenkreis.

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Solarpaket I mit Nachschärfungsbedarf: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 15. November 2023

Der Bundesgesetzgeber hat das Ziel, die Energieerzeugung aus Photovoltaik zu steigern. Ein Baustein hierfür ist das sogenannte Solarpaket I. Bei der heutigen Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Klimaschutz und Energie sprach auch Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Solarpaket I.

In seiner zusammen mit Dr. Daniela Fietze, Dr. Markus Kahles und Dr. Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme begrüßte Müller den Entwurf. Dieser mache vor allem mit dem Ziel, den Solarausbau durch eine Vereinfachung des historisch gewachsenen Regelungsbestands zu fördern, deutliche Schritte in die richtige Richtung. Im Detail gebe es aber noch einige Regelungsbestandteile und Ausgestaltungsvorschläge, die die angestrebten Ziele vermutlich nicht erreichen. Daher besteht laut Müller mit Blick auf einzelne Regelungsbereiche noch Nachschärfungsbedarf.

Am Beispiel der vorgeschlagenen Regelungen zur Verpflichtung der Netzbetreiber zur Vorlage des Ergebnisses der Netzberechnung, zur Duldungspflicht zum Überfahren von Grundstücken und zur Verbesserung der Synergien für Energieerzeugung, Naturschutz und Landwirtschaft zeigte er auf, dass die angestrebten Regelungsziele nicht rechtssicher erreicht werden können und wie alternative Regelungsansätze aussehen könnten.

Optionen des heutigen Rechtsrahmens für die Umsetzung von Wärmeplänen

Würzburg/Berlin, 14. November 2023

Beim WebSeminar des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) zum Thema „Kommunale Wärmeplanung – Konzept, Aufgabenfelder, Umsetzungsinstrumente“ hat Oliver Antoni heute das grundsätzliche Vorgehen bei der Wärmeplanung nach dem kommenden Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgestellt und sich insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, in welchem Maße die zu erstellenden Wärmepläne rechtsverbindlich sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll die Wärmeplanung als strategisches Instrument weitgehend rechtsunverbindlich für Dritte sein; dennoch muss die Verwaltung Wärmepläne in bestimmten Verfahren berücksichtigen.

Ferner skizzierte er welche rechtlichen Instrumente der Rechtsrahmen heute schon für die Umsetzung von Wärmeplänen bereit hält. Diese finden sich insbesondere im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht und bei der Satzungsbefugnis der Gemeinden, Anschluss- und benutzungszwänge hinsichtlich der Versorgung über Wärmenetze festzulegen.

Beschleunigungsansätze zum Ausbau von Elektrolyseuren

Leipzig, 10. November 2023

Bei der traditionsreichen Jahrestagung der Gesellschaft für Umweltrecht, die am 10. und 11. November im Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattfand, war Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht eingeladen worden, um zu den Beschleunigungsansätze im Zulassungsrecht für Elektrolyseure zu referieren. In seinem Vortrag beleuchtete er den Rechtsrahmen für Elektrolyseure und seine Entwicklungsperspektiven.

Dabei stellte er fest, dass es etwa mit § 249a BauGB erste Elemente im Zulassungsrecht gibt, die spezifisch auf grünen Wasserstoff ausgerichtet sind. Insgesamt bestehe der Rechtsrahmen aber im Wesentlichen aus allgemeinen Vorgaben und Regelungen zur Erzeugung von Wasserstoff auf fossilen Energieträgern. Aus den Änderungen des Unionsrechts im Zug des Green Deals würden jedoch Impulse für eine Fortentwicklung ausgehen.

„Der Bundesgesetzgeber sollte bei der Überarbeitung des Rechtsrahmens aber nicht undifferenziert aktuell im Zuge der Energiewende diskutierte Regelungsansätze für den Ausbau der Elektrolyseure übertragen, sondern auf der Basis einer sachbereichsspezifischen Analyse von Hemmnissen und Lösungsansätzen gezielt wirkungsvolle Maßnahmen entwickeln“, so Müller.

CBAM erklärt – Der neue EU-Grenzausgleichsmechanismus für EU-Unternehmen

Aachen, 9. November 2023

Der neue EU-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist seit dem 1. Oktober 2023 operativ. Zunächst bedeutet dies lediglich Berichterstattungspflichten für die Importeure von Produkten, die unter den CBAM fallen. Ab 2026 müssen die Verpflichteten dann auch CBAM-Zertifikate kaufen, das bedeutet einen Preis für die grauen Emissionen ihrer Produkte zahlen.

Beim Expertenforum „Global Environmental Compliance“ des Fraunhofer IPA erklärte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Vortrag den neuen Mechanismus und diskutierte mit den Teilnehmenden, welche Konsequenzen das System für ihre eigene Compliance haben kann.

Beschleunigungsgebiete und § 6 WindBG: Stiftung unterwegs auf den 31. Windenergietagen in Potsdam

Potsdam, 8. November 2023

Auf den 31. Windenergietagen in Potsdam waren Frank Sailer und Dr. Nils Wegner für die Stiftung Umweltenergierecht vor Ort. Mit der Unterstützung von Enertrag konnte von der Stiftung erstmals ein eigenes Forum ausgerichtet werden. In zwei Vorträgen beschrieben Dr. Nils Wegner und Frank Sailer die Herausforderungen bei der Umsetzung der sogenannten Beschleunigungsgebiete nach der novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU.

Dr. Nils Wegner fokussierte sich im ersten Vortrag auf die Anforderungen an die Ausweisung solcher Gebiete und stellte heraus, wie sich die hierfür nötigen Prozesse in bereits laufende Ausweisungsverfahren in Deutschland, unter anderem zum Vollzug des Zwei-Prozent-Ziels des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, einsortieren. Hierauf aufbauend stellte Frank Sailer im zweiten Vortrag dar, welche Erleichterungen und Veränderungen für die Zulassung von Windenergievorhaben in Beschleunigungsgebieten zu erwarten sind.

Dem bereits geltenden Recht widmete sich Frank Sailer in einem weiteren Vortrag mit Dr. Luisa Pfalsdorf von der BayWa r.e. Wind GmbH. Unter der Überschrift „Die modifizierte Artenschutzprüfung nach § 6 WindBG aus naturschutzrechtlicher und -fachlicher Sicht“ arbeiteten beide die Veränderungen heraus, die § 6 WindBG gegenüber den ansonsten geltenden Prüfanforderungen mit sich bringt.

Die Klimaschutzziele und die Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 8. November 2023

2019 ist das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) in Kraft getreten. Die Bundesregierung plant nun nach intensiven Diskussionen Änderungen im KSG, unter anderem mit einem CO2-Gesamtbudget. Zum Klimaschutzprogramm 2023 und zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht am 8. November 2023 als Sachverständiger in den Bundestags-Ausschuss für Klimaschutz und Energie berufen.

In seiner Stellungnahme sieht Thorsten Müller einen sinnvollen Perspektivwechsel beim KSG, hin zu einem projektionsbasierten, vorausschauendem Handeln. In der konkreten Ausgestaltung attestiert er der Novelle jedoch noch Defizite – insbesondere die Beschränkung auf den Zeitraum bis 2030, mögliche Compliance-Konflikte sowie dem bislang wenig wirkungsvollen Zusammenwirken von KSG und EU-Klimaschutzverordnung. Zudem warnt er vor einem Unterlaufen der Klimaschutzziele und einer Schwächung des KSG, unter anderem durch den Wegfall individueller Zuständigkeiten und dem Fehlen von Handlungsautomatismen. Vielmehr empfiehlt er das Änderungsgesetz zu nutzen, um bestehende Regelungslücken zu schließen.

Bestandsaufnahme zum Energy Sharing: Neue Studie im Auftrag des UBA erschienen

Dessau-Roßlau, 6. November 2023

Mit Energy Sharing soll ein stärkerer Ausbau der Erneuerbaren, eine breitere Teilhabe von Menschen an der Energiewende und ein reduzierter Netzausbau erreicht werden. Dabei soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, Erneuerbaren-Anlagen mitzufinanzieren und den so produzierten Strom gemeinschaftlich zu nutzen. Wie sich die Vorteile durch Energy Sharing tatsächlich auswirken ist noch offen und abhängig von künftigen Rahmenbedingungen. In einer neuen Studie haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Öko-Institut im Auftrag des Umweltbundesamts verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten von Energy Sharing verglichen.

Darin wird herausgearbeitet, dass aus dem EU-Recht derzeit keine Pflicht zu einer weitergehenden Förderung von Energy Sharing im deutschen Recht folgt. Die vorliegenden Konzepte verfolgen grundsätzlich Ziele, die im Sinne der Energiewende sind. Es wurde jedoch festgestellt, dass ihr konkreter Beitrag für diese Ziele noch nicht hinreichend gut untersucht und abgesichert ist. Das Forschungsteam empfiehlt daher eine Kosten-Nutzen-Analyse, die Energy Sharing mit anderen Instrumenten vergleicht.

Gemeinsame Pressemitteilung von Stiftung Umweltenergierecht und Öko-Institut e.V.

Gut ein Jahr „überragendes öffentliches Interesse“ in § 2 EEG 2023: Wie wirkt die gesetzgeberische Wertungsentscheidung zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren?

Würzburg, 2. November 2023

Die heute veröffentliche Würzburger Studie „Das überragende öffentliche Interesse und die öffentliche Sicherheit nach § 2 EEG 2023“ setzt sich mit dem in § 2 EEG 2023 festgeschriebenen „überragenden öffentlichen Interesse“ am Ausbau der Erneuerbaren sowie deren Beitrag zur „öffentlichen Sicherheit“ auseinander. Frank Sailer und Saskia Militz von der Stiftung Umweltenergierecht erläutern darin den Inhalt und die Wirkungsweise des § 2 EEG 2023 und zeigen konkrete Anwendungsbeispiele sowie die neuste Rechtsprechung auf. Außerdem wird Art. 3 EU-Notfall-VO und sein Verhältnis zu § 2 EEG 2023 dargestellt.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind, dass § 2 EEG 2023 eine sinnvolle und wirkungsvolle Regelung sei, die zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren beitragen könne. Der Gesetzgeber dürfe jedoch nicht dabei stehen bleiben. Bund und Länder seien aufgerufen, den Ausbau der Erneuerbaren durch weitere Maßnahmen zu beschleunigen.

Zu diesem Thema veranstaltet die Stiftung Umweltenergierecht am 16. November 2023 ein kostenfreies Online-Seminar.

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Fachbeitrag zum bidirektionalen Laden erschienen

Würzburg, 30. Oktober 2023

Das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen, also die Möglichkeit, Strom aus dem Fahrzeug etwa in das Stromnetz zurückzuspeisen (vehicle-to-grid), ist Gegenstand eines aktuellen Fachbeitrags der Stiftung Umweltenergierecht. Gemeinsam mit Niklas Jooß und Yannic Blume von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) befassten sich Anna Papke und Dr. Johannes Hilpert mit den in Frage kommenden Privilegierungen von Strompreisbestandteilen sowie dem Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit bei der Zwischenspeicherung von Netzstrom in bidirektionalen Fahrzeugen.

Der interdisziplinäre Beitrag mit dem Titel „Einfluss der Befreiung von Strompreisbestandteilen auf den Use Case vehicle to grid“ wurde für die ETG-Fachtagung in Kassel im Mai 2023 eingereicht und nun im Rahmen eines Tagungsbandes veröffentlicht. Die rechtliche Analyse ergab, dass beim bidirektionalen Laden von Netzstrom die Netzentgelte, Stromsteuer und Konzessionsabgabe in voller Höhe anfallen; lediglich für die meisten Umlagen schafft der neu eingeführte § 21 Energiefinanzierungsgesetz Entlastungen, indem eine Saldierung von ein- und ausgespeistem Strom ermöglicht wird.

Im Rahmen einer Würzburger Studie zum Rechtsrahmen für das bidirektionale Laden, die derzeit im Entstehen ist, werden diese und weitere Rechtsfragen vertieft.

Rechtlicher Input zu dynamischen Stromtarifen bei der Plattform Klimaneutrales Stromsystem

Berlin, 18. Oktober 2023

Mehr Flexibilität beim Verbrauch – das ist ein zentraler Baustein der Transformation des Energiesystems. Eine Möglichkeit hierzu bieten dynamische Stromtarife, deren Höhe sich an den aktuellen Spotmarktpreisen orientiert. Für Verbraucher können solche Tarife aber große Risiken bergen. Dazu passende Absicherungsmaßnahmen waren daher Gegenstand der „AG 2 Flexibilität“ der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) am 18. Oktober 2023. Auf Bitten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz steuerte Prof. Dr. Thorsten Müller einen Input zu den Anforderungen an dynamische Tarife im Energiewirtschaftsrecht bei.

Konkret diskutiert wurde ein Vorschlag von Lichtblick/Neon, der ein vorab gebuchtes stündliches Verbrauchsprofil mit festem Preis und nachträgliche Erstattungen im Falle der Abweichung vom gebuchten Profil vorsieht. Thorsten Müller betonte bei seinem Vortrag, dass das Modell zwar grundsätzlich als dynamischer Tarif im Sinne des EnWG gelten kann, dass durch das Absicherungselement jedoch ein Entkoppelungseffekt vom Spotmarktpreis auftritt. Eine abschließende Bewertung sei letztlich abhängig von der konkreten Ausgestaltung: das dynamische Element dürfe nicht zu sehr in den Hintergrund treten.

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Keine Handhabe für eine einseitige Gebotszonenteilung, solange Deutschland seinen Aktionsplan einhält

Berlin, 16. Oktober 2023

Die einheitliche Gebotszone in Deutschland ist Gegenstand anhaltender Diskussionen, insbesondere seit auf EU-Ebene im Rahmen der ENTSO-E Bidding Zone Review die Untersuchung von verschiedenen Teilungskonfigurationen angeordnet wurde. In einem Vortrag für die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) ordnete Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht hierzu die unionsrechtlichen Grundlagen zur Entscheidung über den Gebotszonenzuschnitt ein.

Sein klares Fazit: solange Deutschland seinen Aktionsplan einhält, besteht keine Handhabe für die EU-Kommission für einen Beschluss zur Teilung. Nur bei einer von den Übertragungsnetzbetreibern festzustellenden Verfehlung des Aktionsplans wird das entsprechende Überprüfungsverfahren der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie aktiviert, das entweder einstimmig durch die maßgeblichen Mitgliedstaaten oder „als letztes Mittel“ durch die EU-Kommission abgeschlossen würde.

Vorstellung erster Studienergebnisse: Wie gehen das BEHG und der neue EHS II zusammen?

Heidelberg, 10. Oktober 2023

Nachdem die Reform des EU-Emissionshandels – und damit einhergehend die Einführung eines zweiten Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (EHS II) – beschlossene Sache ist, stellt sich die Frage des Fortbestehen nationaler Instrumente zur Dekarbonisierung dieser Bereiche, wie etwa dem deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetz.

Erlaubt das EU-Recht generell die Parallelexistenz solcher nationalen Instrumente? Wenn dem so ist, welche Freiheiten haben die Mitgliedstaaten bei deren Ausgestaltung? Hier ist insbesondere der mit 45 Euro pro Tonne CO2 avisierte „target price“ des EHS II interessant: Könnten Mitgliedstaaten wie Deutschland auch höhere Preise implementieren um stärkere Anreize für die Dekarbonisierung zu setzen? Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht arbeitet derzeit an einer Studie zu diesen Fragen, deren erste Ergebnisse sie im Rahmen eines Workshops des Green-Deal-NET in Heidelberg vor- und damit zur Diskussion stellte. Die Studie wird in den kommenden Monaten finalisiert und dann von der Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht.

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Das neue Gebäudeenergiegesetz – Vortrags- und Diskussionsabend mit Dr. Maximilian Wimmer

Gütersloh, 9. Oktober 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde kontrovers diskutiert und ist nun vom Bundestag verabschiedet. Bei einem Diskussionsabend des Gütersloher Klimatisch e.V. gibt Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht am 9. Oktober 2023 einen Einblick in zentrale Aspekte der Novelle aus rechtswissenschaftlicher Sicht. Anschließend ist er Teil der Podiumsdiskussion, an der sich auch das Publikum beteiligen kann. Die  Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Fragestellungen des Abends sind insbesondere die Bedeutung der neuen Regelungen für Hausbesitzer, Eigennutzer und Vermieter, das Schicksal fossiler Heizungen und die Zusammenhänge mit der kommunale Wärmeplanung. Es wird ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem werden Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz stehen im Fokus.

Mein Haus wird wieder jung: Online-Vortrag zum neuen Gebäudeenergiegesetz

Moosburg, 5. Oktober 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zuletzt kontrovers diskutiert. In einem 45-minütigen Online-Vortrag im kostenfreien Bauseminar der Solarfreunde Moosburg ordnet Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht die wichtigsten geplanten Neuregelungen und Zusammenhänge des Gesetzes aus rechtswissenschaftlicher Sicht ein. Los geht es am 5. Oktober 2023 ab 19.30 Uhr.

Auf der Agenda steht zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des GEG, insbesondere zur Ausgestaltung der 65-Prozent-Regel und deren Verknüpfung mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Es wird ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem werden Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz stehen im Fokus.

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Energie- und Klimaschutzrecht im „new normal“

Würzburg, 28. September 2023

Wir leben im „new normal“ – einer Zeit voller Knappheiten, mit denen auch die Energiewende zu kämpfen hat: Es mangelt an Ressourcen, Sicherheit, Flächen, finanziellen Mitteln und vor allem an Zeit. Was bedeutet das „new normal“ für die Entwicklung des Klimaschutz-, Energie- und Umweltenergierechts? Wie gehen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft mit dieser neuen Situation voller Knappheiten und Krisen um? Und wie ist die Lage der Energiewende im „new normal“? Das waren auch die Leitfragen der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht, die am 28. September 2023 im Congress Centrum Würzburg stattfanden.

Renommierte Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutierten dabei diverse Aspekte, wie der Rechtsrahmen Klimaneutralität trotz Knappheiten und Krisen befördern kann. Zentrale Themen waren unter anderem der Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele (Dr. Brigitte Kopf, MCC); Energiepreise im „new normal“ und ihre Auswirkungen auf die Transformation (Dr. Almut Kirchner, Prognos AG); aktuelle Entwicklungen zur Steuerung knapper Flächen (Prof. Dr. Sabine Schlacke, Universität Greifswald); das „Deutschlandtempo“ im Zulassungsrecht (Prof. Dr. Peter Schütte, BBG und Partner); Versorgungssicherheit, Netze und Daten als Reaktionen auf alte und neue Knappheiten im Energierecht (Dr. Markus Kahles, Stiftung Umweltenergierecht) sowie die richtigen sozialpolitischen Antworten für das „new normal“ (Prof. Dr. Pia Lange, Universität Bremen).

Neben einer Halbzeitbilanz der aktuellen Legislaturperiode im Bund wagten Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, und Stefan Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, einen Blick in die Zukunft: Das „new normal“ als Auftrag zur Gestaltung der Zukunft. Die zentrale Frage hier: Was bleibt zu tun?

Die Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet jährlich die Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht. 2024 werden diese am 24. Oktober in Würzburg stattfinden.

In diesem Jahr begrüßte die Stiftung Umweltenergierecht auch am Vortag der Tagung wieder zahlreiche Gäste zu ihrem traditionellem Abendempfang in der Zehntscheue des Würzburger Juliusspitals. Hier wurde auch der diesjährige Dissertationspreis Umweltenergierecht der Stiftung an Dr. Isabell Böhm und Dr. Felix Kaiser verliehen.

Isabell Böhm und Felix Kaiser gewinnen den Dissertationspreis Umweltenergierecht 2023

Würzburg, 27. September 2023

Dr. Isabell Böhm und Dr. Felix Kaiser haben den Dissertationspreis Umweltenergierecht 2023 gewonnen. Der Preis wurde den beiden Juristen am 27. September 2023 im Würzburger Juliusspital verliehen. Die Ausgezeichneten teilen sich das Preisgeld in Höhe von 5000 Euro. In ihren jeweiligen Dissertationen setzten sie sich mit den aktuellen Themen der Staatsklimahaftung und dem umweltverträglichen Bergrecht auseinander.

Prof. Dr. Sabine Schlacke, Mitglied der Preisjury und des Stiftungsrates der Stiftung Umweltenergierecht, bescheinigte den Dissertationen in ihrer Laudatio eine besondere Bedeutung für das Recht, interdisziplinäre Ansätze, Innovation und Originalität sowie rechtswissenschaftliche Brillanz.

Dr. Isabell Böhm befasste sich mit dem Thema „Staatsklimahaftung – Die klimarechtliche Verantwortlichkeit Deutschlands und der EU“. Prof. Schlacke zeigte sich im Namen der Jury begeistert durch das innovative Thema und den kreativen eigenständigen Zugriff und Zuschnitt. „Wir konnten uns gut vorstellen, dass der EuGH seine ablehnende Haltung zur Haftung der Mitgliedstaaten wegen Luftverschmutzung nach Lektüre Ihrer Arbeit nochmal überdenken wird“, so die Professorin der Universität Greifswald.

Dr. Felix Kaiser befasste sich mit dem Thema „Umweltverträgliches Bergrecht – Konfliktlinien und Lösungsansätze“. Neben der Herausarbeitung von aktuellen Defiziten, sei die Entwicklung von Therapieansätzen Kaisers großer Verdienst. Prof. Schlacke: „Wir hoffen sehr, dass Ihre zeitgerechten Vorschläge zur Ökologisierung des Bergrechts nicht nur von uns, sondern auch vom Gesetzgeber und vor allem politischen Akteuren gelesen werden.“

Um herausragende Dissertationen aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung zu würdigen, verleiht die Stiftung Umweltenergierecht seit 2013 im zweijährigen Turnus des Dissertationspreis Umweltenergierecht. Die fünfköpfige Jury besteht stets aus renommierten Rechtswissenschaftlern, in diesem Jahr aus: Prof. Dr. Monika Böhm (Philipps-Universität Marburg), Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Prof. Dr. Markus Ludwigs (Julius-Maximilians-Universität Würzburg), Prof. Dr. Franz Reimer (Universität Gießen) und Prof. Dr. Sabine Schlacke (Universität Greifswald).

EnWG-Novellierung zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde – Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 27. September 2023

Am 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C‑718/18 entschieden, dass Deutschland die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien des dritten Energiebinnenmarktpakets nicht zutreffend umgesetzt hat. Beanstandet wird, dass die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben nicht gewährleistet wird. Dies soll mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nun geändert werden. Hierzu wurde Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger für die Bundestagsanhörung berufen.

In seiner mit Tobias Klarmann, Johannes Hilpert und Nils Wegner erarbeiteten Stellungnahme wies Thorsten Müller darauf hin, dass mit dem Gesetzentwurf die Herstellung eines unionsrechtskonformen Zustandes erreicht wird. Allerdings machte er deutlich, dass einzelne Formulierungen problematisch sein können. Bloße gesetzgeberische Hinweise auf Regelungsoptionen für die Regulierungsbehörde seien wohl nicht zu bestanden; soweit diesen jedoch eine Verbindlichkeit zugewiesen wird, bestehen Unsicherheiten

 

Workshop zum EU Green Deal diskutiert zukünftige Erneuerbaren-Förderung und Policy Mix der Gebäudedekarbonisierung

Würzburg, 27. September 2023

Der European Green Deal bringt zahlreiche Neuerungen für das Klimaschutz- und Energierecht in der Europäischen Union mit sich. Insbesondere hat die EU-Kommission neue Vorgaben für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie sowie für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors vorgeschlagen, die aktuell im europäischen Gesetzgebungsverfahren diskutiert werden. Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich diese Neuerungen mit Fachleuten aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einem Workshop näher angeschaut. Dieser fand am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht in Würzburg statt und steht im Zusammenhang mit dem von der Stiftung Mercator geförderten Projekt „Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland (agree.d)“.

Im ersten Themenblock diskutierte Johanna Kamm (Stiftung Umweltenergierecht) mit Dr. Anne Held (Fraunhofer ISI) und Felix Schmidt (WWF Deutschland) über die künftige Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Zentrale Fragen waren: Wie sieht der künftige Rechtsrahmen für CfDs, wie der für PPAs aus? Welche Vorgaben macht das EU-Strommarktdesign hinsichtlich der verschiedenen Ausgestaltungsoptionen für CfDs? Wie ist das Zusammenspiel mit anderen Marktmechanismen?

Im zweiten Themenblock skizzierten Dr. Maximilian Wimmer (Stiftung Umweltenergierecht), Dr. Sibylle Braungardt (Öko-Institut e.V.) und Elena Hofmann (Deutscher Naturschutzring) den Policy Mix für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU. Hierbei wurde neben der europäischen Regulierung auch die Frage der Umsetzung in Deutschland beleuchtet. Im Fokus des Diskussion standen die Mindesteffizienzstandards von Bestandsgebäuden (MEPS), die im Rahmen der Reform der Gebäudeeffizienz-Richtlinie eingeführt werden sollen.

Fachgespräch zu § 14a EnWG in Würzburg – wo stehen wir, wollen wir hin?

Würzburg, 27. September 2023

Die engpassbedingte „Drosselung“ von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Wallboxen –Stichwort „§ 14a EnWG“ – wird seit längerem diskutiert. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat hierzu am 16. Juni 2023 einen konkreten Konsultationsentwurf veröffentlicht. Die finale Festlegung soll noch im Herbst diesen Jahres folgen.

Aus diesem Grund organisierte die Stiftung Umweltenergierecht am Vortag der 25. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht ein Fachgespräch zwischen BNetzA und Fachleuten zu § 14a EnWG mit dem Titel „Flexibilitäten auf Verteilnetzebene – wo stehen wir, wo wollen wir hin?“. Die Tagung fand im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Projektes Verbundprojekt unIT-e² – Reallabor für verNETZte E-Mobilität“ statt.

Im Zentrum stand der Vortrag von Karsten Bourwieg, Vorsitzender der Beschlusskammer 8 der BNetzA, der den Teilnehmenden Hintergründe und Zielrichtung der geplanten Festlegung näher erläuterte und diskutierte. Dr. Tobias Klarmann und Tim Schilderoth von der Stiftung Umweltenergierecht ergänzten den ersten Block der Tagung mit Impulsvorträgen zum deutschen und unionsrechtlichen Rechtsrahmen für die Beschaffung von Flexibilitäten sowie zur unionsrechtlichen Netzentgeltsystematik.

Im zweiten Block wurde der Fokus stärker in die Zukunft gerichtet: welche weiteren Fortentwicklungen im Bereich § 14a EnWG sind nötig, wo liegen aber auch Grenzen einer marktlichen Flexibilitätsbeschaffung? Hierzu referierten Johanna Kardel (Elli), Michael Tomaszuk (EWE Netz) und Andreas Jahn (RAP). Dabei wurde deutlich, dass der Vorstoß der BNetzA insgesamt zwar – von Detailfragen abgesehen – breite Zustimmung erfährt, aber dennoch weitergehende Maßnahmen gefordert werden.

Die Folien der jeweiligen Vorträge als Download:

Die Kerninhalte und ausgewählte Rechtsfragen der künftigen kommunalen Wärmeplanung

Berlin, 26. September 2023

Auf Einladung der Deutschen Umwelthilfe hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute in einem Online-Seminar den künftigen, durch das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgegebenen, Rechtsrahmen für die kommunalen Wärmeplanung vorgestellt und ausgewählte Fragen diskutiert. Das Wärmeplanungsgesetz wird zum 1. Januar 2024 in Kraft treten und die Bundesländer verpflichten, für ihr Hoheitsgebiet eine verpflichtende Wärmeplanung für alle Kommunen einzuführen.

Besonderes Augenmerk legte er dabei auf die Frage, ob und inwieweit Wärmepläne und darauf folgende – im Ermessen der Kommunen liegende – Ausweisungsentscheidung nach § 26 WPG der Kommunen von bestimmten Gebietstypen eine rechtsverbindliche Qualität zukommt. Ferner stellte er die im Gesetzgebungsprozess hinzugekommenen Regelungen zur Verknüpfung der Wärmeplanung mit den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) dar und ging darauf ein, welche Auswirkungen die Regelungen des WPG auf schon bestehende Wärmepläne haben wird.

Wie weiter mit der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen?

Berlin, 20. September 2023

Im Rahmen des 46. Fachgesprächs der Clearingstelle EEG/KWKG hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht zur vorgeschlagenen Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse durch das Solarpaket der Bundesregierung gesprochen. Geplant ist unter anderem eine Ausweitung der Flächenkulisse insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten. Zudem soll über die Förderung von extensiveren Agri-PV-Anlagen und Biodiversitätssolaranlagen die Naturverträglichkeit des weiteren Ausbaus gefördert werden, wobei hier weitere Details in Verordnungen zu regeln sein werden.

Dr. Wegner wies darauf hin, dass neben der Ausweitung der Förderkulisse allerdings weitere Voraussetzungen für eine Skalierung des Zubaus auf der Freifläche erfüllt werden müssen: „Insbesondere wird sicherzustellen sein, dass auch planungsrechtlich ausreichend Flächen bereitgestellt werden, um die Zubauziele in den nächsten Jahren zu erreichen.“

Zum Vortrag

Lösungsansätze für Flächenkonkurrenzen beim PV-Ausbau

Würzburg/Osnabrück, 11. September 2023

In einem „Online-Salon“ der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, der auf Youtube abgerufen werden kann, wurden kürzlich aktuelle Entwicklungen und Lösungskonzepte zur „Flächenkonkurrenz durch Photovoltaikanlagen“ diskutiert. Neben Vorträgen über die Vertikale Agri-Photovoltaik, PV-Kraftwerken im Gleis und einem Evaluierungssystem für eine umweltfreundliche und landschaftsverträgliche Energiewende, wurde im Rahmen einer Panel-Diskussion die gesamte Bandbreite aktueller Entwicklungen reflektiert und nach Wegen zur Entschärfung von Flächenkonkurrenzen gesucht.

Dr. Nils Wegner vertrat in der Runde die Stiftung Umweltenergierecht, berichtete unter anderem zu aktuellen Entwicklungen durch das Solarpaket I der Bundesregierung und wies auf veränderte Zugriffsmöglichkeiten des Gesetzgebers hin: Da ein größer werdender Teil an Vorhaben nicht mehr auf die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz angewiesen ist, werden Konzepte wie die extensivere Agri-PV oder auch die Biodiversitäts-PV nur dann umgesetzt, wenn diese für Flächeneigentümer und Projektierer hinreichend attraktiv sind. Neben förderrechtlichen Boni sollte nach weiteren Möglichkeiten gesucht werden, diese Konzepte attraktiv zu machen, sollen sie nicht eine kleine Nische bleiben.

Energie-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht sind die rechtlichen Knackpunkte bei der Verwendung von digitalen Echtzeitnachweisen

München, 9. September 2023

Im Rahmen des Abschlussworkshops zum Projekt InDEED referierten Carsten von Gneisenau und Dr. Maximilian Wimmer zu den rechtlichen Knackpunkten beim echtzeitnahen Labeling von Grünstrom. Im ersten Vortrag ging Carsten von Gneisenau auf die rechtlichen Fragestellungen im Energie- und Wettbewerbsrecht näher ein und stellte dabei vor allem heraus, dass bei gefördertem EE-Strom das Doppelvermarktungsverbot dem Labeling entgegensteht. Im zweiten Vortrag berichtete Dr. Maximilian Wimmer zum Datenschutzrecht und erläuterte neben den allgemeinen Regeln der Datenverarbeitung den besonderen Konflikt zwischen dem datenschutzrechtlichen Recht auf Löschung und dem Einsatz einer Blockchain.

 

 

Viel tut sich bei der Freiflächen-Photovoltaik

Berlin, 6. September 2023

Auf der Konferenz Energie.Recht.Erneuerbare des Bundesverbands Windenergie hat Dr. Nils Wegner heute eine Einführung zu den aktuellen und geplanten Veränderungen im rechtlichen Rahmen der Freiflächen-Photovoltaik gegeben. Neben den neu eingeführten Privilegierungen im Baugesetzbuch und den bereits seit Anfang des Jahres wirksamen Veränderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz gab Dr. Wegner einen kurzen Überblick über die mit dem Solarpaket I geplante Ausweitung der förderfähigen Flächenkulisse und noch unerledigte Punkte der PV-Strategie. In der anschließenden Panel-Diskussion wurden zahlreiche aktuelle Fragestellungen angesprochen. Es zeigt sich: Auch mit dem Solarpaket I werden noch nicht alle Probleme gelöst und das Thema Netzausbau bleibt der „Elefant im Raum“.

Die Energiewende als kommunale Herausforderung – Stiftung Umweltenergierecht gestaltet Panel Session beim Energieforum 2023

Lüneburg, 5. September 2023

In seinem Vortrag „Die Kommunen als Akteur im Energiewenderecht“ vermittelte Prof. Dr. Thorsten Müller einen Überblick zu den vielfältigen Verpflichtungen und Ermächtigungen, die den Kommunen beim Erreichen der Klimaschutzziele zukommen.

In der sich anschließenden und von Prof. Dr. Thorsten Müller moderierten Panel-Session „Das Wärmeplanungsgesetz – Steuerung der kommunalen Wärmeplanung im Föderalismus“ wurde der Fokus auf die kommunale Wärmeplanung als wichtiges strategisches Planungsinstrument für die Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 gelegt. Im Rahmen des Panels stellte Thomas Charles den aktuellen Stand und die zentralen Regelungsinhalte des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes aus der Sicht des BMWK vor. Darauf aufbauend beleuchtete Ilka Hoffmann die Umsetzung dieses Bundesgesetzes auf Länderebene und erläuterte dessen Auswirkungen auf bestehende Landesregelungen zur kommunalen Wärmeplanung sowie bereits erstellte Wärmepläne am Beispiel von Schleswig-Holstein.

Das elfte Energieforum fand unter dem Titel „Energiewende als kommunale Herausforderung“ an der Leuphana Universität Lüneburg statt.

Der Bundesgesetzgeber setzt neue Impulse bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie

Würzburg, 5. September 2023

Im heutigen Webinar der Stiftung Umweltenergierecht hat Dr. Nils Wegner erläutert, wie der Bundesgesetzgeber mit „Länderöffnungsklausel“ und „Gemeindeöffnungsklausel“ neue Impulse für die Umsetzung der Vorgaben des WindBG setzt und damit die Flächenbereitstellung für die Windenergie vorantreibt. Auf Grundlage der Länderöffnungsklausel haben die Länder nunmehr die Möglichkeit, nicht nur ambitioniertere Ziele für die Flächenausweisung zu setzen, sondern diese Vorgaben an ihre Planungsträger auch mit den Sanktionen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu versehen. Werden die landeseigenen Ziele verfehlt, können die Länder dies nun mit der Konsequenz verknüpfen, dass im gesamten betroffenen Plangebiet die Außenbereichsprivilegierung gilt. Mit der Gemeindeöffnungsklausel haben zudem die Gemeinden mehr Freiheiten, Flächen für die Windenergie auch dann auszuweisen, wenn sie zur Umsetzung der Vorgaben des WindBG nicht zuständig sind. Dr. Wegner betonte zudem, dass es nun an den Ländern ist, letzte Unklarheiten zu beseitigen, die den neuen Regelungen noch anhaften: „Davon würden alle Akteure sehr profitieren.“

Zu den Vortragsfolien

„Ariadne 2“: Leitprojekt zur Klimaneutralität geht in zweite Förderphase

Würzburg, 1. September 2023

Das Forschungsprojekt „Ariadne“ ist als ein Kopernikus-Projekt Teil einer der größten deutschen Forschungsinitiativen zur Energiewende. Als Teil dieses großen und renommierten Forschungskonsortiums untersucht die Stiftung Umweltenergierecht dort seit Mitte 2020 aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, welche Politikinstrumente sich eignen, um die Klimaschutzziele zu erreichen (hier geht es zu den bisherigen Projektergebnissen). Nun beginnt die zweite Förderphase bis 31.08.2026. Der Schwerpunkt der rechtswissenschaftlichen Arbeiten liegt künftig auf Rechtsfragen des Strom- und Energiemarktdesigns, der EU-Dimension sowie der Mehrebenengovernance der Energiewende.

 

 

 

Aktuelles zu „Länderöffnungsklausel“ und „Gemeindeöffnungsklausel“

Rostock, 11. August 2023

Im Rahmen der Rostock Wind hat Dr. Nils Wegner zu aktuellen Entwicklungen bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie vorgetragen. Gegenstand war zum einen die erst kürzlich eingeführte Länderöffnungsklausel im WindBG, die es den Ländern ermöglicht, erhöhte und zeitlich vorgezogene Flächenziele auch gegenüber den Planungsträgern mehr Nachdruck zu verleihen. Zum anderen berichtete Dr. Wegner von der „Gemeindeöffnungsklausel“, die die kommunale Planung darin gestärkt hat, parallel zu den laufenden Planungsprozessen zur Umsetzung des 2 %-Ziels weitere Flächen auszuweisen. Anschließende richtete er den Blick nach vorne auf die anstehende Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Insbesondere die hier vorgesehenen EE-Beschleunigungsgebiete werfen bereits ihre Schatten voraus und werden die Gesetzgebung schon bald beschäftigen. Sie werden für die Frage bestimmend sein, wie die aktuelle Rechtslage unter der Notfall-Verordnung mit ihren Erleichterungen in den Zulassungsverfahren in die Zukunft fortgeschrieben wird.

Der Rechtsrahmen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne: vereinheitlichungs- und anpassungsbedürftig

Würzburg, 17. Juli 2023

In der heute veröffentlichten Würzburger Studie „Kommunale Wärmeplanung – Rechtliche Grundlagen und neue Rechtsansätze zur Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne“ wird der sich entwickelnde Rechtsrahmen zur Erstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne erklärt und es werden Fortentwicklungsvorschläge unterbreitet.

Landesrechtlich wurden in den letzten Jahren zunehmend Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen, welche Vorgaben unter anderem zum Verfahren der Aufstellung und Ermächtigungsgrundlagen für die nötige Datenerhebung geschaffen haben. Um eine bundesweit verpflichtende Wärmeplanung mit einheitlichen Standards zu schaffen, arbeitet der Bundesgesetzgeber derzeit intensiv an einem Bundes-Wärmeplanungsgesetz, dass den Rechtsrahmen zumindest hinsichtlich der Aufstellung von Wärmeplänen vereinheitlichen soll.

Die wesentlichen Erkenntnisse der Studie sind – neben des auch vom Bundesgesetzgeber erkannten Bedarfs an Vereinheitlichung – , dass Wärmepläne schon nach geltendem Recht in der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind, dies aber durch die ausdrückliche Aufnahme von Wärmeplänen in die Abwägungsbelange des § 1 Abs. 6 BauGB klargestellt werden könnte. Durch die Bauleitplanung können dann Flächen für bestimmte Wärmeversorgungsoptionen gesichert werden. Ferner können von den Instrumenten des besonderen Städtebaurechts vornehmlich die städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Stadtumbaumaßnahmen zur Umsetzung von Wärmeplänen einen Beitrag leisten. Das Recht der Konzessionsvergabe für Gasleitungen bedarf der Anpassung, damit Ziele und Maßnahmen der Wärmepläne bei der Konzessionsvergabe berücksichtigt werden können, etwa durch Lockerung des Nebenleistungsverbots. Die Festlegung von Eignungsbereichen kann schließlich eine wertvolle räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein.

Neuer Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr: Balance zwischen Klimaschutz und Sozialverträglichkeit?

Würzburg, 13. Juli 2023

In einem Aufsatz für die EurUP befassen sich Fabian Pause, Jana Nysten und Kimberly Harder mit der Einführung des neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr. Dieser soll als zusätzliches Instrument der Erreichung der Treibhausgas-Minderungsziele der EU und ihrer Mitgliedstaaten dienen. Der neue Emissionshandel verpflichtet nicht die unmittelbaren Emittenten, also z. B. Haus- oder PKW-Besitzer, sondern diejenigen, die die entsprechenden Treibstoffe in den Verkehr bringen. Die Kosten werden allerdings letztendlich bei Haushalten und Unternehmen ankommen. Um einen Anstieg der Energiekosten abzumildern, wurden entsprechende Regelungen in den neuen Emissionshandel integriert. Zudem soll der neue Klima-Sozialfonds den Mitgliedstaaten ermöglichen, insbesondere sozial schwache Haushalte weitergehend zu unterstützen und Investitionen anzustoßen. Der Aufsatz erläutert die neuen Regelungen und beleuchtet, wie eine Balance zwischen Klimaschutz und Sozialverträglichkeit erreicht werden soll.

Online-Seminar zur neuen 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung im Gebäudeenergiegesetz

Würzburg, 13. Juli 2023

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zuletzt kontrovers diskutiert. In einem 60-minütigen Online-Seminar erläuterte Dr. Maximilian Wimmer die wichtigsten geplanten Neuregelungen und Zusammenhänge des Gesetzes und beantwortete die Fragen der zahlreichen Teilnehmenden. Zuvor ordnete Prof. Dr. Thorsten Müller im Rahmen einer kurzen Einführung die Bedeutung der einstweiligen Anordnung des BVerfG zum GEG aus rechtswissenschaftlicher Sicht ein.

Auf der Agenda stand zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des GEG, insbesondere zur Ausgestaltung der 65 %-Regel und deren Verknüpfung mit dem geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung. Es wurde ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Zudem wurden geplante Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt. Auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz standen im Fokus.

Die Folien sind hier zum Download verfügbar.

 

Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren durch § 6 WindBG

Wiesbaden, 11. Juli 2023

Auf Einladung des Bundesverbands WindEnergie hat Frank Sailer auf dem WindBranchentag Rhein/Main/Saar zu den europarechtlichen Hintergründen und der Grundstruktur des neuen § 6 WindBG gesprochen. Er kommt in seiner Gesamtbewertung zum Fazit, dass die Neuregelung das Verhältnis zwischen Artenschutz und erneuerbaren Energien neu austariert und die erneuerbaren Energien erstmals nicht mehr wie normale Bauvorhaben behandelt werden, sondern primär als Klimaschutzmaßnahme gesehen werden. Durch den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die „modifizierte“ Artenschutzprüfung können die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem soll der zunächst bis Ende Juni 2024 befristete § 6 WindBG über eine Anschlussregelung in der geplanten Änderung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie dauerhaft fortgeführt werden können.

Einordnung des neuen Gebäudeenergiegesetzes: Was bedeutet die 65-Prozent-Erneuerbaren-Regelung und die Verknüpfung mit der Wärmeplanung?

Münster, 11. Juli 2023

Auf Einladung des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster hat Dr. Maximilian Wimmer bei den Münsteraner Gesprächen zum Umwelt- und Planungsrecht, den Vortrag „Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes und Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes“ gehalten. Er ordnete dabei die Kernaspekte der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und die Zusammenhänge mit dem geplanten Wärmeplanungsgesetz (WPG) aus rechtlicher Perspektive ein.

Auf der Agenda stand zunächst ein Überblick über die neuen Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes, insbesondere zur Ausgestaltung der 65 %-Regel. Es wurde ein Einblick in die Grundsystematik und die verschiedenen Erfüllungsoptionen gegeben. Ferner wurden geplante Ausnahmen und Übergangsregelungen dargestellt sowie auch Beratung, Fördermöglichkeiten und Mieterschutz in den Blick genommen.

Zudem wurde das relevante Grundkonzept und die (zeitliche) Verknüpfung mit der künftig verpflichtenden kommunalen Wärmeplanung erläutert.

Abschließend ging Dr. Maximilian Wimmer noch auf die Zusammenhänge mit dem Europarecht ein. Er stellte hier insbesondere dar, welche möglichen zukünftigen Umsetzungsverpflichtungen mit Blick auf Gebäude- und Energieeffizienz zu erwarten sind.

Welche Vorgaben für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Europa werden in den Trilogverhandlungen zum Gas-Wasserstoff-Paket verhandelt?

Schweinfurt, 11. Juli 2023

In seinem Vortrag heute auf der Veranstaltung „Energiegipfel Mainfranken-Tauberfranken 2023 – Wasserstoff: Luxus oder Grundlage der Energiewende?“ hat Oliver Antoni überblicksartig vorgestellt, welche wesentlichen Inhalte das sog. Gas-Wasserstoff-Paket der EU in Bezug auf Vorgaben für „spezielle“ Wasserstoffinfrastruktur beinhaltet. Wenn die genauen Inhalte auch noch in den laufenden Trilogverhandlungen von EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat vereinbart werden müssen, zeichnen sich doch einige Regelungen bereits ab. So sollen etwa Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen in der Regel höchstens noch 2 Jahre dauern. Die herkömmlichen Entflechtungsvorgaben sollen im Wesentlichen auch für Wasserstoffnetzbetreiber gelten. Und der Drittzugang zu diesen Netzen muss künftig, nach unterschiedlichen Auffassungen zwischen Kommission und Parlament einerseits und dem Rat, ab 2031 bzw. erst ab 2036 gelten. Bis dahin soll es nur einen verhandelten Drittzugang geben. Als Ausblick ging Oliver Antoni auf den geplanten neuen § 28r E-EnWG ein, der die zeitnahe Schaffung von überregionalen Transportkapazitäten in Deutschland, durch ein sog. Wasserstoff-Kernnetz, erreichen soll.

Studie zeigt weiteren Handlungsbedarf bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie

Würzburg, 30. Juni 2023

Das Forschungsprojekt Flächenanalyse Windenergie an Land II ist erfolgreich zu Ende gegangen. In ihrem Abschlussbericht „Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ zeigen die Forschenden von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht weiteren Handlungsbedarf für den Gesetzgeber bei der Flächenbereitstellung für die Windenergie und ergänzend auch die Zulassung von Windenergievorhaben auf.

Die im Auftrag des Umweltbundesamts erstellte Studie analysiert die bis Ende 2021 deutschlandweit formal für die Windenergie ausgewiesenen Flächen und ihre tatsächliche Verfüg- und Nutzbarkeit. Auf dieser Grundlage werden die zusätzlichen Flächenbedarfe zum Erreichen der mittel- und langfristigen Ausbauziele ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber abgeleitet.

Verschiedene Handlungsempfehlungen und auch die Ergebnisse der quantitativen Analysen sind bereits in die Reform des einschlägigen Rechtsrahmens im Wind-an-Land-Gesetz und weiteren Gesetzen eingeflossen. Mit der Ausweitung kommunaler Freiheiten zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie wird aktuell in der Folge der Wind-an-Land-Strategie eine weitere Handlungsempfehlung aus dem Abschlussbericht diskutiert. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Flächenbereitstellung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren werden angeregt.

Zum Abschlussbericht

Zur Pressemitteilung von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht

Grenzen und Gestaltungsvarianten für privilegierte Infrastrukturanlagen im EU-Recht

Berlin/Würzburg, 30. Juni 2023

Am 30. Juni 2023 ging es im Online-Fachseminar des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der kommunalen Wirtschaft e.V. um die Definition der „Kundenanlage“ in § 3 Nr. 24a EnWG in ihrer Auslegung durch den Bundesgerichtshof. Diese gilt per gesetzlicher Anordnung nicht als „Energieversorgungsnetz“. Hintergrund des Seminars: Netze sind auf EU-Ebene umfassend reguliert, zugleich fehlt aber eine Definition des „Netz“begriffs. Damit ist auch unklar, inwiefern es Infrastrukturen außerhalb der Netzregulierung gibt.

Als Referentin analysierte Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht daher die Frage, wie eine Privilegierung von Leitungsinfrastrukturen auf Ebene des EU-Rechts gestaltet werden könnte und welche Grenzen des Primärrechts dabei zu beachten sind. Dabei hob sie die Bedeutung von Netzen für die Verwirklichung des Energiebinnenmarkts und der Grundfreiheiten hervor. Gemeinsam mit den Teilnehmenden wurden Kriterien einer möglichen privilegierungswürdigen Infrastruktur erarbeitet.

Green Deal erklärt: Die Regulierung des entstehenden Wasserstoffbinnenmarkts

Würzburg, 20. Juni 2023

Am kommenden Dienstag, 27. Juni 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Dabei widmen wir uns erneut dem „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Prozess. Beginnen werden wir mit Updates zu den laufenden (und abgeschlossenen) EU-Gesetzgebungsverfahren sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen. Thematischer Schwerpunkt wird dieses Mal die Regulierung des entstehenden Wasserstoffbinnenmarkts im Rahmen des Gas-Wasserstoff-Pakets sein.

Nach den Vorschlägen der EU-Kommission von Dezember 2021 haben nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat ihre Positionen festgelegt. Die Trilogverhandlungen können nun beginnen, eine Einigung ist für dieses Jahr geplant. Mit dem Gas-Wasserstoff-Paket strebt die EU einen raschen Wasserstoffhochlauf an. In unserem Seminar wollen wir die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Positionen von Parlament und Rat unter anderem zu folgenden Punkten analysieren:

  • Wie und von wem werden spezielle Wasserstoffnetze geplant?
  • Wer kann spezielle Wasserstoffnetze bauen und betreiben und unter welchen Bedingungen?
  • Wer hat Zugang zu diesen Netzen? Was sind die Ausnahmen?
  • Wie viel Wasserstoff darf ins bestehende Gasnetz eingespeist werden („Blending“)?

Wir freuen uns, wenn Sie am 27. Juni 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Wie sieht der rechtliche Rahmen für Smart Markets aus?

Berlin, 19. Juni 2023

Am 19. Juni 2023 fand die Abschlussveranstaltung des vom BMWK geförderten Projektes „Verbundprojekt EOM-Plus“ statt. Gegenstand des Projektes ist es, Potentiale und Rahmenbedingungen für ein marktbasiertes Redispatch-System zu erforschen, das den bestehenden regulatorischen Redispatch ergänzt. Die Projektpartner der Technischen Hochschule Ingolstadt (THI) sowie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) stellten ihre Analysen vor und kamen zu dem Schluss, dass vor allem auf der Lastseite große Potentiale für flexibles Verbrauchsverhalten bestehen, die in einem Smart Market gehoben werden könnten.

Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht referierte zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Smart Markets. Er betonte, dass das EU-Recht ein marktbasiertes Redispatch-System ohnehin fordert und das EOM-Plus-Konzept insoweit keinen Bedenken begegnet. Allerdings seien an verschiedenen Stellen gesetzliche Anpassungen erforderlich. Zudem sei zu klären, wie die Netzbetreiber ihre Kosten im Rahmen der Anreizregulierung erstattet bekommen.

Auf die Umsetzung kommt es an! – EE-Richtlinie eröffnet Spielräume für den Artenschutz bei Windenergievorhaben

Kornwestheim, 15. Juni 2023

Auf dem Windbranchentag Baden-Württemberg des BWE hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Impulsvortrag einen Einblick in die europarechtlichen E­ntwicklungen zum Artenschutz bei Windenergievorhaben gegeben. „Die Notfall-Verordnung hat hier einen Paradigmenwechsel herbeigeführt. Erstmals wurde ein Sonderrecht beim Artenschutz für klimaschützende Vorhaben etabliert“, so Wegner. Hierfür wurde ein großer Schritt in Richtung eines populationsbezogenen Ansatzes unternommen, der eine bessere Vereinbarkeit von Artenschutz und Windenergievorhaben und deren schnellere Umsetzung verspricht. Ob dieser Paradigmenwechsel allerdings über die Notfall-Verordnung hinaus auch unter der künftigen EE-Richtlinie von Dauer sei, müsse sich noch zeigen.

Dr. Nils Wegner betonte in seinem Vortrag, dass der absehbare europarechtliche Rahmen (Stichwort: EE-Beschleunigungsgebiete) den Mitgliedstaaten sowohl bei der Reichweite der Sonderregelungen für Windenergie- und andere EE-Vorhaben als auch dem Grad der mit ihnen verbundenen Erleichterungen Spielräume belasse. „Nun aber müssten diese Spielräume auch bei der Umsetzung ins nationale Recht genutzt werden, sollten Windenergievorhaben hiervon umfassend profitieren“, so Wegner.

 

Welche rechtlichen Handlungsoptionen haben die Kommunen bei der Umsetzung von Wärmeplänen?

Göttingen, 9. Juni 2023

Bei der in diesem Jahr erstmalig stattfindenden Konferenz der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen zur Norddeutschen Wärmeforschung hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute die bestehenden kommunalen Handlungsinstrumente zur Umsetzung von Maßnahmen aus kommunalen Wärmeplänen vorgestellt. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind Wärmepläne zu berücksichtigen, wodurch Flächen für bestimmte Wärmeversorgungsanlagen und -leitungen gesichert werden können. Im besonderen Städtebaurecht sind die Mittel der Sanierungsmaßnahmen und die Stadtumbaumaßnahmen grundsätzlich für die Umsetzung von Maßnahmen im Gebäudebestand geeignet.

Als flankierende Maßnahmen können konsensuale städtebauliche Verträge insbesondere bei Grundstücken in öffentlicher Hand und bei der Fernwärme die Festlegung eines Anschluss- und Benutzungszwang mittels Satzung von den Kommunen eingesetzt werden. Zudem ging Oliver Antoni auf aktuelle rechtliche Forschungsfragen im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ein, der die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro) nachgeht.

Ist das Bauleitplanungsrecht fit für die Umsetzung kommunaler Wärmepläne?

Baden-Baden, 30. Mai 2023

Die kommunale Wärmeplanung wird als das zentrale strategische Planungsinstrument angesehen, um auf kommunaler Ebene das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor zu erreichen. In dem Aufsatz „Die Umsetzung kommunaler Wärmepläne durch das Bauleitplanungsrecht – Status Quo und mögliche Fortentwicklung“ in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) gehen Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht und Olivia Boinski der Frage nach, inwieweit kommunale Wärmepläne mit dem geltenden Bauleitplanungsrecht umgesetzt werden können.

Dabei wird zum einen erläutert, ob kommunale Wärmepläne bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen nach geltendem Recht zu berücksichtigen sind und zum anderen dargestellt, inwieweit Inhalte kommunaler Wärmepläne konkret in Flächennutzungsplänen oder in Bebauungsplänen dargestellt beziehungsweise festgesetzt werden können.

Zur Zusammenfassung

Orientierungshilfen für die Durchführung und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung

Würzburg, 30. Mai 2023

In dem kürzlich veröffentlichten Aufsatz in der Fachzeitschrift stadt+werk fasst Victoria Balling für die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit Prof. Jürgen Knies, Dr. Christian Kluge und Andreas Schneller Erfahrungswerte und Orientierungshilfen für die Durchführung und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung zusammen.

Die Autorinnen und Autoren zeigen: Zwar sind die Kommunen wegen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung zur Aufstellung von Wärmeplänen berechtigt, dennoch ist ein bundesweiter Rechtsrahmen wünschenswert, um die Wärmeplanung als verpflichtende Aufgabe auszugestalten und standardisierte Verfahren zu etablieren. Die Festlegung von Eignungsbereichen kann dabei eine räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein. Für die (teilweise) Umsetzung von Wärmeplänen stehen den Kommunen bereits einige Instrumente des Städtebau- sowie des Ordnungsrechts zur Verfügung, etwa die grundsätzlich rechtlich geeigneten Instrumente der Sanierungsmaßnahmen und der Stadtumbaumaßnahmen aus dem Bereich des besonderen Städtebaurechts oder für die leitungsgebundene Versorgung der Anschluss- und Benutzungszwang.

Der Aufsatz beruht auf den 2022 veröffentlichten Handlungsempfehlungen aus dem Projekt Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen.

Welche rechtlichen Handlungsoptionen haben die Kommunen bei der Umsetzung von Wärmeplänen?

Berlin, 23. Mai 2023

Bei den diesjährigen Berliner Energietagen hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute im Rahmen der Veranstaltung „Energiewende und Gesellschaft: Forschungsprojekte zur sozialen und kommunikativen Teilhabe“ die Inhalte des Projekts „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro) vorgestellt.

Bei der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Projektträger Jülich durchgeführten Veranstaltung ging er zum einen auf die Forschungsfragen des Projekts, wie der Verknüpfung der kommunalen Wärmeplanung mit anderen Planungsarten und den rechtlichen Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit ein. Zum anderen zeigte er im Überblick auf, welche rechtlichen Handlungsoptionen die Gemeinden im heute geltenden Rechtsrahmen bereits nutzen können und weiterentwickelt werden könnten.

Lehrvideo zur EU: Der rechtliche Pfad zur Klimaneutralität 2050 erklärt

München, 22. Mai 2023

Wie wird der rechtliche Pfad zur Klimaneutralität in der EU ausgestaltet? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein aktuelles Lehrvideo von Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht. Das Video ist Teil eines Massive Open Online Courses (MOOC) und ist ab sofort auf Youtube frei verfügbar.

Hintergrund: Das Strascheg Center for Entrepreneurship baut in Kooperation mit der Hochschule München und internationalen Partnern, unter anderem der California Polytechnic State University oder der Athens University of Economics and Business, im Projekt AGORA eine digitale Lehrplattform auf. Um die unternehmerischen Kompetenzen von Studierenden für die Geschäftsmodelle im Bereich Energie und Nachhaltigkeit zu stärken, werden dabei themenbezogene Online-Module von Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen erstellt.

 

Aktuelle Rechtsentwicklungen für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Frankfurt am Main, 16. Mai 2023

Bei dem heutigen AGFW-Workshop im Rahmen des Projekts „FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ hat Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht zu neuen Rechtsentwicklungen für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung referiert. Er ging im Bereich des Cybersicherheitsrechts insbesondere auf die neugefasste Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie (NIS II) ein, deren Anwendungsbereich deutlich erweitert wurde, um im Bereich kritischer Infrastrukturen für mehr Cybersicherheit zu sorgen. Wenn die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, werden durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs die Cybersicherheitspflichten auch für Betreiber in der Fernwärmeversorgung gelten, die bislang wegen des Schwellenwerts in der BSI-KritisV von 250.000 angeschlossenen Haushalten nicht von diesen Pflichten betroffen waren.

Abschlussveranstaltung im Projekt InDEED: Wie wird das Herkunftsnachweissystem zukunftsfähig?

Berlin, 9. Mai 2023

Eine Kennzeichnung der Stromherkunft ist für verschiedene energiewirtschaftliche Anwendungsfelder von großer Bedeutung. Sie soll nicht nur die Vermarktung bestimmter Stromprodukte als Ökostrom, sondern beispielsweise auch das Vorgehen gegen Betrug und Greenwashing erleichtern, einen Anreiz für den Zubau von EE-Anlagen geben und eine Lenkungswirkung auf das Nutzerverhalten haben. Allerdings ist fraglich, inwieweit das bestehende System der Herkunftsnachweise dazu geeignet ist. Im Projekt InDEED hat sich das Verbundkonsortium aus Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), Uni Bayreuth und Stiftung Umweltenergierecht in den letzten Jahren intensiv damit befasst, welche Fortentwicklungen im Bereich des Labelings von Strommengen Verbesserungen bewirken könnten.

Am 9. Mai 2023 fand in Berlin nun die Abschlussveranstaltung des Projektes statt. Diese stand unter dem Motto „Ein zukunftsfähiges Herkunftsnachweissystem“. Dr. Johannes Hilpert beleuchtete dabei in einem Kurzpitch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anpassungen im Bereich der Herkunftsnachweise und stellte dabei die aktuellen Entwicklungen – etwa im Bereich der Novellierung der EE-Richtlinie (RED III) oder der Beschleunigung des Smart Meter Rollouts – in den Mittelpunkt.

Die Forschenden der FfE entwickelten gemeinsam mit der Stiftung Umweltenergierecht eine Roadmap mit dem Titel „Zukunftsfähige Herkunftsnachweise“ zu möglichen Anpassungen im HKN-System, die im Zuge der Abschlussveranstaltung vorgestellt wurde. In der Studie werden auch wichtige parallel laufende Entwicklungen zu HKN in den Bereichen Wasserstoff und Wärme/Kälte angesprochen. Bereits im September 2022 hatte die Stiftung die Würzburger Studie Nr. 28 „Stromherkunft und Blockchain – Rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse für das ‚Labeling‘ von Stromflüssen“ veröffentlicht.

Rückenwind für den Ausbau der erneuerbaren Energien durch das OVG Greifswald?

Würzburg, 4. Mai 2023

In ihrem Beitrag „Verfahrensrecht, Denkmalschutz und § 2 EEG 2023: Rückenwind für die erneuerbaren Energien durch das OVG Greifswald?“ in der aktuellen Ausgabe der ZNER, analysieren Maria Deutinger und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht das Urteil des OVG Greifswald vom 7. Februar 2023 (5 K 171/22 OVG).

Das Gericht rügt die Nichteinhaltung der Fristen- und Verfahrensregeln in der bisherigen Behördenpraxis und stellt klar, dass die Genehmigungsbehörden auch bei ausbleibender Stellungnahme der Fachbehörden zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag verpflichtet sind. Zudem ist aufgrund des durch § 2 EEG 2023 gesetzgeberisch voreingestellten Gewichtungsvorrangs der erneuerbaren Energien („überragendes öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit“) bei Schutzgüterabwägungen künftig ein regelmäßiges Übergewicht der Erneuerbaren anzunehmen, das nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden werden kann – so die Feststellung des OVG.

Zur Zusammenfassung

Aufsatz zur Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen

Würzburg, 4. Mai 2023

In dem heute in der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) veröffentlichten Aufsatz „Optionen zur Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ legen die Autoren Dr. Nils Wegner und Jonas Otto von der Stiftung Umweltenergierecht dar, welche Rolle dem Instrument der Außenbereichsprivilegierung zukünftig für die adäquate Steuerung des PV-Ausbaus zukommen könnte.

Abhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber könnte eine Ausweitung der Privilegierung nicht nur der Flächenbereitstellung, sondern auch der Verankerung naturschutzfachlicher Mindestkriterien und der Nutzung von Synergieeffekten mit der Landwirtschaft dienen. Anders als teilweise angenommen, ließen sich zudem wesentliche gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten in die Privilegierung integrieren.

Der Aufsatz basiert auf dem Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 56 vom 16. Februar 2023.

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Thorsten Müller zum Bundes-Klimaschutzgesetz

Lüneburg, 3. Mai 2023

Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, wurde am 3. Mai 2023 zum Honorarprofessor der Fakultät Nachhaltigeit der Leuphana Universität Lüneburg ernannt. „Es ist eine große Ehre für mich, an der Leuphana-Universität und damit in meiner alten Heimat als Honorarprofessor lehren zu dürfen. Ich freue mich, dass ein so aktueller und zukunftsorientierter Bereich wie das Energie- und Klimaschutzrecht hier bereits einen so großen Stellenwert hat und werde versuchen, meinen Beitrag zum weiteren Ausbau dieses Schwerpunktes zu leisten“, so Thorsten Müller, der bereits seit 2016 als Lehrbeauftragter an der Leuphana tätig war.

Bei seiner Antrittsvorlesung beschäftigte sich Thorsten Müller mit der kontroversen Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Dabei bot er eine Einordnung zu den Reformvereinbarungen im Koalitionsausschuss vom 28. März 2023, einen Überblick zu den Wirkungen des KSG und dessen Steuerungsgrenzen, Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des KSG sowie einen Ausblick zu den Themen Klimaschutzgovernance und Nachhaltigkeitswissenschaft.

Zu den Folien der Vorlesung

 

 

Stiftung Umweltenergierecht beim 10-jährigen Jubiläum des Forums Erneuerbare Energien

Oldenburg, 27. April 2023

Auf Einladung von BDO Oldenburg hat Frank Sailer, Leiter des Forschungsgebiets Energieanlagen- und Infrastrukturrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht, auf der Veranstaltung „10 Jahre Forum Erneuerbare Energien“ zum Thema Beschleunigung des Windenergieausbaus durch § 6 WindBG referiert. Er ging dabei auf die neue Regelung im WindBG und die darin enthaltenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ein. Frank Sailer kommt zum Fazit, dass sich die Verfahren durch den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung erheblich beschleunigen lassen, aber auch noch zahlreiche Fragen offen sind.

Stiftung Umweltenergierecht bei den FfE-Energietagen

München, 25. und 27. April 2023

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft hat vom 25. bis zum 28. April 2023 ihre Energietage in München veranstaltet. Mit dabei waren auch Forschende der Stiftung Umweltenergierecht – im Rahmen des Projekts unIT-e² und als Moderation einer Podiumsdiskussion.

Am 25. April wurden die unIT-e² E-Mobility und Grid Talks veranstaltet, bei der die Themen Elektromobilität sowie Energie- und Mobilitätswende im Fokus standen. Zudem wurden Kernergebnisse der ersten Hälfte des Projekts präsentiert, an dem auch die Stiftung Umweltenergierecht intensiv arbeitet.

Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, moderierte zudem am 27. April die Podiumsdiskussion „Entfesselung der Stromnetze“, unter anderem mit Dr. Urban Keussen (EWE AG), Dr. Egon Westphal (Bayernwerk AG), Dr. Jan Peter Sasse (Bundesnetzagentur), Katharina Umpfenbach (dena) und Dr. Matthias Müller (FfE). Dabei wurde deutlich, wie wichtig gerade der Ausbau der Verteilernetze, aber auch neue Betriebsweisen durch Digitalisierung und Flexibilisierung sind.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes: Antrittsvorlesung von Dr. Thorsten Müller als Honorarprofessor

Würzburg, 26. April 2023

Die Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Sorgt sie für mehr oder weniger Klimaschutz? Mit dieser nach den Vereinbarungen im Koalitionsausschuss vom 28. März 2023 kontrovers diskutierten Frage beschäftigt sich am 3. Mai 2023 Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, in einer öffentlichen Vorlesung. Dabei wird er nicht nur die bestehenden Strukturen und mögliche Änderungsoptionen beleuchten, sondern sich grundsätzlich mit dem Regelungstypus Klimaschutzgesetz und den Grenzen dieses Steuerungsansatzes befassen.

Bei der Vorlesung handelt es sich um die Antrittsvorlesung des Juristen als Honorarprofessor an der Fakultät Nachhaltigkeit der Leuphana-Universität Lüneburg. „Es ist eine große Ehre für mich, an der Leuphana-Universität und damit in meiner alten Heimat als Honorarprofessor lehren zu dürfen. Ich freue mich, dass ein so aktueller und zukunftsorientierter Bereich wie das Energie- und Klimaschutzrecht hier bereits einen so großen Stellenwert hat und werde versuchen, meinen Beitrag zum weiteren Ausbau dieses Schwerpunktes zu leisten.“

Die Antrittsvorlesung findet am Mittwoch, 3. Mai 2023, von 14.15 bis 15 Uhr im Hörsaal 5 der Leuphana-Universität Lüneburg statt. Eine Teilnahme ist auch online via Zoom möglich.

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne beleuchtet

Online, 25. April 2023

Im Rahmen des Webinars „5. Baurechtstage NRW“ des Instituts für Städtebau Berlin hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht am 25. April 2023 einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne gegeben.

Nach einer Einführung in die Thematik der kommunalen Wärmeplanung ging der Vortrag auf die derzeit geltenden Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in den Ländern ein und gab einen Ausblick auf den angekündigten bundesrechtlichen Rahmen für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Darüber hinaus wurden kommunale Handlungsspielräume für die Umsetzung kommunaler Wärmepläne erörtert.

Das Recht der Erneuerbaren als Suchprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität

Köln, 20. April 2023

Beim „Rheinischen Energieforum – Erneuerbare Energien“ am 20. April 2023 in Köln setzte auch die Stiftung Umweltenergierecht wichtige Impulse. Dr. Thorsten Müller referierte dabei zum Thema „Das Recht der Erneuerbaren als Suchprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität“.

Der wissenschaftliche Leiter der Stiftung zog dabei eine Bilanz der aktuellen Rechtsentwicklungen. Er fokussierte sich auf das Ziel der Klimaneutralität und der Frage, ob dieses bereits der Rechtswirklichkeit entspricht, Flächen als limitierenden Faktor des Erneuerbaren-Ausbaus, dem „Deutschlandtempo“ beim Ausbau der Windenergie sowie mit dem EEG und dem Strommarktdesign und damit auch mit der Frage nach der Klimaneutralität in der Elektrizitätsversorgung.

Auf den EU-Emissionshandel folgt der EU-Grenzausgleichsmechanismus – Gemeinsamkeiten, Unterschiede und offene Fragen

Würzburg, 15.04.2023

Im Dezember haben sich der EU-Ministerrat und das Parlament darauf geeinigt, einen Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) einzuführen. Dieser gilt zwar als „Folge“ des EU-Emissionshandels, weil durch ihn der CO2-Preis des Emissionshandels auf Importe in die EU ausgeweitet und somit ein Level Playing Field zwischen Produkten aus dem EU-Ausland und innereuropäischen Erzeugnissen geschaffen werden soll. Allerdings ist das System nicht identisch und es bestehen noch zahlreiche Fragen zu dessen Umsetzung. Jana Nysten erklärt in ihrem Aufsatz die Hintergründe für die Einführung des CBAMs, stellt die neuen Regelungen im Grundsatz vor und erklärt welche rechtlichen und tatsächlichen Problematiken (noch) bestehen. Der Aufsatz ist in der KlimaRZ 04/2023, S. 95-102, erschienen. Er ist im Rahmen des Projektes „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende (Ariadne)“ entstanden.

 

Schlaglichter aus den Reallaboren: Stiftung Umweltenergierecht beim Transferkongress Wasserstoff

Würzburg, 12. April 2023

Wasserstoff ist ein Schlüsselelement auf dem Weg zur Klimaneutralität. In Reallaboren der Energiewende erproben Projektpartner aus Wissenschaft und Wirtschaft Wasserstoff-Innovationen unter realen Bedingungen und im industriellen Maßstab. Die Erfolge, Herausforderungen und ersten Erkenntnisse dieser Vorhaben sind Thema beim ersten Transferkongress Wasserstoff. Dieser findet am 18. April 2023 unter dem Motto „Schlaglichter aus den Reallaboren“ in Berlin statt.

Für die Stiftung Umweltenergierecht werden dabei Burkhard Hoffmann über den neuen delegierten Rechtsakt für grünen Wasserstoff und Jana Nysten über den US-Inflation Reduction Act referieren. Veranstaltet wird der Kongress durch das Projekt Trans4Real, organisiert durch die Deutsche Energie-Agentur. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Zur Anmeldung

Green Deal erklärt PLUS: Sonderformat zu aktuellen Entwicklungen

Würzburg, 24. März 2023

Verbrenner-Aus, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, neues Strommarktdesign und noch vieles mehr: Mit gleich mehreren rechtlichen Neuerungen steht die EU aktuell besonders im Mittelpunkt der Energie- und Klimapolitik. In unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ bereiten wir stets die neusten Entwicklungen im Rahmen des „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Prozess übersichtlich auf. Aufgrund der großen Zahl an Neuerungen bieten wir in der kommenden Ausgabe am 28. März 2023 ein Sonderformat: „Green Deal erklärt PLUS“ – mit einer Dauer von zwei Stunden und in zwei Teilen.

Im ersten Teil geht es um Updates zu den laufenden (und abgeschlossenen) Trilog-Verfahren sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen, u. a. zum Streit um das „Verbrenner-Verbot“ und zum Kommissionsentwurf für ein neues Netto-Null-Industrie-Gesetz. Außerdem geht es um Positionen von Rat und EU-Parlament zur Gebäudeeffizienz-Richtlinie vor dem Trilog und dem Inhalt der mittlerweile erfolgten Einigung zur Energieeffizienz-Richtlinie.

Im zweiten Teil stehen zwei weitere Schwerpunkte im Fokus: Das EU-Beihilferecht mit dem neuen befristeten Krisenrahmen (TCTF) und der Reform der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), beide von der EU-Kommission am 9. März veröffentlicht. Außerdem die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des EU-Strommarktdesigns vom 14. März, welche Änderungen an der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie bzw. -Verordnung vorsehen.

Wir freuen uns, wenn Sie am 28. März 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Aktuelle Änderungen der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren

Online, 20. März 2023

Im Rahmen der virtuellen Veranstaltungsreihe „Planung und Genehmigung: Die Herausforderungen aktueller Wasserstoff-Vorhaben“ des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks am 20. März 2023 hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert.

Der Vortrag beinhaltete insbesondere die neuen Spezialregelungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung, mit denen der Gesetzgeber die Errichtung von Elektrolyseuren sowohl in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan die Nutzung der Grundstücke vorgibt, als auch im unbeplanten Außenbereich verbessern will.

2. Professor:innengespräch Umweltenergierecht: Klimaschutz und Resilienz

Volkach, 16. und 17. März 2023

Klimaschutz und Resilienz sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die im vergangenen Jahr besonders in den Vordergrund von Wissenschaft und Praxis gerückt sind. Daher hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrem zweiten „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 16. und 17. März 2023 im unterfränkischen Volkach genau hierauf ihren Fokus gelegt.

Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft und weiterer Disziplinen, wie Natur- oder Sozialwissenschaften, haben dabei anhand von sieben Vorträgen über die interdisziplinäre und gesellschaftliche Dimension der Klimaresilienz, den Energiebinnenmarkt und die europäische Energiesolidarität mögliche Konflikte zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz, die Grundstrukturen und Gütekriterien des Klimawandelfolgenrechts sowie das Recht der Hochwasservorsorge diskutiert.

„Unser Professor:innengespräch hat auch dieses Jahr deutlich gemacht, dass es angesichts der Dimension der Aufgabe Klimaschutz eines solchen Forums zum intensiven Austausch und der gemeinsamen Debatte braucht, um den Fragestellungen aus einer spezifisch wissenschaftlichen Perspektive auf den Grund gehen zu können“, so Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Im kommenden Jahr werde es daher eine weitere Auflage des Professor:innengesprächs geben.

Auswirkungen des Brexit auf die Erneuerbare-Energien-Politik der EU

London, 16. März 2023

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU – dem Brexit – wurde nicht nur der europäische Binnenmarkt um einen Mitgliedstaat „verkleinert“; vielmehr leistet Großbritannien nun auch keinen Beitrag mehr zu den Energie- und Klimazielen der EU. Das ist auch das zentrale Thema des Buches „Brexit and Energy Law: Implications and Opportunities”, das heute offiziell im Londoner Think Tank „Chatham House” vorgestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu haben Fabian Pause und Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht beigesteuert.

In ihrem Buchbeitrag erklären sie, was der Brexit konkret für die EU-Politik im Bereich der erneuerbaren Energien sowie im Klimaschutz allgemein bedeutet. Sie gehen dabei unter anderem folgenden Fragen nach: Wurde – und wenn ja wie – das EU-Ziel zum Erneuerbaren-Ausbau mit dem Brexit angepasst? Muss sich das Förderdesign ändern? Welche Rolle spielen Herkunftsnachweise zukünftig zwischen Großbritannien und der EU? Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen auf den EU-Emissionshandel erklärt, die mit Hinblick auf die Einführung des EU-Grenzausgleichsmechanismus tagesaktuelle Relevanz erhalten.

Welche Rolle spielt die Resilienz der Elektrizitätsversorgung im Recht?

Regensburg, 13. März 2023

Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht sprach heute beim 6. Regensburger Energiekongress zu den rechtlichen Vorgaben für eine resiliente Elektrizitätsversorgung. Die Veranstaltung – organisiert von der OTH Regensburg – beleuchtete unter verschiedenen Perspektiven den Rahmen und die Bedeutung der Resilienz in der Energieversorgung.

In seinem Vortrag verwies Johannes Hilpert nach einer begrifflichen Einordnung zunächst auf die steigende Relevanz der Thematik. Sodann stellte er zunächst die verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen dar. Er verwies insbesondere auf die CER-Richtlinie sowie die NIS-2-Richtlinie, die sich mit kritischen Infrastrukturen beziehungsweise Cybersicherheit befassen und bis Ende 2024 in deutsches Recht umzusetzen sind. Nach einem Überblick über die zahlreichen Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz zum Bereich der Versorgungssicherheit stellte er zudem dar, inwieweit etwa auch dezentrale Strukturen in der Elektrizitätsversorgung die Resilienz beeinflussen können.

 

Endlich mehr Tempo? Beschleunigung des EE-Ausbaus durch Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Würzburg, 10. März 2023

Die EU-Notfall-Verordnung vom 22. Dezember 2022 will den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen – in Deutschland unter anderem mit Neuerungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Windenergie an Land. Ähnliche Regelungen sind auch für Wind auf See, Photovoltaik und Stromnetze vorgesehen. Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht hat in einem Online-Seminar am 10. März 2023 mit über 700 Teilnehmenden die neuen Regelungen unter die Lupe genommen und eine erste Einordnung vorgenommen.

Im Fokus stand dabei der neue § 6 WindBG mit seinen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung. Dabei zeigte Frank Sailer den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen der neuen Regelung sowie deren Rechtsfolgen auf. Auch die europäischen Rechtsakte und weitere Umsetzung der Notfall-VO für weitere Anlagen waren Thema des Seminars. Sailers Fazit: „Die Notfall-VO und ihre Umsetzung bieten eine wichtige Chance zur besseren Austarierung von Klimaschutz und Artenschutz.“ Außerdem stelle sie eine Brücke bis zum Inkrafttreten der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED IV) und dem dortigen Konzept der go-to-Gebiete dar.

Zu den Vortragsfolien

Neuer Modellvorschlag für die kommunale Wärmeplanung

Bremen/Würzburg, 8. März 2023

Im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen (KoWaP)“ ist die im Auftrag und in Kooperation mit der Stiftung Umweltenergierecht erstellte Studie „Modellentwicklung für die kommunale Wärmeplanung“ von Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen veröffentlicht worden. Hierin wird ein Vorschlag für ein Drei-Ebenen-Modell der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Dieses beinhaltet eine strategische Planungsebene, dann die Umsetzungsplanung und schließlich die Detailplanungsebene.

Auf der strategischen Planungsebene erfolgt die Zielsetzung und Festlegung von Szenarien auf Grundlage der Analyse von Wärmebedarfen und -potentialen. Hieraus können räumlich abgegrenzte Eignungsbereiche für Wärmeversorgungsoptionen entwickelt werden. Auf der Ebene der Umsetzungsplanung können sodann Handlungs- und Maßnahmenräume als Basis für Energiekonzepte aufgezeigt werden. In der Detailplanung erfolgt schließlich die weitere Detailierung auf Gebäudeebene

„Baustellenbericht“ im Projekt unIT-e² veröffentlicht

München, 8. März 2023

Die Integration von Elektrofahrzeugen ins Energiesystem bringt eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich. Welche dieser Baustellen werden im Projekt adressiert und welche Konzepte sollen dabei analysiert werden? Diese Fragestellungen beantwortet das unIT-e²-Konsortium nach dem ersten Projektjahr im unIT-e²-Baustellenbericht. Dieser behandelt für die verschiedenen Themenfelder des Projekts jeweils eine Reihe von Schwerpunktthemen und leitet aus der aktuellen Situation die zu lösenden Probleme ab. Außerdem liefert er erste Ansätze für Weiterentwicklungen und fasst den rechtlichen und politischen Anpassungsbedarf zusammen.

Für die Juristinnen und Juristen der Stiftung Umweltenergierecht standen in der ersten Projektphase vor allem Fragegestellungen im Bereich der Netzentgeltsystematik und der Ausgestaltung von § 14a EnWG im Mittelpunkt der Forschungsarbeit.

 

 

Wie das Wind-an-Land-Gesetz die Flächenbereitstellung für die Windenergie beschleunigen soll

Herford, 7. März 2023

Im Rahmen der Fachtagung „Planungsbeschleunigung im Zeichen der Energiewende“ der Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten (KBL), hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 in Herford die neuen Regelungen für die Flächenbereitstellung für die Windenergie erläutert. Im Mittelpunkt des Vortags stand das Wind-an-Land-Gesetz: Dieses verpflichtet zum einen die Länder einen bestimmten Anteil ihrer Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Zum anderen wird die Planung von Windenergiegebieten vereinfacht und beschleunigt.

Delegierter Rechtsakt für grünen Wasserstoff: Große Resonanz auf Online-Seminar

Würzburg, 7. März 2023

Im Rahmen des Vorhabens „Trans4Real“ hat die Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 ein Online-Seminar zum delegierten Rechtsakt für grünen Wasserstoff angeboten, den die Europäische Kommission Mitte Februar mit einer Verspätung von über einem Jahr veröffentlicht hat. In seinem Vortrag und der anschließenden Fragerunde erläuterte Burkhard Hoffmann den über 560 Teilnehmenden die Hintergründe und den Anwendungsbereich des Rechtsaktes. Ein wichtiger Faktor waren die festgelegten Kriterien, die erfüllt sein müssen, um grünen Wasserstoff bzw. seine Derivate voll auf die Erfüllung des Erneuerbaren-Ziels im Verkehrsbereich anrechnen zu können.

Zu den Vortragsfolien

Vortrag zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-VO

Hannover, 3. März 2023

Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht am 3. März 2023 zum Inhalt der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus gesprochen. Dabei hat er die Vorgaben der Verordnung in das laufende Verfahren zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie eingeordnet. Ein weiterer Fokus: Der Hinweis, dass die EU-Notfall-Verordnung nicht mit der aktuellen Diskussion um die Einführung von go-to-Gebieten gleichgesetzt werden darf.

Beschleunigung des EE-Ausbaus: Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Würzburg/Berlin, 1. März 2023

Am 1. März fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag statt, zu der Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde. Der Anlass: der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)“.

Dieser enthält unter anderem die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Netze. Dies war auch das zentrale Thema der Anhörung. Zur Beschleunigung werden für Wind an Land, Wind auf See, Photovoltaik und Übertragungsnetze in speziell für diese Nutzungen ausgewiesenen und dabei einer strategischen Umweltprüfung unterzogenen Gebieten deutliche Vereinfachungen geregelt. „Die Neuregelungen haben das Potenzial einer deutlichen Beschleunigung“, hebt Thorsten Müller die Bedeutung der Neuregelung hervor. Aber: „Da die Regelung befristet ist, gilt es zeitnah im Trilog zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie eine Anschlussregelung zu entwickeln, um einen Fadenriss zu vermeiden.“

Lässt sich das Kollisionsrisiko von Vögeln an Windenergieanlagen auch berechnen?

Würzburg, 28. Februar 2023

Die Frage, ob ein Bauvorhaben wie eine Autobahn, eine Stromleitung oder eine Windenergieanlage, in Konflikt mit dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot kommt, ist eine der kompliziertesten und zugleich umstrittensten Fragen bei der Genehmigung von großen Bauprojekten. Bislang erfolgt die Beantwortung dieser Frage primär anhand von verbal-argumentativen Bewertungsmethoden. Mit der Weiterentwicklung dieser Methoden in Richtung probabilistischer Ansätze mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen, erhofft man sich eine objektivere, besser vorhersehbare und vergleichbare Artenschutzprüfung.

Welcher (artenschutz-)rechtliche Rahmen dabei zu beachten ist und dass dieser der angedachten Weiterentwicklung nicht entgegensteht, zeigt Frank Sailer in seinem aktuellen Beitrag „Der rechtliche Rahmen für probabilistische Ansätze bei der artenschutzrechtlichen Signifikanzbewertung“ in der Zeitschrift Natur und Recht (NuR), Heft 2/2023, S. 78-84 auf.

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Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens zu Wasserstoff-Begriffen

Würzburg, 27. Februar 2023

In einer Ergänzung der im Dezember 2022 veröffentlichten Übersicht zu den unionsrechtlichen Begriffen mit Wasserstoffbezug, hat die Autorin Dr. Anna Halbig Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens bezüglich der Wasserstoff-Begriffe erarbeitet. Die im Würzburger Bericht Nr. 57 unterbreiteten Vorschläge betreffen insbesondere die Beseitigung der analysierten Inkohärenzen sowie eine Reduktion der Begriffsvielfalt.

Der neuste Würzburger Bericht ist im Rahmen des Projekts „Trans4Real – Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien“ entstanden.

Zum Würzburger Bericht

Interview: Standards und Normen für Wasserstoff

Würzburg, 22. Februar 2023

Bei der Herstellung, der Speicherung, dem Transport und der Nutzung von Wasserstoff gibt es eine Fülle von Standards und Normen zu beachten. Einen Überblick über diese hat die Stiftung Umweltenergierecht mit dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik jüngst im Rahmen des Forschungsvorhabens Trans4Real in einer Publikationsreihe veröffentlicht.

In einem Interview auf der Wissenschaftsplattform Energiesystem-Forschung erklären Anna Halbig von der Stiftung Umweltenergierecht und Mario Koppers vom Zentrum für BrennstoffzellenTechnik, was es damit auf sich hat. Das Interview ist auf der Website von Energiesystem-Forschung abrufbar.

Green Deal erklärt: Der neue Green Deal Industrial Plan

Würzburg, 22. Februar 2023

Am kommenden Dienstag, 28. Februar 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verfahren zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns schwerpunktmäßig dem neuen Green Deal Industrial Plan widmen. Dieser Plan enthält u.a. eine Neuausrichtung des EU-Beihilfenrechts, die Reform des EU-Strommarktdesigns sowie neue Ansätze zur Finanzierung der Energie- und Industrietransformation aus bestehenden EU-Mitteln und durch eine gemeinsame Finanzierung auf EU-Ebene, zum Beispiel durch einen Europäischen Souveränitätsfonds.

Der Green Deal Industrial Plan formuliert die Maßnahmen, mit denen die EU-Kommission erhöhtem internationalen Wettbewerbsdruck und Versorgungsengpässen durch eine Stärkung der heimischen Industrie begegnen und gleichzeitig die Industriedekarbonisierung beschleunigen und unterstützen will. Wir werden die regulatorischen Kernelemente des Plans vorstellen und aus verschiedenen rechtlichen Blickwinkeln betrachten.

Wir freuen uns, wenn Sie am 28. Februar 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Plattform Klimaneutrales Stromsystem gestartet – mit Beteiligung der Stiftung Umweltenergierecht

Berlin, 20. Februar 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 20. Februar 2023 in Berlin die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) gestartet – mit einer Eröffnungsrede von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Das Ziel: Ein neues, klimaneutrales Strommarktdesign schaffen, das auf erneuerbaren Energien fußt. In der PKNS sollen hierzu Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Optionen zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns ergebnisoffen diskutieren und Vorschläge für die Politik erarbeiten.

Die Plattform ist in vier thematischen Arbeitsgruppen aufgeteilt: Innovationsanreize für Erneuerbare, steuerbare Kapazitäten für die Versorgungssicherheit, Flexibilisierung der Stromnachfrage sowie Nutzbarmachung netzdienlicher Marktsignale. Im Plenum sollen die Arbeitsgruppen dann zusammengeführt und ihre Ergebnisse diskutiert werden.

Für die Stiftung Umweltenergierecht wurde Dr. Thorsten Müller vom BMWK eingeladen, als Teil der Plattform mitzuwirken und die rechtswissenschaftliche Perspektive in die Debatte einzubringen. „Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis ist ein wichtiger Faktor, um das Stromsystem in den kommenden Jahren klimaneutral zu erneuern. Ich freue mich auf die Möglichkeit, mich mit Fachleuten aus sehr unterschiedlichen Bereichen auszutauschen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten“, so Müller, der bereits 2022 in der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ die Bundesregierung beraten hat.

Bundeswirtschaftsminister Habeck nannte unter anderem günstige Strompreise, Investitionssignale für Erneuerbare und Wasserstoff-Kraftwerke, ein flexibles Stromsystem sowie regionale Steuerung und Nutzung als Eckpfeiler der Debatte.

EE-Anlagen: Keine Entschädigung trotz Abregelung?

Würzburg, 17. Februar 2023

In seinem Aufsatz „Vom Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0: Ausgleich für wartungs-, reparatur- und netzausbaubedingte Abregelungen“ befasst sich Julian Senders mit der Frage, inwieweit trotz Abregelung von EE-Anlagen durch den Netzbetreiber in bestimmten Konstellationen Entschädigungen versagt werden können. Konkret geht es insbesondere um Abregelungen im Falle eines erforderlichen Netzausbaus. Hier hatte sich zum mittlerweile überholten Einspeisemanagement in den §§ 14 f. EEG a.F. eine tendenziell restriktive Rechtsprechung entwickelt. Diese begegnete berechtigter Kritik und es lässt sich konstatieren, dass sich eine Übertragbarkeit auf den geltenden Rechtsrahmen des Redispatch 2.0 verbietet. Dies folgt auch aus den Vorgaben der vorrangig geltenden Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung (EBM-VO).

Der Aufsatz ist in der Zeitschrift für das Recht der gesamten Energiewirtschaft (EnWZ) 2023, Heft 1-2, S. 15 ff., erschienen. Er ist im Rahmen des Projektes „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende (Ariadne)“ entstanden.

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Photovoltaik: Eine weiterentwickelte Außenbereichsprivilegierung als Baustein des Freiflächenausbaus

Würzburg, 16. Februar 2023

In dem heute veröffentlichten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ behandeln Jonas Otto und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht die drängende Frage der Flächenbereitstellung für den Photovoltaik-Freiflächenausbau und seine adäquate Steuerung. Sie legen dar, wie eine Außenbereichsprivilegierung für Freiflächenanlagen, wie sie erst kürzlich durch den Gesetzgeber eingeführt wurde, hierfür weiterentwickelt werden könnte.

Eine Ausweitung der Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen könnte bei entsprechender Ausgestaltung nicht nur der zügigen Flächenbereitstellung, sondern auch der Verankerung naturschutzfachlicher Mindestkriterien und der Förderung des Strukturwandels in der Landwirtschaft dienen. Anders als mitunter angenommen, können dabei gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten in die Regelungsfigur der Privilegierung integriert werden, sodass der Einfluss der Bauleitplanung auch als Grundlage für die Beteiligung der Menschen vor Ort erhalten bliebe und bislang zurückhaltende Gemeinden zur aktiven Planung angehalten würden.

Zum Würzburger Bericht

 

 

Geltung der Versorgerpflichten im Rahmen einer „gemeinsamen Nutzung“ von Strom im Europarecht

Würzburg, 15. Februar 2023

Die unionsrechtlich vorgegebenen Versorgerpflichten werden häufig als Hindernis für die Etablierung von Bürgerenergieprojekten gesehen. In einem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnWZ gehen Anna Papke und Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht der Frage nach, ob die Versorgerpflichten auch dann einzuhalten sind, wenn eine „gemeinsame Nutzung“ von Strom (englisch: „Energy sharing) vorliegt.

Die Tätigkeit der „gemeinsamen Nutzung“ wurde vom EU-Gesetzgeber neu im Rahmen des Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ geschaffen. Mitglieder von Bürgerenergiegemeinschaften, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und gemeinschaftliche Eigenversorger sollen so den innerhalb der Gemeinschaft erzeugten Strom selbst verbrauchen können.

Der Beitrag ist im Rahmen des Projekts „OwnPV-Outlook“ entstanden.

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Genehmigungsrecht zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyseure beleuchtet

Oldenburg, 14. und 15. Februar

Im Rahmen des 12. Workshops „Zulassung ∙ Zertifizierung ∙ Normung Brennstoffzellen und Wasserstoff“ mit dem Thema „Wasserstoff als Energieträger – Synergien zwischen den Anwendungen“, hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht Fragen zum Genehmigungsrecht von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert. Der Vortrag fokussierte zum einen die neuen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren. Zum anderen wurde das für Elektrolyseure notwendige Genehmigungsverfahren betrachtet. Organisiert wurde der Workshop durch das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme.

Standardsetzung im Bereich Wasserstoff aus rechtlicher und technischer Sicht beleuchtet

Würzburg, 30. Januar 2023

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Projekt Trans4ReaL begleitet im Rahmen einer Transferforschung die „Reallabore der Energiewende mit Fokus auf Wasserstofftechnologien und Sektorkopplung“ wissenschaftlich und untersucht übergreifend deren Erkenntnisse. In diesem Rahmen haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Zentrum für BrennstoffzellenTechnik ZBT eine gemeinsame fünfteilige Veröffentlichung zur Standardsetzung im Bereich Wasserstoff erarbeitet, welche die für die Wasserstoffwirtschaft relevanten Regelwerke sowie die nationale und internationale Standardsetzung analysiert.

Anhand der betreffenden Wertschöpfungsstufe von Wasserstoff werden dabei relevante Verweise in Gesetzestexten auf nicht rechtsverbindliche Normen und Standards aufgeführt. Zudem werden die wichtigsten Normen und Standards für die Wasserstofftechnik aufgelistet, denen Einfluss im Genehmigungsprozess, im Vertragswesen, aber auch auf die Rechtsprechung zukommt. Ziel der Arbeiten ist es, einen Überblick über die wesentlichen Texte und Schriften der multimodularen und multidisziplinären Wasserstoffinfrastruktur zu geben.

Teil 1: Erzeugung von Wasserstoff

Teil 2: Speicherung/Lagerung von Wasserstoff

Teil 3: Transport von Wasserstoff in Behältern

Teil 4: Transport von Wasserstoff per Pipeline

Teil 5: Anwendung von Wasserstoff

Die Rolle von E-Mobilen bei Engpässen im Verteilnetz – Neues Konzeptpapier ist online

München, 26. Januar 2023

Das Projektkonsortium von unIT-e² hat heute ein gemeinsames Konzeptpapier veröffentlicht, das sich dem Umgang mit Engpässen im Verteilnetz widmet. Elektrofahrzeuge sind insoweit Herausforderung und Lösung zugleich: Durch hohe Ladeleistungen können sie zu Netzengpässen führen, während langer Standzeiten lassen sich Ladevorgänge jedoch zeitlich so verschieben, dass Engpässe vermieden werden. Das Papier zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie ein netzdienliches Laden von Elektrofahrzeugen ausgestaltet werden könnte.

Die Stiftung Umweltenergierecht leistete hierzu den rechtlichen input und beteiligte sich mit einer kurzen Einordnung zum derzeit laufenden Konsultationsprozess der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG.

 

Der EU-CBAM als logische „Verlängerung“ des EU-Emissionshandels

Berlin/Raeren, 26. Januar 2023

Jana Nysten, wissenschaftliche Referentin der Stiftung Umweltenergierecht, war kürzlich zu Gast beim RGC Klimarecht Podcast von Ritter Gent Collegen und sprach dort mit Moderatorin Franziska Lietz über den EU-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Rat und Parlament hatten sich vor Weihnachten darauf geeinigt, einen solchen Mechanismus, wie ihn die EU-Kommission im Rahmen des EU Green Deal vorgeschlagen hatte, einzuführen.

Der CBAM soll als „Verlängerung“ des EU-Emissionshandels einen CO2-Preis auf Importe in die EU erheben und damit einen Beitrag zur weltweiten Dekarbonisierung leisten. Er stand aber von Beginn an auch in der Diskussion als industriepolitische Maßnahme, die die kostenlose Zuteilung ablösen und ein „Level Playing Field“ schaffen soll. Diese Problematik, wie auch welthandelsrechtliche und politische Aspekte, etwa die Vorschläge für einen Klimaclub oder ein Abkommen mit den USA, waren ebenfalls zentrale Themen der Podcast-Folge.

Die Folge kann auf Spotify oder ApplePodcasts angehört werden.

Gegen hohe Energiepreise: EU erlaubt zeitweise Marktinterventionen

Berlin/Raeren, 26. Januar 2023

Im Rahmen der Tagung „Zukünftige Stromnetze“ stellte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht die Rats-Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise vor. Dabei erklärte sie, in welchem Rahmen den EU-Mitgliedstaaten damit temporär Interventionen in den Energiemärkten erlaubt werden.

In der anschließenden Diskussion wurden neben dem derzeitigen Strommarktdesign, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, auch unterschiedliche Ideen für Reformen thematisiert. „Immerhin hatten unter anderem die hohen Energiepreise als Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine vermeintliche Schwächen aufgezeigt, die nun auch der EU-Gesetzgeber mit einer längerfristigen Lösung angehen will“, so Nysten.

Zum Vortrag

Green Deal erklärt: Das neue System für die EU-CO2-Bepreisung

Würzburg, 25. Januar 2023

Am kommenden Dienstag, 31. Januar 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verfahren zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns schwerpunktmäßig dem neuen System der EU-CO2-Bepreisung widmen.

Kurz vor Weihnachten haben sich die EU-Gesetzgeber in mehreren Verhandlungsrunden auf ein neues System für die EU-CO2-Bepreisung vorläufig geeinigt; die Kompromisse sollen im Februar formal bestätigt werden. Wir werden aufzeigen, wie der bereits bestehende Emissionshandel für große Energie- und Industrieanlagen (EHS I) weiterentwickelt werden soll. Daneben werden wir auf den gänzlich neuen Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EHS II) eingehen. Eng verbunden mit der Einführung des EHS II und der damit einhergehenden finanziellen Belastung auch für Endverbraucher, steht der neue EU-Klima-Sozialfonds. Dieser stellt den Mitgliedstaaten finanzielle Mittel zur Abfederung besonderer sozialer Härten zur Verfügung, knüpft deren Verwendung aber auch an bestimmte Bedingungen.

Wir freuen uns, wenn Sie am 31. Januar 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Vortrag zum Wind-an-Land-Gesetz beim 4. Leipziger Windrechtsforum

Leipzig, 24. Januar 2023

Unter dem Titel „WaLG – Was bringt es konkret“ hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht auf Einladung der Kanzlei Prometheus beim 4. Leipziger Windrechtsforum zu verschiedenen Aspekten der Reform der Flächenbereitstellung für die Windenergie vorgetragen. Erläutert und mit den Teilnehmenden diskutiert wurden sowohl die durch das Wind-an-Land-Gesetz bewirkten Veränderungen bei der Flächenausweisung in den Regionen und Gemeinden als auch die Voraussetzungen um in Zukunft eine konzentrierende Steuerung für den Windenergieausbau zu erreichen.

Die zum 1. Februar 2023 in Kraft tretenden Veränderungen – konkret das Windenergieflächenbedarfsgesetz mit seinen an die Länder adressierten Flächenbeitragswerten und die Änderungen in Raumordnungs- und Bauplanungsrecht – bilden den maßgeblichen Rahmen für die anstehenden Planungsprozesse in den Ländern. „Inwieweit der Gesetzgeber hier noch die eine oder andere Stellschraube drehen wird, um gerade auch die kurzfristige Flächenbereitstellung zu stärken und offene Fragen zu klären, bleibt abzuwarten“, so Wegner.

Die Festlegung der Anforderungen an grünen Wasserstoff – Ein langer Weg und noch kein Ende in Sicht

Berlin, 24. Januar 2023

Heute gab Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht bei der internationalen Fachkonferenz „Fuels of the Future“ einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen rund um den delegierten Rechtsakt zu den Anforderungen an grünen Wasserstoff im Verkehrssektor. In seinem Vortrag zeigte er den aktuellen Stand des Rechtsetzungsverfahrens auf und umriss mögliche inhaltliche Anforderungen an die grüne Wasserstoffproduktion.

Im Fokus lag zudem die Frage, welche konkreten Auswirkungen der delegierte Rechtsakt auf die Wasserstoffregulatorik insgesamt haben wird. Hierbei betonte Hoffmann, dass der delegierte Rechtsakt jedenfalls nicht „automatisch“ zu einer gesetzesübergreifenden Vereinheitlichung der Wasserstoffdefinition führt. Schließlich ging es auch um den aktuellen Vorschlag des Europäischen Parlaments die Kriterien für grünen Wasserstoff in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie selbst zu regeln und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Rechtssetzung für die Europäische Kommission.

Weiter Unsicherheiten beim Rechtsrahmen bezüglich der Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff

Online, 9. Januar 2023

Beim 4. Wasserstoff-Workshop der Klima-Allianz stellte Dr. Anna Halbig von der Stiftung Umweltenergiercht den Rechtsrahmen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff vor. Der Schwerpunkt ihres Vortrags lag dabei auf den rechtlichen Anforderungen an „grünen“ beziehungsweise „erneuerbaren“ Wasserstoff. Insbesondere die Begriffsvielfalt sowie die Verzögerungen beim delegierten Rechtsakt sorgen hier aktuell für Rechtsunsicherheiten für Investoren. Zudem referierte die Expertin zu regulatorischen Aspekten der inländischen Erzeugung von grünem Wasserstoff sowie dessen Import.

Wie entwickelt sich die Energiewende im neuen Jahr? Dr. Thorsten Müller im Deutschlandfunk

Würzburg, 4. Januar 2023

Das Thema Energie hat im vergangenen Jahr die Menschen besonders stark beschäftigt. Die Folgen der Klimakrise sind spürbar und der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in ganz Europa eine Energiekrise ausgelöst. Eine wichtige Frage war dabei: Haben wir ausreichend Energie für unsere Volkswirtschaft und für unseren Alltag?

Die erneuerbaren Energien sind hier das Schlüsselinstrument in Deutschland und die Transformation ist in vollem Gange. Doch wie ist der aktuelle Stand der Energiewende? Werden die Ziele zur Transformation erreicht? Und welche Weichenstellungen müssen noch erfolgen? Mit diesen Fragen hat sich Anfang Januar der Deutschlandfunk in seiner Sendung „Agenda“ beschäftigt. Dabei war auch Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, zu Gast. Er konzentrierte sich dabei auf die rechtlichen Aspekte der Energiewende.

Weitere Gäste der Sendung waren Prof. Andreas Löschel (Ruhr-Universität Bochum) und Wolfram Axthelm (Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.). Die Folge ist online verfügbar und kann jederzeit nachgehört werden.

Zur Sendung „Agenda“ vom 4. Januar 2023

Stiftung Umweltenergierecht setzt Forschungsarbeiten zum Rechtsrahmen der kommunalen Wärmeplanung fort

Würzburg, 1. Januar 2023

Nach Abschluss des ersten Projekts zur kommunalen Wärmeplanung Ende 2022 setzt die Stiftung Umweltenergierecht seit dem 1. Januar 2023 zusammen mit dem Projektpartner adelphi research gGmbH die Forschungsarbeiten zum Rechtsrahmen zur Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne fort. Mit dem neuen Projekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro)“ soll insbesondere analysiert werden, welche rechtlichen Optionen zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Aufstellung von Wärmeplänen bereits genutzt oder weiterentwickelt werden können.

Auf der Umsetzungsebene der Wärmepläne werden die ordnungsrechtlichen Instrumente der Kommunen vorrangig in den Blick genommen. Daneben sollen die bundesgesetzlichen Bestrebungen für eine bundesweite, verpflichtende Wärmeplanung begleitet werden.

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Wie kann der Rechtsrahmen zur Nutzung der Geothermie verbessert werden? Stiftung Umweltenergierecht startet weitere Forschung zur Wärmewende

Würzburg, 1. Januar 2023

Die Nutzung der Geothermie kann einen wesentlichen Beitrag zur künftigen, auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmeversorgung in vielen Teilen Deutschlands leisten. Besonders deutlich wurde die Dringlichkeit des Themas 2022, durch den weitgehenden Wegfall des wichtigsten Gaslieferanten Deutschlands. In dem am 1. Januar 2023 gestarteten Forschungsprojekt „UrbanGroundHeat“ wird daher die Wärmewende durch den Einsatz oberflächennaher Geothermie in urbanen Bestandsquartieren in den Fokus gerückt.

Wie lassen sich die Klimaziele im Gebäudebereich durch Geothermie erreichen und wie sind hierfür die derzeitigen technischen, regulatorischen und ökonomischen Anforderungen zu bewerten und anzupassen? Dies wird die Stiftung Umweltenergierecht in den kommenden drei Jahren zusammen mit weiteren Forschungspartnern und Energieversorgern untersuchen. Geförert wird das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

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Kommunale Wärmeplanung: Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht mit Forschungspartnern Handlungsempfehlungen

Würzburg/Berlin/Bremen, 15. Dezember 2022

In den heute veröffentlichten „Handlungsempfehlungen für ein Planungsmodell der kommunalen Wärmeplanung auf Grundlage kommunaler Erfahrungswerte und dessen rechtlicher Implementierung“, erläutert die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit ihren Forschungspartner adelphi und Prof. Dr. Jürgen Knies (HSB) die Kernergebnisse des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ und bietet Orientierungshilfen, wie kommunale Wärmepläne aufgestellt und rechtlich umgesetzt werden können.

Dabei stellen sie fest: Bei der Aufstellung von Wärmeplänen sollte darauf geachtet werden, dass sich der entwickelnde Rechtsrahmen konsistent ausgestaltet, die Datenerhebung und -verarbeitung für die Akteure rechtssicher designt wird und die Festlegung von Eignungsbereichen eine wertvolle räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein kann.

Für die (teilweise) Umsetzung von Wärmeplänen finden die Kommunen bereits heute einen umfangreichen Instrumentenkasten vor, der Mittel des Städtebau- sowie des Ordnungsrechts zur Verfügung stellt. Dies beinhaltet etwa die grundsätzlich rechtlich geeigneten Instrumente der Sanierungsmaßnahmen und der Stadtumbaumaßnahmen aus dem Bereich des besonderen Städtebaurechts oder für die leitungsgebundene Versorgung der Anschluss- und Benutzungszwang.

Verpflichtung zur Errichtung eines Wärmespeichers: Verfassungsrechtlich möglich und energiewirtschaftsrechtlich umsetzbar

Würzburg, 15. Dezember 2022

In dem heute veröffentlichten Abschlussbericht „Rechtsgutachten FlexKWK – Flexibilisierung der Strom- und Wärmeerzeugung aus KWK-Anlagen“ gelangen Anna Papke und Susanne Weber von der Stiftung Umweltenergierecht zu dem Ergebnis, dass eine Verpflichtung zur Errichtung eines Wärmespeichers für bestimmte KWK-Anlagenbetreiber verfassungsrechtlich möglich und energiewirtschaftsrechtlich umsetzbar ist.

Gegenstand des Gutachtens ist eine Wärmespeicherverpflichtung, die sich an preisunelastisch verhaltende KWK-Anlagenbetreiber richtet. Die mit dem Wärmespeicher erlangte Flexibilität ermöglicht es, den Betrieb der KWK-Anlage besser an den Bedürfnissen des Strommarktes auszurichten. Dies kann die Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen verhindern.

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PV-Ausbau auf der Freifläche lässt sich umweltverträglich gestalten – Abschlussbericht zum Vorhaben des Umweltbundesamts

Dessau-Roßlau/Würzburg, 13. Dezember 2022

Im Abschlussbericht des Vorhabens „Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen“ zeigen die Autoren und Autorinnen von Bosch & Partner, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und der Stiftung Umweltenergierecht konkrete planerische Kriterien und Empfehlungen auf, um den steigenden Zubau von Solar-Freiflächenanlagen umweltverträglich zu gestalten.

Neben der Auswertung der derzeitigen Flächeninanspruchnahme von Solaranlagen, enthält der Abschlussbericht eine detaillierte Analyse der Möglichkeiten und Grenzen der planungsrechtlichen Steuerung des Ausbaus auf den verschiedenen Ebenen der Raumordnungs- und Bauleitplanung. Auf der Grundlage der Analyse verschiedener Planwerke sowie der Auswertung von Leitfäden, Arbeitshilfen und weiteren Standortkonzepten werden Positivbeispiele für die umweltverträgliche Steuerung aus der Praxis genannt sowie Gunst-, Ausschluss- und Abwägungskriterien für die Planung von Solar-Freiflächenanlagen entwickelt.

Der nun erschienene wissenschaftliche Abschlussbericht ergänzt die bereits durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Handlungsempfehlungen für die Regional- und Kommunalplanung.

Zum Abschlussbericht beim Umweltbundesamt

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Würzburger Bericht beantwortet Fragen zu den Finanzflüssen des EU-Emissionshandels

Würzburg, 12. Dezember 2022

Noch vor Weihnachten möchten sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten in ihren Trilogverhandlungen auf eine Neuausrichtung der europäischen CO2-Bepreisung und einen neuen EU-Klima-Sozialfonds einigen. Eine komplexe Materie, bei der das genaue Verständnis der einzelnen Finanzflüsse im EU-Emissionshandel von großer Bedeutung ist.

Im heute veröffentlichten Würzburger Bericht „Finanzflüsse der CO2-Bepreisung – Die geplante Verwendung der Einnahmen aus EU-Emissionshandel 1 und 2 durch die Mitgliedstaaten und im Rahmen des EU-Klima-Sozialfonds“ widmen sich Kimberly Harder und Hannah Scheuing ausgewählten Fragen. Neben der aktuellen Rechtslage werden die geplanten Änderungen im Rahmen des Fit for 55-Pakets vorgestellt. Dabei stehen insbesondere der mit der Einführung eines zweiten Emissionshandels geplante Klima-Sozialfonds sowie die Bindungen der Mitgliedstaaten bei der Verwendung ihrer Einnahmen aus der europäischen CO2-Bepreisung im Vordergrund. Während in einzelnen Bereichen Ambitionssteigerungen der EU zur Erreichung der Klimaziele festgestellt werden können, sind einige Regelungsansätze noch nicht ausreichend.

Dieser Würzburger Bericht Nr. 55 ist im Rahmen des von der Stiftung Mercator geförderten Projekts „agree.d – Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland“ entstanden.

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Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Abschöpfung von Übergewinnen

Online, 7. Dezember 2022

Der Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) wird derzeit im Bundestag beraten. Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht informierte über den aktuellen Stand des Verfahrens und der Regelungen zur Abschöpfung von Übergewinnen auf dem Strommarkt. Der Online-Vortrag fand auf Einladung der Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur (EEHH) im Rahmen der 2. Gemeinsamen Sitzung der Foren Finanzierung & Recht und dem Windforum statt.

Der Windfarmbegriff im UVPG – jetzt auch als Aufsatz erschienen

Würzburg, 7. Dezember 2022

Der Windfarmbegriff stellt einen Dreh- und Angelpunkt des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Zulassung von Windenergievorhaben dar. In einem Aufsatz im aktuellen Heft der Zeitschrift für Umweltrecht (Heft 12, Seiten 664-674) schlagen Caroline Moog und Dr. Nils Wegner ein Verständnis dieses Begriffes vor, das zu praktikablen Lösungen bei der Abgrenzung von Windfarmen führt. Zudem wird aufgezeigt, wie die Begriffsdefinition bis zur Novelle bestehende Probleme gelöst, aber auch neue Auslegungsfragen aufgeworfen hat.

Der Beitrag stellt eine gekürzte und leicht überarbeitete Fassung der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 28 vom 13. September 2022 dar.

Übersicht zu unionsrechtlichen Wasserstoffbegriffen zeigt inkohärenten Rechtsrahmen auf

Würzburg, 7. Dezember 2022

Der europäische Rechtsrahmen der Wasserstoffwirtschaft wächst – und mit ihm ebenso die Anzahl der rechtlich relevanten Begriffe mit Wasserstoffbezug. In diesem Kontext soll die von Dr. Anna Halbig erstellte Begriffsübersicht helfen, die Vielfalt der unionsrechtlichen Begriffe mit Wasserstoffbezug aufzuzeigen und einzuordnen. Hierzu werden für eine erleichterte Rechtsanwendung die Begriffe im Hinblick auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede analysiert.

Die Untersuchung zeigt, dass die Vielzahl der im Unionsrecht verwendeten Begriffe mit Wasserstoffbezug sowie die teils unterschiedlichen Begriffsdefinitionen derselben Begriffe zu einem inkohärenten Rechtsrahmen führen, der ein Hemmnis für den Markthochlauf von Wasserstoff darstellen kann.

Die Übersicht ist im Rahmen des Projekts „Trans4Real – Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien“ entstanden.

Finanzierung der Energiewende: Aufsatz zur Bürgerbeteiligung an der energetischen Sanierung Europas

München, 1. Dezember 2022

Unter dem Titel „Wie Bürger/innen in die energetische Sanierung Europas investieren können – Finanzierung der Energiewende“ ist am 1. Dezember 2022 in der Zeitschrift Ökologisches Wirtschaften ein Beitrag von Dr. Maximilian Wimmer und Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht erschienen. Darin beschreiben die Autoren, wie Herausforderungen der Energie- und Klimakrise im Bereich Energieeffizienz durch Bürgerfinanzierung begegnet werden kann.

Im Zentrum des Aufsatzes stehen Erkenntnisse aus dem Projekt CitizEE, welches gezeigt hat, dass Energieeffizienzprojekte mit Bürgerfinanzierung dazu beitragen können, mehr Finanzmittel bereitzustellen und die Akzeptanz der Energiewende zu erhöhen. Trotz ambitionierter Entwicklungen in diesem Bereich bestehen aber aktuell noch Schwierigkeiten, die im Aufsatz diskutiert werden. Der Aufsatz ist in Anknüpfung an das EU-geförderte Projekt CitizEE entstanden, in dem die Stiftung Umweltenergierecht rechtlicher Partner war.

Zur Zusammenfassung

Konferenz des Kopernikus-Projekts Ariadne: Vorträge zu Verfahrensbeschleunigung für den Erneuerbaren-Ausbau und die EU-Governance-Verordnung

Würzburg/Brüssel, 30. November 2022

Unter dem Titel “Shaping EU climate and energy policy: Insights from and questions for the Ariadne project” findet vom 30. November bis 2. Dezember 2022 die diesjährige Konferenz des Kopernikus-Projekts Ariadne in Brüssel statt. Die Stiftung Umweltenergierecht wird dabei am 1. Dezember 2022 zwei Workshops organisieren: Im ersten Workshop wird Fabian Pause auf die verschiedenen europarechtlichen Ansätze zur Verfahrensbeschleunigung des Erneuerbaren Ausbaus eingehen und dabei die Vorschläge zur Einführung von sog. Go-to-Gebieten und die jüngst vereinbarte Notfall-Verordnung des Rats der EU analysieren.

Im zweiten Workshop wird es um die Fortentwicklung der EU-Governance-Verordnung gehen. Diese steht derzeit nicht auf der Reformagenda der EU, bedarf aber einer dringenden Aktualisierung, um ein sicheres Erreichen der EU-2030-Ziele zu ermöglichen.

Eine Online-Teilnahme an der Konferenz ist möglich, die Anmeldung erfolgt auf den Seiten des Ariadne-Projekts.

Energieeffizienz mit Bürgerfinanzierung: Stiftung Umweltenergierecht stellt Ergebnisse des CitizEE-Projekts vor

Würzburg/Brüssel, 28. November 2022

Chancen des Wandels nutzen: Im Rahmen des POWERPOOR brokerage event stellt Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht am 30. November 2022 das EU-geförderte Projekt CitizEE zur Bürgerfinanzierung und Energieeffizienz in Brüssel vor. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Zielrichtung des CitizEE-Projekts und stellt die Kernempfehlungen vor, welche die Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Projekts erarbeitet hat.

Die Empfehlungen beruhen auf den Erfahrungen aus Pilotprojekten in vier EU-Mitgliedstaaten und betreffen sowohl den europäischen als auch den nationalen Rechtsrahmen dieser Mitgliedstaaten. Zudem wirft der Vortrag einen Blick auf die Thematik der Energiearmut in diesem Zusammenhang und beschreibt, wie die Mobilisierung und Sensibilisierung von Bürgern durch deren Einbeziehung in Energieeffizienzmaßnahmen gelingen kann.

 

Green Deal erklärt: EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte

Würzburg, 25. November 2022

Am kommenden Dienstag, 29. November 2022, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verhandlungen zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns ganz der neuen EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbaren-Projekte widmen. Auf seiner Sondersitzung am 24. November 2022 hat sich der EU-Energieministerrat auf diese Notfall-VO geeinigt, verbunden mit der Hoffnung, die oftmals langwierigen und umständlichen Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.

Wir werden aufzeigen, welche speziellen Erleichterungen für Solarenergieanlagen und Wärmepumpen sowie beim Repowering von Erneuerbaren-Anlagen vorgesehen sind. Und selbstverständlich werden wir darauf eingehen, was die Festschreibung eines überwiegenden öffentlichen Interesses von Erneuerbaren-Anlagen bedeuten kann.

Wir freuen uns, wenn Sie um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Wärmeleitplanung: Kernergebnisse im Abschlussworkshop zum Projekt „KoWaP“ vorgestellt

Würzburg, 24. November 2022

Im Rahmen des digitalen Abschlussworkshops zum Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung“ haben Victoria Balling und Steffen Benz für die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit ihren Forschungspartnern die Kernergebnisse des Projekts vorgestellt und diskutiert.

Die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen des Projekts fokussierten sich auf die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne.

„Die Aufstellung von Wärmeplänen ist Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung bereits möglich, dennoch sollte ein standardisierender, bundesweit geltender Rechtsrahmen die Aufstellung vereinfachen“, erklärt Victoria Balling. Aufgrund des Aufgabenübertragungsverbots kann der Bund die Kommunen dabei nicht unmittelbar verpflichten, sondern muss den Umweg über die Bundesländer gehen.

Für die (teilweise) Umsetzung von Wärmeplänen stehen den Kommunen verschiedene Instrumente des Städtebau- sowie des Ordnungsrechts zur Verfügung. Hierzu gehören etwa die grundsätzlich rechtlich geeigneten Instrumente der Sanierungsmaßnahmen und der Stadtumbaumaßnahmen. Oder für die leitungsgebundene Versorgung der Anschluss- und Benutzungszwang, für den es Ermächtigungsgrundlagen für die Kommunen auf Bundes- und Landesebene gibt.

„Denkbar wäre zudem eine Etablierung von Eignungsbereichen als Bestandteil der Wärmepläne und eine Verknüpfung dieser mit Fördertatbeständen“, so Steffen Benz. Die Kernergebnisse werden in Handlungsempfehlungen zusammengefasst, die in Kürze erscheinen werden.

Vortrag

Frank Sailer als Sachverständiger zur Bündelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Windenergieanlagen in MVP

Würzburg/Schwerin, 23. November 2022

Am 23. November fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt im Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt, zu der Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde.

Anlass der Anhörung war der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE „zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeiten zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern“. Nach dem Entwurf sollen die naturschutzrechtlichen Prüfungen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen von den unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt übertragen werden. Diese sind hier zugleich Genehmigungsbehörden.

In der vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme kommen Frank Sailer und Maximilian Schmidt zum Ergebnis, dass die Zuständigkeitsverlagerung auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (verfassungs-)rechtlich zulässig ist, aber nur ein erster Schritt in Sachen Beschleunigung des Windenergieausbaus sein kann. „Neben dem Bund können und müssen nämlich auch die Bundesländer erhebliche Anstrengungen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien unternehmen. Hierzu sollten sie ihr Landesrecht und den Gesetzesvollzug sowie die Ausstattung von Behörden und Gerichten an den Ausbauzielen ausrichten“, so Sailer. Dazu biete sich unter anderem eine Reform des Denkmalschutzrechts an.

Weitere Beschleunigungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene zeigen die beiden Autoren in einer Würzburger Studie zu Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen auf.

Die vier Phasen des Windenergierechts in der aktuellen Legislaturperiode

Bad Driburg, 17. November 2022

Das Osterpaket der Bundesregierung soll den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen. Doch bedeutet die Gesetzesnovelle tatsächlich einen Rückenwind für die Energiewende? Mit einem Fokus auf das Windenergierecht hat sich Dr. Thorsten Müller zu dieser Frage kürzlich auf den 10. Windenergietagen NRW in einem Vortrag beschäftigt.

Müller identifiziert hierbei vier Phasen der jüngsten Rechtsentwicklung. Phase 1 zeige die Transformationsagenda des Osterpakets mit den drei Kernbausteinen EEG 2023, WaLG und BNatSchG. Phase 2 sei eher eine Nicht-Phase: Es finde sich im Osterpaket keine nennenswerte Beschleunigung und qualitative Veränderung als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg und der Energieversorgungskrise. Müller: „Wir sehen weiterhin lineare Entwicklungen, Pfadabhängigkeiten und ein Festhalten an überkommenen Strukturen.“ Phase 3 beschäftige sich dann mit der Abschöpfung von Übergewinnen als Folge der Energiepreiskrise und die zeitgleiche Phase 4 sehe schließlich Nachsteuerungen und erstmalig Ansätze für grundsätzlichere qualitative Weiterentwicklungen vor.

Vortrag

Strom aus der Wüste – Neuer Band der Schriften zum Umweltenergierecht

Würzburg, 15. November 2022

Als jüngste Veröffentlichung in der Reihe Schriften zum Umweltenergierecht ist kürzlich die Dissertation von Nora Grabmayr zum Thema „Strom aus der Wüste – Völkerrechtliche Aspekte einer Energie-Kooperation zwischen EU und Maghreb“ erschienen.

„Strom aus der Wüste“ befasst sich mit der grenzüberschreitenden Kooperation zur Grünstromversorgung vor Ort und in der EU sowie den damit zusammenhängenden völkerrechtlichen Aspekten des Investitionsschutzes und Welthandelsrechts. Grabmayr betrachtet die Voraussetzungen in der EU und den Staaten Marokko, Tunesien und Algerien und geht dann auf Regelungen bilateraler Investitionsschutzverträge sowie des Energy Charter Treaty ein. Ein weiteres Kapitel enthält eine Analyse der welthandelsrechtlichen Vorschriften und Rechtsprechung zum Grünstromhandel.

Die Schriften zum Umweltenergierecht werden von Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz, Dr. Thorsten Müller und Prof. Dr. Sabine Schlacke in Zusammenarbeit mit der Stiftung Umweltenergierecht herausgegebenen und erscheinen seit 2009 im Nomos-Verlag. Der jüngste Band ist der fünfunddreißigste der Schriftenreihe.

„Strom aus der Wüste“ im Nomos-Verlag

Stiftung unterwegs – auf den 30. Windenergietagen in Linstow

Linstow, 8./9./10. November 2022

Die 30. Windenergietage in Linstow standen ganz im Zeichen der ausgerufenen Zeitenwende. Dr. Thorsten Müller und Dr. Nils Wegner analysierten in verschiedenen Vorträgen, wo eine Zeitenwende im Rechtsrahmen bereits stattgefunden hat, wo sie auf sich warten lässt und welche Rechtsfragen die laufenden Aktivitäten mit sich bringen.

In insgesamt vier Vorträgen beschäftigte sich Dr. Thorsten Müller mit den Themen:

In weiteren Vorträgen referierte Dr. Nils Wegner zu den Themen:

„Die zahlreichen Nachfragen und insgesamt große Resonanz in den unterschiedlichen Foren zeigten, wie groß der Orientierungsbedarf derzeit ist“, erklärt Dr. Nils Wegner. Für die Experten der Stiftung Umweltenergierecht ist daher klar: auch über die Vorträge in Linstow hinaus wird man mit weiteren Aktivitäten zu den neusten Entwicklungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zeitnah aufklären und informieren.

Was ist neu? Was bleibt (zunächst), wie es bisher war? – Vortrag zur BNatSchG-Novelle

Münster, 28. Oktober 2022

Ende Juli 2022 ist die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Kraft getreten. Maximilian Schmidt, wissenschaftlicher Referent der Stiftung Umweltenergierecht, hat am 28. Oktober 2022 im Rahmen eines Workshops einen Überblick über die Novellierung gegeben. Dazu eingeladen hatte der Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammen mit dem Deutschen Rat für Vogelschutz (DRV).

Einen Schwerpunkt des Vortrags bildete das Thema der Erfassung relevanter Vögel. Hier bringt die Novelle laut Schmidt nur geringfügige Änderungen: So müssten etwa im erweiterten Prüfbereich keine Kartierungen durch Vorhabenträger erfolgen; insoweit sehe das Gesetz den Rückgriff auf behördliche Kataster und Datenbanken als ausreichend an. Vorgaben über die Erfassung in anderen Abstandsbereichen (Nahbereich, zentraler Prüfbereich) oder die Erfassungsmethodik bleibe der Gesetzgeber allerdings schuldig. Sofern Länderleitfäden hierzu Regelung träfen, blieben diese somit nach wie vor maßgeblich.

„Generell bringt die mit der BNatSchG-Novelle erfolgte gesetzliche Konkretisierung im Rahmen ihres Anwendungsbereiches durchaus Rechtssicherheit und wird für eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung sorgen“, so Schmidt. Dennoch sieht er noch Unklarheiten und viele relevante Bereiche seien noch gar nicht (zum Beispiek Störungsverbot, Beeinträchtigungen von Fledermäusen) oder nicht ausreichend (zum Beispiel Artenhilfsprogramme, Erfassung) geregelt. „Hier besteht weiterer Konkretisierungs- und Standardisierungsbedarf.“

Rechtsrahmen hindert Entwicklung dezentraler Versorgungskonzepte

Frankfurt am Main, 26. Oktober 2022

Katharina Klug hat heute den Dialog „Neue Geschäftsoptionen der dezentralen Energiewende“ des House of Energy e.V. um einen Vortrag zum Thema „Rechtlicher Rahmen für innovative Konzepte dezentraler Energieversorgung“ ergänzt. Nach einem kurzen Überblick über das Geflecht aus Förder- und Ordnungsrecht zeigte Katharina Klug die Chancen und Herausforderungen dezentraler Versorgungskonzepte anhand der Beispiele Mieterstrom und Quartiersversorgung auf. Hier zeigt sich, dass der aktuell geltende Regulierungsrahmen die Entwicklung dieser Konzepte der Vor-Ort-Versorgung erheblich behindert. Geringe Erlöschancen aus dem Anlagenbetrieb stehen hohen bürokratischen Hürden – insbesondere durch Lieferantenpflichten – gegenüber. Der Impulsvortrag schloss mit einem Ausblick auf anstehende Änderungen auf europäischer und nationaler Ebene.

House of Energy Ergebnisbericht

Rezension: „Das Netzsicherheitsmanagement vor dem Hintergrund einer im Wandel begriffenen Stromnetzstruktur“

Würzburg, 21. Oktober 2022

In der heute veröffentlichten Rezension bespricht Dr. Tobias Klarmann die im Frühjahr 2022 erschienene Promotion von Ivo Veit Wanwitz, welche sich den rechtlichen Vorgaben für das Netzsicherheitsmanagement widmet.

Während er sich eine intensivere Auseinandersetzung mit der zum Zeitpunkt der Bearbeitung bereits beschlossenen Änderungen im Rechtsrahmen und den sich aus dem Netzstrukturwandel ergebenen Folgen gewünscht hätte, würdigt er die elektrotechnisch fundierte Grundlegung sowie die strukturierte Aufarbeitung und Darstellung der rechtlichen Regelungen. Insgesamt, so Klarmann, sei das Werk ein wertvoller Beitrag für Wissenschaft und Praxis.

Vereinheitlichungs- und Anpassungsbedarf bei Rechtsgrundlagen zur kommunalen Wärmeplanung

Bremerhaven/online, 13. Oktober 2022

Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises Klimaschutz Bremerhaven gab Victoria Balling einen rechtlichen Überblick über die kommunale Wärmeplanung. Sie stellte in dem Impulsvortrag insbesondere die Rechtsgrundlagen der Erstellung von Wärmeplänen sowie die rechtlichen Umsetzungsinstrumente dar. Deutlich wurde dabei, dass im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen Vereinheitlichungsbedarf besteht, um die Wärmeplanung zu standardisieren und für die Kommunen zu erleichtern.

Vor dem Hintergrund der heterogenen Regelungslage auf Landesebene und den ebenfalls anpassungsbedürftigen bestehenden rechtlichen Umsetzungsinstrumente der Kommunen bleiben auch die angekündigten bundesrechtlichen Regelungen abzuwarten.

Per Mausklick die Stromherkunft abrufen – rechtlich zulässig?

Würzburg, 12. Oktober 2022

Dieser Frage geht Carsten von Gneisenau in einem Aufsatz mit dem Titel „Stromherkunft als Echtzeitinformation“ nach, der im Rahmen des vom BMWK geförderten Projektes „InDEED“ entstand. Er unterscheidet dabei zunächst zwischen der Pflicht, gelieferten Strom jährlich zu kennzeichnen, und der Möglichkeit, verbrauchten Strom (nahezu) in Echtzeit zu visualisieren. Diese Möglichkeit, die eine Mehrwertdienstleistung für Verbraucher darstellen kann, wird von ihm anschließend rechtlich auf ihre Zulässigkeit geprüft. Im Vordergrund stehen das Europarecht, das Energierecht und das Lauterkeitsrecht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Echtzeitinformationen zur Stromherkunft für Verbraucher wegen des Doppelvermarktungsverbots derzeit nur in wenigen Fällen von echtem Nutzen sind.

Zur Zusammenfassung

 

 

 

EEG 2023 – Welche neuen Regelungen gibt es?

Online, 7. Oktober 2022

Dr. Markus Kahles informierte im Rahmen eines Webinars für Fachleute und die interessierte Öffentlichkeit über die neuen Regelungen des EEG 2023. Zudem gab er einen Gesamtüberblick über das sog. „Osterpaket“ und ging dabei auch auf die Neuerungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land ein. Zu dem Webinar hatte die Energieagentur Bayerischer Untermain eingeladen.

Seminar: Was sagt internationales Recht zu Klimaclubs?

Würzburg, 6. Oktober 2022

Die EU-Institutionen verhandeln derzeit im sog. Trilog über die Einführung eines Grenzausgleichsmechanismus für CO2-Preise (CBAM), der dem europäischen Emissionshandel nach außen Biss verleihen soll. Als handelspolitische Alternative dazu werden minilaterale Lösungen in sog. Klimaclubs gesehen. Im Rahmen eines einstündigen Online-Seminars mit ca. 100 Teilnehmenden ging Jana Nysten heute zunächst den Hintergründen und Beweggründen für solche Klimaclubs nach und zeigte anschließend den (WTO-)rechtlichen Rahmen auf. Anhand einer Auswahl von vier Konzepten machte sie deutlich, dass es bei der Konzeption und Ausgestaltung solcher Clubs vor allem auf deren konkrete Zielsetzung ankommt. Nicht zuletzt können etwa uniform vorgegebene CO2-Preise und Beschränkungen bei der Club-Mitgliedschaft rechtlich problematisch werden. Das Online-Seminar fand im Rahmen des Vorhabens „Ariadne“ statt.

Wie das Wind-an-Land-Gesetz den Windenergieausbau in Bayern voranbringen soll

München, 6. Oktober 2022

Dr. Nils Wegner hat heute in München beim Fachsymposium des BWE Landesverbands Bayern „Wie Bayern jetzt zum Windland wird“ zu den bundesgesetzlichen Neuerungen bei der Flächenbereitstellung vorgetragen. Im Mittelpunkt stand die Reform durch das Wind-an-Land-Gesetz, das bundesrechtliche Mengenvorgaben gegenüber den Ländern im sog. Windenergieflächenbedarfsgesetz eingeführt hat. Außerdem hat es Änderungen in den Verfahren der Planausweisungen vorgenommen. In Bayern werden zwar durch die angekündigte Einschränkung der sog. 10 H-Regelung bereits kurzfristig einige Flächen für die Windenergie nutzbar. Nils Wegner machte jedoch deutlich, dass die späten Fristen des WindBG, die eine Umsetzung eines ersten Teilflächenziels zwingend erst für Ende 2027 vorsehen, problematisch bleiben. Im Fokus des Vortrags standen deshalb die bundesrechtlichen Regelungen, die es auch Bayern ermöglichen würden, hier schneller voranzugehen.

Vortrag

 

Schlaglichter auf aktuelle Entwicklungen im EU-Energierecht

Hamburg, 29. September 2022

Im EU-Energierecht geht es momentan Schlag auf Schlag. Dr. Markus Kahles informierte bei einem Workshop über die aktuell vorgeschlagenen Rechtsakte. Dabei legte er den Schwerpunkt auf die aktuellen Notfallinstrumente im Strommarkt, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) sowie die erste Fallpraxis zu den neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) der EU-Kommission. Der Workshop fand auf Einladung der Arbeitsgruppe Recht der World Wind Energy Association (WWEA) im Zuge der Hamburger Windmesse statt.

Green Deal erklärt: Interventionen in den EU-Strommarkt und Verhandlungen zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)

Würzburg, 23. September 2022

Am kommenden Dienstag, 27. September 2022, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt statt. Zunächst werden wir Sie auf den neuesten Stand bei den Verhandlungen rund um das Fit-for-55-Paket der Europäischen Kommission bringen. Daneben werden wir Ihnen die Vorschläge der Kommission zu Interventionen in den EU-Strommarkt und Einsparmaßnahmen vor dem Hintergrund der aktuellen Strompreiskrise erläutern.

In unserem thematischen Schwerpunkt werden wir uns dann der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III/IV) widmen. Nachdem nun die Positionierungen beider Gesetzgebungsorgane vorliegen, wird deutlich, wo die Vorstellungen im Einzelnen noch weit auseinander gehen. Wir werden verschiedene Punkte thematisieren, darunter die allgemeinen Zielstellungen, Herkunftsnachweise und PPAs, sowie den Wärmebereich, Wasserstoff und E-Mobilität.

Wir freuen uns, wenn Sie um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Dr. Thorsten Müller im Interview: „Weitreichende Eingriffe des Staates dürften zulässig sein.“

Würzburg, 22. September 2022

In der heutigen Ausgabe der Mainpost ist ein Interview mit Dr. Thorsten Müller erschienen. Darin geht er darauf ein, welche Befugnisse der Staat bei der Festlegung von Gaspreisen haben könnte. „In dieser Sondersituation mit Knappheit und explodierenden Preisen dürften weitreichende Eingriffe zulässig sein. Andernfalls drohen massive Verwerfungen. Deshalb kann der Gesetzgeber eingreifen und hat wahrscheinlich einen relativ großen Spielraum“, fasst er zusammen. Außerdem erklärt er die Hintergründe seiner Berufung in die Expertenkommission der Bundesregierung.

Das gesamte Interview können Sie online nachlesen.

 

Wer? Wie? Was? – ZeitenWENDE und EnergieWENDErecht

Würzburg, 22. September 2022

Heute fanden die 24. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht statt. Gut 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten über die Zeitenwende, die für die Energieversorgung in Deutschland angebrochen ist. Im Zentrum standen die aktuellen Entwicklungen durch den Angriffskrieg auf die Ukraine aber auch darüberhinausgehende Strukturfragen.  Am Vorabend fand der traditionelle Stiftungsempfang inklusive Weinprobe im Staatlichen Hofkeller der Residenz Würzburg statt.

 

19. Treffen des DokNetz Umweltenergierecht: Fachlicher Austausch und entspanntes Kennenlernen in Würzburg

Würzburg, 21. September 2022

Am 21. September 2022 war es endlich wieder soweit: Das DokNetz Umweltenergierecht traf sich nicht mehr online, sondern vor Ort in Würzburg.

Nach einem gemütlichen Beisammensein am Abend des 20. September für diejenigen Teilnehmer:innen, die bereits am Vortag angereist waren, startete das eigentliche Treffen mit einem Vortrag von Alina Anapyanova zum Thema „Rechtliche Fragen beim teilautarken Strom- und Wärmenetzbetrieb mit Prosumern am Beispiel von Energiegenossenschaften“. Den zweiten Vortrag hielt Jana Viktoria Nysten zur Frage „Climate Change Litigation – A potential „gap-filler“ where regulatory approaches fall short?“. Beide Vorträge wurden im Anschluss rege diskutiert. Aber auch für Gespräche in kleineren Gruppen war Zeit und Raum eingeplant. Den Tag ausklingen lassen konnten die Teilnehmer:innen abends beim Empfang der Stiftung Umweltenergierecht. Ein rundum gelungenes Netzwerktreffen!

Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite des DokNetz.

 

Dr. Thorsten Müller in Expertenkommission berufen

Berlin, 15. September 2022

Die Bundesregierung hat eine Expertenkommission eingerichtet, die Vorschläge für eine Abfederung der hohen Gaspreise ausarbeiten soll. Dr. Thorsten Müller wurde von Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eingeladen, in dieser Regierungskommission mitzuwirken.

Konkret soll die Kommission die Belastungssituation für die deutsche Volkswirtschaft, die Unternehmen und die Haushalte analysieren und Optionen bewerten, die die Preisentwicklung auf europäischer und nationaler Ebene abfedern. Ziel der Arbeit der Kommission soll die Entwicklung von konkreten, umsetzbaren Handlungsoptionen für die Bundesregierung sein. Sie wurde heute während der Konzertierten Aktion vorgestellt und soll nach Möglichkeit noch bis Ende Oktober Empfehlungen vorlegen.

Zum Pressestatement

Der EU-Instrumentenmix auf dem Weg zum Markthochlauf für grünen Wasserstoff

Online, 15. September 2022

Mit ihrem Vortrag bei der Veranstaltung des DVGW „Crashkurs: Wasserstoff-Expertise, Fokustag Recht“ hat Dr. Anna Halbig heute aufgezeigt, welche Rolle das Recht bei der Steuerung des Markthochlaufs einer grünen Wasserstoffwirtschaft spielen kann. Ausgehend von abstrakten Steuerungsoptionen erörterte sie, wo auf nationaler Ebene bereits Regelungen existieren und wo insbesondere in der Rechtsentwicklung der letzten Monate auf europäischer Ebene neue Regelungen geschaffen wurden oder geplant sind. Einen Fokus legte sie darauf, wie die rechtliche Steuerung zur Erzeugung von grünem Wasserstoff im Inland oder Import aus dem Ausland führen kann und wie Nutzungsanreize in den einzelnen Energiesektoren aussehen können.

Zudem diskutierte Dr. Anna Halbig in der abschließenden Fragerunde „Rechtlicher Rahmen kompakt“ einzelne Aspekte der rechtlichen Rahmenbedingungen, etwa zum Delegierten Rechtsakt sowie der Wasserstoff-Netzregulierung.

Stromherkunft per Blockchain nachweisen – technisch möglich ohne Einschränkungen, rechtlich mit Fragezeichen

Würzburg, 14. September 2022

„Blockchain“ ist eine Technologie mit vielen potentiellen Einsatzfeldern. In der Energiewirtschaft kann sie beim digitalen und manipulationsresistenten Nachweis der Stromherkunft genutzt werden. Ein solcher Nachweis könnte dazu beitragen, dass Verbraucher präzise sachliche, räumliche und zeitliche Informationen über die Herkunft ihres verbrauchten Stroms erhalten. Dies ist Gegenstand des Forschungsprojekts InDEED, in dem die Stiftung Umweltenergierecht mit der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE) und der Universität Bayreuth zusammenarbeitet.

Carsten von Gneisenau und Dr. Maximilian Wimmer untersuchen in der heute im Rahmen des Projektes veröffentlichten Würzburger Studie „Stromherkunft und Blockchain – Rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse für das ‚Labeling‘ von Stromflüssen“, ob und inwieweit das Labeling von Strommengen mittels Blockchain-Nachweisen mit den Vorgaben des europäischen und des deutschen Rechts vereinbar ist. Sie gehen dabei insbesondere auf die energie-, datenschutz- und lauterkeitsrechtlichen Vorgaben ein. Sie stellen dabei insbesondere fest, dass das untersuchte „Labeling“-Konzept unter anderem gegen das energierechtliche Doppelvermarktungsverbot nach § 80 EEG 2021 verstößt, wonach geförderter EE-Strom nicht zusätzlich mit Herkunftsnachweisen und/oder sonstigen Nachweisen vermarktet werden darf. Im Zuge eines Roadmap-Prozesses sollen in der verbleibenden Laufzeit des Projektes deshalb Handlungsvorschläge an die Politik ausgearbeitet werden.

Zur Studie

 

Der Windfarmbegriff im UVPG 2017 – rechtssicher und sachgerecht?

Würzburg, 13. September 2022

Der Windfarmbegriff, der seit der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) im Jahr 2017 ausdrücklich definiert ist, hat verschiedene bis dahin bestehende Rechtsfragen der Praxis gelöst und gleichzeitig neue Auslegungsfragen geschaffen, die bis heute nicht abschließend geklärt sind. In der heute veröffentlichten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 28 „Der Windfarmbegriff im UVPG 2017 – rechtssicher und sachgerecht?“ schlagen Caroline Moog und Dr. Nils Wegner ein Verständnis des Windfarmbegriffes vor, der zu praktikablen Lösungen bei der Abgrenzung von Windfarmen führt. Auf diese Weise können die Ziele größerer Rechtssicherheit und Praktikabilität, die der Gesetzgeber mit der Reform verfolgte, erreicht werden. Die Studie markiert so zugleich den Stand, wie auf Grundlage des geltenden UVP-Rechts Lösungen im Sinne des Ausbaus der Windenergie gefunden werden können. Darüberhinausgehende Lösungen, wie sie an anderer Stelle bereits diskutiert werden, setzen dagegen Rechtsänderungen voraus.
Solche weitergehenden Optionen für Rechtsänderungen im UVP-Recht enthält die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 25 von Maximilian Schmidt und Frank Sailer, die „Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen“ insgesamt beleuchtet.

Zur aktuellen Studie

Die Auswirkungen einer sogenannten Rotor-in-Planung sind erheblich!

Würzburg/Dessau-Roßlau, 8. September 2022

In einer Ad-hoc-Analyse im Auftrag des Umweltbundesamtes haben die Autoren von Guidehouse, Fraunhofer IEE und Stiftung Umweltenergierecht untersucht, wie sich eine Rotor-in Planung auf die Flächenverfügbarkeit für die Windenergie auswirkt. Rotor-in bedeutet, im Gegensatz zu Rotor-out, dass die Gebietsgrenzen einer Flächenausweisung durch die Rotorblätter von Anlagen nicht überstrichen werden dürfen.

Die Untersuchung zeigt, dass Rotor-in-Planungen gegenüber Rotor-out-Planungen zu einer Verringerung der Flächenverfügbarkeit von etwa 40 % und einer Verringerung der installierbaren Leistung um etwa 25 % führen kann, weil Abstände in Größe der Flügellängen zu den Grenzen einzuhalten sind.

Die Unterscheidung ist von erheblicher Bedeutung. Im Rahmen des Windenergieflächenbedarfsgesetzes wurde sie deshalb bei der Umsetzung des 2 %-Flächenziels adressiert. Nach dem im Februar 2023 in Kraft tretenden § 4 Abs. 3 WindBG sind danach grundsätzlich nur Rotor-out-Planungen vollständig auf das Flächenziel anrechenbar. Dies soll gewährleisten, dass die auszuweisende Fläche von 2 % auch wirklich vollständig für die Windenergie nutzbar ist.

Die Analyse kann auf der Homepage des Umweltbundesamts abgerufen werden.

Vortrag zu RED III in der Oderregion

Schwedt, 6. September 2022

Auf der deutsch-polnischen Energiekonferenz der IHK Ostbrandenburg „Der Green Deal und die Auswirkungen auf die Oderregion“ in Schwedt/Oder hat Dr. Hartmut Kahl heute den Einführungsvortrag gehalten. Er berichtete u.a. über den Stand der Gesetzgebung zur RED III und skizzierte die wichtigsten Änderungen insbesondere zur vorgesehenen Stärkung von PPAs und zum Einsatz von grünem Wasserstoff.

Vortrag: Wie wird der Europäische Klima-Sozialfonds ausgestaltet?

Lüneburg, 6. September 2022

In einem Impulsvortrag stellte Hannah Scheuing beim Leuphana Energieforum 2022 den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung eines Europäischen Klima-Sozialfonds vor.

Beim Panel „Optionen für eine sozialverträgliche Ausgestaltung der CO2-Bepreisung im Recht“, das von Dr. Thorsten Müller moderiert wurde, diskutierte sie im Anschluss mit Dr. Thomas Engelke von der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Publikum über verschiedene Möglichkeiten, wie sozialer Ausgleich bei der CO2-Bepreisung gestaltet werden kann.

Das zehnte Energieforum der Leuphana Universität Lüneburg, gemeinsam organisiert mit der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) und dem ECOLOG-Institut für sozial-ökologische Forschung und Bildung, fand unter dem Titel „Soziale Herausforderungen in der beschleunigten Energiewende“ statt.

Zum Vortrag

 

Schneller Zubau durch beschleunigte Genehmigungsverfahren – Impulsvortrag auf dem BWE-Branchentag Rhein/Main/Saar

Branchentag, 31. August 2022

Der Branchentag in Frankfurt a. M. widmete sich u. a. dem Thema des schnelleren Zubaus der Windenergie durch beschleunigte Genehmigungsverfahren.

In seinem Impulsvortrag „Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen“ fasste Maximilian Schmidt die Ergebnisse unserer gleichnamigen Studie vom 28. Januar 2022 zusammen und zeigte auf, an welchen Stellen der Gesetzgeber mittlerweile bereits tätig geworden ist. Wesentliche Stellschrauben für eine Reformierung des Genehmigungsrechts sind

  • die Klarstellung und Reduzierung des Prüfungsumfangs
  • die Konkretisierung von Prüfungsmaßstäben und
  • die Priorisierung der Windenergie.

 

Insbesondere mit der kürzlich erfolgten Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat der Bundesgesetzgeber hier erste Schritte getan. Weitere müssen und werden folgen. Die Stiftung Umweltenergierecht wird auch hierzu weiter forschen und sich einbringen.

An der anschließenden Podiumsdiskussion nahmen neben Maximilian Schmidt Jürgen Quentin (Fachagentur Windenergie an Land), Maria Nies (Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und Prof. Dr. Hannes Kopf (Struktur und Genehmigungsdirektion Süd) teil.

Zur Studie

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Expertenrunde über Probabilistik und Schwellenwerte im Artenschutzrecht

Würzburg/Berlin, 31. August 2022

Auf Einladung der Unterarbeitsgruppe Probabilistik, die von der Umweltministerkonferenz im Zuge des artenschutzrechtlichen Signifikanzrahmens eingesetzt wurde, hat Frank Sailer heute an einem Expertengespräch über Schwellenwerte bei probabilistischen Bewertungsansätzen teilgenommen.

Podcast-Folge zu Klimaklagen und Klimazielen

Hannover/Würzburg, 30. August 2022

In der jüngsten Folge des RGC Klimarecht-Podcasts spricht Hartmut Kahl mit Franziska Lietz über Klimaklagen und Klimaziele. Es geht u.a. um Klimaklagen als Phänomen und Buzzword sowie die wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und ihre Folgen: Wie geht es weiter? Welche Anforderungen müssen künftige Gesetze einhalten? Wie soll und will der Gesetzgeber das sicherstellen? Und: Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus letztlich für die Anforderungen an die Compliance für Unternehmen?

Der Podcast ist jeweils hier abrufbar:

Der RGC Klimarecht Podcast | Podcast auf Spotify

‎Der RGC Klimarecht Podcast | Apple Podcasts

Vortrag bei der Australia Energy Conference

Online, 29. August 2022

Dr. Anna Halbig hat heute bei der Australia Energy Conference teilgenommen und im Rahmen des Global Renewable Meet in einem englischsprachigen Vortrag das europäische und deutsche Klimaschutzrecht vorgestellt. Eingeladen wurde sie zu dem Themenbereich Women in Renewables, bei dem Frauen in einem internationalen Panel referierten. In ihrem Vortrag beleuchtete Dr. Anna Halbig das europäische und das deutsche Klima(schutz)gesetz und zeigte die aktuellen Entwicklungen im Klimaschutzrecht auf.

Was bringt das Wind-an-Land-Gesetz?

Würzburg, 26. August 2022

Am 20. Juli 2022 hat der Deutsche Bundestag das Gesetzespaket zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) beschlossen und damit die rechtlichen Grundlagen für die Flächenausweisung für Windenergie an Land grundlegend reformiert. In dem heute erschienenen Beitrag „Das Wind-an-Land-Gesetz – neue Grundlagen für die Flächenbereitstellung für die Windenergie“ erläutern Steffen Benz und Dr. Nils Wegner die neuen Regelungen, die am 1. Februar kommenden Jahres in Kraft treten. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht zum einen das neu geschaffene Windenergieflächenbedarfsgesetz. Mit dem Gesetz soll das 2 %-Flächenziel für die Windkraft umgesetzt werden. Zum anderen stellen die Autoren die Änderungen der Planungsinstrumente für die Ausweisung von Flächen für Windenergieanlagen, die sowohl zu einer Planungsbeschleunigung als auch zu einer -vereinfachung führen sollen, dar und ordnen sie ein.

Zur Zusammenfassung

Handlungsempfehlungen für die Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen erschienen

Dessau-Roßlau/Würzburg, 25. August 2022

Als Teilergebnis des Vorhabens „Umweltverträgliche Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen“ hat das Umweltbundesamt Handlungsempfehlungen für die Regional- und Kommunalplanung veröffentlicht. Dies soll die relevanten Planungsträger dabei unterstützen die notwendigen Flächen für den weiteren Ausbau von Solar-Freiflächenanlagen umweltverträglich auszuweisen. Die Autoren von Bosch & Partner, dem ZSW und der Stiftung Umweltenergierecht mahnen in den Handlungsempfehlungen eine aktive Steuerung des Freiflächenausbaus an, zeigen Kriterien für eine umweltverträgliche Steuerung auf und geben konkrete Empfehlungen, wie Planung und Betrieb von Solar-Freiflächenanlagen umweltverträglich gelingen kann.

Green Deal erklärt: Aktivitäten der EU zum Umgang mit der Krise – Befristeter Beihilferahmen und Gas-Nachfrage-Verordnung

Würzburg, 19. August 2022

Am kommenden Dienstag, 23. August 2022, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Gemeinsam widmen wir uns zunächst den Updates zum „Fit for 55“-Paket mit Fokus auf die neue Rats-Verordnung zur Senkung der Gasnachfrage. In unserem thematischen Schwerpunkt richten wir den Blick auf die Erweiterung des befristeten Krisenrahmens der EU-Kommission vom 20. Juli 2022 für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Ukraine-Krieges. Der neue Krisenrahmen enthält nun auch besondere Beihilfemaßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zur Förderung der Dekarbonisierung industrieller Prozesse, einschließlich der Nutzung von erneuerbarem und strombasiertem Wasserstoff.

Wir freuen uns, wenn Sie um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Vortrag zur aktuellen BNatSchG-Novelle

Webinar, 17. August 2022

Maximilian Schmidt hat heute im Rahmen eines Webinars der BayWa r.e. AG einen Überblick über die kürzlich erfolgte Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gegeben.

Die Novelle zielt auf Standardisierung und Vereinfachung in Bezug auf die Windenergie ab. Herzstück bildet die gesetzliche Konkretisierung des artenschutzrechtlichen Tötungs- und Verletzungsverbotes im Zusammenhang mit der Kollision von Brutvögeln an Windenergieanlagen. Daneben soll durch die Verankerung von Artenhilfsprogrammen sichergestellt werden, dass der angestrebte Gewinn auf Seiten der Windenergie nicht zu Lasten betroffener Arten geht.

Die gesetzliche Konkretisierung bringt im Rahmen ihres Anwendungsbereiches durchaus Rechtssicherheit und wird für eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung sorgen. Dennoch verbleiben Unklarheiten und viele relevante Bereiche sind noch gar nicht (z. B. Störungsverbot, Beeinträchtigungen von Fledermäusen) oder nicht ausreichend (z. B. Artenhilfsprogramme) geregelt. Hier besteht weiterer Konkretisierungs- und Standardisierungsbedarf.

Der Vortrag beruht auf der Webinar-Reihe „Was steckt im Osterpaket?“ der Stiftung Umweltenergierecht vom 21. Juli 2022.

Abschlussbericht zum Vorhaben Batteriespeicher in Netzen erschienen

Berlin, 10. August 2022

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Abschlussbericht des Vorhabens „Batteriespeicher in Netzen“ veröffentlicht. Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht darin, welche Auswirkungen der Zubau von Batteriespeichern im Verteilnetz auf Netzbetrieb, -sicherheit und -finanzierung hat. Der Bericht entstand in Zusammenarbeit u.a. mit consentec.

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Netzentgeltreform und EuGH: Wer darf was und welche EU-Vorgaben gelten?

Würzburg, 29. Juli 2022

Um eine klimaneutrale Stromversorgung zu erreichen, wird seit längerem über eine Reform der Stromnetzentgelte diskutiert. In einem kurzen Beitrag für das Magazin für die Energiewirtschaft (EW) legen Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles dar, welche aktuellen EuGH-Entscheidungen hierbei relevant sind. Zum einen geht es um die Entscheidung des EuGH, dass die BNetzA in Fragen der Netzentgeltregulierung nicht unabhängig genug sei. Zum anderen behandelt der Artikel die noch offenen Verfahren zur Frage, ob Reduzierungen von Netzentgelten für bestimmte Anwendungsfälle eine durch die EU-Kommission genehmigungspflichtige Beihilfe darstellen oder nicht.

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Eine Chance für Landwirtschaft und Energiewende – neues Projekt zu Agri-PV gestartet

Würzburg, 1. August 2022

In einem neuen Projekt beschäftigt sich die Stiftung Umweltenergierecht mit dem Markthochlauf von Agri-PV in Deutschland. Der angestrebte Erneuerbaren-Ausbau ist nur mit einer Ausweitung der Freiflächen-PV zu schaffen, was jedoch zu einer Konkurrenzsituation mit der Landwirtschaft führen kann. Agri-PV kann eine Chance sowohl für die Landwirtschaft als auch die Energiewende bieten.

In Deutschland sind die Marktbedingungen für Agri-PV jedoch noch nicht ausgereift. Gründe hierfür liegen unter anderem in den bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und vergleichsweise aufwendigen Genehmigungsprozessen. Ziel des Projekts ist es, ein gesellschaftliches Leitbild für den Ausbau der Agri-PV in Deutschland zu entwickeln. Die Stiftung Umweltenergierecht fokussiert dabei die planungs- und zulassungsrechtlichen Fragen der Agri-PV.

An dem Projekt „SynAgri-PV: Synergetische Integration der Photovoltaik in die Landwirtschaft als Beitrag zu einer erfolgreichen Energiewende – Vernetzung und Begleitung des Markthochlaufs der Agri-PV in Deutschland“ sind 9 Projektpartner beteiligt. Die rechtlichen Fragen werden gemeinsam mit der Kanzlei Becker Büttner Held betrachtet. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

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Interview mit Oliver Antoni: „Eine Erweiterung des Konzessionsrechts würde den Klimaschutz voranbringen.“

Würzburg, Juli 2022

In einem aktuellen Interview erläutert Oliver Antoni, Projektleiter der Stiftung Umweltenergierecht, den möglichen Zielkonflikt zwischen der Umsetzung kommunaler Wärmepläne und langfristig vergebenen Konzessionen für den Betrieb von Gasnetzen. Denn die Umsetzungsziele eines Wärmeplans, der letztlich die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erreichen oder zumindest unterstützen soll, sind nicht immer kompatibel zum Betrieb von Erdgasnetzen.

„Eine Änderung des Konzessionsrechts würde für deutlich mehr Dynamik sorgen und letztlich dem Klimaschutz nutzen“, fasst Oliver Antoni zusammen. Die Aussagen beruhen auf der Würzburger Studie Nr. 27 aus dem März 2022. Das Interview ist in der aktuellen Ausgabe der ew – Magazin für die Energiewirtschaft, erschienen.

Wann führt Werbung für Regionalstrom Verbraucher in die Irre?

Würzburg, 26. Juli 2022

Carsten von Gneisenau beschäftigt sich im letzten Teil einer Aufsatzreihe mit der Zusammensetzung von Regionalstromprodukten. Er analysiert, welche Konstellationen von Regionalstromprodukten unterschieden werden können und wann von einer Irreführung der Verbraucher ausgegangen werden kann. Die wettbewerbsrechtlichen Fragen des Aufsatzes werden dabei speziell auch auf digitale Echtzeitnachweise gerichtet, die es dem Verbraucher ermöglichen, sehr zeitnah die regionale Herkunft seines verbrauchten Stroms feststellen zu können.

Bei dem Aufsatz handelt es sich um den letzten Teil einer Reihe zum Thema Stromvermarktung in der Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis (ER). Die beiden anderen Teile der Aufsatzreihe behandeln energierechtliche Fragen der Grünstromvermarktung (Teil 1; Anna Papke) und lauterkeitsrechtliche Fragen der Grünstromvermarktung (Teil 2; Carsten von Gneisenau).

Zusammenfassung

Welchen Beitrag soll grüner Wasserstoff bei der Verkehrswende leisten? Burkhard Hoffmann analysiert aktuelle europäische Vorschläge

Berlin, 15. Juli 2022

Im letzten Jahr hat die Europäische Kommission im Rahmen des sog. Fit-for-55-Pakets umfangreiche Vorschläge für den Wasserstoffeinsatz im Verkehrssektor vorgelegt. In der Juli-Ausgabe der EnWZ gibt Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über diese Vorschläge und ordnet die einzelnen Regelungen ein.

Kern der Vorschläge ist die Schaffung von Zielvorgaben („Quoten“). Hierdurch sollen verschiedene Akteure zur vermehrten Nutzung von grünem Wasserstoff als Kraftstoff verpflichtet werden. Die Pflichten sollen von weiteren Maßnahmen, etwa der Absenkung der CO2-Flottengrenzwerte und dem Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur, flankiert werden.

Der Aufsatz ist im Rahmen des Vorhabens Norddeutsches Reallabor entstanden.

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Neue rechtliche Grundlagen für die Flächenausweisung für die Windenergie in den Ländern

Würzburg/Saarbrücken, 19. Juli 2022

Dr. Nils Wegner hat heute im Rahmen des Landesprogramms Energieberatung Saar einen Online-Vortrag zum Windenergie-an-Land-Gesetz und dessen Herausforderungen für das Saarland gehalten. Beschrieben wurde, wie das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz in Zukunft eine Verknüpfung zwischen der Flächenausweisung für die Windenergie und den Ausbauzielen im EEG herstellt und welche Verpflichtungen auf das Saarland zukommen. Aufgezeigt wurde zudem, wie die Planungsinstrumente zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben reformiert werden und was das für die Ausweisung von Windenergiegebieten auf neuer Rechtsgrundlage bedeutet.

Synopse zum Bundestagsbeschluss für das EEG 2023

Würzburg, 13. Juli 2022

Vergangene Woche hat der Bundestag das EEG 2023 verabschiedet. Wir haben unsere zum Regierungsentwurf erstellte Synopse entsprechend aktualisiert. Mit der neuen Fassung der Synopse können Sie jetzt den finalen Beschlusstext der EEG-Novelle mit dem geltenden EEG 2021 und dem Regierungsentwurf transparent vergleichen und bewerten. Auch diese Fassung kann in unserem Online-Bereich heruntergeladen und gerne geteilt oder verbreitet werden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserer Synopse haben, können Sie sehr gerne auf uns zukommen. Wir freuen uns über jede Anregung!

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Der Ausweitung der Förderkulisse für die PV-Freifläche muss eine Ausweitung der planerischen Flächenkulisse folgen

Würzburg, 8. Juli 2022

Die heute veröffentlichte Kurzstudie „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele“ stellt aktuelle Informationen und Studienergebnisse zu den Flächenpotenzialen für den Ausbau der Photovoltaik zusammen, wie sie im Vorfeld der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes untersucht wurden. Aufgezeigt werden zudem Handlungsmöglichkeiten, wie nach der Erweiterung der Förderkulisse für die PV-Freifläche im EEG auch die planungsrechtliche Flächenkulisse erweitert werden könnte, damit die förderfähigen Flächen nun auch planungsrechtlich nutzbar werden. Die Studie für das Umweltbundesamt wurde in Zusammenarbeit mit Bosch & Partner, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung und der Stiftung Umweltenergierecht erstellt.

Vortrag: Wie kommt das EEG aus dem Bundestag?

Berlin, 7. Juli 2022

Beim Business Breakfast Erneuerbare 2022, zu dem die Münchner Kanzlei Satell und 4initia eingeladen hatten, hat Dr. Hartmut Kahl heute zur aktuellen EEG-Novelle vorgetragen. In seinem Eingangsvortrag „Osterpaket: Sommer, Sonne, Wind. Wie kommt das EEG aus dem Bundestag?“ ist er vor allem auf die Änderungen eingegangen, die im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch Eingang ins das neue EEG gefunden haben, das der Bundestag heute beschlossen hat. Punktuelle Verbesserungen sah er etwa bei Bürgerenergie, PV und Netzanschluss. Durch das angestrebte Ende der Förderung neuer Anlagen nach Vollendung des Kohleausstiegs sei die Perspektive des EEG aber offener denn je.

Anhörung zum Windenergie-an-Land-Gesetz: kurzfristige Flächenbereitstellung im Fokus

Berlin, 24. Juni 2022

In der heutigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestages hat Dr. Nils Wegner zum Entwurf für das Windenergie-an-Land-Gesetz Stellung genommen. Das Gesetz umfasst das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz sowie Änderungen im Baugesetzbuch, die die Flächenbereitstellung für die Windenergie bis spätestens Ende 2032 auf 2 Prozent der Landesflächen anheben sollen. Entscheidend dafür sind eine Verknüpfung der Ausbauziele der Windenergie mit der Flächenbereitstellung in den Ländern sowie eine Vereinfachung und Beschleunigung der erforderlichen Planungsverfahren.

Dr. Wegner betonte, dass vor allem die kurzfristige Flächenbereitstellung im Entwurf noch zu kurz kommt und Änderungsbedarf besteht. Die Stiftung Umweltenergierecht hat für deren Stärkung verschiedene Vorschläge in ihrer Stellungnahme unterbreitet.

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Green Deal erklärt: Was bedeutet die von der EU-Kommission vorgeschlagene EU-Solardachpflicht für die Situation in Deutschland?

Würzburg, 21. Juni 2022

Am kommenden Dienstag, 28. Juni 2022, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Gemeinsam widmen wir uns mit Ihnen erneut dem von der EU-Kommission veröffentlichten „Fit for 55“-Paket. Beginnen werden wir mit Updates und Aktualisierungen zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren. In unserem thematischen Schwerpunkt richten wir den Blick auf die im REPowerEU-Plan der EU-Kommission vorgeschlagene Solardachpflicht auf EU-Ebene und gehen folgenden Fragen nach: Wie würde eine solche EU-Vorgabe mit entsprechenden Verpflichtungen auf Bundes- und Landesebene zusammenpassen? Was würde eine EU-Solardachpflicht für die beihilferechtliche Zulässigkeit der Förderung von Photovoltaik (PV) in Deutschland bedeuten?

Wir freuen uns, wenn Sie um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Vortrag beim deutsch-chinesischen Online-Workshop

Online, 17. Juni 2022

Thorsten Müller hat heute an einem vom Deutsch-Chinesischen Programm Rechtskooperation der GIZ digital organisierten Workshop teilgenommen. Er hat dabei in seinen Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen im europäischen und deutschen Energie- und Klimaschutzrecht die Klimaschutzziele und Governance-Strukturen vorgestellt, die sich aus dem Europäischen Klimagesetz, der Governance-Verordnung und dem Bundes-Klimaschutzgesetz ergeben und die Umsetzungsschritte im Fit for 55-Paket und den vielfältigen Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des Oster- und Sommerpaketes der Bundesregierung skizziert. Zudem hat er die in Teilen gegenläufigen Tendenzen aus den Aktivitäten des Gesetzgebers zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und Dämpfung der Energiepreise als Folge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vorgestellt. An dem Workshop nahmen neben Vertretern der GIZ unter anderem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Ostchinesischen Universität für Politik und Rechtswissenschaft, des Shanghaier Forschungsinstituts für Sozialwissenschaften, der Renmin Universität und der Tsinghua Universität sowie Vertreter der Shanghaier Umweltenergiebörse teil.

Vortrag (in chinesischer Sprache)

Ariadne Report untersucht faire und solidarische Ausgestaltung des EU-Emissionshandels für Wärme und Straßenverkehr

Potsdam, 17. Juni 2022

Im heute erschienenen Ariadne-Report „A Fair and Solidarity-based EU Emissions Trading System für Buildings and Road Transport“ untersuchen Fabian Pause und Jana Nysten die rechtlichen Rahmenbedingungen unterschiedlicher Optionen für eine sozial gerechte Umsetzung der Ausweitung des EU-Emissionshandels auf Gebäude und Straßenverkehr. Die insgesamt zwölf Autor:innen gehen im Report der Frage nach, wie die Verteilungswirkungen der von der EU-Kommission vorgeschlagenen CO2-Bepreisung so gehandhabt werden können, dass Solidarität und Fairness gewährleistet werden. Aus juristischer Sicht werden dabei verschiedene Optionen analysiert. Ausgangspunkt ist dabei der von der EU-Kommission vorgeschlagene „Klimasozialfonds“, dem verschiedene andere Möglichkeiten der Abmilderung der durch die CO2-Bepreisung bedingten finanziellen Belastung gegenüber gestellt werden. Maßgeblich ist dabei, ob eher die mitgliedstaatliche oder die EU-Ebene für Ausgleichsmaßnahmen verantwortlich sein soll und wie ein solches System zu den bereits bestehenden Kriterien des EU-Emissionshandels passen könnte. Das Projektkonsortium hat mit dem sog. „Klimasozialmechanismus“ einen neuen Ansatz entwickelt. Dieser würde nicht den strengen haushaltsrechtlichen Vorgaben der Union unterstehen, würde aber dennoch eine einheitliche, wenn auch hinsichtlich seiner Finanzierung unsicherere Klimasozialkomponente beinhalten.

Report (auf Englisch) zum Download

Zusammenfassung (auf Deutsch) zum Download

Projekt „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende (Ariadne)“

Vortrag zu den Grenzen und Spielräumen des deutschen Gesetzgebers im besonderen Artenschutzrecht

Hannover, 14. Juni 2022

Der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien und insbesondere der Windenergie an Land erfordert ein hohes Tempo in den Planungs- und Genehmigungsverfahren. Als ein wesentliches Hindernis in den Verfahren gelten die fehlenden bundeseinheitlichen Standards für die artenschutzrechtliche Prüfung. Auf Einladung des BWE hat Frank Sailer auf der Konferenz „Windenergie & Artenschutz“ die europarechtlichen Hintergründe der artenschutzrechtlichen Vorgaben und die sich daraus ergebenden Leitplanken für den deutschen Gesetzgeber aufgezeigt. Er unterstich dabei, dass innerhalb dieser Leitplanken weite Gestaltungsspielräume zur Standardisierung der Artenschutzprüfung bestehen.

Welche Regulierung entsteht für den Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur?

Mainz, 14. Juni 2022

Die Wasserstoffstrategien der EU-Kommission und der Bundesregierung sehen einen erheblichen Ausbau der Kapazitäten zur Produktion von erneuerbaren Wasserstoff bis zum Jahr 2030 und den erhofften Markthochlauf auch darüber hinaus vor. Diese Mengen müssen zu den Verbrauchern transportiert werden. Hierfür wurden auf nationaler Ebene mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Sommer 2021 und auf europäischer Ebene insbesondere durch den Entwurf des sog. „Gaspakets“ der EU zur Neufassung der Gasbinnenmarktverordnung und -richtlinie die ersten regulatorischen Voraussetzungen geschaffen. Auf Einladung der EE Energy Engineers GmbH hat Oliver Antoni in seinem Vortrag „Rechtliche Aspekte der Wasserstoffinfrastruktur“ ausgewählte Aspekte dieser neuen rechtlichen Rahmenbedingungen vorgestellt und v. a. die Gemeinsamkeiten auf EU und nationaler Ebene etwa zu reinen Wasserstoffnetzen betont.

Burkhard Hoffmann diskutiert über grünen Wasserstoff im Podcast Redispatch

Würzburg, 3. Juni 2022

Burkhard Hoffmann war zu Gast beim Podcast Redispatch von Serafin von Roon und Philipp Hench. Das Gespräch drehte sich um den jüngst veröffentlichten Entwurf eines Delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission zu den Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff.

In der elften Ausgabe des Podcasts gibt Burkhard Hoffmann einen Überblick über den Inhalt des Regelwerks und dessen Auswirkungen auf die Praxis. In den Blick genommen werden auch offene Anwendungsfragen sowie die Übergangsregelungen für in näherer Zukunft in Betrieb gehende H2-Produktionsanlagen. Das Interview fand im Rahmen des Vorhabens Trans4Real statt.

Die Folge ist hier abrufbar. Viel Spaß beim Zuhören!

Ist ein marktbasierter Redispatch in Deutschland umsetzbar?

Würzburg, 2. Juni 2022

Schon seit langem steht die Frage im Raum, inwieweit in Deutschland ein marktbasierter Redispatch umsetzbar wäre. Damit beschäftigte sich bei einem Workshop in Würzburg gestern auch eine hochkarätig besetzte Expertenrunde. Aktuell wird im Bereich der Beseitigung von Netzengpässen nahezu ausschließlich ein regulatorisches Verfahren angewendet, das zum einen nicht das volle Potenzial eines „Smart Markets“ ausschöpft, zum anderen unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten zumindest mittelfristig Fragen aufwirft. Allerdings gibt es auch deutliche Kritik an marktbasierten Modellen unter dem Schlagwort „Gaming“. Hier wird befürchtet, dass am Ende Umfang und Kosten von Redispatch höher sind als es bislang der Fall ist. Diese wiederstreitenden Aspekte wurden beim Workshop intensiv diskutiert und fließen in die Bearbeitung des Projektes EOM-Plus ein, in dessen Rahmen das Treffen durchgeführt wurde.

Ein neues Fundament für die Forschungsarbeit – Stiftung Umweltenergierecht erhält finanzielle Förderung des Bundes

Würzburg, 2. Juni 2022

Der Bundestag hat heute eine institutionelle Förderung der Stiftung Umweltenergierecht im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Bundeshaushalt 2022 verankert. Damit erhält das Forschungsteam der Stiftung einen wichtigen neuen Finanzierungsbaustein, der eine stabilere wirtschaftliche Basis schafft und das Institut als unabhängige außeruniversitäre Forschungseinrichtung stärkt. Zudem wird mit der institutionellen Förderung der Aufbau weiterer Forschungsfelder ermöglicht und unterstützt. „Wir sind für diese Anerkennung und den damit verbundenen Vertrauensvorschuss sehr dankbar und freuen uns sehr. Die Entscheidung ist eine qualitative Aufwertung unseres Instituts und legt die Basis dafür, unsere Forschungsarbeiten angesichts der fundamentalen Veränderungsnotwendigkeiten noch weiter intensivieren zu können“, freut sich Dr. Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstands. Von 2022 bis vorerst 2026 stehen insgesamt 10,45 Mio. Euro zur Verfügung. Die institutionelle Förderung schafft damit eine verlässliche und stabile Grundfinanzierung, die zugleich die für die Wissenschaft unverzichtbare Unabhängigkeit stärkt.

Pressemitteilung

Welche Rolle spielt eine Netzentgeltreform für Sektorenkopplung und Flexibilität?

Online, 1. Juni 2022

Dr. Johannes Hilpert referierte heute bei einem Online-Forum des House of Energy zu den Themen Sektorenkopplung und Flexibilität. Im Zentrum seines Vortrags stand die Frage, welche Bedeutung eine Netzentgeltreform hier einnehmen könnte. Er wies dabei besonders auf die Auswirkungen des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur vom 02. September 2021 hin und betonte, dass die Regulierungsbehörde künftig der entscheidende Akteur im Bereich der Netztarifierung sein wird. Der Vortrag wurde im Rahmen des Vorhabens unIT-e² erstellt.

Dissertation „Experimentierklauseln für die Energiewende – Lehren aus der SINTEG-V“ veröffentlicht

Würzburg, 2. Juni 2022

Die von Dr. Daniela Fietze verfasste Dissertation „Experimentierklauseln für die Energiewende – Lehren aus der SINTEG-V“ ist seit Juni 2022 als Buch und als ebook erhältlich. In ihrer Dissertation beschäftigt sich die Autorin mit einer für den Energiesektor geschaffenen Experimentierklausel, der SINTEG-Verordnung. Sie untersucht, welche Lehren aus der SINTEG-Verordnung für etwaige künftige Experimentierklauseln gezogen werden können. Dazu wird herausgearbeitet, wie eine „gute“ Experimentierklausel aussehen muss. Anschließend wird die SINTEG-V daran gemessen. Aus dieser Analyse ergeben sich Lehren für die Gestaltung künftiger Experimentierklauseln. Unter Beachtung der Vorgaben höherrangigen Rechts wird untersucht, wie eine Umsetzung dieser Lehren erfolgen könnte. Die Dissertation entstand im Rahmen des Projekts NEW 4.0.

 

 

Analyse zu regionaler Steuerung im Stromsektor erschienen

Würzburg/Potsdam, 1. Juni 2022

Windkraft in den Norden, Photovoltaik in den Süden? Die regionale Steuerung des Ausbaus erneuerbarer Energien ist wichtig, denn sie kann die Flächenverfügbarkeit erhöhen, die Zustimmung zur Energiewende verbessern und die Stromnetze entlasten. Welche Politikoptionen dazu beitragen können, den Erneuerbaren-Ausbau durch regionale Steuerung geschickt voranzutreiben, haben jetzt Ariadne-Forschende von der Stiftung Umweltenergierecht, der Hertie School, dem Fraunhofer-ISI sowie dem IKEM in einer Analyse diskutiert. Die Fachleute untersuchen, mit welchen Politikinstrumenten sich eine vorgegebene Verteilung erreichen ließe – von der Mengensteuerung über das Strommarktdesign bis hin zu Netznutzung und Netzanschlussentgelten. Sie haben dabei eine Welt im Blick, in der Anlagen förderfrei errichtet werden und deswegen Instrumente innerhalb der Ausschreibungen nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ihre Steuerungswirkung verlieren. Ihr Fazit: Auch in einer Welt, in der die Steuerungswirkung der Ausschreibungen abnehmen, gibt es eine Vielzahl von sinnvollen Maßnahmen, um den Zubau der erneuerbaren Energien gerechter über Deutschland zu verteilen.

Vortrag zur Umsetzung von Klimazielen im Bundesverwaltungsgericht

Würzburg/Leipzig, 31. Mai 2022

Bei der ersten analogen Abendveranstaltung der Leipziger Juristischen Gesellschaft nach einer langen Corona-Pause hat Dr. Hartmut Kahl heute im Bundesverwaltungsgericht einen Vortrag zur verfassungsrechtlichen Bedeutung von gesetzlich verankerten Klimaschutzzielen gehalten. In seinem Vortrag mit dem Titel „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Wie kommen wir von den Klimaschutzzielen zum Klimaschutz?“ forderte er u.a., dass der Gesetzgeber die Zielgovernace des Klimaschutzgesetzes um eine Aufgabengovernance ergänzen muss. Alle Ebenen – auch Länder und Kommunen – müssten verbindlich qualitative Aufgaben übernehmen, wenn die Klimaschutzziele erreicht werden sollen. Als Beispiele nannte er die kommunale Wärmeplanung und die Ausweisung von Flächen für den EE-Ausbau.

Wann führt Werbung für Grünstrom Verbraucher in die Irre?

Berlin, 30. Mai 2022

Wie sieht die Zusammensetzung von Grünstromprodukten aus und welche Konstellationen gibt es für eine Vermarktung? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Carsten von Gneisenau in einem neuen Aufsatz.  Der Schwerpunkt des Aufsatzes betrifft die Werbung von Grünstromprodukten und analysiert, wann eine solche Werbung möglicherweise irreführend ist. Außerdem beschäftigt sich der Aufsatz mit der wettbewerbsrechtlichen Frage, wann ein Verstoß gegen bestimmte Vorschriften des Energierechts zu einer Abmahnung durch Mitbewerber führen kann. Im Ergebnis zeigt der Aufsatz, dass bei der Grünstromvermarktung auf Herkunftsnachweise des Umweltbundesamtes gesetzt werden sollte, aber zusätzlich auf digitale Echtzeitnachweise gesetzt werden kann.

Der Aufsatz ist im neuen Heft der Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis (ER) als zweiter Teil einer Aufsatzreihe der Stiftung Umweltenergierecht erschienen, die Fragen der Grün- und Regionalstromvermarktung aufgreift. Die Inhalte knüpfen an den ersten Teil zu energierechtlichen Fragen der Grünstromvermarktung von Anna Papke an.

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Großes Interesse am Delegated Act für grünen Wasserstoff

Würzburg, 30. Mai 2022

Mehr als 300 Teilnehmende haben sich in das heutige Online-Seminar der Stiftung Umweltenergierecht „Was lange währt, wird gut? – Der Delegated Act der EU-Kommission für den Wasserstoffeinsatz im Verkehrssektor“ zugeschaltet. In seinem Vortrag stellte Burkhard Hoffmann den Entwurf eines delegierten Rechtsaktes der Europäischen Kommission vor, den diese nach Art. 27 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu erlassen hat, um eine einheitliche europäische Methode für die Anrechnung von grünem Wasserstoff auf die Erneuerbaren-Ziele im Verkehrssektor zu schaffen. Das Online-Seminar fand im Rahmen des Vorhabens Trans4Real statt.

Braucht es ein überragendes öffentliches Interesse und die öffentliche Sicherheit auch in der Wasserstoffwirtschaft?

Online, 25. Mai 2022

Auf Einladung des Nationalen Wasserstoffrats hat Frank Sailer einen Vortrag zum Thema „Öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit in der Wasserstoffwirtschaft“ gehalten. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die aktuellen Vorschläge zum öffentlichen Interesse und zur öffentlichen Sicherheit bei den erneuerbaren Energien (§ 2 EEG 2021-Entwurf) auch auf die Wasserstoffwirtschaft übertragen werden können und welche Konsequenzen dies hätte. Hierzu ging Frank Sailer auf Inhalt und Wirkungsweise solcher Regelungen ein. Er zeigte auf, dass es sich um ein sinnvolles und wichtiges Instrument handelt, das jedoch von weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen begleitet werden muss, um die vielfältigen Probleme im Planungs- und Genehmigungsrecht von Energieanlagen zu lösen.

Zum Vortrag

Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung in den Bundesländern sollte vereinheitlicht werden

Berlin, 25. Mai 2022

Die kommunale Wärmeplanung ist für Gemeinden möglich, sollte aber durch die Bundesländer für die Kommunen vereinfacht, standardisiert und (finanziell) gefördert werden. Zu diesem Ergebnis kommt Victoria Balling in einem neuen Aufsatz. Darin beschäftigt sich die Autorin mit dem Stand und dem rechtlichen Rahmen der kommunalen Wärmeplanung. Zudem bleibt der in Aussicht gestellte bundesgesetzliche Rahmen abzuwarten, der zu einer Vereinheitlichung beitragen könnte.

Der Aufsatz „Die Klimaschutzgesetze der Bundesländer: Wie ist der Stand der kommunalen Wärmeplanung“ ist im aktuellen Heft der „Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis“ (ER) erschienen.

Zusammenfassung

Rechtsrahmen der Verteilnetze und EE-Ausbaudynamik – Geht das zusammen?

Würzburg, 18. Mai 2022

Beim Arbeitskreis „Zukunftsenergien“, der sich heute erstmals wieder in Präsenz zum Thema „Stromverteilnetze – Booster oder Flaschenhals für die EE-Revolution?“ in Berlin traf, hat Dr. Hartmut Kahl zum Rechtsrahmen der Verteilnetze gesprochen. In seinem Vortrag unter der Überschrift „Rechtsrahmen der Verteilnetze und EE-Ausbaudynamik – Geht das zusammen?“ ging er vor allem darauf ein, dass Verteilnetze nach der Konzeption des Gesetzes nur anlässlich von Netzanschlussbegehren ausgebaut werden. Um die Strommengen infolge der künftigen Ausbaudynamik bei den Erzeugungsanlagen aufnehmen zu können, müssten die Netze aber in stärkerem Maße schon vorsorglich ausgebaut werden.

Welche Änderungen im Energierecht zeichnen sich für die Produktion und Nutzung von grünem Wasserstoff ab?

Hamburg, 17. Mai 2022

Beim 2. Transferworkshop des Projekts Norddeutsches Reallabor (NRL) haben Burkhard Hoffmann und Oliver Antoni heute im Rahmen einer Breakout-Session aufgezeigt, welche vielfältigen Rechtsänderungen derzeit für die Wasserstoffproduktion und -nutzung auf dem Weg sind. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene bedarf es noch erheblicher regulatorischer Anstrengungen, um auf Angebots- und Nachfrageseite den Markthochlauf anzureizen und – in Anbetracht eines womöglich deutlich früher als geplanten Ausstiegs aus der fossilen Erdgasnutzung – zu beschleunigen. Mit den Teilnehmenden wurde dabei unter anderem über die erwarteten Kriterien des delegierten Rechtsakts zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie für die Herstellung von grünen Wasserstoff beim Einsatz im Verkehrssektor diskutiert.

Die Reform der Flächenbereitstellung für die Windenergie bringt Herausforderungen und Chancen

Magdeburg, 17. Mai 2022

In einem Impulsvortrag beim parlamentarischen Abend des LEE Sachsen-Anhalt hat Dr. Nils Wegner heute die Herausforderungen und Chancen der anstehenden Reform des Planungsrechts für die Windenergie beschrieben. Die angekündigten Flächenvorgaben setzen die Länder zwar unter Zugzwang, zugleich soll der vorhandene Instrumentenkasten zur Flächenbereitstellung aber entschlackt, die Planungsverfahren so rechtssicherer und auch schneller gemacht werden. In einer kontroversen Diskussion mit den anwesenden Mitgliedern des Landtags von Sachsen-Anhalt und Vertreterinnen und Vertretern der Raumplanung wurde im Anschluss über die aktuellen Reformbestrebungen des Bundes und darüber hinaus diskutiert.

Heterogene Regelungslage zur kommunalen Wärmeplanung in den Bundesländern mit Vereinheitlichungsbedarf

Berlin, 16. Mai 2022

Im aktuellen Heft der „Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis“ (ER) ist folgender Beitrag von Victoria Balling erschienen:  „Die Klimaschutzgesetze der Bundesländer: Wie ist der Stand der kommunalen Wärmeplanung?“. Darin wird der rechtliche Rahmen der kommunalen Wärmeplanung analysiert.

Schon wegen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG ist es den Gemeinden möglich, Wärmeplanung zu betreiben. Durch landesgesetzliche Regelungen, vor allem durch notwendige Ermächtigungsgrundlagen, kann und sollte die Wärmeplanung durch die Bundesländer für die Kommunen dennoch vereinfacht, standardisiert und (finanziell) gefördert werden. Zudem bleibt der in Aussicht gestellte bundesgesetzliche Rahmen abzuwarten.

Wie lassen sich Planung und Genehmigung von Energieinfrastruktur beschleunigen?

Online, 11. Mai 2022

Maximilian Schmidt hat heute im Rahmen des digitalen Workshops „Perspektiven zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“ von Germanwatch einen Überblick über Grundlagen sowie aktuelle Diskussionen in Sachen Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung gegeben. Dabei führte er aus, dass sich eine Beschleunigung insbesondere dadurch erreichen lässt, dass der Umfang erforderlicher Prüfungen klargestellt und reduziert wird und die Prüfungsmaßstäbe konkretisiert werden. Zudem beleuchtete er verschiedene verfahrensrechtliche Vorschläge zur Beschleunigung – etwa eine straffere Behördenbeteiligung oder strengere Fristenregelungen. Teil des bunt gemischten Teilnehmerkreises waren insbesondere Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft wie etwa Projektierer, Netzbetreiber und Verbände) sowie Wissenschaft und der Umweltverbände.

 

Energieeffizienz und Erneuerbaren-Ausbau mit Bürgerbeteiligung – so kann die Finanzierung funktionieren

Würzburg, 10. Mai 2022

Im Rahmen des EU-geförderten Projekts CitizEE (Citizen financing for Energy Efficiency) gehen Dr. Maximilian Wimmer, Johanna Kamm und Fabian Pause in ihren Abschlussberichten der Frage nach, wie Hindernissen für Energieeffizienzprojekte mit Bürgerfinanzierung – insbesondere mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen des EU Green Deals – begegnet werden kann. Als Ergebnis wurden in Zusammenarbeit mit Pilotprojekten in Belgien, Kroatien, Litauen und Portugal Empfehlungen entwickelt, die aufzeigen, wie ein geeignetes Umfeld für Energieeffizienzmaßnahmen geschaffen werden kann.

Hierzu zählt ein robuster Rechtsrahmen für Energieeffizienz, der kombiniert werden muss mit der Mobilisierung und Sensibilisierung von Bürgern durch deren Einbeziehung in Energieeffizienzmaßnahmen wie Gebäuderenovierungen. Um Bürger möglichst direkt an der Finanzierung von Projekten teilhaben zu lassen, ist zudem ein praktikabler Rahmen für Crowdfunding auf lokaler und regionaler Ebene erforderlich. So können verschiedenste Finanzierungsmodelle für Bürger entstehen, bei denen sie in Renovierungsmaßnahmen investieren und für die damit einhergehenden Energieeinsparungen Rendite erhalten. Daneben müssen die einschlägigen Richtlinien zur Einführung von Grundsätzen für die Förderung der Bürgerbeteiligung in den Mitgliedstaaten wirksam umgesetzt werden. Schließlich müssen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens für nachhaltige Finanzierung kleine Akteure von Anfang an mit in den Blick genommen werden.

Die Abschlussberichte und die deutsche Zusammenfassung können Sie sich gerne herunterladen:

Abschlussbericht zu den nationalen Empfehlungen

Abschlussbericht zu den europäischen Empfehlungen

Zusammenfassung der Kernempfehlungen

Wie lässt sich der Konflikt zwischen kommunaler Wärmeplanung und der Vergabe von Gaskonzessionen auflösen?

Online-Webinar, 4. Mai 2022

Im heutigen Webinar wurden die Kernergebnisse der Würzburger Studie #27 „Wärmeplanung und Gaskonzessionen – Eine Untersuchung der bestehenden kommunalen Spielräume in der Wärmeplanung unter besonderer Berücksichtigung von Wärmenetzen“ vorgestellt. Julian Senders ging dabei zunächst darauf ein, wie das Zusammenspiel bzw. eher Zielkonflikt zwischen kommunaler Wärmeplanung und der Vergabe von Gasnetzkonzessionen derzeit erfolgt und welche Rahmenbedingungen für die Vergabe und Ausgestaltung der Gas-Konzessionsverträge grundsätzlich gelten. Im Anschluss zeigte er die nach geltendem Rechtsrahmen geringen Handlungsspielräume der Gemeinden auf, um abschließend darauf einzugehen, wie eine klimagerechte Fortentwicklung des Konzessionsrechts aussehen könnte.

Viele Hürden auf dem Weg zur Klimaneutralität – das „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission

Brüssel/Würzburg, 3. Mai 2022

In einem neuen Aufsatz stellen Hannah Scheuing und Johanna Kamm das „Fit for 55“-Paket der Europäischen Kommission vor und bewerten die vorgeschlagenen Maßnahmen. Das Gesetzespaket von Juli und Dezember 2021 übersetzt das europäische Klimaziel für 2030 in rechtliche Vorgaben und beinhaltet daher Änderungen fast am gesamten europäischen Rechtsrahmen im Energie- und Klimaschutzbereich.

In ihrer Analyse stellen die Autorinnen fest, dass die Kommission die Rolle der CO2-Bepreisung weiter stärken will. Das Paket fügt sich dabei kohärent in den bisherigen Rechtsrahmen ein und entwickelt diesen weiter. Gänzlich neu sind insbesondere Vorgaben für einen zukünftigen Wasserstoffmarkt. Sowohl hinsichtlich des Ambitionsniveaus als auch hinsichtlich des Zeitrahmens der Maßnahmen bestehen aber Zweifel, ob das Paket insgesamt noch rechtzeitig für die Zielerreichung 2030 kommt. So soll der überwiegende Teil der Vorschläge erst ab 2026 greifen. Im Gesetzgebungsprozess zur Umsetzung der Maßnahmen lauern zudem einige politische und rechtliche Hürden. Der englischsprachige Aufsatz ist in der Zeitschrift Renewable Energy Law and Policy Review (RELP) erschienen und im Rahmen des Projekts agree.d entstanden. Eine deutsche Kurzzusammenfassung gibt es hier.

 

 

 

Vortrag zu neuem Wasserstoffrecht der EU

Würzburg, 2. Mai 2022

Bei den Münsteraner Gesprächen zum Umwelt- und Planungsrecht des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster hat Dr. Hartmut Kahl heute den neuen Rechtsrahmen für Wasserstoff vorgestellt, der derzeit auf EU-Ebene entsteht. In seinem Vortrag „Wasserstoff: Wertschöpfung und Infrastruktur – Was plant der EU-Gesetzgeber?“ ging er vor allem auf die Europäische Wasserstoffstrategie sowie ihre instrumentelle Umsetzung im Rahmen mehrere Legislativvorschläge der Europäischen Kommission ein, insbesondere auf das sog. Gas- und Wasserstoffpaket, in dem erstmals regulatorische Vorgaben für genuine Wasserstoffnetze enthalten sind.

Was gilt für den Markthochlauf von Wasserstoff in der Industrie?

Aschaffenburg, 27. April 2022

Welcher Rechtsrahmen gilt für energieintensive Unternehmen bei der Umstellung von Erdgasbezug auf die Nutzung von grünem Wasserstoff? Dr. Anna Halbig referierte bei der Abschlussveranstaltung des 5. Energieeffizienznetzwerks energieintensiver Industrie des Förderkreises Umweltschutz Unterfranken e.V. zum Markthochlauf von Wasserstoff. Hierbei stellte sie den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der energieintensiven Industrie insbesondere die Anforderungen an „grünen“ Wasserstoff vor sowie den geltenden Rechtsrahmen für die industrielle Nutzung und Erzeugung von Wasserstoff.

EU-Beihilfenkontrolle in Krisenzeiten: Wege zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Würzburg, 26. April 2022

Die schnellstmögliche Unabhängigkeit von Energieimporten aus Russland ist infolge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine das derzeit drängendste energiepolitische Ziel. Hierbei spielt der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle.

Eine zentrale Stellschraube zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus ist das EU-Beihilfenrecht. Die Vorgaben für die Beihilfegenehmigungsverfahren sind konzeptionell nicht auf die neuen Herausforderungen ausgerichtet und deshalb, aber auch aufgrund unklarer Bestimmungen, ein Hemmnis für die angestrebte Beschleunigung.

Die Stiftung Umweltenergierecht hat mögliche Wege untersucht, mit denen die Beihilfeverfahren so ausgestaltet werden könnten, dass die Neuausrichtung der Erneuerbaren-Förderregelungen in den Mitgliedstaaten schneller und rechtssicherer erfolgen könnte und damit der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt würde.

Den Würzburger Bericht Nr. 54 „Wege zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien im EU-Beihilfenrecht“ von Johanna Kamm und Markus Kahles finden Sie zum kostenfreien Download hier auf unserer Homepage. Eine englische Zusammenfassung gibt es hier.

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Summary

Prof. Dr. Monika Böhm ist die neue Vorsitzende des Stiftungsrates der Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 21. April 2022

Der Stiftungsrat hat Prof. Dr. Monika Böhm einstimmig zur neuen Vorsitzenden des Stiftungsrates gewählt. Sie tritt damit die Nachfolge von Prof. Dr. Helmuth Schulze-Fielitz an, der dieses Amt seit der Gründung der Stiftung Umweltenergierecht innehatte und sich jetzt nach über 11 Jahren aus dem Gremium zurückgezogen hat. „Unser herzlicher Dank gilt Herrn Professor Schulze-Fielitz. Sein Wirken hat ganz maßgeblich zur positiven Entwicklung der Stiftung Umweltenergierecht beigetragen. Wir freuen uns sehr, dass er uns auch in Zukunft eng verbunden bleibt. Ebenso sehr freuen wir uns auf die weitere und zukünftig noch engere Zusammenarbeit mit Frau Professorin Böhm. Wir bedanken uns sehr herzlich, dass sie den Vorsitz des Stiftungsrates übernimmt. Dass dieser Wechsel in großer Einigkeit im Stiftungsrat stattgefunden hat, macht deutlich, dass die Stiftung Umweltenergierecht hervorragend für die Aufgaben der Zukunft aufgestellt ist,“ so Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht.

Prof. Dr. Monika Böhm ist seit dem 26. Oktober 2015 Mitglied des Stiftungsrates. Als Lehrstuhlinhaberin an der Phillipps Universität Marburg forscht sie insbesondere zum Bau- und Umweltrecht und zum Wechselspiel zwischen deutschem und europäischem Recht. Prof. Dr. Monika Böhm ist zudem als Landesanwältin am Staatsgerichtshof des Landes Hessen tätig.

Der Stiftungsrat berät den Stiftungsvorstand in Fragen der inhaltlichen und strategischen Ausrichtung der Stiftung Umweltenergierecht und wacht über den Stiftungszweck. Dem Stiftungsrat gehören weiterhin Prof. Dr. Franz Reimer (stellv. Vorsitz), Prof. Dr. Sabine Schlacke und Prof. Dr. Markus Ludwigs an.

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Synopse zum Regierungsentwurf für die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes

Würzburg, 22. April 2022

Im Rahmen des Osterpakets hat die Bundesregierung auch den Kabinettsentwurf für die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes beschlossen. Um den Kabinettsentwurf mit dem geltenden Text des Windenergie-auf-See-Gesetzes besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, haben wir neben einer Synopse zum Erneuerbare-Energien-Gesetz zur Orientierung eine weitere Synopse erarbeitet. Sie kann in unserem Online-Bereich heruntergeladen und gerne geteilt oder verbreitet werden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserer Synopse haben, können Sie sehr gerne auf uns zukommen. Wir freuen uns über jede Anregung!

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Synopse zum Regierungsentwurf für das EEG 2023

Würzburg, 13. April 2022

Vergangene Woche hat die Bundesregierung ihren Kabinettsentwurf für das EEG 2023 vorgelegt. Sie bezeichnet das Gesetz als „die größte Beschleunigungsnovelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit seinem Bestehen“. Um den Kabinettsentwurf mit dem geltenden EEG 2021 besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, haben wir zur Orientierung eine Synopse erarbeitet. Sie kann in unserem Online-Bereich heruntergeladen und gerne geteilt oder verbreitet werden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserer Synopse haben, können Sie sehr gerne auf uns zukommen. Wir freuen uns über jede Anregung!

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Die Datenschutz-Grundverordnung – Der zentrale Rechtsrahmen für Datenschutz und Datensicherheit in der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Kassel, 6. März 2022

Im Rahmen des Fraunhofer IEE Online-Seminars „Digitalisierung in der Fernwärmeversorgung – mit Daten zu neuen Geschäftsmodellen“ trug heute Carsten von Gneisenau zum Thema „Digitalisierte Fernwärmeversorgung und Datenschutz“ vor. In seinem Vortrag ging er auf die datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Fernwärmeversorgung ein, die maßgeblich von der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bestimmt werden. Er zeigte unter anderem auf, welche Vorgaben für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung bestehen und welche Kriterien im Bereich der Datensicherheit ein Verantwortlicher bei der Auswahl einer geeigneten technischen und organisatorische Maßnahme („TOM“) abzuwägen hat.

Neue Online-Seminarreihe zum EEG 2023

Würzburg, 6. April 2022

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das EEG 2023 und weitere Änderungen im Energierecht beschlossen. Auch diesmal wollen wir mit unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2023“ die Entwicklungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive begleiten. Gemeinsam mit Ihnen vertiefen wir jeden Donnerstagmorgen in fünfundvierzig Minuten einen Aspekt aus dem Gesetzentwurf. Wir stellen Ihnen die Regelungen vor, ordnen sie für Sie ein und erläutern die (europa-)rechtlichen Hintergründe.

Stiftung spezial #EEG2023 startet am Donnerstag, 14. April um 8.30 Uhr. Melden Sie sich jetzt gerne schon für die gesamte Terminserie an.

Beitrag zu Smart Markets erschienen

Würzburg, 4. April 2022

In der aktuellen Ausgabe der „Energiewirtschaftlichen Tagesfragen (et)“ ist ein gemeinsamer Beitrag des Projektkonsortiums von EOM-Plus erschienen. Unter dem Titel „Das Smart Market-Konzept als marktbasiertes Element im deutschen Engpassmanagement“ wird aus juristischer, technischer und ökonomischer Sicht erörtert, inwieweit der Aufbau sogenannter „Smart Markets“ im deutschen Energiesystem vorteilhaft und sinnvoll sein könnte. Dabei handelt es sich um Märkte, in denen flexible Kapazitäten im Wettbewerb um eine kostenoptimale Engpassbewirtschaftung stehen. Der Charme der Einführung von Smart Markets liegt einerseits darin, dass auf diesem Wege die Vorgaben des EU-Rechts zur Implementierung von marktbasiertem Redispatch umgesetzt werden könnten, zum anderen aber auch die Integration von erneuerbaren Energien verbessert werden könnte. Hinzu kommen potenzielle Kostenvorteile und eine gesteigerte Akzeptanz in der Bevölkerung.

Ausblick auf das Sommerpaket – mögliche Inhalte und Herausforderungen

Online-Seminar, 31. März 2022

Maximilian Schmidt hat heute als Gastredner eines Online-Seminars von DOMBERT Rechtsanwälte einen Blick in die Glaskugel geworfen und einen Ausblick auf das sogenannte „Sommerpaket“ gegeben.

Das Sommerpaket knüpft an das sogenannte „Osterpaket“ an; mit beiden Gesetzgebungspaketen möchte die Bundesregierung den Klimaschutz und insbesondere den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich voranbringen. Während als Teil des Osterpakets bereits ein Referentenentwurf zur Änderung energierechtlicher Vorschriften vorliegt, wird über mögliche Inhalte des Sommerpakets derzeit viel spekuliert. Maximilian Schmidt gab Einblick in den Stand aktueller Diskussionen um mögliche Inhalte mit dem Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen. Zudem zeigte er hierbei bestehende Herausforderungen für den Gesetzgeber auf und wies auf zwei ausführliche Studien der Stiftung Umweltenergierecht zu der Thematik hin: Reformansätze zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen und Reformansätze zum Planungsrecht von Windenergieanlagen.