Stiftungsmitarbeiter ordnen ein – Beiträge zum Beschluss des BVerfG zum Klimschutzgesetz und zur Bedarfsplanung bei Netzinfrastrukturen erschienen

Würzburg, 15. Juli 2021

Im aktuellen Heft der Zeitschrift für die gesamte Energiewirtschaft (EnWZ) ordnen Dr. Hartmut Kahl sowie Julian Senders und Dr. Nils Wegner aktuelle Entwicklungen im Klimaschutz- und Umweltenergierecht ein.

Dr. Hartmut Kahl zeigt in seiner Besprechung des Beschlusses des BVerfG zum Bundes-Klimaschutzgesetz sowohl die dogmatischen Neuerungen als auch die Programmatik der Entscheidung auf: Klimaschutz ist Staatsziel, nicht irgendwann, sondern jetzt. Klar macht Kahl aber auch, dass der Klimaschutz mit der verfassungsrechtlich geforderten und inzwischen bereits erfolgten Anpassung der Zielarchitektur im Klimaschutzgesetz nicht erledigt ist. Nun kommt es auf die Umsetzung konkreter Klimaschutzmaßnahmen an.

Zu solchen Maßnahmen gehört auch der Um- und Ausbau der gesamten Energienetzinfrastruktur in Deutschland. Denn erst diese bringt die notwendigerweise erneuerbaren und dezentral erzeugten Energien zu den Verbrauchern. Julian Senders und Dr. Nils Wegner widmen sich in ihrem Aufsatz der Bedarfsplanung solcher Netze und ordnen dabei auch die gerade erst in Kraft getretene Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz samt neuer Regelungen zur Wasserstoffnetzinfrastruktur ein.

Erzeugung, Transport und Nutzung – neue Studie untersucht erstmals umfassend den Rechtsrahmen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft

Würzburg, 12. Juli 2021

In welchen Regelungsbereichen ist grüner Wasserstoff schon verankert? Wo soll er noch kommen und wo hat der Gesetzgeber Gestaltungsspielräume, um ein Wasserstoffwirtschaftsrecht zu realisieren? Im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) legt die Stiftung Umweltenergierecht erstmalig einen umfassenden Überblick zum Rechtsrahmen der Wasserstoffwirtschaft vor. Kernergebnis ist, dass es an einem einheitlichen und konsistenten Wasserstoffwirtschaftsrecht noch fehlt und die relevanten Regelungen über den Rechtsrahmen verstreut und zu lückenhaft sind, um eine gezielte Steuerungswirkung zu entfalten. Unter diesen Bedingungen werden noch keine ausreichenden und rechtssicheren Anreize gesetzt, um grünen Wasserstoff zu erzeugen, zu transportieren, zu speichern und letztlich in verschiedenen Sektoren einzusetzen. Der Gesetzgeber hat aber vielfältige Gestaltungsspielräume, um entsprechende Anreize zu setzen oder andere Vorgaben zu machen.

Mehr dazu finden Sie in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht #21, die ab heute zum Download zur Verfügung steht.

 

Stiftung Umweltenergierecht stellt Gutachten zu grünem Wasserstoff vor

Online/Berlin, 12. Juli 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht war heute zu Gast bei der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften. Anlass der Veranstaltung war die Veröffentlichung zweier Rechtsgutachten rund um das Thema grüner Wasserstoff. Burkhard Hoffmann und Oliver Antoni stellten für die Stiftung Umweltenergierecht die wichtigsten Arbeitsergebnisse des Gutachtens Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht vor. Dabei wurde die noch immer bestehende Uneinheitlichkeit des Rechtsrahmens betont, aber auch auf die zunehmend vorhandenen Privilegierungen für grünen Wasserstoff eingegangen. Thorsten Müller vertrat die Stiftung auf dem Plenum, unter anderem zu Fragen über die Steuerungswirkung des Rechts.

Weitere Informationen

Zu den Vortragsfolien von Oliver Antoni und Burkhard Hoffmann
Zum Gutachten

 

 

 

Schlüsselelemente des Vorschlags für neue Beihilfeleitlinien und Auswirkungen auf die Förderung für Erneuerbare Energien erklärt

Raeren, 9. Juli 2021

Als Gastsprecherin bei einem Workshop der European Renewable Energies Federation erläuterte Jana Nysten kurz die Schlüsselelemente des Vorschlags der EU-Kommission für neue Klima-; Umwelt-; und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL).  Der englische Vortrag begann mit einer rechtlichen Einordnung des Instruments der Beihilfeleitlinien und analysierte dann die Änderungen, die sich aus dem Wegfall der eigenen Kategorie für Erneuerbaren-Förderung bzw. der Anwendung des Prüfschemas für Technologien in der Kategorie „Minderung von Treibhausgasemissionen“ ergeben können. Damit war er Grundlage für die folgende Diskussion über Verbesserungsvorschläge und möglichen Input, die die Erneuerbaren-Industrie im Rahmen der laufenden Konsultation einbringen, und somit das Instrument der KUEBLL potenziell verbessern könnte.

Vortrag

Neue Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff – ein Vergleich der europäischen und nationalen Vorgaben

Würzburg, 9. Juli 2021

Am 24. Juni 2021 wurde die Novelle der Erneuerbare-Energien-Verordnung beschlossen, mit der die §§ 12 h ff. EEV eingefügt wurden, die vorerst festlegen, welche Anforderungen an die Produktion von grünem Wasserstoff zu erfüllen sind, damit der Strombezug für die Wasserstoffelektrolyse von der EEG-Umlage befreit ist. Auf europäischer Ebene existiert aktuell ein noch unveröffentlichter Entwurf für einen Delegierten Rechtsakt zu Art. 27 Abs. 3 EE-RL, der die Anforderungen teilweise anders und zudem für die Anrechenbarkeit des Einsatzes von grünen Wasserstoff auf die EE-Ziele für den Verkehrssektor eines Mitgliedstaates regeln soll. Burkard Hoffmann hat diese Regelungen nun analysiert und zur besseren Vergleichbarkeit tabellarisch gegenübergestellt.

Das Ergebnis steht ab jetzt zum Download zur Verfügung.

Ariadne Projekt untersucht Instrumente zur CO2-Bepreisung im internationalen Wettbewerb

Potsdam, 8. Juli 2021

Maßnahmen zur Minderung von CO2-Emissionen können auf dem Weltmarkt einen Wettbewerbsnachteil darstellen: Unternehmen aus Ländern, in denen solche Maßnahmen bestehen, müssen die Kosten dafür „einpreisen“, während Unternehmen aus anderen Ländern ihre Erzeugnisse günstiger produzieren und verkaufen können. Anlässlich des von der EU Kommission angekündigten Vorschlags für einen „Grenzausgleichsmechanismus“, hat sich das Ariadne Konsortium nun umfassend mit dem Thema „Carbon Leakage“ und möglichen Abhilfemaßnahmen befasst. Die Stiftung Umweltenergierecht analysierte hierzu den rechtlichen Rahmen, sowohl im EU- als auch im Internationalen Recht und schafft somit eine Grundlage für die Entwicklung aber auch Bewertung von entsprechenden Instrumenten.

Das Kurzdossier steht ab jetzt zum Download zur Verfügung.

Vortrag zum Entwurf der Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien

Berlin, 29. Juni 2021

Beim Fachausschuss Europa stellte Jana Nysten den neuen Entwurf der EU-Kommission für Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien 2022 vor. Fokus der Präsentation und der anschließenden Diskussion lag auf den möglichen Änderungen für die Förderung von Erneuerbaren Energien und den Auswirkungen auf das EEG in Deutschland. Dabei wurde u.a. ein Vergleich zwischen den bestehenden und den zukünftigen Beihilfeleitlinien gezogen und mögliche „Verbesserungen“ für die Zukunft der EE-Förderung diskutiert.

Zu den Vortragsfolien

 

Stiftung erläutert Entwurf für neue Beihilfeleitlinien und gibt Einblick in EE-Richtlinien-Reform

Online, 29. Juni 2021

Im Rahmen der monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ haben Jana Nysten und Markus Kahles heute die – möglichen – Änderungen im Förderregime für u.a. Erneuerbare Energien in Deutschland und Europa erklärt. Basis des Vortrags war einerseits der von der EU-Kommission jüngst zur Konsultation gestellte Entwurf für neue Beihilfeleitlinien, in dem die Erneuerbaren-Förderungen als Teil der Kategorie „Minderung von Treibhausgasemissionen“ aufgeführt wird. Andererseits liegt auch ein erster Entwurf für die Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie vor, nach dem insbesondere in den Bereichen Wärme und Verkehr Neuerungen vorgenommen werden sollen, die sich auch auf die deutsche Gesetzgebung auswirken würden.

Wer mehr erfahren möchte, kann sich gerne unsere Vortragsfolien herunterladen.

 

Wie bringen wir Artenschutz und Energiewende voran?

Online, 25. Juni 2021

Wie bringen wir Artenschutz und Energiewende voran? Das fragen wir fünf Expertinnen und Experten in unserer digitalen Gesprächsrunde rund um das Thema Artenschutz und Energiewende am Donnerstag, 8. Juli. Braucht es etwa mehr Populationsbezug anstelle des strengen Schutzes einzelner Individuen? Bringen Vermeidungsmaßnahmen oder möglicherweise erst eine Ausnahmeerteilung die Lösung? Anlass der Gesprächsrunde ist die Entwicklung unseres neuen Forschungsprogramms, für das wir in den nächsten Monaten unter #Klimaschutzrecht2031 Ideen und Impulse aus der Fachwelt sammeln.

Sie wollen erfahren, welche Impulse die eingeladenen Expertinnen und Experten uns mitgeben? Dann freuen wir uns über Ihre Anmeldung.

 

Neuer Würzburger Bericht zeigt: Ein europäischer CO2 -Grenzausgleichsmechanismus ist möglich – aber der Teufel steckt im Detail

Berlin, 23. Juni 2021

Die EU-Kommission wird in den kommenden Tagen im Rahmen ihres „Fit for 55“ Paketes u. a. auch einen Vorschlag für einen sogenannten „Grenzausgleichsmechanismus“ veröffentlichen, mit dem die Treibhausgasemissionen von Importen in die EU ähnlich dem Emissionshandelssystems für EU-Produkte bepreist werden sollen. Vorab hat sich Jana Nysten mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für solch einen Mechanismus befasst, sowohl was das EU-Recht also auch das internationale (Welthandels-) Recht angeht. Im heute erschienen Würzburger Bericht Nr. 52 kommt sie nach umfassender Betrachtung zu dem Ergebnis, dass ein solcher Mechanismus grundsätzlich rechtlich möglich ist, aber insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung und der politischen Kommunikation Fingerspitzengefühl gefragt sein wird.

Den gesamten Würzburger Bericht könne Sie kostenfrei herunterladen.

 

 

Vortrag zu den datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Vorgaben bei der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Würzburg/Kassel, 23. Juni 2021

Bei dem heutigen Online-Seminar „Digitalisierung in der Fernwärmeversorgung – from Buzz to Business“, veranstaltet vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE hat Oliver Antoni zu ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ referiert. In dem Projekt werden Möglichkeiten der Digitalisierung der Fernwärmeversorgung untersucht und die Stiftung Umweltenergierecht analysiert u. a., welche datenschutzrechlichen, aber auch datensicherheitsrechtlichen Vorgaben der EU und national es zu beachten gilt, wenn Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden.

Bundesweite PV-Pflicht in der Diskussion – Beitrag im pv magazine erschienen

Würzburg, 21. Juni 2021

In der aktuellen Ausgabe des pv magazine ist ein Artikel zur Diskussion über die bundesweite Einführung einer PV-Pflicht erschienen. Im Fokus stehen die Potenziale, aber auch die möglichen Risiken und Nachteile einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung. Gegenstand des Artikels ist außerdem die von Öko-Institut und Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts verfasste Studie zu einer PV-Pflicht mit Verpachtungskataster. Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht ordnet diese im Beitrag mit Blick auf verschiedene Kritikpunkte ein und weist auf die kompetenzrechtlichen Fragen einer bundesweiten, aber auch landesrechtlicher PV-Pflichten hin. Der Beitrag ist auch auf der Homepage des pv magazine abrufbar.

 

 

Beitrag zu Rückerstattung einer CO2-Bepreisung im ifo Schnelldienst erschienen

München/Würzburg, 21. Juni 2021

Im neuen Heft des ifo Schnelldienstes mit dem Titel „Wie fair ist die Energiewende? Verteilungswirkungen in der deutschen Energie- und Klimapolitik“ ist ein Beitrag von Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) erschienen. Unter dem Titel „CO2-Preis mit Rückerstattung: (Wie) geht das?“ zeigt er auf, dass eine Pro-Kopf-Rückerstattung rechtlich möglich, wenn auch mit einigem Umsetzungsaufwand verbunden ist. Immerhin gibt es bisher keine vergleichbar flächendeckende Leistung des Staates an alle. Die übrigen Diskussionsbeiträge des Heftes setzen sich etwa mit Spritpreisen, der öffentlichen Zustimmung zur CO2-Bepreisung sowie der CO2-basierten Refinanzierung der Erneuerbaren-Förderung auseinander. Die Ausgabe des ifo Schnelldienstes ist hier abrufbar: ifo Schnelldienst 06/2021. Die Beiträge entstanden im Rahmen des vom BMBF initiierten Projektes „Ariadne“. Hier geht es zur Ariadne-Homepage.

Thorsten Müller als Sachverständiger zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes angehört

Würzburg/Berlin, 21. Juni 2021

Am heutigen Tag fand im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit des deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung statt, für die Thorsten Müller als Sachverständiger von der CDU/CSU Fraktion benannt worden war.

Anlass der Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Drs. 19/30230). Auslöser für die vorgeschlagene Änderung war der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (Az.: – 1 BvR 2656/18 -,- 1 BvR 78/20 -,- 1 BvR 96/20 -, – 1 BvR 288/20 -), indem Teile des Klimaschutzgesetzes für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wurden. Dieser Beschluss war seitens der Stiftung bereits am 7. Mai 2021 in einem Stiftung Spezial #Klimaschutzgesetz ausführlich untersucht und erläutert worden.

In der vorab eingereichten schriftlichen Stellungnahme kommen Thorsten Müller, Daniela Fietze und Hannah Scheuing zu dem Schluss, dass im Fall der Verabschiedung des Gesetzentwurfs dieser dem Tenor der Entscheidung ausreichend Rechnung trägt. Zeitgleich betonen sie, dass die Abstimmung mit den einzelnen Instrumenten zur Erreichung der gesetzten Ziele und den (zukünftigen) Vorgaben des Europarechts eine dauerhafte Aufgabe des Gesetzgebers bleibt.

Zur Stellungnahme

 

Studie: Leitplanken für ein dezentralisiertes Strom-Wärme-System

Würzburg, 18. Juni 2021

An welchen ökonomischen, technischen und rechtlichen Leitplanken sollte sich ein künftiges dezentrales Strom-Wärme-System auf Basis erneuerbarer Energien ausrichten?

Diese Frage beantwortete die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des rheinland-pfälzischen Klimaschutzministeriums gemeinsam mit Ihren Projektpartnern vom Öko-Instituts und Energynautics. Im Rahmen der Studie wurden 15 Leitplanken entwickelt, die als Richtschnur für politische Entscheidungsträger dienen können. Die Studie zeigt dabei Möglichkeiten und Grenzen einer stärkeren Dezentralisierung des Energiesystems auf.

Zentrale Leitplanke bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens ist die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht. Innerhalb dieses Rahmens bestehen Spielräume für eine Weiterentwick-lung der Rahmenbedingungen eines dezentralen Strom-Wärme-Systems. (Gemeinsame) Eigenversorgung, EE-Gemeinschaften, die effizientere Flächenausnutzung für PV-Anlagen auf überdachten Stellplatzflächen oder Gebäuden sowie die Nutzung von regional erzeugtem EE-Strom als Standortfaktor können durch neue Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene erleichtert und gefördert werden (Leitplanke 11).

Die Studie wurde heute durch das Klimaschutzministeriums Rheinland-Pfalz veröffentlicht. Die zugehörige Pressemitteilung des Ministeriums finden Sie hier. Zur Projektseite gelangen Sie hier.

 

 

 

Beitrag zur europarechtlichen Dimension der Braunkohle-Entschädigungen veröffentlicht

Würzburg, 16. Juni 2021

In einem am Montag im Verfassungsblog erschienenen Beitrag setzt sich Julian Senders mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag auseinander, der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und mehreren Braunkohletagebau- und -kraftwerksbetreibern geschlossen wurde und Entschädigungszahlungen für Stilllegungen in Höhe von insgesamt 4,75 Mrd. EUR vorsieht. Dabei wird das im Februar 2021 eingeleitete beihilferechtliche Verfahren der EU-Kommission beleuchtet und insbesondere eine rechtliche Bewertung der Argumentation im Eröffnungsbeschluss vorgenommen. Außerdem wird auf die zurzeit in der Konsultation befindlichen Klima-, Umwelt-und Energiebeihilfe-Leitlinien (KUEBLL) eingegangen.

Vortrag zu Carbon Border Adjustment Mechanism bei den EWI-Alumni

Köln/Würzburg, 16. Juni 2021

Bei einem Onlinetreffen der Alumni des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) an der Universität Köln hat Dr. Hartmut Kahl. LL.M. (Duke) heute zusammen mit Prof. Axel Ockenfels zu dem von der EU geplanten Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) diskutiert. In seinem Vortrag „Klimaklub und Grenzausgleich – Was sagt das WTO-Recht?“ sprach er sich u.a. dafür aus, die WTO als Forum für die handelspolitische Koordination von CO2-Bepreisungsmechanismen zu nutzen.

Debatte um innovative Netzlösungen gewinnt an Dynamik

Würzburg, 10. Juni 2021

Die von der Stiftung Umweltenergierecht erarbeiteten Vorschläge, wie der Rechtsrahmen die erforderliche Digitalisierung der Netzinfrastruktur besser abbilden könnte, werden nun auch in einer breiteren Diskussion aufgegriffen.

So ist dieser Woche die Debatte um innovative Lösungen für die Kapazitätssteigerung vor allem in den Verteilnetzen ein Stück weiter vorangekommen. Urban Keussen, Technikvorstand des Energieversorger EWE, hat im Interview mit dem Tagesspiegel die fehlende Anreizwirkung des aktuellen Regulierungsrahmens für den Einsatz digitaler, intelligenter Lösungen zur Kapazitätssteigerung bemängelt. Die damit verbundenen Probleme und Herausforderungen waren auch Thema beim dieswöchigen Perspektivwechsel-Workshop Stromnetzentgelte von Germanwatch, bei dem verschiedene Anpassungsmöglichkeiten in der bestehenden Anreizregulierungsverordnung, aber auch darüber hinausgehende, systemische Lösungsansätze diskutiert wurden.

Die Stiftung Umweltenergierecht hatte bereits im Oktober 2020 eine Studie vorgelegt, in der die Anreizregulierungsverordnung auf vorhandene Fehlanreize untersucht und Reformoptionen entwickelt wurden. Im bestehenden System der Anreizregulierung sind dabei Anpassungen beim Effizienzvergleich, aber auch bei der Kostenaufteilung und -zuordnung notwendig, um eine Entzerrung zugunsten intelligenter Lösungen zu bewirken. Solche Lösungen stellen zumeist Betriebskosten dar und lassen sich im geltenden Recht gegenüber klassischen Netzausbaukosten nicht angemessen abbilden.

Aufsatz zur Einordnung von zuschaltbaren Lasten in das System der Anreizregulierung erschienen

Würzburg, 9. Juni 2021

In der aktuellen Ausgabe der Netzwirtschaften und Recht (N&R) 2021, S. 130-135 ist ein Aufsatz von Carsten von Gneisenau mit dem Titel „Zuschaltbare Lasten im System der Anreizregulierung – Status quo und Optionen zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens“ erschienen. Der Aufsatz befasst sich mit der aktuellen Frage, wie die Kosten für zuschaltbare Lasten nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) derzeit behandelt werden und welche Optionen der Verordnungsgeber hat, mit ihnen perspektivisch umzugehen. Grundlage dieses Aufsatzes ist die Würzburger Studie Nr. 18 von Oktober 2020.

Dissertation „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“ veröffentlicht

Würzburg, 8. Juni 2021

Die von Dr. Anna Halbig verfasste Dissertation „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“ ist seit Juni 2021 als Buch und ebook erhältlich. Die Autorin untersucht in der Arbeit, wie durch regulatorische Steuerung eine Transformation zugunsten festgelegter (klima-)politischer Ziele erreicht werden kann. Als Referenzfall wird der Regelreservemarkt beleuchtet, welcher infolge der Energiewende einer steten regulatorischen Anpassung unterliegt. Die Dissertation entstand im Rahmen des Projekts NEW 4.0.

Vortrag zu Experimentierklausen und regulatorischem Lernen

Online, 7. Juni 2021

Am 07 Juni 2021 hielt Daniela Fietze im Rahmen des Kopernikus-Symposiums 2021: Klimaneutrales Deutschland – Technologien und Instrumente für die Energiewende einen Impulsvortrag zum Thema „Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen“.

Der Vortrag leitete die Session „Raum für Experimente: Wie können Experimentierklauseln die Energiewende voranbringen?“ ein. Im Anschluss diskutierte das Panel die Chancen und Risiken, die Experimentierklauseln für die Weiterentwicklung des Ordnungs- und Rechtsrahmen bieten.

Vortrag zum rechtlichen Rahmen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem

Berlin, 4. Juni 2021

Beim 15. HEEN Workshop im Rahmen des Hertie Summits am 3. und 4. Juni 2021 hielt Jana Nysten einen Vortrag zum rechtlichen Rahmen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem. Insbesondere ging es um die Frage, welche Rechtsgrundlage für eine solche Maßnahme in Frage kommen und welche verfahrensrechtlichen Konsequenzen dies mit sich bringen würde. Außerdem wurden die Vorgaben zu einer WTO-rechtskompatiblen Ausgestaltung aufgerufen. Der Vortrag steht im Zusammenhang mit dem jüngsten Würzburger Bericht, in dem die Thematik umfassend untersucht und aufgearbeitet wird.

Vortrag über die Eigenschaften von grünem Wasserstoff

Hamburg, 2. Juni 2021

Am 2. Juni 2021 veranstaltete die Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur ein Barcamp rund um das Thema „grüner Wasserstoff“ – und die Stiftung Umweltenergierecht war mit dabei. In einem Impulsvortrag ging Burkhard Hoffmann der Frage nach, welche Merkmale den Wasserstoff eigentlich „grün“ machen. Dabei wurde insbesondere auf die neuen europäischen Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff im Verkehrsbereich eingegangen. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer über die Auswirkungen der europäischen Vorgaben auf das deutsche Recht.

Vortrag zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz bei der World Wind Energy Association

Bonn/Würzburg, 2. Juni 2021

Im Rahmen des Webinars “Litigation for mitigation: constitutional dimensions of renewable energy and climate change” der World Wind Energy Association (WWEA) hat Dr. Hartmut Kahl. LL.M. (Duke) heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vorgestellt. In seinem Vortrag “Climate change mitigation as a fundamental right? – The decision by the German Federal Constitutional Court” stellte er die Entscheidungsgründe vor und ging anschließend darauf ein, wie der Gesetzgeber bereits darauf reagiert hat.

Ein Marathon, kein Sprint – Stiftung Umweltenergierecht startet neues Vorhaben zum Ausbau der Windenergie post-2030

Würzburg, 1. Juni 2021

Soll die Dekarbonisierung Deutschlands vor der Mitte des Jahrhunderts gelingen, ist ein deutlicher Ausbau aller erneuerbaren Energien, gerade aber auch der Windenergie an Land erforderlich. Dass dieser Ausbau zuletzt deutlich hinter den geplanten Zubaumengen zurückblieb, lag nicht zuletzt am Mangel an ausgewiesenen Flächen.

Warum vorhandene Flächenpotenziale bislang nicht in den Raumplänen für Windenergienutzungen geöffnet werden und welche Veränderungen herbeigeführt werden müssen, um dies zu ändern, ist Gegenstand eines neuen Vorhabens im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Gemeinsam mit Guidehouse, Fraunhofer IEE und Bosch&Partner widmet sich die Stiftung Umweltenergierecht in den nächsten zweieinhalb Jahren der „Analyse der Flächenverfügbarkeit für die Windenergie an Land post-2030“. Das Vorhaben soll wichtige Erkenntnisse liefern, um bereits heute die Weichen für die Flächenverfügbarkeit im nächsten Jahrzehnt richtig zu stellen. Dies zeigt: Die Energiewende ist ein Marathon, kein Sprint! Mehr Informationen zu dem heute mit dem Projekt-Kick-off gestarteten Vorhaben finden Sie hier.

Gründungstreffen Alumni-Netzwerk

Online, 27. Mai 2021

Was kommt eigentlich nach dem DokNetz Umweltenergierecht? Am Abend des 17. Mai trafen sich 10 (ehemalige) DokNetz-Mitglieder, um ein Alumni-Netzwerk zu gründen.

Nach einem externen Input in die Runde – Professor Stephan Breidenbach von GermanZero trug zum 1,5°-Gesetzespaket vor – wurde auf das neue Netzwerk angestoßen. Natürlich mit Würzburger Wein! Im Anschluss wurde überlegt, wie sich das neue Netzwerk am besten organisieren lässt und bei noch mehr Wein nette Gespräche geführt.

Save the Date: Ziel Klimaneutralität – (Wie) hält das Energierecht Schritt?

Würzburg, 27. Mai 2021

Am 20. und 21. Oktober laden wir Sie nach Würzburg zu den 23. Würzburger Gesprächen zum Umweltenergierecht ein. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen der Frage nachgehen, wie das deutsche und europäische Energierecht auf dem Weg zur Klimaneutralität Schritt halten kann. Die Entwicklungsperspektiven für die neue Legislaturperiode und darüber hinaus werden wir ebenfalls diskutieren. Folgende Fragestellungen sollen im Mittelpunkt stehen: Welche Rolle spielt der europäische Green Deal? Welche Grundstrukturen des Energierechts müssen angepasst werden? Welche Instrumente braucht ein ambitionierteres Klimaschutzrecht?

Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen mit Ihnen nach dieser langen Zeit! Hier finden Sie weiterführende Informationen sowie die Möglichkeit, sich zur Tagung anzumelden.

 

 

Stiftung spezial zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz verpasst?

Online, 27. Mai 2021

Die Aufzeichnung unseres Online-Seminars „Stiftung spezial #Klimaschutzgesetz“ vom 7. Mai 2021 ist ab jetzt auch zum Nachschauen verfügbar. Daniela Fietze, Thorsten Müller und Dr. Hartmut Kahl haben darin den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eingeordnet und erklärt, was das (juristisch) Neue daran ist, wie es zur Entscheidung kam und was der Beschluss für die Zukunft bedeutet. Die Vortragsfolien stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Effizientere Genehmigungsverfahren für EE-Anlagen? Sachverständigenanhörung im deutschen Bundestag

Berlin, 19. Mai 2021

Thorsten Müller war heute als Sachverständiger im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Bundestag zu einer öffentlichen Anhörung zur Neuregelung des Genehmigungsverfahrens für EE-Anlagen geladen worden. In der Anhörung ging er auf Basis der zusammen mit Erik Dietrich und Frank Sailer erarbeiteten Stellungnahme darauf ein, dass der Entwurf noch nicht allen Anforderungen der Erneuerbaren Richtlinie RED II entspricht: Demnach beginnt die Frist für die Dauer des Genehmigungsverfahrens erst mit allen notwendigen Unterlagen. Genauso müsste geregelt werden, was nach Ablauf der Genehmigungsfrist passiert. Kritisch bewertete Thorsten Müller auch den neuen Paragraf 16b BImSchG, der nicht im Einklang mit dem Europarecht steht und nur für strom- und nicht auch für wärmeerzeugende Anlagen ausgelegt ist. Zudem würde er Rechtsunsicherheit erzeugen, da er sich nicht klar in das Konzept der Genehmigungsarten des BImSchG einfügen würde.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in der Stellungnahme.

Vortrag zum EU CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) beim Strommarkttreffen Online

25. Mai 2021

Am 25. Mai 2021 stellte Jana Nysten die Forschungsarbeiten der Stiftung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für ein EU CO2-Grenzausgleichsystem (CBAM) vor. Neben dem EU Recht – und hier insbesondere die Wahl einer Rechtsgrundlage und den damit verbundenen Verfahrensvorschriften – lag ein Fokus auf den Bestimmungen des WTO-Rechts: Auch hier, so folgerte sie, ist ein solcher CBAM theoretisch möglich; allerdings kommt es darauf an, dass in der Ausgestaltung zumindest keine willkürliche und ungerechtfertigte Diskriminierung vorliegt. Ferner werden auch (handels)-politische Aspekte eine große Rolle spielen und für die internationale Akzeptanz der Maßnahme von Bedeutung sein. Für eine umfassende Diskussion der verbundenen rechtlichen Problematiken wurde auf den Würzburger Bericht zu diesem Thema verwiesen, der dieser Tage erscheinen wird

Vortrag

Vortrag zum aktuellen und künftigen Wasserstoffwirtschaftsrecht

Würzburg, 20. Mai 2021

Der Markthochlauf von Wasserstoff und insbesondere von sog. grünem Wasserstoff wird heutzutage als Schlüssel zur Dekarbonisierung der Industrie und weiterer bedeutsamer Wirtschaftsbereiche, etwa des Schwerlastverkehrs, angesehen. Die rechtlichen Vorgaben für Erzeugung, Transport und Speicherung sind derzeit aber noch stark fragmentiert. Julian Senders gab beim Statusseminar Power-to-Gas/Power-to-X einen Überblick über den bestehenden Rechtsrahmen sowie über die aktuell geplanten Neuregelungen für die Regulierung von Wasserstoffnetzen und für die Erzeugung von grünem Wasserstoff.

Die Stiftung Umweltenergierecht begleitet und bearbeitet das Recht der Wasserstoffwirtschaft in mehreren Projekten, so etwa im zuletzt gestarteten Norddeutschen Reallabor.

Green Deal erklärt: Updates zum EU-Klimagesetz und Schwerpunkt zur Rechtsetzung der EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte

Online, 18. Mai 2021

Die 8. Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ befasste sich heute mit dem EU-Klimaschutzgesetz und im Schwerpunkt mit dem Instrument der delegierten Rechtsakte.  Welche Bedeutung das EU-Klimaschutzgesetz für die gegenwärtigen Reformbestrebungen der Bundesregierungen hat, zeigte Hannah Scheuing in einem kurzen Update auf. Hier sollen auf nationaler Ebene bereits die ambitionierten EU-Klimaziele antizipiert werden.

Johanna Kamm erklärte im Themenschwerpunkt grundlegend das Instrument des Delegierten Rechtsakts anhand der Taxonomie-Verordnung, mit der die EU-Kommission einen Rahmen für „klimaschutzfreundliche“ Investitionen schaffen will. Auch im Bereich Wasserstoff sollen Delegierte Rechtsakte genutzt werden, etwa zur Definition von Kriterien für „grünen“ Wasserstoff nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, wie Jana Nysten erklärte.

Zur Vertiefung und zum Nachlesen können Sie sich gerne unsere Vortragsfolien herunterladen.

 

Rechtsgutachten zur rechtlichen Umsetzbarkeit eines Mindestpreises für CO2 im Stromsektor erschienen

Berlin/Würzburg, 11. Mai 2021

Die Stiftung Klimaneutralität hat heute ihren Regelungsvorschlag für die Einführung eines nationalen Mindestpreises für Treibhausgasemissionen im Stromsektor vorgestellt, zu dem Dr. Hartmut Kahl ein Rechtsgutachten erstellt hat. Dieser Mindestpreis soll den CO2-Preis „nach unten“ absichern und ein für Investoren verlässliches Preissignal schaffen. Nach dem Vorschlag, dessen Details das Öko-Institut ausgearbeitet hat, soll der CO2-Mindestpreis ab 2025 gelten und im ersten Jahr 50 Euro pro Tonne CO2 betragen. In Anlehnung an die gehobenen Klimaschutzziele soll der Zielpfad für den Mindestpreis so festgelegt werden, dass er im Jahr 2030 ein Niveau von 65 Euro je Tonne CO2 erreicht. Erhoben werden soll der Mindestpreis über den Weg einer angepassten Energiebesteuerung. Die Steuersätze sollen im Energiesteuergesetz festgelegt werden und können so bei der Planung der Unternehmen berücksichtigt werden. Dass eine solche Regelung sowohl mit dem Europarecht als auch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist, hat Dr. Hartmut Kahl in einem ausführlichen Rechtsgutachten geprüft.

Der Regelungsvorschlag, das ihm zugrunde liegende Bepreisungskonzept des Öko-Instituts und das Rechtsgutachten der Stiftung Umweltenergierecht sind hier abrufbar:

https://www.stiftung-klima.de/de/themen/energie/co2-mindestpreis/

Vortrag zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz

Online, 7. Mai 2021

In einem Online-Seminar aus der Reihe „Stiftung spezial“ befassten sich Daniela Fietze und Thorsten Müller mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz von 2019.

Nachdem zentrale Aussagen des Bundesverfassungsgerichts zu den Fragen „Wie viel Klimaschutz steckt im Grundgesetz“ und „Wie muss dieser umgesetzt werden“ rekapituliert wurden, ging es um die Folgen des Beschlusses. Dabei wurde auch der aktuelle Entwurf des überarbeiteten Klimaschutzgesetzes diskutiert.

In unserem Online-Bereich finden Sie die Vortragsfolien sowie weitere Informationen zum Thema.

Fabian Pause im Porträt: „Mehr in die Zukunft arbeiten als im Energierecht geht ja kaum“

Berlin, 27. April 2021

In der heutigen Ausgabe des Tagesspiegel Background Energie & Klima ist ein Porträt über Fabian Pause, Forschungsgebietsleiter Europäisches und internationales Umweltenergierecht sowie Rechtsvergleichung, erschienen. Darin spricht er darüber, wie wichtig ihm die zukunftsgerichtete Forschungsarbeit im Umweltenergierecht ist und welche Themen ihn in seiner Arbeit als Europarechtsexperten gerade besonders begleiten: Welche Auswirkungen hat der europäische Green Deal auf das deutsche Recht? Wie geht es mit CO2-Bepreisung und Emissionshandel weiter? Welche Rolle spielt das Beihilferecht? Europarechtliche Themen wie diese faszinieren Fabian Pause in seiner täglichen Arbeit. Sein Fazit lautet daher: „Mehr in die Zukunft arbeiten als im Energierecht geht ja kaum.“

Mehr dazu lesen Sie im Porträt.

Green Deal erklärt: Update zum EU-Klimagesetz sowie thematischer Schwerpunkt zu Energieeffizienz und Renovierungswelle

Online, 27. April 2021

Heute fand die siebte Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Zunächst widmeten wir uns der kürzlich erfolgten informellen Einigung des EU-Gesetzgebers zum EU-Klimagesetz. Hannah Scheuing ging in ihrem Vortrag auf die Kernpunkte der Vereinbarung und dabei insbesondere auf die neue Zielarchitektur auf EU-Ebene ein. Schwerpunkt des Online-Seminars war dann das Thema Energieeffizienz und dort die sogenannte Renovierungswelle. Dr. Maximilian Wimmer erläuterte die Bedeutung der Energieeffizienz für die Erreichung der Klimaziele und welche Rolle der Energieeffizienz im EU Green Deal zukommt. Besonders beleuchtet wurde die Strategie der EU-Kommission namens Renovierungswelle, die eine umfassende Überarbeitung der EU-Rechtsakte insbesondere im Gebäudeeffizienzbereich vorsieht. Die Folien zu unserer Online-Seminarreihe können hier heruntergeladen werden.

Whitepaper zu lokalen Energiemärkten veröffentlicht

Würzburg, 26. April 2021

Das Projektkonsortium von „pebbles“ hat kürzlich ein Whitepaper zur Rolle und zu Hemmnissen für die Einführung lokaler Energieplattformen veröffentlicht, das u.a. konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens an die Politik enthält. Die Stiftung Umweltenergierecht untersuchte dabei die rechtliche Umsetzbarkeit ausgewählter Handlungsempfehlungen zur besseren Systemintegration von lokalen Energiemärkten. Thematisiert werden Privilegierungen lokaler Stromverbräuche im Rahmen der Stromsteuer, Gestaltungsoptionen für die Einführung variabler Netzentgelte sowie die Schaffung von kostenseitigen Anreizen für die Nutzung von Digitalisierungsanwendungen durch die Netzbetreiber. Das Whitepaper kann kostenfrei heruntergeladen werden.

Zur Vertiefung: Bereits im vergangenen September hatte die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Konsortiums den bestehenden Rechtsrahmen für regionale Peer to Peer-Energieplattformen unter Einbindung von Blockchains untersucht. Außerdem empfiehlt sich die 17. Würzburger Studie zum Umweltenergierecht, die sich ausführlich mit der Frage befasst, wie Digitalisierungskosten im Rahmen der

Update erschienen: Neue Studie beleuchtet den Rechtsrahmen von Blindleistung

Würzburg, 23. April 2021

In der neuen Würzburger Studie zum Umweltenergierecht „Ein neues Beschaffungsverfahren für Blindleistung durch § 12h EnWG?“, untersucht Dr. Anna Halbig die Neuerungen im europäischen und nationalen Rechtsrahmen von Blindleistung. Hintergrund ihrer Studie sind neue EU-Vorgaben aus dem Clean Energy Package, die erstmals eine Pflicht zur marktgestützten, transparenten und diskriminierungsfreien Beschaffung von Blindleistung vorschreiben. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie vorgeschriebene Pflicht mit dem neu eingefügten § 12h EnWG bislang nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt wurde. Ob dies ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission zur Folge hat, bleibt abzuwarten.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht ist im Rahmen des Projekts NEW 4.0 entstanden.

 

 

DokNetz Umweltenergierecht: 16. Treffen für Austausch und Vernetzung

Online, 23. April 2021

Zum zweiten Mal fand das DokNetz Umweltenergierecht coronabedingt digital statt. Auf dem Programm standen diesmal zwei Vorträge zu Promotionsprojekten, die sich mit den Themen „Informelle Gesetzeskonkretisierung durch die Verwaltung“ bzw. der „Wärmewende im Unionsrecht“ auseinandersetzen.  Drei kurze Impulsvorträge zum „Wie“ des Promovierens rundeten das Treffen ab. Hier wurden u.a. die Themensuche, die Auswahl der Betreuungsperson, aber auch die Herausforderungen des eigentlichen Schreibprozesses thematisiert. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern blieb wie immer ausreichend Raum für Fragen und Diskussion.

Mehr dazu lesen Sie im ausführlichen Nachbericht.

Entscheidungsanmerkung zum europäischen Artenschutzrecht erschienen

Würzburg, 23. April 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für neues Energierecht (ZNER, Heft 2/2021) ist eine Anmerkung von Maximilian Schmidt und Frank Sailer zur Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 über die Reichweite der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote erschienen. Im gegenständlichen Urteil bestätigt der Gerichtshof seine grundsätzlich strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei etwa jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. In Ihrer Anmerkung kommen die beiden Autoren auch zum Ergebnis, dass die Aussagen des EuGH nicht ohne Weiteres auf die Zugriffsverbote der Vogelschutz-Richtlinie (Art. 5 VS-RL) übertragbar sind.

Keine Umgehung von Konzentrationszonenplanungen durch Mindestabstände im Landesentwicklungsprogramm – Urteilsanmerkung erschienen

Würzburg, 23. April 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) hat Dr. Nils Wegner eine Entscheidung des VG Koblenz vom Sommer letzten Jahres kritisch kommentiert. Das Gericht hatte darin einer Abstandsvorgabe im Landesentwicklungsprogramm IV Rheinland-Pfalz für Windenergieanlagen von bis zu 1.100 Meter zu bestimmten Siedlungsgebieten unmittelbare Wirkung auf Zulassungsebene zuerkannt. Folgte man dem, hätte es einer weitergehenden Umsetzung der Abstandsvorgabe im Rahmen einer Konzentrationszonenplanung nicht bedurft. Eine Rechtfertigung des Ausschlusses der Windenergie innerhalb der Abstände durch die „Schaffung substanziellen Raums“ an anderer Stelle wäre dann nicht länger notwendig. Weil das VG Koblenz zudem einen subjektiv-drittschützenden Charakter der Vorgabe annahm, eröffnete es betroffenen Anwohnern entgegen dem geläufigen Verständnis entsprechender Vorgaben der Raumordnung als Recht zum Schutz allein öffentlicher Belange zudem auch gerichtlich weitreichende Durchsetzungsmöglichkeiten. Auch hiergegen wendet sich die Urteilsanmerkung.

Neues Großprojekt Norddeutsches Reallabor (NRL) untersucht Fragen zu grünem Wasserstoff und energieoptimierten Quartieren

Würzburg, 14. April 2021

Das zum 1. April 2021 gestartete Forschungsvorhaben Norddeutsches Reallabor (NRL) wurde heute offiziell durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier mit der symbolischen Übergabe des Förderbescheids bekanntgegeben. Während der fünfjährigen Projektlaufzeit will das über 50 Partner umfassende Konsortium aus Wissenschaft und Praxis die ganzheitliche Transformation des Energiesystems erproben und so den Weg zu einer schnellen Dekarbonisierung aller Verbrauchssektoren demonstrieren. Die Modellregion umfasst die Bundesländer Hamburg, Schleswig-Holstein und das westliche Mecklenburg-Vorpommern. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zur Sektorenkopplung (mit Schwerpunkt auf grünem Wasserstoff) sowie zu energieoptimierten Quartieren und Städten. Die Stiftung Umweltenergierecht bearbeitet sämtliche rechtswissenschaftliche Fragestellungen des Projekts.

 

Neues Vorhaben zu Akzeptanzfragen in der Energiewende gestartet

Würzburg, 1. April 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht startet gemeinsam mit dem Zentrum für Risiko- und Innovationsforschung (ZIRIUS), dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und DIALOGIK gemeinnützige Gesellschaft für Kommunikations- und Kooperationsforschung das Vorhaben „SyKonaS – Systemische Konfliktanalyse mittels Szenariotechnik“. In dem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten dreijährigen Vorhaben wird zunächst eine szenarienbasierte Analyse der Wechselwirkungen von Konflikten auf unterschiedlichen Ebenen der Energiewende einerseits und den institutionellen, technischen, ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen vorgenommen. Hierauf aufbauend werden sodann vorhandene Lösungsinstrumente zur Steigerung der Akzeptanz in der Energiewende weiterentwickelt und gänzlich neue Instrumente vorgeschlagen um gegenwärtige und künftige Konflikte zu adressieren. Ziel der Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht ist es, einen rechtswissenschaftlichen Beitrag zum besseren Verständnis des rechtsgebietsübergreifenden interdependenten Charakters von Rechtsregeln zur Lösung von Konflikten und zur Steigerung der Akzeptanz in der Energiewende zu leisten.

Neues Vorhaben widmet sich der Transferforschung zu den Reallaboren der Energiewende

Würzburg, 1. April 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht startet heute in ein neues Forschungsvorhaben. Unter dem Kürzel Trans4ReaL kümmern wir uns in einem breit aufgestellten Konsortium um alle rechtlichen und regulatorischen Fragestellungen rund um die wissenschaftliche Transferforschung für die Reallabore des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien.

Worum geht es? Anfang 2019 hatte das BMWi zu dem Ideenwettbewerb „Reallabore der Energiewende“ aufgerufen, um technische und nicht-technische Innovationen in den Bereichen Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien erproben zu können. In den Reallaboren sollen Unternehmen künftig neue Wasserstofftechnologien im industriellen Maßstab und in realer Umgebung testen. Klares Ziel ist, diese Technologien weiterzuentwickeln – für Deutschland der erste Schritt zur Schaffung eines Heimatmarktes für Wasserstofftechnologien. Damit die Erkenntnisse aus den Reallaboren integriert und verortet werden können, hat das BMWi eine Wissenschaftliche Transferforschung für die Reallabore aufgesetzt. Aufgabe der Transferforschung ist es dabei nicht, die Technologien selbst zu erforschen, sondern die Reallabore wissenschaftliche zu begleiten und ihre Ergebnisse einzuordnen, zu analysieren und in ihren jeweiligen Kontext zu setzen. Die Analysen sollen damit Impulse für die technologische und fördertechnische Weiterentwicklung geben.

Unter der Federführung der Münchner Forschungsstelle für Energiewirtschaft e. V. (FfE) arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht in diesem Vorhaben mit der Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e. V. (DECHEMA), dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik gGmbH, Agora Energiewende, der Technischen Universität München sowie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zusammen.

 

Neues EEG – noch mehr Komplexität: Online-Tool zu Strompreisbestandteilen erweitert und aktualisiert

Würzburg, 31. März 2021

Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Ende letzten Jahres haben sich einige neue Regelungen zur EEG-Umlage für die Bereiche Speicherung und Sektorenkopplung ergeben. Das hat die Stiftung Umweltenergierecht zum Anlass genommen, ihr Online-Tool zur Darstellung der Strombezugskosten für Anlagen zur Stromspeicherung und zur Sektorenkopplung zu aktualisieren. Das unter www.strompreisbestandteile.de frei verfügbare Tool stellte bislang für rund 80 Anlagenkonstellationen die Strompreissituation für die staatlich induzierten oder regulierten Strompreisbestandteile (kurz „SIP“) dar.  Jetzt sind neue Regelungen und sich daraus ergebende Konstellationen wie die Reduzierungen bei der EEG-Umlage für die Verwendung von Landstrom für Seeschiffe oder für elektrisch betriebene Linienbusse hinzugekommen. Zudem wurden Aktualisierungen wegen der geänderten Rechtslage vorgenommen. Die überarbeitete Version ist seit heute verfügbar. Wir planen das Tool auch in den kommenden Jahren weiterzuentwickeln und um neue Konstellationen zu erweitern.

Die Website wurde im Rahmen des SINTEG-Projekts „Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0)“ erarbeitet.

 

 

„Recht muss fortlaufend entwickelt werden“ – Caroline Moog und Thorsten Müller im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg

Lüneburg, 31. März 2021

Caroline Moog und Thorsten Müller haben im Gespräch mit der Leuphana Universität Lüneburg über Ihre Motivation als Rechtswissenschaftlerin und Rechtswissenschaftler gesprochen und weshalb die Forschungsarbeit so relevant ist. „Wir brauchen neue Lösungen und die möchte ich gerne mitentwickeln“ betont Thorsten Müller, der seit 2016 Dozent im Masterprogramm „Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt“ ist. Für ihn steht nicht nur im Mittelpunkt, den Rechtsrahmen für Gesellschaft und Wirtschaft fortzuentwickeln, er möchte sein Wissen auch an Studierende weitergeben. Auch für Caroline Moog ist es als Rechtswissenschaftlerin wichtig, sich in gesellschaftlichen Bereichen wie dem Umweltschutz einzubringen. Parallel zu ihrer Forschungsarbeit bei der Stiftung Umweltenergierecht beschäftigt sie sich in ihrer Masterarbeit beispielsweise mit der rechtlichen Situation von Tiny Houses.

Den gesamten Beitrag können Sie auf der Website der Leuphana Universität nachlesen.

 

EuGH bleibt seiner Linie im Artenschutzrecht vorerst treu

Online, 30. März 2021

In unserem Online-Seminar „Doch keine Erleichterung im Artenschutzrecht? – Erste Einordnung zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021“ haben wir uns heute mit der Entscheidung des EuGH vom 4. März 2021 zur Reichweite der Zugriffsverbote auseinandergesetzt. In seinem Urteil bestätigt der Gerichtshof seine strenge Linie beim Artenschutz. Im Rahmen der Zugriffsverbote des Art. 12 Abs. 1 FFH-RL sei jeweils das Individuum maßgeblich; der Erhaltungszustand betroffener Arten spiele für die Erfüllung der Verbote dagegen keine Rolle. Das wird in Deutschland auch bisher schon weitgehend so gehandhabt. Allenfalls beim Störungsverbot, das sich in Deutschland stärker an der Vogelschutz-Richtlinie orientiert und damit populationsbezogen ausgestaltet ist, könnten sich Auswirkungen zumindest bezüglich FFH-Arten ergeben.

Der EuGH wurde in dem Verfahren nicht nur nach der Rolle des Erhaltungszustands im Rahmen der Zugriffsverbote der FFH-RL, sondern auch im Rahmen der Zugriffsverbote der VS-RL gefragt. Hierzu hat sich der Gerichtshof allerdings nicht geäußert. Ob er die Relevanz des Erhaltungszustands auch bei den Zugriffsverboten der Art. 5 Buchst. a bis d VS-RL verneinen würde, ist damit weiterhin offen. Die zur FFH-RL erfolgte, stark am Wortlaut ansetzende Argumentation, lässt sich auch nicht ohne Weiteres auf die Verbote der VS-RL übertragen. Deren Wortlaut weist an den entscheidenden Stellen Unterschiede auf. Das bedeutet zugleich, dass dem Vorschlag der Generalanwältin Kokott bei lediglich in Kauf genommenen Tötungen von Vögeln vom EuGH keine Absage erteilt wurde. Die Generalanwältin hatte eine Beschränkung der Verbote des Art. 5 Buchst. a, b VS-RL dadurch vorgeschlagen, dass der Erhaltungszustand zu berücksichtigen sei. Auch diese Entscheidung gibt Anlass zu der generellen Überlegung, die Vorgaben der FFH-RL und der Vogelschutz-Richtlinie stärker getrennt umzusetzen. Auf diese Weise könnte den Unterschieden zwischen den beiden Richtlinien besser Rechnung getragen werden.

Mehr erfahren Sie auf den Vortragsfolien.

Thorsten Müller im Interview: „Es braucht faire und einfache Regeln“

Würzburg, 29. März 2021

In der heutigen Ausgabe der Mainpost ist ein Interview mit Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, erschienen. Darin geht er darauf ein, welche Herausforderungen er derzeit für die Energiewende und die gesteckten Klimaschutzziele der Politik sieht und welche Rolle er dem Recht für effektiven Klimaschutz zuschreibt. „Die Ziele sind für konkrete Maßnahmen zu abstrakt und unklar, das betrifft Unternehmen und Gesetzgebung. Energierecht, aber auch Planungs- und Genehmigungsrecht muss auf den Ausbau regenerativer Stromgewinnung ausgerichtet werden“, fasst Thorsten Müller zusammen. Aus seiner Sicht braucht es deshalb konkrete Zielvorstellungen und Vorgaben sowie einen passenden rechtlichen Rahmen, der unkomplizierte und faire Regeln für alle Akteure – auch Privatleute – schafft.

Das gesamte Interview können Sie online nachlesen.

Green Deal erklärt: Updates und Einführung des Grenzausgleichmechanismus (CBAM)

Online, 23. März 2021

Heute ging die sechste Ausgabe unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ online. Auch dieses Mal haben wir uns wieder mit den jüngsten Updates und Aktualisierungen sowie den anstehenden Gesetzgebungsverfahren auseinandergesetzt. Der thematische Schwerpunkt dieser Ausgabe lag vor allem auf der Diskussion um die Einführung eines sogenannten Grenzausgleichmechanismus (CBAM). Dafür haben wir die bereits bestehenden und möglichen neuen Instrumente EU- und welthandelsrechtlich eingeordnet und aufgezeigt, welche Querverbindungen zur allgemeinen CO2-Bepreisung auf EU-Ebene bestehen, insbesondere zum EU-Emissionshandel.

Erfahren Sie mehr dazu in unseren Präsentationsfolien. Im Online-Bereich finden Sie auch alle vergangenen Präsentationen zum Nachlesen.

 

 

 

Fünf Würzburger Wissenschaftseinrichtungen wollen Zentrum für Angewandte Klimaforschung gründen

Würzburg, 19. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht ist eine von fünf Würzburger Wissenschaftsinstitutionen, die mit Unterstützung zahlreicher regionaler Institutionen und Forschungseinrichtungen das „Würzburger Zentrum für Angewandte Klimaforschung“ (WueZAK) gründen wollen. Im WueZAK sollen die Auswirkungen zum regionalen und lokalen Klimawandel erforscht und praxistaugliche Anpassungsstrategien entwickelt werden.

Die Regiopolregion Mainfranken und Würzburg als neuer Standort eignet sich für das WueZAK gleich aus zwei Gründen hervorragend: Die Region ist schon heute mit starken klimatischen Veränderungen konfrontiert und zählt zu den trockensten Regionen Deutschlands – Bedingungen, die andernorts erst in 30 bis 50 Jahren zu erwarten sind und damit als ideales Reallabor fungieren. In der Regiopolregion Mainfranken bündeln sich zum anderen herausragende Forschungseinrichtungen, die langjährige Expertise in der Grundlagen- sowie anwendungsorientierten Forschung mitbringen und damit ein interdisziplinäres Arbeitsumfeld ermöglichen.

Auftakt der Initiative bildete die heutige Pressekonferenz, in der die Initiatoren – das Bayerische Zentrum für Angewandte Energieforschung e.V., die Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt, die Julius-Maximilians-Universität, das Universitätsklinikum Würzburg sowie die Stiftung Umweltenergierecht – das Projekt der Öffentlichkeit präsentiert haben. Im nächsten Schritt soll die Bayerische Staatsregierung für das Leuchtturmprojekt gewonnen werden, das bereits Leitprojekt der Regiopolregion ist.

Mehr Informationen zum Projekt finden Sie in der gemeinsamen Presseerklärung, der Präsentation der heutigen Pressekonferenz sowie auf der Website des WueZAK.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht zieht um!

Würzburg, 16. März 2021

Nach zehn Jahren sind unsere Räumlichkeiten in der Ludwigstraße zu klein für uns geworden – wir ziehen in unser neues Stiftungshaus! Die Kartons sind fertig gepackt und warten nur noch darauf, in die neuen Räumlichkeiten gebracht zu werden. Wir freuen uns auf unser neues Stiftungshaus, in dem wir noch besser unserer Forschungsarbeit nachgehen können. Denn die großzügigeren Büroräume bieten vor allem eines: Viel Platz für Kreativität, neue Ideen, Teamarbeit sowie Austausch und Vernetzung.

Aufgrund des Umzugs sind wir von Mittwoch, 17. März bis Freitag, 19. März nur noch eingeschränkt telefonisch oder per Mail erreichbar. Ab Montag sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie erreichbar!

Ab Freitag, 19. März finden Sie uns unter unserer neuen Adresse:

Friedrich-Ebert-Ring 9, 97072 Würzburg  

Die bekannten Telefon- und Fax-Nummer bleiben bestehen. Wenn Sie Fragen oder Anliegen haben, schreiben Sie uns gerne!

Startschuss für neues Projekt: Wie könnte das zukünftige Recht für PV-Eigenstrom aussehen?

Online, 8. März 2021

Mit einem Kick-Off-Treffen aller Projektpartner begannen die Arbeiten am Projekt „OwnPV-Outlook – PV-Eigenstrom als effizientes, nachhaltiges und robustes Element des zukünftigen Energiesystems“.

Die Stiftung Umweltenergierecht will im Projekt zum einen den „Instrumentenkasten“ des Gesetzgebers für eine zukunftsgerichtete Förderung von PV-Eigenstrom aufzeigen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Projektpartner sollen zudem mögliche Vorschläge zu einer Neugestaltung des Rechtsrahmens erarbeitet werden.

Projektbezogenes Dissertationsverfahren erfolgreich abgeschlossen

Würzburg, 09. März 2021

Im Rahmen von NEW 4.0 verfasste Dr. Anna Halbig eine projektbegleitende Dissertation mit dem Titel „Regulatorische Steuerung von Märkten am Beispiel des Regelreservemarkts“. In dem im Februar 2021 erfolgreich abgeschlossenen Dissertationsvorhaben wurde untersucht, wie Märkte zur Erreichung festgelegter (klima-)politischer Ziele transformiert werden können. Als Beispiel für eine solche Transformation wurde der Regelreservemarkt herangezogen. Die Ergebnisse der Promotion etwa zum aktuellen Marktdesign von Regelreserve konnten unmittelbar für das Projekt NEW 4.0 genutzt werden. Anna Halbig wurde 2021 mit ihrer energierechtlichen Dissertation an der Universität Würzburg promoviert, das Buch befindet sich aktuell im Erscheinen.

Vortrag zu den planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings

Berlin, 5. März 2021

Im Rahmen der Veranstaltung „Repowering auf Planungsebene – aktuelle Rechtslage und praktische Einblicke“ der Fachagentur Windenergie an Land hat Dr. Nils Wegner die planungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowerings in einem Vortrag erläutert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Im Zentrum des Vortrags standen planerische Möglichkeiten, wie die Raumordnung die Steuerung von Repoweringvorhaben in unterschiedlicher Weise auf die kommunale Bauleitplanung übertragen kann. Die Kommunen erhalten so auch in den Ländern planerische Freiheiten, in denen im Übrigen eine abschließende Steuerung der Windenergie auf Raumordnungsebene stattfindet. Dies bietet sich gerade dort an, wo weitreichende Siedlungsabstände große Flächen für die Windenergie ansonsten sperren würden. Kommunen können dann entscheiden etablierte Standorte zu sichern und die Abstände punktuell zurückzunehmen. Der Vortrag ist auf der Homepage der FA-Wind hier abrufbar.

10 Jahre Stiftung Umweltenergierecht – Startschuss für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht feiert heute ihr zehnjähriges Bestehen. Am 1. März 2011 haben 46 Gründer die Stiftung Umweltenergierecht aus der Taufe gehoben und damit die damals bereits seit vier Jahren an der Universität Würzburg bestehende Forschungsstelle Umweltenergierecht institutionell auf neue Beine gestellt. In Würzburg ist seitdem ein Zentrum der rechtswissenschaftlichen Forschung rund um die Energiewende entstanden. So konnten in den letzten Jahren Grundlagen des Umweltenergierechts erforscht und zahlreiche Impulse für die Rechtsentwicklung gegeben werden.

Der 10. Geburtstag ist gleichzeitig Ausgangspunkt für die nächste Phase der Forschung zum Recht der Energiewende. Weil die Rechtsentwicklung in den nächsten zehn Jahren darüber entscheiden wird, ob die Klimaschutzziele von Paris erreicht werden können, wird die Stiftung Umweltenergierecht ihre Forschung weiter intensivieren. „In den ersten 10 Jahren haben wir sehr erfolgreich ein Fundament gelegt. Darauf können wir nun weiter aufbauen, um die vor uns liegende Phase der Energiewende noch intensiver mit unseren Forschungsergebnissen und daraus abgeleiteten Ideen und Ratschlägen zu unterstützen“, blickt Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung, in die Zukunft.

Das Team der Stiftung Umweltenergierecht hat die Grundzüge für ein Forschungsprogramm für das Energiewenderecht 2030 entwickelt, das im Laufe des Jahres mit dem Forschungsnetzwerk der Stiftung und der Fachöffentlichkeit intensiv diskutiert und endgültig ausformuliert werden wird. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden dann im Rahmen der 23. Würzburger Gespräche zum Umweltenergierecht am 21. Oktober 2021 in Würzburg präsentiert werden. Diese Veranstaltung soll zudem erste rechtswissenschaftliche Ideen für die dann startende neue Legislaturperiode aufzeigen. Erste Anhaltspunkte für die Forschungsthemen der Stiftung Umweltenergierecht finden sich auf der neu gestalteten Homepage.

Pressemitteilung

 

Ein ENERGIEVORRAT für die Stiftung Umweltenergierecht als Finanzierungsbaustein für die entscheidende Phase der Energiewende

Würzburg, 1. März 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht erhält eine zusätzliche innovative Säule zur Finanzierung ihrer Forschung: den ENERGIEVORRAT – Stiftungsfonds für gutes Klimaschutzrecht. Dieser wird anlässlich des 10. Geburtstages der Stiftung Umweltenergierecht angelegt und in den nächsten 10 Jahren aufgebraucht. Dank sechs Initiatoren und bereits gewonnener weiterer Unterstützer stehen bereits mehr als 2 Millionen Euro des angestrebten Finanzvolumens zur Verfügung. Innerhalb von einem Jahr soll der ENERGIEVORRAT mit mindestens 4 Millionen Euro gefüllt werden.

„Durch den ENERGIEVORRAT erlangen wir in der entscheidenden Phase der Energiewende mehr inhaltlichen Freiraum, stärken die Rolle der Stiftung Umweltenergierecht als unabhängige Ideen- und Ratgeberin und festigen unsere institutionelle Basis. So können wir noch effektiver und zielgerichteter die maßgeblichen Fragen der Rechtsentwicklung rund um die Energiewende erforschen und Lösungen für das zukünftige Recht entwickeln“, freut sich Thorsten Müller, Vorsitzender des Stiftungsvorstands.

Erfahren Sie hier mehr zum ENERGIEVORRAT und Ihren Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen.

 

Die Stiftung Umweltenergierecht wird 10 Jahre – Sie haben einen Wunsch frei!

Würzburg, 1. März 2021

Was wünschen sich die Bundesminister Olaf Scholz, Anja Karliczek und Svenja Schulze, der bayrische Ministerpräsident Markus Söder, der luxemburgische Umweltminister, Ministerpräsidenten und Minister aus ganz Deutschland, Abgeordnete aus Bundestag, Europaparlament und Landtag, namhafte Vertreter der Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft von der Stiftung Umweltenergierecht? Finden Sie es in unserem Geburtstagsgästebuch heraus und senden auch Sie uns einen Wunsch.

Was sollen wir in den nächsten 10 Jahren erforschen und ausarbeiten? Welchen Themen sollen wir uns intensiver oder zusätzlich zuwenden und welche neuen Ideen müssen in neue Rechtsstrukturen gegossen werden, damit Klimaschutz gelingt? Was sollten wir berücksichtigen oder verbessern? Was haben wir gut gemacht?

Die Liste der Wünsche an uns und Anregungen für unsere Arbeit in den nächsten 10 Jahren soll weiter wachsen und ein stimmiges Gesamtbild abgeben. Dafür brauchen wir auch Sie und laden Sie herzlich ein, uns weitere Wünsche zuzusenden. Wir freuen uns, auf Ihre (Glück-)Wünsche in unserem virtuellen Geburtstagsgästebuch!

Zum Geburtstagsgästebuch

 

Neues Corporate Design: Frischer Wind für die Stiftung Umweltenergierecht

Würzburg, 1. März 2021

Zu unserem Jubiläum präsentieren wir unser neues Erscheinungsbild. Das neue Corporate Design soll unserer Marke treu bleiben und gleichzeitig unseren Charakter und unsere Stärke noch besser unterstreichen. Ein moderneres und kompakteres Logo angelehnt an das charakteristische Stiftungsblau, eine neue Typografie, klare Linien als identitätsstiftende Gestaltungselemente, die wie ein verbindender (Leit-)Faden durch unsere Medien führen. Entstanden ist ein Design, das auch visuell für uns und unsere Arbeit steht: Wir verstehen uns als Rechtswissenschaftler und Lotsen, die mit einem unabhängigen Blick die Rechtsentwicklung strukturieren. Entlang einer klar ausgerichteten Leitlinie erforschen wir mögliche Wege zur Treibhausgasneutralität, um durch das komplexe Paragraphendickicht zu führen und Rat-, Ideen- und Impulsgeber sein zu können.

 

Aufsatz zur Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen erschienen

Würzburg, 26. Februar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für neues Energierecht (ZNER) ist ein Aufsatz von Maximilian Schmidt mit dem Titel „Störung von Drehfunkfeuern durch Windenergieanlagen“ erschienen. Der Anlagenschutz sogenannter Drehfunkfeuer steht zahlreichen potenziellen Windenergiestandorten entgegen. Rechtliche Grundlage dieses Konfliktes ist § 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der die Errichtung von Bauwerken untersagt, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen (wie etwa Drehfunkfeuer) gestört werden können.

Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Anwendung des § 18a LuftVG auf Windenergieanlagen. Zudem werden Ansatzpunkte für Änderungen und Konkretisierungen innerhalb des § 18a LuftVG aufgezeigt, mit denen die derzeitige Situation verbessert werden könnte.

Bedeutung des EEG 2021 für die Region Bayerischer Untermain

Online, 18. Februar 2021

Die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die Stadt Aschaffenburg luden am 18. Februar 2021 in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Bayerischer Untermain zu einer Online-Informationsveranstaltung zum EEG 2021 ein. Dr. Markus Kahles informierte dort zu den neuen Regelungen des EEG 2021. Im Mittelpunkt standen die neuen Regelungen zum Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Anlagen und zur Eigenversorgung. Im Anschluss wurden Fragen der Teilnehmenden beantwortet und über die neuen Regelungen diskutiert.

 

Green Deal erklärt: Updates und Auswirkungen des Green Deal auf das Beihilferecht

Online, 23. Februar 2021

Am kommenden Dienstag, 23. Februar, findet das nächste Online-Seminar unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt statt.

Wir widmen uns gemeinsam mit Ihnen den jüngsten Updates und Aktualisierungen sowie den anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Selbstverständlich bringen wir Sie auch auf den aktuellen Stand zu den Verhandlungen zum EU-Klimagesetz.

Den Schwerpunkt legen wir dieses Mal auf die möglichen Auswirkungen des Green Deal auf das Beihilferecht. Um ehrgeizigere Energie- und Klimaziele erreichen zu können, bedarf es grüner Investitionen großen Ausmaßes, die auch durch öffentliche Mittel gefördert werden. Neben einem Überblick über die wichtigsten Anwendungsfelder des Beihilferechts werden wir ein besonderes Augenmerk auf die Reform der Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen (UEBLL) legen, die die EU-Kommission dieses Jahr beschließen will. Durch einen neuen EU-Rechtsrahmen für Beihilfen werden die zukünftigen Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten und die Rahmenbedingungen für Investoren für die kommenden Jahre entscheidend geprägt werden.

Wir laden Sie herzlich ein und freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 23. Februar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt einschalten.

 

 

Abschlussbericht zur Bündelung leitungsgebundener Infrastrukturen erschienen

Dessau-Roßlau, 29. Januar 2021

Die Bündelung leitungsgebundener Infrastrukturen weist gegenüber ihrer Einzelverlegung in vielen Fällen Vorteile bei der Nachhaltigkeit auf, wie eine Untersuchung durch das Fraunhofer Institut ISI, Bosch & Partner und die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag des Umweltbundesamts zeigt. Der Abschlussbericht zum Vorhaben INTEGRIS – „Gebündelte Infrastrukturplanungen und -zulassungen und integrierter Umbau von regionalen Versorgungssystemen – Herausforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsprüfungen“ umfasst neben einer ausführlichen Bewertung von Nachhaltigkeit und Umweltwirkungen gebündelter Vorhaben auch eine Darstellung des für solche Vorhaben geltenden Rechtsrahmens und identifiziert Ansatzpunkte zu dessen Weiterentwicklung. Der Abschlussbericht ist hier abrufbar.

 

Bedeutung des EEG 2021 für die dezentrale Energiewende

Würzburg, 28. Januar 2021

Das EEG 2021 stand im Mittelpunkt des 3. Forums EnergieCluster des House of Energy, das am 28. Januar 2021 online durchgeführt wurde. Im Rahmen eines Impulsvortrags analysierte Dr. Markus Kahles dort die Bedeutung des EEG 2021 für die dezentrale Energiewende. Dabei stellte er die rechtlichen Instrumente im EEG 2021 vor, die in Richtung einer regionalen Steuerung des Anlagenzubaus zielen oder die Verwendung von Strom für bestimmte Anwendungen vor Ort regeln. Auch ging er auf die neue Bund-Länder-Koordination zur Erreichung der Ziele des EE-Ausbaus ein. Zum Abschluss gab er einen Ausblick auf rechtliche Weiterentwicklungsoptionen.

 

Green Deal erklärt: Updates und Schwerpunkt zum Thema Wasserstoff

Online, 26. Januar 2021

Am Dienstag, 26. Januar 2021, ging die nun bereits vierte Ausgabe unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt online.

Zu Beginn des Jahres 2021 starteten wir mit einem Gesamtüberblick über die bisherigen Entwicklungen und gingen auf den aktuellen Stand der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz ein.

In unserem Schwerpunkt beschäftigten wir uns mit Fragen zum Thema Wasserstoff. Die EU-Kommission hat im Dezember 2020 ihren Vorschlag für eine neu gestaltete grenzüberschreitende Energieinfrastruktur vorgelegt (Überarbeitung der TEN-E-VO). Die Förderung eines zukünftigen EU-Wasserstoffnetzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Zudem haben erst vor kurzem 22 EU-Mitgliedstaaten eine neue europäische Wasserstoffinitiative („IPCEI Wasserstoff“) gestartet, um einen gemeinsamen Wasserstoffmarkt zu schaffen.

In unserem Online-Bereich finden Sie alle Präsentationen zum Nachlesen.

 

 

Auftakttreffen der Feedbackgruppe des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung“

Würzburg/Berlin/Bremen, 21. Januar 2021

Am 21. Januar fand die erste Sitzung des fachlichen Beirats des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen„ als Online Veranstaltung statt. Um die relevanten Akteure mit in das Projekt einzubeziehen und Hinweise zur Praxis der kommunalen Wärmeplanung zu erhalten, hatte das Projektkonsortium, bestehend aus der adelphi research gemeinnützige GmbH, dem Kooperationspartner Herrn Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen und der Stiftung Umweltenergierecht im vergangenen Jahr eine Feedbackgruppe ins Leben gerufen.

Bei der konstituierenden Sitzung wurden neben der Vorstellung der Teilnehmenden der Feedbackgruppe die Projektziele und die methodische Vorgehensweise erläutert und im Anschluss die Arbeitshypothesen sowie Leitfragen des Projekts zur Diskussion gestellt. Die rund 20 Teilnehmer aus Wissenschaft, Praxis, Verbänden und Unternehmen haben intensiv die Fragestellungen erörtert. Etwa, ob eine neue kommunale Wärmeplanung als eine neue Fachplanungsart ausgestaltet werden sollte, wie die Verknüpfung eines informellen Wärmeplans mit dem verbindlichen Bauplanungsrecht aussehen könnte und, ob die Festlegung von Eignungsgebieten verbunden mit einer finanziellen Fördermöglichkeit der Bürger, die sich an diese Festlegungen halten, zielführend ist.

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen Impulsvortrag von Herrn Dr. Max Peters von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, in dem Herr Peters wesentliche Aspekte des Handlungsleitfadens Kommunale Wärmeplanung vorstellte.

Vorstellung des Vorhabens „Kommunale Wärmeleitplanung“ in der stadt+werk erschienen

Würzburg, 21. Januar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift stadt+werk 1/2 2021, S. 20f. ist ein Beitrag von Victoria Balling, Andreas Schneller und Prof. Jürgen Knies mit dem Titel „Modell für die Wärmeplanung“ erschienen (Heftarchiv).

Der Beitrag stellt das Projekt „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ (KoWaP) vor. Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines neuen Planungsinstruments oder Modells. Im Projekt, das einen transdisziplinären Ansatz verfolgt, führt die Stiftung Umweltenergierecht die rechtswissenschaftlichen Untersuchungen durch. Nähere Informationen zum Vorhaben finden Sie hier.

Didaktischer Beitrag zum Windenergierecht erschienen

Würzburg, 21. Januar 2021

In der aktuellen Ausgabe der Juristischen Arbeitsblätter (JA) ist als „Übungsblätter Studenten“ ein Beitrag von Tim Schilderoth und Dr. Nils Wegner erschienen. Die auf eine dreistündige Bearbeitungszeit ausgerichtete Fallbearbeitung für Fortgeschrittene thematisiert die Problematiken der Turbulenzwirkungen und Abschattungen benachbarter Windenergieanlagen und zeigt die dahinter stehenden Fragen des Immissionsschutz- und Baurechts auf. Der Beitrag dient der Übung der Studierenden in den vor allen Dingen in den Schwerpunktbereichen im Studium relevanten Themengebieten und soll sie an das Arbeitsfeld des Umweltenergierechts heranführen.

Green Deal erklärt: Updates und Schwerpunkt zum Thema Wasserstoff

Online, 19. Januar 2021

Am kommenden Dienstag, 26. Januar, findet das nächste Online-Seminar unserer monatlichen Reihe „Green Deal erklärt statt.

Zu Beginn des Jahres 2021 geben wir Ihnen einen Gesamtüberblick über die bisherigen Entwicklungen und gehen auf den aktuellen Stand der Verhandlungen zum EU-Klimagesetz ein.

In unserem Schwerpunkt beschäftigen wir uns mit Fragen zum Thema Wasserstoff. Die EU-Kommission hat im Dezember 2020 ihren Vorschlag für eine neu gestaltete grenzüberschreitende Energieinfrastruktur vorgelegt (Überarbeitung der TEN-E-VO). Die Förderung eines zukünftigen EU-Wasserstoffnetzes spielt dabei eine zentrale Rolle. Zudem haben erst vor kurzem 22 EU-Mitgliedstaaten eine neue europäische Wasserstoffinitiative („IPCEI Wasserstoff“) gestartet, um einen gemeinsamen Wasserstoffmarkt zu schaffen.

Diskutieren Sie mit uns über diese und weitere Fragen. Wir freuen uns, wenn Sie am Dienstag, 26. Januar um 9:00 Uhr, zu einer neuen Ausgabe von „Green Deal erklärt einschalten.

 

 

Dissertationspreis Umweltenergierecht 2021

Würzburg, 13. Januar 2021

Die Stiftung Umweltenergierecht schreibt zum fünften Mal ihren Dissertationspreis aus, um herausragende Arbeiten aus dem Bereich des Umweltenergierechts, des Klimaschutzrechts und des Rechts der nachhaltigen Energieversorgung zu würdigen. Alle Doktorandinnen und Doktoranden, die 2019 oder 2020 eine Promotion aus diesem Bereich in deutscher oder englischer Sprache mit einem exzellenten Ergebnis abgeschlossen haben, können sich bewerben. Der Dissertationspreis Umweltenergierecht ist mit 5.000 Euro dotiert. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai 2021.

Neue Synopse zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erschienen

Würzburg, 12. Januar 2021

Pünktlich zum 1. Januar 2021 ist das neue EEG 2021 in Kraft getreten. Um die finalen Änderungen besser nachvollziehen zu können, haben wir daher unsere bisherigen Synopsen zum Gesetzgebungsverfahren anhand des nun beschlossenen Gesetzestextes aktualisiert. Wir stellen Ihnen diese Synopse gerne zur Verfügung, um auch Ihnen eine Orientierung an die Hand zu geben und die neuen Formulierungen des EEG 2021 mit dem alten EEG 2017 vergleichen zu können. Soweit wir das absehen können, handelt es sich dabei gleichzeitig um die erste durchgängige Lesefassung des EEG 2021.

Unsere Synopse können Sie jederzeit kostenfrei herunterladen und gerne teilen oder verbreiten. Sollte Ihnen etwas an unserer Darstellung auffallen oder Sie zu einzelnen Punkten Diskussionsbedarf sehen, kommen Sie sehr gerne auf uns zu. Lassen Sie uns auch gerne wissen, wenn Sie noch Fragen oder weitere Anmerkungen zu unserer Synopse haben.

Zur Synopse

 

Thorsten Müller in die Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ berufen

Online, 12. Januar 2021

Heute fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ des Akademienprojektes „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ statt, in der Thorsten Müller Mitglied ist. Das Ziel der Arbeitsgruppe besteht darin, Handlungsoptionen zu erarbeiten, die einen Markthochlauf für eine Wasserstoffwirtschaft in Deutschland und Europa bis zum Jahr 2030 ermöglichen und den weiteren Forschungsbedarf aufzeigen. Das Projekt „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ erarbeitet wissenschaftlich fundierte Handlungsoptionen für die Erreichung der energiepolitischen Ziele in Deutschland unter Berücksichtigung des europäischen und globalen Kontextes. Die Initiative wird von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und acatech getragen.

Vortrag zum Gutachten „Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht“

Online, 12. Januar 2021

Auf der konstituierenden Sitzung der Arbeitsgruppe „Wasserstoffwirtschaft 2030“ der Koordinierungsstelle „Energiesysteme der Zukunft (ESYS)“ hat Oliver Antoni heute im Rahmen der Deep Dive Session „Regulatorische Wege in die Wasserstoffwirtschaft“ einen Impulsvortrag dazu gehalten, welche aktuellen rechtlichen Hemmnisse, aber auch Privilegien, bei der Erzeugung und Nutzung von aus erneuerbarem Strom erzeugten Wasserstoff bestehen. Er ging dabei u. a. auf die Strompreissituation bei der Erzeugung von grünem Wasserstoff oder die Privilegien bei der Einspeisung ins Erdgasnetz ein. Ferner informierte er die Arbeitsgruppe darüber, welche Ziele und Arbeitsinhalte das Gutachten „Auf dem Weg zum Wasserstoffwirtschaftsrecht –Rechtsgrundlagen und Entwicklungslinien für die Regulierung von grünem Wasserstoff“ haben wird, das die Stiftung Umweltenergierecht im Auftrag von ESYS bis Ende Juni 2021 erstellen wird.

Stiftung spezial #EEG2021: Das neue EEG 2021 – Ein erster Überblick zu den Änderungen im Bundestag

Online, 16. Dezember 2020

Am kommenden Donnerstag, 17. Dezember, findet die vorerst letzte Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ statt. Die Regierungsparteien haben sich auf die Ausgestaltung des EEG 2021 geeinigt. Damit ist der Weg frei für eine Beschlussfassung des Bundestags und den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens noch in dieser Woche. Die Einigung bringt einige kurzfristig eingearbeitete Änderungen am bisherigen Entwurf des EEG 2021 mit sich. Wir wollen Ihnen daher die wichtigsten der nun verhandelten Änderungen des EEG 2021 vorstellen und mit Ihnen gemeinsam einordnen.

Wir freuen uns, wenn Sie am Donnerstag um 8:30 Uhr einschalten und mit uns in den Tag starten!

Vortrag zur rechtlichen Einordnung von „Dichtezentren“ auf Planungsebene

Berlin, 11. Dezember 2020

Im Rahmen eines Fachgesprächs des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) hat Dr. Nils Wegner eine rechtliche Einordnung des Dichtezentrenansatzes auf Planungsebene vorgenommen. Der Ansatz soll eine verbesserte Bearbeitung des Artenschutzes bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie auf Planungsebene ermöglichen. Aufgezeigt wurde in Vortrag und anschließender Diskussion das Potenzial für eine bessere Arbeitsteilung zwischen Planungs- und Genehmigungsebene bei Windkonzentrationszonenplanungen. Dr. Nils Wegner beleuchtete zudem Möglichkeit und Anforderungen artenschutzrechtliche Ausnahmen auf Zulassungsebene bereits planerisch vorzubereiten sowie bislang in den Aufstellungsverfahren oft mehrfach notwendige Kartierungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen durch Anwendung des Dichtezentrenkonzepts zu begrenzen.

Stiftung spezial #EEG 2021: Beihilferechtliches Genehmigungsverfahren zum EEG 2021

Online, 10. Dezember 2020

Die heutige Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ befasste sich mit Fragen rund um das beihilferechtliche Genehmigungsverfahren zum EEG 2021. Um das laufende Verfahren besser einordnen zu können, ging Dr. Markus Kahles zum einen auf die Grundstrukturen des Beihilfeverfahrens ein: Welche Etappen müssen durchlaufen werden? Welche Stellung kommt der EU-Kommission zu? Kahles ordnete in diesem Zusammenhang das Beihilfeverfahren zum EEG 2012 sowie seine Zusammenhänge und Wirkungen zum EEG 2014 und 2017 ein. Zum anderen stand im Mittelpunkt des Online-Seminars, welche Knackpunkte sich für das EEG 2021 ableiten lassen, das durch die staatlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt im Unterschied zum EEG 2012 als Beihilfe einzustufen ist. Wie eine beihilfefreie Ausgestaltung aussehen könnte, wurde ebenfalls diskutiert.

In unserem Online-Bereich finden Sie alle Präsentationen zum Nachlesen.

Zur Vertiefung der Thematik können Sie sich außerdem unsere Würzburger Studie Nr. 15 zu den europarechtlichen Handlungsspielräumen Deutschlands bei der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien oder unseren Würzburger Bericht Nr. 48 zum Thema „Senkung der EEG-Umlage und Beihilferecht“ herunterladen.

 

 

 

Ariadne-Kurzdossier zu „Wegmarken für das EU-Klimaziel 2030“ erschienen

Potsdam/Würzburg, 9. Dezember 2020

Kurz vor der Entscheidung des Europäischen Rates ist heute das Kurzdossier „Wegmarken für das EU-Klimaziel 2030“ erschienen. Der Debattenbeitrag ist im Rahmen des interdisziplinären Kopernikus-Projekts „Ariadne“ entstanden und will versteckte Risiken und Chancen der Szenarien der EU-Kommission für den Pfad zur Klimaneutralität sichtbar machen. Fabian Pause ist einer der zehn Leitautoren der Studie und hat zusammen mit Prof. Dr. Schlacke von der Universität Münster die Anforderungen an Gesetzgebungszuständigkeiten und -verfahren auf EU-Ebene herausgearbeitet. Die rechtwissenschaftliche Analyse der verschiedenen Lösungswege bildet im Kurzdossier eine wichtige Grundlage, um die Hürden für eine kurzfristige Umsetzbarkeit und eine langfristige Zielerreichung bewerten zu können.

Das Kurzdossier kann auf unserer Ariadne-Projektseite heruntergeladen werden.

 

Green Deal erklärt: Updates und thematischer Schwerpunkt zu Klimaschutz-Investitionen in EU-Haushalt und EU-Fonds

ONLINE, 9. DEZEMBER 2020

Am kommenden Dienstag, 15. Dezember, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Wir werden uns zunächst mit den jüngsten Updates und Aktualisierungen des fortschreitenden EU Green Deal-Prozesses widmen und dabei selbstverständlich auch auf die Beschlüsse des EU-Gipfels zu den neuen europäischen Klima- und Energiezielen eingehen. In unserem thematischen Schwerpunkt werden wir uns mit Fragen rund um grünes Geld beschäftigen: Wie grün wird der neue EU-Haushalt? Inwiefern ermöglichen die neuen EU-Fonds Investitionen in den Klimaschutz durch Mitgliedstaaten, Unternehmen und Private? Welche Rolle spielen dabei Einnahmen aus dem Emissionshandel oder neue „Klimaschutz-Steuern“?

Diskutieren Sie mit und starten Sie gemeinsam mit uns in den Tag! Wir freuen uns, wenn Sie am Dienstag um 9:00 Uhr einschalten.

Aufsatz zu den europarechtlichen Einflüssen auf den Regelreservemarkt erschienen

Würzburg, 4. Dezember 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für die gesamte Energierechtspraxis (ER) 2020, S. 238-242 ist ein Aufsatz von Anna Halbig mit dem Titel „Europarechtliche Einflüsse auf den Regelreservemarkt“ erschienen. Der Aufsatz behandelt die nationalen und unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die inhaltliche Gestaltung und Fortentwicklung des Rechtsrahmens für Regelreserve. Die Systemdienstleistung der Regelreserve dient der Frequenzstabilisierung des Stromnetzes.

Vortrag zu EU Klima und Energierecht an der Universität Würzburg

Würzburg, 3. Dezember 2020

Heute hat Fabian Pause im Rahmen eines Seminars zu Klimaklagen an der Universität Würzburg einen Vortrag mit dem Titel „EU Klima und Energierecht: Ziele und Instrumente“ gehalten. Auf Einladung von Frau Prof. Dr. Feichtner zeigte er die derzeitige Zielarchitektur der EU bis 2030 und 2050 auf und stellte die einzelnen Instrumente zur Erreichung dieser Ziele dar. Ein Schwerpunkt bildete der sog. EU Green Deal, der mit dem EU Klimagesetz eine rechtliche Verankerung ambitionierterer EU-Klimaziele und eine Neuausrichtung des bisherigen Instrumentenmixes bringen soll.

Stiftung spezial #EEG 2021: Steuerung eines bundesweiten Erneuerbaren-Ausbaus im EEG 2021

Online, 3. Dezember 2020

Die heutige Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ befasste sich mit der Steuerung eines bundesweiten Erneuerbaren-Ausbaus im EEG 2021. Thorsten Müller beleuchtete dafür sowohl die überregionale Steuerung im noch geltenden EEG 2017 als auch die vorgesehenen Regelegungen im neuen Gesetzentwurf. Dieser sieht vor, den Anlagenbau von Onshore-Windkraft regional breiter zu streuen, indem das bisherige Referenzertragsmodell angepasst und das Netzausbaugebiet ad acta gelegt werden sollen. Stattdessen ist die Einführung eines neuen Instruments, die sogenannte „Südquote“, vorgesehen, die den Zubau von Windenergieanlagen in den südlicheren Regionen ankurbeln soll.

Nähere Informationen zu diesem und allen bisherigen Themen finden Sie in unserem Online-Bereich. Dort können Sie sich alle vortragsbegleitenden Präsentationen herunterladen.

 

Aufsatz zu datenschutzrechtlichen Herausforderungen bei Smart Meter, Plattform und Blockchain erschienen

Würzburg, November 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2020, S. S. 387-392 ist ein Aufsatz von Maximilian Wimmer mit dem Titel „Smart Meter, Plattform und Blockchain – Datenschutzrechtliche Herausforderungen neuer Digitalisierungskonzepte der Energiewende“ erschienen. Der Beitrag erforscht Fragen und Problematiken, die in Zusammenhang mit geltendem Datenschutzrecht und der fortschreiten Digitalisierung der Energiewirtschaft entstehen. Hierbei wird sowohl deutsches als auch europäisches Recht näher beleuchtet und aufgezeigt, inwieweit Lösungsansätze entwickelt werden können und an welchen Stellen noch Unklarheiten bestehen.

Green Deal erklärt: Updates und thematischer Schwerpunkt zu EU-Klimagesetz

Online, 27. November 2020

Heute fand die zweite Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Zunächst widmeten wir uns den jüngsten Updates und Aktualisierungen zu den Plänen der EU-Kommission und den anstehenden Gesetzgebungsverfahren. Thematischer Schwerpunkt war dann das EU-Klimagesetz. Wir haben die unterschiedlichen Positionen von EU-Kommission, Europäischen Parlament und Rat aufgesetzt und uns damit auseinandergesetzt, was das EU-Klimagesetz für die Rechtslage in Deutschland bedeutet. Die Folien zu unserer Online-Seminarreihe können hier heruntergeladen werden.

Studie zu Erneuerbare-Energien-Anlagen als netztechnisches Minimum veröffentlicht

Würzburg, 26. November 2020

Künftig müssen Systemdienstleistungen vermehrt von Erneuerbare-Energien-Anlagen erbracht werden. Dennoch werden teilweise Windenergieanlagen, die in häufig von Netzengpässen betroffenen Regionen stehen, vom Abschluss einer Regelreserve-Präqualifikation ausgeschlossen, da befürchtet wird, dass sie aufgrund der hohen Abregelungswahrscheinlichkeit nicht zuverlässig Regelreserve vorhalten und erbringen können. Ob ein solcher Ausschluss rechtlich zulässig ist, wird von Anna Halbig in der Würzburger Studie „Erneuerbare-Energien-Anlagen als netztechnisches Minimum“ untersucht.

 

Stiftung spezial #EEG 2021: Was passiert, wenn sich das EEG 2021 nicht rechtzeitig in Kraft tritt?

Online, 26. November 2020

Die finale Beschlussfassung für das EEG 2021 verzögert sich. Diese Nachricht haben wir zum Anlass genommen und zwei Szenarien in den Mittelpunkt unserer wöchentlichen Online-Seminarreihe „Stiftung spezial #EEG2021“ gestellt: Was passiert, wenn das EEG nicht rechtzeitig vor dem 1. Januar 2021 eintritt? Was würde passieren, wenn das EEG zwar rechtzeitig in Kraft tritt, aber die beihilferechtliche Genehmigung nicht pünktlich vor dem 1. Januar 2021 erfolgt?

Alle Antworten zu diesen Fragen finden Sie in unserem Online-Bereich. Dort können Sie sich alle vortragsbegleitenden Präsentationen herunterladen.

 

Vortrag zur Anschlussförderung für PV im EEG 2021

Online, 26. November 2020

Die im Entwurf des EEG 2021 vorgesehenen Regelungen zur Anschlussförderung von PV standen im Mittelpunkt des Treffpunkts Photovoltaik der IHK Würzburg-Schweinfurt. Auf Einladung der IHK stellte Dr. Markus Kahles daher die hierfür vorgesehenen Regelungen für eine weitere Einspeisevergütung vor und diskutierte diese mit den Teilnehmenden. Dabei verglich er den Gesetzesentwurf auch mit den seitens der Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit ZSW für das Umweltbundesamt ausgearbeiteten Vorschlägen für eine Weiterförderung kleiner PV-Anlagen.

 

Vorstellung des EEG 2021 vor internationalem Publikum

Online, 24. November 2020

Die Pläne zur Reform des EEG im Rahmen des EEG 2021 werden auch international aufmerksam beobachtet. Auf Einladung der GIZ stellte Dr. Markus Kahles daher im Rahmen der GIZ Global In-House University die Grundstrukturen des EEG und die Reformpläne für 2021 vor. Im Anschluss des Vortrags „Germanys Renewable Energy Sources Act and its 2021 amendment” wurden Fragen beantwortet und die aktuellen Entwicklungen mit den aus verschiedenen Kontinenten zugeschalteten Teilnehmern diskutiert.

Vorlesung „Einführung in das Umweltenergierecht“

Jena, 6./13./20. November 2020

Im Rahmen des Zertifikatsstudiums Energierecht der Friedrich-Schiller-Universität Jena hielt Dr. Markus Kahles an drei verblockten Terminen online die Vorlesung „Einführung in das Umweltenergierecht“. Im Mittelpunkt der Vorlesung standen die Strukturen, Entwicklungen und Zusammenhänge der wichtigsten Rechtsakte im Bereich des internationalen, europäischen und nationalen Umweltenergierechts.

 

Sachverständigenanhörung zum EEG 2021 im Deutschen Bundestag

Berlin, 18. November

Thorsten Müller war heute als Sachverständiger im Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag zu einer Anhörung zur EEG-Novelle geladen worden. In seiner Stellungnahme und den Antworten auf die zahlreichen Fragen der verschiedenen Fraktionen gab er verschiedene Antworten auf die Rechtsfragen zum Regierungsentwurf zum EEG 2021. Dabei zeigte er u. a. das unterschiedliche Ambitionsniveau des Green Deals und der Ausbauziele im EEG 2021 und die sich daraus ergebende fehlende Planbarkeit auf, ging auf die Defizite bei den Regelungen zur finanziellen Beteiligung der Standortkommunen von Windenergieanlagen ein und verdeutlichte die punktuelle Unvereinbarkeit der Regelungen für ausgeförderte Anlagen mit der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in der Stellungnahme.

Technischer Bericht der EUI Summer School zum EU Clean Energy Package veröffentlicht

Florenz, 17. November 2020

Wie auch in den vergangenen Jahren hatte das European University Institute auch in 2020 ein Summer School Programm angeboten, in dem es diesmal schwerpunktmäßig um das EU Clean Energy Package (Schwerpunkte Governance System Erneuerbare Energien Richtlinie und Strommarktdesign) ging, im Rahmen dessen Jana Nysten als Dozentin mitwirkte. Der Technische Bericht mit den wesentlichen Studieninhalten und Erkenntnissen ist nun auf der Website abrufbar.

Vortrag zu Erneuerbaren-Gemeinschaften auf dem dena-Energiewendekongress 2020

Online, 17. November 2020

Auf dem diesjährigen Energiewendekongress der dena hat Fabian Pause am 17. November einen Vortrag zu den neuen europarechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Eigenversorgung und Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften gehalten. Der Vortrag bildete den Auftakt des Workshops „Die Rolle von Energy sharing im Energiemarkt der Zukunft“, bei dem Vertreter von Energie- und Netzwirtschaft die Möglichkeiten und Hemmnisse für die gemeinsame Nutzung dezentral erzeugten Stroms diskutierten. Fabian Pause ging in seinem Vortrag auch auf das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2021 ein und zeigte noch bestehenden Anpassungsbedarf an die sich aus der Erneuerbaren-Richtlinie der EU ergebenden Anforderungen auf.

Vortrag zur Rechtssituation ausgeförderter PV-Anlagen bei kirchlicher Klimaschutztagung

Online, 11. November 2020

Die Klimaschutzverantwortlichen aus deutschen (Erz-)Bistümern und Landeskirchen, die ein Klimaschutzkonzept in Planung, Vorbereitung oder Umsetzung haben, haben sich virtuell zu ihrer jährlichen Tagung getroffen. Auf Einladung der Organisatoren ging Dr. Markus Kahles dort im Rahmen eines Vortrags auf die derzeitige rechtliche Situation ausgeförderter PV-Anlagen ein und stellte die im Entwurf des EEG 2021 enthaltenen Regelungen für eine weitere Einspeisevergütung für solche Anlagen vor. Dabei verglich er den Gesetzesentwurf auch mit den von der Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit ZSW für das Umweltbundesamt erarbeiteten Vorschlägen für die Ausgestaltung einer Anschlussförderung kleiner PV-Anlagen.

 

 

Vortrag zum gesetzgeberischen Spielraum bei einer Reform des Doppelvermarktungsverbots

Würzburg, 3. November 2020

Im Rahmen einer durch den Ökostromanbieter LichtBlick durchgeführten Online-Veranstaltung erläuterte Dr. Markus Kahles in einem einführenden Vortrag den europarechtlichen Handlungsspielraum des Gesetzgebers bei einer Reform des Doppelvermarktungsverbots. Er präsentierte dabei die Ergebnisse eines im Rahmen des Projekts NEW 4.0 entstandenen Diskussionspapiers. Dort wird diskutiert, welche Folgen die künftige teilweise Haushaltsfinanzierung der EEG-Umlage für den bisherigen Gesetzeszweck des Doppelvermarktungsverbots haben könnte und aufgezeigt, welche unterschiedlichen Handlungsoptionen der Gesetzgeber hätte, das Doppelvermarktungsverbot auf diese neue Situation auszurichten.

 

 

Studie zu den Gestaltungsoptionen für eine bundesweite PV-Pflicht erschienen

Dessau, 29. Oktober 2020

Das Umweltbundesamt hat heute die Studie „Photovoltaik-Pflicht mit Verpachtungskataster: Optionen zur Gestaltung einer bundesweiten Pflicht zur Installation und zum Betrieb neuer Photovoltaikanlagen“ veröffentlicht. In der durch das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam erstellten Studie werden verschiedenste Optionen für die Ausgestaltung einer bundesweiten PV-Pflicht dargestellt, rechtlich geprüft und eingeordnet sowie Empfehlungen für die regulatorische Ausgestaltung ausgesprochen. Zuletzt wurden vergleichbare Regelungen verstärkt auf Landesebene diskutiert und teilweise auch umgesetzt. Aktuell wird die Einführung einer PV-Pflicht zudem im Rahmen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes diskutiert. Die Studie ist im Rahmen des Vorhabens „Untersuchung von Instrumenten und Maßnahmen zur Erschließung des aus Klimaschutzsicht zusätzlich erforderlichen EE-Ausbaus (Klimagerechter EE-Ausbau)“ im Auftrag des Umweltbundesamtes entstanden.

Studie

Stiftung Umweltenergierecht mit zwei Beiträgen auf der SINTEG Abschlusskonferenz vertreten

Würzburg/Berlin, 29. Oktober 2020

Am gestrigen 28. und heutigen 29. Oktober hat das Projekt Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Abschlusskonferenz zum Großprojekt „Schaufenster Intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende (kurz SINTEG)“ veranstaltet. Mit einem sehr umfangreichen Programm, das coronabedingt nur als Online-Format angeboten werden konnte, haben die Partner aus Forschung und Wirtschaft der fünf SINTEG-Schaufenster ihre Ergebnisse aus vier Jahren Forschungsarbeit vorgestellt.

Die Stiftung Umweltenergierecht, die als rechtswissenschaftlicher Partner ein Teilvorhaben im Projekt Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) durchführt, war mit zwei Beiträgen beteiligt. Zum einen hat Oliver Antoni heute in der Session „Netzdienliche Flexibilitätsmechanismen entwickeln“ die Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht zu rechtlichen Möglichkeiten zur Ermöglichung des Einsatzes von Flexibilitäten zur Vermeidung von Netzengpässen vorgestellt. Er ging dabei auf die im Wesentlichen fehlenden Rechtsgrundlagen für (finanzielle) Anreize von Anlagen- und Netzbetreibern ein, zuschaltbare Lasten flexibel im Netzengpassmanagement einzusetzen und präsentierte einen neuen Vorschlag, deren Einsatz durch eine Anpassung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu ermöglichen.

Thorsten Müller war bei der Podiumsdiskussion im Veranstaltungsteil „Pionier für Reallabore“ an der Podiumsdiskussion zu den „Spielregeln für die Energiewende: Rechtsrahmen und regulatorische Experimentierklausel SINTEG-V“ teilgenommen. In seinen Beiträge hat er verdeutlich, dass der abgesteckte Rahmen für die SINTEG-Projekte zu eng war, um einen wirklichen Lernprozess anzustoßen. Vielmehr war die Verordnung nur eine Demonstrationsklausel, die die Umsetzung bekannter Technologien und Verfahren ermöglicht hat. Für eine tatsächliche Experimentierklausel müsste eine Folgeregelung aber anders ausgestaltet werden, um mehr Handlungsfreiheiten zu gewähren und Rechtssicherheit zu schaffen.

Hintergrundpapier zum Abbau luftverkehrsrechtlicher Hemmnisse beim Windenergieausbau

Würzburg, 28. Oktober 2020

Das Verhältnis von Luftsicherheit und Windenergie ist ein konfliktträchtiges Thema. Besonders umstritten ist der Anlagenschutz sogenannter Drehfunkfeuer, der zahlreichen potentiellen Windenergiestandorten im Weg steht. Rechtliche Grundlage für den beschriebenen Konflikt ist § 18a des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), der die Errichtung von Bauwerken untersagt, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen (wie zum Beispiel Drehfunkfeuer) gestört werden können.

Das Hintergrundpapier zeigt Handlungsspielräume des Gesetzgebers für mögliche Änderungen und Konkretisierungen innerhalb des § 18a LuftVG auf, mit denen die derzeitige Blockade aufgelöst werden könnte.

Hintergrundpapier

Green Deal erklärt: Auftakt zur neuen Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht

Online, 24. Oktober 2020

Heute hat der Auftakt zu unserer neuen Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ stattgefunden. Jeden letzten Dienstag im Monat werden wir uns zukünftig rund um die rechtlichen Aspekte des EU Green Deal kümmern und über Updates und Aktualisierungen zu den Plänen der EU-Kommission und den anstehenden Gesetzgebungsverfahren berichten. Zudem werden wir verschiedene Schwerpunkt-Themen behandeln und die einzelnen Dossiers des EU Green Deal rechtswissenschaftlich durchleuchten.

In unserer ersten Ausgabe haben wir uns eingehend mit den neuen Klima- und Energieziele für die Jahre 2030 und 2050 und dem EU-Klimagesetz beschäftigt. Ferner hat ein Überblick zu den anstehenden Gesetzgebungsverfahren den umfangreichen Prozess aufgezeigt, den der EU Green Deal angestoßen hat. Die Folien zu unserer Online-Seminarreihe können hier heruntergeladen werden.

Online-Seminar zur ARegV – Wie Digitalisierung und Energiewende ausgebremst werden

Würzburg, 22. Oktober 2020

Im Rahmen eines Online-Seminars stellte die Stiftung Umweltenergierecht heute zentrale Aspekte zweier Würzburger Studien vor, die sich aktuellen Fragen der Anreizregulierung widmen. In der ersten Studie „Digitalisierung und Netzausbau“ befassen sich Anna Halbig und Julian Senders mit der Frage, inwieweit Digitalisierungslösungen beim Anschluss von EE-Anlagen schon heute dem „Stand der Technik“ entsprechen können und wie die Kosten im Rahmen der ARegV behandelt werden. In der zweiten Studie „Zuschaltbare Lasten im System der Anreizregulierung“ befasst sich Carsten von Gneisenau mit der Rolle von zuschaltbaren Lasten versus Redispatch im Engpassmanagement. Auch hier geht es zentral um die Frage, wie entstehende Kosten in der Anreizregulierung einzuordnen sind. Beide Studien zeigen deutlich: In ihrer geltenden Form wirkt die ARegV wie ein Hemmschuh auf Digitalisierung und Energiewende. Welche Handlungsoptionen die Würzburger Juristen vorschlagen, können Sie in den Folien des Online-Seminars sowie den Studien nachlesen. Die Veranstaltung fand im Rahmen des SINTEG-Projektes NEW 4.0 statt.

Die vortragsbegleitenden Folien finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Fachworkshop zu Erfolgsfaktoren und Rechtsfragen der Wärmeleitplanung

Würzburg/Berlin/Bremen, 21. Oktober 2020

Zusammen mit dem Projektpartner adelphi research gemeinnützige GmbH und dem Kooperationspartner Herrn Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen hat die Stiftung Umweltenergierecht einen ersten Expertenworkshop zum Forschungsprojekt „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ durchgeführt.

Ziel des Workshops war es, mit kommunalen Vertretern, Verbänden und anderen wissenschaftlichen Instituten den fachlichen Ansatz und die wesentlichen rechtlichen Fragstellungen des Projekts zu umreißen und Praxisfragen zu diskutieren. Um den erforderlichen Einblick in die Praxis zu erhalten, wurden zum Einstieg vier Best-Practice Beispiele zur Wärmeplanung in Kommunen, nämlich u. a. in Bruchsal (Baden-Württemberg) und der Hansestadt Hamburg, vorgestellt. Ausgehend hiervon wurden die rechtlichen Aspekte einer neuen Wärmeleitplanung diskutiert. Die rund 30 Teilnehmer gingen dabei u. a. den Fragen nach, welche rechtlichen Hemmnisse und Herausforderungen bei der Anwendung von Wärmeplanungsinstrumenten in der Praxis bestehen, welche Verwaltungsebenen es bei der kommunalen Wärme(leit-)planung zu adressieren gilt und wie die Rahmenbedingungen für die finanzielle Förderung der Wärmeleitplanung durch Landes- oder Bundesmitteln ausgestaltet sein könnten. Die Ergebnissen des Workshops werden dokumentiert und fließen unmittelbar in die weiteren Forschungsarbeiten ein.

Vortrag zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie beim Institut für Städtebau Berlin

Berlin, 30. September 2020

Am heutigen dritten Tag des Online-Seminars „Städtebau und Recht“ des Instituts für Städtebau Berlin hielt Dr. Nils Wegner einen Vortrag über die „Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie nach § 249 Abs. 1 BauGB“. Der Vortrag zeigt einen Weg auf, wie der Windenergie dort auf vereinfachtem Weg zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden, wo bereits „bestandskräftige“ Konzentrationszonenplanungen vorliegen und deren Ausschlusswirkung für weite Teile des Plangebiets nicht angetastet werden soll. Über eine punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans und ggf. zusätzliche Bebauungsplanung ist die Ausweisung zusätzlicher Flächen dann unter bestimmten Umständen auch ohne erneute Gesamtabwägung als Positivplanung möglich. Grundsätzliche Möglichkeit und Grenzen dieses Vorgehens wurden erläutert und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert.

Vortrag

Studie zu Blockchain-basierten Energieplattformen veröffentlicht

Würzburg, 16. September 2020

Die Stiftung Umweltenergierecht forscht bereits seit 2018 im Rahmen des Projektes „Peer-to-Peer Handel auf Basis von Blockchains“ – oder kurz: „pebbles“ – am Rechtsrahmen von Energieplattformen und hat nun erstmals umfangreiche Projektergebnisse veröffentlicht. Die Würzburger Studie „Der Rechtsrahmen für regionale Peer to Peer-Energieplattformen unter Einbindung von Blockchains“ nimmt dabei zum einen auf den im Rahmen von pebbles entwickelten „Lokalen Energiemarkt (LEM)“ Bezug. Gleichzeitig beleuchtet sie jedoch ganz allgemein, was aus rechtlicher Sicht bei der Einrichtung einer regionalen Energieplattform zu beachten ist und wie sich die Einbindung von Blockchains auswirkt. Die Studie zeigt auf, dass es zwar schon aktuell nicht unzulässig ist, solche Plattformmodelle zu schaffen, dass der praktischen Umsetzung aber eine Vielzahl an rechtlichen Hürden entgegensteht. Dies betrifft etwa die Vorgaben des EEG-Doppelvermarktungverbots, die umfangreichen Pflichten bei der Lieferung von Strom an Letztverbraucher sowie – einmal mehr – die staatlich induzierten Strompreisbestandteile (SIP). Zudem sind die Vorgaben des Datenschutzrechts besonders zu beachten. Die Studie thematisiert auch, inwieweit aus dem EU-Winterpaket Impulse für regionale Energieplattformen ausgehen.

Projektpartner von „pebbles“ sind: Fraunhofer FIT (als Auftraggeber der Stiftung), Allgäuer Überlandwerke, Allgäu Netz, Siemens AG, und die Hochschule Kempten. Näheres zum Projekt können Sie auch auf der Pebbles-Projektseite nachlesen.

Stiftung Umweltenergierecht begleitet Flächenanalyse für die Windenergie

Würzburg/Dessau, 9. September 2020

Mit dem Projektkick-off am heutigen Tag haben die Forschungspartner Guidehouse, Fraunhofer IEE und die Stiftung Umweltenergierecht ihre Arbeiten im Vorhaben „Flächenanalyse Windenergie an Land II – Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarfe für den Ausbau der Windenergie an Land“ aufgenommen. Das bis Dezember 2021 laufende Vorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes setzt die Arbeiten des gleichnamigen Vorgängervorhabens fort. Ziel ist eine hinreichend genaue Quantifizierung der für den Windenergieausbau verfügbaren Flächen zur Erreichung der Ausbauziele zwischen 2030 und 2050. Die Stiftung Umweltenergierecht begleitet die Projektpartner im Vorhaben mit ihrer juristischen Expertise, analysiert rechtliche Regelungen (bspw. Mindestabstandsregelungen) mit Auswirkung auf die Flächenkulisse und stellt die rechtliche Implementierbarkeit der Handlungsempfehlungen sicher. Nähere Informationen zum Vorhaben finden Sie auf unserer Projektseite.

Rechtliche Hemmnisse auf dem Weg in eine Wasserstoffwirtschaft

Hamburg/Würzburg, 3. September 2020

Im Rahmen des Forschungsvorhabens Norddeutsche EnergieWende 4.0 (NEW 4.0) hat Oliver Antoni heute im vom EEHH veranstalteten Web-Seminar „Auf einen Kaffee mit…“ einen Vortrag zum Thema „Wasserstoff und Sektorenkopplung – Rechtliche Hemmnisse auf dem Weg in eine Wasserstoffwirtschaft“ gehalten. Er ging dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für insbesondere die Strombezugskosten bei der Wasserstoffelektrolyse ein und beantwortete Fragen der über 100 Teilnehmer.

Vortrag

Methodikleitfaden für Evaluationen von Energieeffizienzmaßnahmen veröffentlicht und Projekt „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“ abgeschlossen

Karlsruhe/Heidelberg/Basel/Würzburg, August 2020

Zum Abschluss des Projekts „Evaluierung und Weiterentwicklung des Energieeffizienzfonds“ hat das Forschungskonsortium einen Methodikleitfaden veröffentlicht, der dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als vereinheitlichte Grundlage zur Evaluation von Energieeffizienzmaßnahmen künftig dienen soll. Dieser kann auf der Seite des BMWi unter diesem Link abgerufen werden.

Aufsatz zur Abgrenzung von Netz und Kundenanlage erschienen

Würzburg, 28. August 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnergieRecht (ER) 2020, S. 149-153, nimmt Daniela Fietze den Beschluss des BGH in der Sache EnVR 66/18 zum Anlass, sich mit der Definition der Kundenanlage in § 3 Nr. 24a EnWG zu beschäftigen. Dabei stellt sie grundlegende Überlegungen zur Regulierungsbedürftigkeit von Leitungsinfrastrukturen an und setzt sich auf dieser Grundlage kritisch mit dem Beschluss des BGH auseinander.

Diskussionspapier: Lockerung des Doppelvermarktungsverbots durch Haushaltsfinanzierung des EEG?

Würzburg, 5. August 2020

Nach dem Doppelvermarktungsverbot dürfen sog. Herkunftsnachweise (HKN), die die grüne Eigenschaft von Strom aus erneuerbaren Energieträgern verkörpern, nur für diejenigen Grünstrommengen ausgestellt werden, die nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Dahinter stand bisher immer der Gedanke, dass die Endverbraucher über die EEG-Umlage die grüne Eigenschaft der Energie bereits bezahlt haben und durch die Ausstellung von HKN für diese Strommengen keine nochmalige Vermarktung ihrer grünen Eigenschaft möglich sein soll.

Hier setzt das Diskussionspapier an: Denn durch die beschlossene Haushaltsfinanzierung des EEG (allein 2021 immerhin 10,8 Mrd. Euro) schwächt sich die bisherige Begründungslogik des Doppelvermarktungsverbotes ab: Die EEG-Umlagezahler finanzieren nicht mehr vollständig den Zubau der Anlagen, die unter dem EEG errichtet werden.

Insoweit besteht ein gesetzgeberischer Handlungsspielraum, es jedenfalls teilweise zu ermöglichen, auch geförderte Strommengen als zertifizierten Grünstrom vermarkten zu können. Auch das EU-Recht erlaubt dies, wenn der Marktwert der HKN in die Berechnung der Förderhöhe einfließt.

Das Diskussionspapier untersucht den grundsätzlichen gesetzgeberischen Handlungsspielraum und schlägt zur schrittweisen Einführung hochwertiger Grünstromprodukte vor, eine Öffnung des HKN-Systems ggf. durch bestimmte Kriterien zu qualifizieren. Das Papier mit dem Titel „Das Doppelvermarktungsverbot zwischen Verbraucherschutz und Grünstrombedarf der Industrie ­ ­̶̶̶̶  Neue Rechtslage und Reformoptionen“ von Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles ist hier abrufbar:

Diskussionspapier

UBA-Studie zur rechtssicheren Flächenbereitstellung und Umsetzung von bundesrechtlichen Mengenvorgaben für den Windenergieausbau erschienen

Dessau, 3. August 2020

Die räumliche Steuerung des Windenergieausbaus über sog. Windkonzentrationszonenplanungen erweist sich in der Praxis als fehleranfällig. Viele dieser Planungen werden von den Gerichten aus verschiedensten Gründen für unwirksam erklärt. Zudem ist bundesrechtlich bislang keine ausreichende Flächenbereitstellung für den notwendigen klimagerechten Windenergieausbau sichergestellt. Vor diesem Hintergrund untersuchten die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit dem Öko-Institut Möglichkeiten, wie die erforderliche Flächenbereitstellung rechtssicherer ausgestaltet und dabei die kommunale Planungsebene gestärkt sowie über quantitative Mengenvorgaben des Bundes unterstützt werden könnte. Die Studie entstand im Rahmen des UBA-Projekts Klimagerechter EE-Ausbau.

Studie

Kurzstudie zur Vereinfachung des Energierechts durch Senkung der EEG-Umlage auf null

Würzburg, 7. Juli 2020

Zusammen mit der dena und dem FiFo Köln hat die Stiftung Umweltenergierecht heute eine Kurzstudie präsentiert, die den Vorschlag einer Senkung der EEG-Umlage auf null näher untersucht. Aus rechtswissenschaftlicher Perspektive standen dabei die Vereinfachungspotenziale im Vordergrund. Denn anders als bei einer teilweisen Senkung bietet eine Senkung der EEG-Umlage auf null die Möglichkeit, dass sämtliche Rechte und Pflichten aus der Administration der EEG-Umlage entbehrlich werden. So würden Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber, Stromlieferanten, Eigenversorger und stromintensive Unternehmen sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von Vollzugs- und Abwicklungsaufgaben entlastet und könnten so den damit verbundenen Aufwand und die dadurch entstehenden Kosten einsparen.

Studie

Abschlussbericht zum Projekt „Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen“ erschienen

Würzburg/Berlin, 6. Juli 2020

Mit dem heute veröffentlichen Abschlussbericht „Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen – Bestandsaufnahme von Machbarkeit und Restriktionen“ wurde das gleichnamige Forschungsprojekt der Stiftung Umweltenergierecht in Zusammenarbeit mit der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) erfolgreich beendet. Im Abschlussbericht gehen die beiden Autoren – Kathrina Baur und Maximilian Schmidt – der Frage nach, ob Windenergieanlagen künftig auch ohne Typenfestlegung genehmigt werden könnten. Hierzu zeigen sie den allgemeinen Rechtsrahmen für eine Typenänderung bei Windenergieanlagen auf und gehen auf verschiedene – rechtliche und fachliche – Herausforderungen einer typenunabhängigen Genehmigung sowie möglicher Folgeprobleme ein. Die zentralen Forschungsergebnisse wurden bereits im Rahmen der gemeinsamen Abschlussveranstaltung Ende Juni vorgestellt.

Kick-off erfolgt: Stiftung Umweltenergierecht beteiligt sich an Kopernikus-Projekt „Ariadne“

Würzburg, 3. Juli 2020

Mehr als 100 Vertreter von 26 Institutionen nahmen heute am Kick-off zum Kopernikus-Projekt Ariadne teil. Unter der Leitung des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung wird sich ein Verbund führender Forschungseinrichtungen in einem umfassenden Forschungsprozess bis zum Jahr 2023 den zentralen Fragen zur Gestaltung der Energiewende stellen. Aufgabe der Stiftung Umweltenergierecht ist die rechtswissenschaftliche Analyse einer Vielzahl von Fragestellungen an der Schnittstelle des europäischen und deutschen Rechts.

Der EU Green Deal und seine Auswirkungen auf Deutschland: neues Projekt gestartet

Würzburg, 1. Juli 2020

Heute hat die Stiftung Umweltenergierecht ihr neues, von der Stiftung Mercator gefördertes Projekt Auswirkungen des EU Green Deal auf Klimaschutz- und Energierecht in Deutschland gestartet. In den nächsten fünf Jahren werden die großen rechtlichen und politischen Entwicklungslinien in der EU begleitet. Neben der Anwendung und Umsetzung des EU-Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ ins deutsche Recht steht dabei der EU Green Deal mit seinen neuen europäischen Rechtsakten im Klima-, Umwelt- und Energiebereich und seine Bedeutung für die deutsche Energiewende im Mittelpunkt. Wie gewohnt wird die Stiftung als eine Art „Übersetzerin“ die komplexen rechtswissenschaftlichen Hintergründe verständlich machen und an die Öffentlichkeit weitergegeben.

Aufsatz zur Zulassung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen bei Windenergieanlagen erschienen

Würzburg, 30. Juni 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) 2020, Heft 3, S. 206-215 beleuchtet Frank Sailer die rechtlichen Anforderungen an die Zulassung von artenschutzrechtlichen Ausnahmen bei Windenergieanlagen. Der Beitrag geht dabei schwerpunktmäßig auf die verschiedenen Ausnahmegründe ein und diskutiert, welche davon bei Windenergieanlagen herangezogen werden könnten. Grundlage des Beitrags bilden die Untersuchungen im Zuge des Würzburger Berichts zum Umweltenergierecht Nr. 49 vom 11.03.2020.

Neues Vorhaben zur Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung mit Kick-off gestartet

Würzburg/Berlin, 30. Juni 2020

Am 30. Juni hat die Stiftung Umweltenergierecht zusammen mit dem Projektpartner adelphi research gemeinnützige GmbH in einem digitalen Kick-off ein neues Projekt gestartet. Das vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für zweieinhalb Jahre geförderte Vorhaben „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen“ (KoWaP) hat sich im Rahmen der Arbeiten der Stiftung Umweltenergierecht zur Wärmewende zum Ziel gesetzt, ein neues Planungsinstrument oder Modell für die kommunale Wärmeleitplanung zu entwickeln.

Die Stiftung Umweltenergierecht wird die rechtliche Möglichkeiten der kommunal-planerischen Steuerung und Verankerung thematisieren sowie Lenkungsmöglichkeiten durch angepasste Fördermechanismen, die sich an Eignungsbereichen orientieren, unter Beteiligung kommunaler Akteure, insbesondere der Planungsbehörden, untersuchen. Um den Praxisbezug herzustellen wird eine Feedbackgruppe eingerichtet, in der relevante Akteure der Wärmeplanung und -versorgung die Möglichkeit haben, ihre Erfahrungen in das Projekt einzubringen und Ergebnisse des Projekts zu bewerten.

Experimentierklauseln als Wegbereiter für regulatorisches Lernen und innovativeres Energierecht?

Würzburg, 22. Juni 2020

Rund 50 Teilnehmer haben sich heute zugeschaltet, um der Fokusveranstaltung der Stiftung Umweltenergierecht zu Experimentierklauseln und regulatorisches Lernen online beizuwohnen. 12 Referenten haben in Ihren Vorträgen ihre Erfahrungen mit  den Grenzen des Rechtsrahmens beim Experimentieren mit neuen Technologien und Geschäftsmodellen sowie ihren Erfahrungen mit der SINTEG-Verordnung vorgestellt. Zudem informierte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über seine Planungen für die Reallabore. Die Veranstaltung fand im Rahmen des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Vorhabens Norddeutsche EnergieWende 4.0 statt.

Virtuelles Speed-Dating zur Sektorenkopplung

Würzburg, 19. Juni 2020

Im Rahmen der Veranstaltung „Möglichkeiten der lokalen Wirtschaftsförderung und des Strukturwandels durch Sektorenkopplung in Ostdeutschland“ der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat Dr. Johannes Hilpert heute einen Impulsvortrag zu den rechtlichen Rahmenbedingungen der Sektorenkopplung gehalten. Die Veranstaltung wurde digital durchgeführt. Im Rahmen eines „virtuellen Speed-Datings“ konnten nach der Einführung durch den Referenten konkrete Fragen gestellt werden. Nach 15 Minuten erfolgte jeweils ein Wechsel des virtuellen Raums. Im Mittelpunkt des Impulses von Johannes Hilpert standen die bekannte Problematik der Strompreisbestandteile und die Frage, wie sich die jüngst angekündigten Reformen im Bereich der EEG-Umlage auf die Sektorenkopplung auswirken könnten. Dies betrifft etwa die Senkung der Umlage durch Haushaltsmittel sowie die mögliche Einführung von Privilegierungen für Power to Gas-Anlagen.

Mehr zur Sektorenkopplung: www.strompreisbestandteile.de.

Menschen hinter der Steckdose: Anna Halbig spricht über ihre Arbeit im Projekt NEW 4.0

Würzburg, 19. Juni 2020

Wie gelingt die Energiewende? Wie kann ganz Deutschland umweltverträglich, sicher und wirtschaftlich mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgt werden? An Antworten auf diese Fragen arbeiten rund 300 SINTEG-Projektpartner in fünf Modellregionen, darunter auch die Stiftung Umweltenergierecht im Projekt Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0) des BMWi.

Stellvertretend für viele Hundert Menschen werden jetzt einige der beteiligten Expertinnen und Experten auf der Webseite des BMWi unter dem Titel „Menschen hinter der Steckdose von SINTEG“ vorgestellt. Anna Halbig, Wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Umweltenergierecht, ist eine der sechs für NEW 4.0 ausgewählten Personen. Das Interview zu ihrer Projektarbeit, ihren Meilensteinen, ihrer Motivation, aber auch den Herausforderungen ihrer Arbeit finden Sie hier.

Erfolgreicher Workshop zu den aktuellen Problemen der UVP von Windenergievorhaben

Dienstag, 16. Juni 2020

Über 160 Teilnehmer verfolgten am heutigen Tag den Fokus Umweltenergierecht zum Thema „Aktuelle Probleme in der UVP von Windenergievorhaben – Neues Recht und alte Fragen“. Im Rahmen der digitalen Veranstaltung beleuchteten sechs Referentinnen und Referenten die aktuellen Herausforderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung im Windenergiebereich aus unterschiedlichen Perspektiven. Anschließend standen sie den Teilnehmern für lebhafte Diskussionen zur Verfügung. Die Veranstaltung fand im Rahmen des durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten dreijährigen Vorhabens NeuPlan Wind statt. Die im Online-Seminar gewonnen Erkenntnisse bieten eine wichtige Grundlage für die weiteren Forschungsarbeiten der Stiftung Umweltenergierecht.

Video-Interview zur CO2-Bepreisung online

Würzburg, 11. Juni 2020

Unter dem Titel „Nationaler CO2-Handel: Ist gut gemeint auch gut gemacht?“ hat Dr. Hartmut Kahl ein Video-Interview gegeben, das Teil des mehrtägigen Online-Kongresses „Energie und Klima“ ist, der vom Bundesverband der Energie-Abnehmer und Ritter Gent Collegen veranstaltet wird. Darin geht es u.a. um die Fixpreisphase des nationalen Emissionshandels von 2021-2025 und die verfassungsrechtlichen Risiken, die mit der vom Gesetzgeber gewählten Konzeption einhergehen. Zum Hintergrund: Nichtsteuerliche Zahlungspflichten bedürfen einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die das Bundesverfassungsgericht beim Europäischen Emissionshandel ETS angenommen hat, weil dort ein Vorteil aus der Inanspruchnahme einer knappen Ressource abgeschöpft wird. Der Bundesgesetzgeber verzichtet in der Fixpreisphase aber gerade auf eine Verknappung und gibt die Zertifikate nach Bedarf aus. Daher war das Brennstoffemissionshandelsgesetz von Anfang an verfassungsrechtlich umstritten.

Zur Vertiefung erfahren Sie mehr in unserem Hintergrundpapier.

 

Gesetzgeberischer Handlungsbedarf für den Weiterbetrieb ausgeförderter kleiner PV-Anlagen

Würzburg, 10. Juni 2020

In einem Vortrag hat Thorsten Müller heute die Rechtslage für den Weiterbetrieb kleiner PV-Anlagen nach Förderende dargestellt und Handlungsoptionen für den Gesetzgeber aufgezeigt. Dabei konnte er auf die Erkenntnisse aus dem zusammen mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitet Gutachten Analyse der Stromeinspeisung ausgeförderter Photovoltaikanlagen und Optionen einer rechtlichen Ausgestaltung des Weiterbetriebs zurückgreifen und belegen, dass dass mit dem Ende der Förderung weder ein Zahlungsanspruch verbleibt, noch der Strom wie bisher abgenommen werden muss und ohne Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für viele Akteure nur Optionen verbleiben, die nicht wirtschaftlich sind. Als Fazit kam er zu dem Schluss, dass der Gesetzgeber den Rechtsrahmen punktuell erweitern sollte, um für ausgeförderte Anlagen einen kaufmännischen und physikalischen Abnahmeanspruch sowie eine Weiterleitung des Marktwertes einzuführen.

1.000-Meter-Abstände und finanzielle Beteiligung der Standortkommunen und Anwohner – Online-Seminar zu aktuellen Entwicklungen im Windenergierecht

Würzburg, 10. Juni 2020

Zwei aktuelle Entwicklungen im Windenergierecht standen heute im Mittelpunkt eines weiteren Online-Seminars der Stiftung Umweltenergierecht: Der Gesetzentwurf für eine Länderöffnungsklausel zur Festlegung eines 1.000-Meter-Abstands und die Eckpunkte des BMWi zur finanziellen Beteiligung von Standortkommunen und Anwohnern. Thorsten Müller stellte die geplante Neuregelung der Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch vor und ordnete die Spielräume der Bundesländer bei einer möglichen Opt-in-Umsetzung ein. Um sich dabei abzeichnende Probleme zu umgehen, wies er auch auf die für die Bundesländer bestehende Möglichkeit hin, die gesetzlichen Mindestabstände als subsidiäre Auffangtatbestände auszugestalten. Zudem ging es um die bauliche Nutzung zu Wohnzwecken und differenzierte Abstandsregelungen sowie das Verhältnis von gesetzlichen zu bestehenden und neuen planerischen Abständen. Anschließend stellte Hartmut Kahl das Eckpunktepapier des BMWi zur finanziellen Beteiligung der Standortkommunen und Anwohner vor, dessen Umsetzung im Rahmen der nächsten EEG-Novelle zu erwarten ist. Er zeigte u.a. die (verfassungs-)rechtlichen Risiken auf, die mit der vorgesehenen gegenleistungslosen Schenkung der Anlagenbetreiber an die Kommunen verbunden sind und ging auf mögliche Schwierigkeiten bei der Implementierung von Anwohnerstromtarifen ein, die als optionales Modell die Zahlungen an die Kommune halbieren können.

Beitrag zum Podcast „Community Renewables“

Würzburg, 2. Juni 2020

Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) hat einen englischsprachigen Podcast zum Thema „Bürger*innenenergie“ gestartet. In mehreren Folgen wird untersucht, welche Erfahrungen und Rahmenbedingungen die Entwicklung der „Bürger*innenenergie“ prägen. Zu Wort kommen Experten aus Politik, Recht, Soziologie und Theologie. Mit dabei ist auch Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht. Sie geht auf die europarechtlichen Rahmenbedingungen der Förderung von Bürgerenergiegemeinschaften ein.
Der Podcast wird auf Soundcloud gehostet. Die Pressemittelung der AEE finden sie hier.

Digitales Auftakttreffen zu neuem Blockchain-Projekt

München/Würzburg, 19. und 20. Mai 2020

Bereits seit April 2020 arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht an dem neuen Projekt „Verbundvorhaben: InDEED – Konzeption, Umsetzung und Evaluation einer auf Blockchain basierenden energiewirtschaftlichen Datenplattform für die Anwendungsfälle ‚Labeling‘ und ‚Asset Logging‘“. Am 19. und 20. Mai 2020 folgte mit dem Kick-off-Treffen nun auch der offizielle Startschuss. Corona-bedingt, aber auch passend zum Thema des Projektes, wurde das Treffen vollständig digital durchgeführt.

Das Vorhaben wird sich vertieft mit der Nutzung von Blockchains in der Energiewirtschaft auseinandersetzen. Schwerpunktmäßig geht es um die Anwendungsfelder „Labeling“ und „Asset Logging“. Projektpartner sind die Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE e.V.), die Forschungsstelle für Energiewirtschaft mbH (FfE GmbH) und die Universität Bayreuth (mit Fraunhofer Blockchain-Labor). Die Stiftung Umweltenergierecht übernimmt den rechtlichen Part. InDEED wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Standpunkt zur Senkung der EEG-Umlage erschienen

Würzburg, 14. Mai 2020

Angesichts der Corona-Krise hat die Debatte um die Senkung der EEG-Umlage neue Fahrt aufgenommen. Passend dazu ist heute in der aktuellen Ausgabe des Tagesspiegel Background ein Standpunkt von Thorsten Müller zum Thema „Senkung der EEG-Umlage: Warum nicht auf null?“ erschienen. Die zentrale Botschaft darin: Die Absenkung der EEG-Umlage ist aus rechtlicher Perspektive möglich. Thorsten Müller warnt aber vor unbedachten Entscheidungen und verweist auf das Beihilferecht als zentrale Größe. Um die Folgen der Beihilfeeigenschaft einer Finanzierung aus Steuergeldern sachlich zu beschränken, sollten die Haushaltsmittel des Bundes für die Senkung lediglich auf Bestandsanlagen gelenkt und Neuanlagen ausgelassen werden. Zugleich könnte eine deutliche Absenkung der EEG-Umlage auch Chancen zur Entbürokratisierung bedeuten. Würde die EEG-Umlage durch zusätzliche Haushaltsmittel auf null gesenkt werden, könnte viel Aufwand für alle Akteure erspart bleiben. Daher könnte sinnvoll sein, bei ansonsten fehlenden Mitteln auch eine aufkommensneutrale Umschichtung der staatlich induzierten Strompreisbestandteile in Betracht zu ziehen.

Online-Seminar: Senkung der EEG-Umlage – Möglichkeiten und Rechtsfolgen

Würzburg, 14. Mai 2020

Die Senkung der EEG-Umlage durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ist derzeit ein viel diskutiertes Thema. Im Rahmen des Online-Seminars „Senkung der EEG-Umlage: Ausgestaltungsmöglichkeiten und Rechtsfolgen“ ging Dr. Markus Kahles auf die rechtliche Ausgangslage sowie die beihilfe- und haushaltsrechtlichen Folgefragen einer Haushaltsfinanzierung für die künftige Förderung der EE-Stromerzeugung ein. Im Anschluss diskutierten Thorsten Müller, Hartmut Kahl und Markus Kahles mit den Teilnehmern über die verschiedenen Ausgestaltungsfragen. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden sie hier.

Online-Vortrag bei der Florence School of Regulation zu Europarecht und Förderung von erneuerbarem Strom

Florenz, 12. Mai 2020

Im Rahmen des Online Course der Florence School of Regulation zum EU Clean Energy Package hat Jana Nysten heute einen Vortrag zum Zusammenspiel zwischen den Bestimmungen der neuen EU-Erneuerbaren-Richtlinie zu nationalen Förderregelungen und dem bestehenden beihilferechtlichen Rahmen gehalten. Der Vortrag baut auf den Arbeiten in der Würzburger Studie vom 9. März 2020 zu den Handlungsspielräumen des deutschen Gesetzgebers in diesem Zusammenhang auf, ist jedoch weiter gefasst. Die mehr als 80 Studierenden aus nahezu allen EU-Mitgliedstaaten sollen auf diese Weise einen guten Einblick in die Entstehungsgeschichte der beiden Regime erhalten und die Auswirkungen für die Zukunft von nationalen Förderregelungen für erneuerbaren Strom verstehen.

Aufsatz zur bauleitplanerischen Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie erschienen

Würzburg, 12. Mai 2020

Sophia Menne und Nils Wegner setzen sich in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht mit der Ausweisung zusätzlicher Flächen für die Windenergie auseinander. Welche Anforderungen hieran bestehen ist in der Rechtsprechung bislang nicht abschließend geklärt. Die Frage stellt sich immer dann, wenn in einem Gemeindegebiet bereits eine sog. Konzentrationszonenplanung vorliegt und die Kommune die Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergie beabsichtigt. Die Autoren argumentieren dafür, dass dies in vielen Fällen ohne neuerliche Gesamtabwägung möglich ist. Eine zusätzliche Ausweisung von Flächen lässt sich danach vielfach vornehmen, ohne die komplexen Konzentrationsplanungen erneut anfassen zu müssen. Dies begrenzt Aufwand und Kosten und kann die Rechtssicherheit der kommunalen Planungen erhöhen.

Auf dem Weg zum Strombinnenmarkt – Die EU zwischen Regulierung und Wettbewerb

Halle-Wittenberg, 8. Mai 2020

Jana Nysten hält dieses Jahr ein Praktikerseminar an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Die Studierenden sollen am Beispiel des EU-Strombinnenmarkts lernen, wie die Klima- und Energiepolitik der EU aussieht, welche Diskussionen im Rahmen des EU-Gesetzgebungsprozesses stattfinden, und wie und in welchem Umfang sich europäisches Recht auf das nationale Recht auswirkt. Im heutigen Auftakt-Online-Seminar werden nach einer kurzen Auffrischung der EU-Rechtskenntnisse der Teilnehmenden die in den kommenden Wochen zu bearbeitenden Themen vorgestellt und vergeben. Das Abschlussseminar findet im Juli 2020 statt.

Online-Seminar zu Corona-Folgen im Energiewenderecht

Würzburg, 7. Mai 2020

Unter dem Titel „Corona-Folgen im Energiewenderecht“ fand heute ein einstündiges Online-Seminar der Stiftung Umweltenergierecht statt. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Corona-Pandemie den Rechtsrahmen für den Ausbau erneuerbare Energien beeinflusst und wie der Gesetzgeber darauf reagiert. Mit den rund 80 Teilnehmern diskutierten Dr. Nils Wegner und Dr. Hartmut Kahl, inwieweit das Planungssicherstellungsgesetz coronabedingte Hemmnisse in Planungs- und Genehmigungsverfahren auffangen kann. Im Fokus stand außerdem der Umgang mit den Fristen im Ausschreibungsverfahren nach dem EEG sowie bei den Netzanschlussbedingungen und der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung.

Neues Vorhaben zur Digitalisierung der Fernwärmeversorgung gestartet

WÜRZBURG, 1. MAI 2020

Die Stiftung Umweltenergierecht hat gemeinsam mit den Projektpartnern AGFW-Projektgesellschaft für Rationalisierung, Information und Standardisierung mbH, Universität Stuttgart, Institut für Energiewirtschaft und Rationelle Energieanwendung, GEF Ingenieur AG und der Indevo GmbH am 1. Mai 2020 ein neues Projekt gestartet. Ziel des vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für drei Jahre geförderten Vorhabens „EnEff: Wärme: FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ ist es, Digitalisierungsprozesse in der Wärmeversorgung weiterzuentwickeln, um u. a. Effizienzpotentiale zu heben.

Die Stiftung Umweltenergierecht wird im Vorhaben die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der technischen und kaufmännischen Prozesse untersuchen und sich dabei v. a. mit den rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und des Messwesens beschäftigen.

Hintergrundpapier zu Weiterentwicklungsoptionen bei der artenschutzrechtlichen Ausnahmeregelung erschienen

Würzburg, 11. März 2020

Die Erteilung einer Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verboten ist bei der Genehmigung von Windenergieanlagen mitunter mit hohen Unsicherheiten verbunden. Gründe sind die unscharfen und vielfach noch nicht hinreichend geklärten Anforderungen, eine unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern und eine uneinheitliche Rechtsprechung. Dies beginnt bereits bei der Frage, welche der gesetzlich festgelegten Ausnahmegründe überhaupt in Betracht kommen. In einem aktuellen Hintergrundpapier beleuchtet die Stiftung Umweltenergierecht gesetzgeberische Handlungsmöglichkeiten, um die Ausnahmeregelung weiterzuentwickeln und die Anforderungen zu präzisieren.

Das Hintergrundpapier ist im Rahmen des Projekts NeuPlan Wind entstanden.

Vortrag zur Flächenausweisung für die Windenergie beim Mitteldeutschen Windbranchentag

Erfurt, 10. März 2020

Auf dem 3. Mitteldeutschen Windbranchentag des BWE in Erfurt hat Dr. Nils Wegner heute einen Vortrag zu den Perspektiven der Flächenausweisung für die Windenergie gehalten. Neben einer Analyse der Fehlerquellen von Windkonzentrationszonenplanungen ging der Referent auf die aktuellen Diskussionen um eine Mindestabstandsregelung ein. Außerdem zeigte er gesetzgeberische Möglichkeiten auf, um perspektivisch zu einer Stabilisierung der für die Flächenbereitstellung wichtigen Konzentrationszonenplanungen zu gelangen.

Studie zu den europarechtlichen Handlungsspielräumen Deutschlands bei künftigen EEG-Reformen erschienen

Würzburg, 9. März 2020

Mit der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bestehen nunmehr erstmalig konkrete sekundärrechtliche Vorgaben für nationale Regelung zur Förderung von Erneuerbaren-Strom. Auch wenn das EEG in der Vergangenheit bereits mehrfach aufgrund EU-Beihilferechts angepasst wurde, besteht nach der Entscheidung des EuGH zur Beihilfefreiheit des EEG 2012 eine neue Situation. In der neusten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht wird das Zusammenspiel der verschiedenen Entwicklungen diskutiert und dargestellt, welchen Umsetzungsverpflichtungen der deutsche Gesetzgeber bei künftigen EEG-Reformen nunmehr unterliegt.

Studie vom 9. März 2020

Vortrag zum rechtlichen Rahmen der Sektorenkopplung beim bdew – Landesgruppe Mitteldeutschland

Weimar, 5. März 2020

Oliver Antoni hat heute auf der Tagung „Chancen und Potenziale der (Fern)Wärmeversorgung“ des bdew – Landesgruppe Mitteldeutschland einen Vortrag zu den geltenden Rechtsrundlagen der Sektorenkopplung gehalten. Er ging dabei auf die grundsätzliche Systematik der staatlich induzierten oder regulierten Strompreisbestandteile für die Sektorenkopplung und die Ausnahmen ein stellte das Online-Tool der Stiftung Umweltenergierecht www.strompreisbestandteile.de ein.

Ausgewählte Ergebnisse aus dem Projekt „Übergreifendes Energierecht“ veröffentlicht

Würzburg, 21. Februar 2020

Im Projekt „Übergreifendes Energierecht“ hat sich die Stiftung Umweltenergierecht in Zusammenarbeit mit dem ecologic Institut und Becker Büttner Held mit Grundbegriffen des Energierechts beschäftigt. Im Fokus standen der Anlagebegriff des EEG sowie das „Energieversorgungsunternehmen“ und das „Energieversorgungsnetz“.

Durch die Identifikation zentraler Merkmale dieser Begrifflichkeiten konnten gesetzesübergreifende Vorschläge zur Entschlackung und Vereinheitlichung aufgezeigt werden. Dabei wurden auch Konturen und gesetzgeberische Gestaltungsvarianten eines möglicherweise neu einzuführenden Begriffs, dem des (Strom-)Lieferanten, erarbeitet.

Die Ergebnisse wurden am 21. Februar 2020 hier veröffentlicht.

Analyse der Situation kleiner PV-Anlagen nach Förderende und Weiterentwicklungsvorschlag

Würzburg, 20. Februar 2020

Ab dem Jahr 2021 endet für die ersten PV-Anlagen die Förderung nach dem EEG. Hiervon sind zunächst vor allem kleine PV-Anlagen betroffen. Im Auftrag des Umweltbundesamt analysierte die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) die ökonomische und rechtliche Situation dieser Anlagen. Zudem wurden Optionen für eine vereinfachte Abnahmeregelung des Stroms nach Förderende entwickelt. Es wird empfohlen, eine vereinfachte Abnahmeregelung wie z.B. die Durchleitung des Photovoltaik-Marktwertes im EEG einzuführen, um den Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaikanlagen zu sichern.

Das Gutachten steht hier zum kostenfreien Download bereit:

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/analyse-der-stromeinspeisung-ausgefoerderter

Aufsatz zum neuen europarechtlichen Rahmen für Speicher erschienen

Würzburg, 14. Februar 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2020, S. 3-8 ist ein Aufsatz von Anna Halbig mit dem Titel „Der neue europarechtliche Rahmen für Speicher“ erschienen.

Der Aufsatz gibt einen Überblick über die speicherrelevanten Regelungen des EU-Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“, dessen Vorgaben erstmals auf europäischer Ebene konkrete Regelungen zur Nutzung von Speichern enthalten. Das künftige EU-Recht betont die Rolle von Speichern als eines der wesentlichen Instrumente zur Erreichung von Flexibilität im Strommarkt.

Beitrag zu Power-Purchase-Agreements (PPAs) in den VIK-Mitteilungen

Würzburg, 11. Februar 2020

In der aktuellen Ausgabe der VIK-Mitteilungen des Verbands der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) bilden Power-Purchase-Agreements (PPAs) mit erneuerbaren Energien einen Schwerpunkt. Dr. Johannes Hilpert hat hierzu in einem kurzen Gastbeitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen für EE-PPAs dargestellt. Der Beitrag beruht maßgeblich auf dem bereits im Dezember 2018 veröffentlichten Papier der Stiftung „Rechtliche Bewertung von Power Purchase Agreements (PPAs) mit erneuerbaren Energien“, Würzburger Studie Nr. 12. Dort wird u.a. aufgezeigt, was unter dem Begriff „PPA“ eigentlich zu verstehen ist und wie sich das Verhältnis von EE-PPAs zum allgemeinen Energierecht, zum EEG sowie zu den Regelungen des Zivilrechts darstellt.

 

Zwischenbericht zum Energieeffizienz Projekt CitizEE veröffentlicht

Würzburg, 5. Februar 2020

Im Rahmen ihres ersten Zwischenberichts für das Energieeffizienz Projekt CitizEE (Citizen financing for Energy Efficiency) identifizieren die Autoren Dr. Maximilian Wimmer und Fabian Pause bestehende Hindernisse für die Realisierung von Energieeffizienzprojekten mit Bürgerfinanzierung. Hierzu wird der bestehende Rechtsrahmen in vier europäischen Ländern analysiert und verglichen. Der Bericht bildet eine der Grundlagen für die zum Abschluss des Projekts anstehenden Empfehlungen für die Fortentwicklung des Rechts auf nationaler und europäischer Ebene.

Die Stiftung Umweltenergierecht ist seit Mai 2019 Partner des von der Europäischen Kommission mit einer Horizon2020-Zuwendung geförderten CitizEE-Projekts. Projektziel ist die Untersuchung und Umsetzung von Investitionsplattformen zur Förderung der Bürgerfinanzierung im Bereich der Energieeffizienz.

Zwischenbericht

Stiftung Umweltenergierecht beginnt Arbeiten für einen umweltverträglichen Ausbau von Solar-Freiflächenanlagen

Dessau/Würzburg, 29. Januar 2020

Im Auftrag des Umweltbundesamtes wird die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit Bosch & Partner und dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) bis Februar 2022 zur umweltverträglichen Standortsteuerung von Solar-Freiflächenanlagen arbeiten. Zum Auftakt der Arbeiten fand heute beim Umweltbundesamt in Dessau ein Kick-off-Treffen statt, um Arbeitsinhalte und -ablauf im Detail abzustimmen.

Das Forschungsvorhaben soll einen Beitrag dazu leisten, den zum Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung notwendigen Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermie-Freiflächenanlagen möglichst umweltverträglich zu gestalten. Hierfür wird im Rahmen des Vorhabens eine geeignete Flächenkulisse definiert und die Möglichkeiten zur planerischen und planungsrechtlichen räumlichen Steuerung von Solar-Freiflächenanlagen analysiert, bewertet und gegebenenfalls fortentwickelt. Die Ergebnisse werden in der Form von Handlungsempfehlungen den Trägern der Gesamtplanung auf Raumordnungs- und Bauleitplanungsebene zur Verfügung gestellt, um eine umweltverträgliche Flächenbereitstellung zu fördern.

Vortrag zu den Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Ausnahme bei Windenergieanlagen

Berlin, 24. Januar 2020

Auf Einladung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) hat Frank Sailer die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Ausnahmeerteilung bei Windenergieanlagen aufgezeigt. Dabei beleuchtete er auch die europarechtlichen Hintergründe. Der Vortrag fand im Rahmen des KNE-Fachgesprächs „Artenhilfsprogramme und Ausnahmeerteilung nach § 45 Absatz 7 BNatSchG“ statt.

Was steckt für die KWK in der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU?

Stuttgart, 22. Januar 2020

Im Rahmen des Arbeitskreises Dezentrale Energietechnik (DEZENT) am Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellte Dr. Markus Kahles die neuen Regelungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU vor. Im Mittelpunkt standen dabei die künftigen Vorgaben für individuelle und gemeinsame Eigenversorgung sowie für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften. Im Anschluss wurde mit den Teilnehmern darüber diskutiert, welche der dort enthaltenen Ansätze und Vereinfachungen im Bereich der Eigenversorgung und der Teilung des Stroms innerhalb von EE-Gemeinschaften auch für die KWK als Vorbild für künftige Regelungen im deutschen Recht dienen könnten.

Aufsatz zu Aggregatoren als „Enabler“ dezentraler Akteure erschienen

Würzburg, 22. Januar 2020

Mit Blick auf die Ergebnisse des „Saubere Energie für alle Europäer“-Pakets der EU wird deutlich, dass dezentrale Akteure eine immer größere Rolle im Strommarkt einnehmen. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „EnergieRecht“ (ER) 2020, S. 18-23 veröffentlichte Dr. Maximilian Wimmer einen Beitrag mit dem Titel „Aggregatoren als ‚Enabler‘ dezentraler Akteure im Strommarkt der Zukunft“. Darin gibt er einen Überblick über Aggregatoren als Schnittstelle zwischen dem Strommarkt und Akteuren wie aktiven Kunden, Eigenversorgern und Energiegemeinschaften.

Startschuss für das Projekt „EOM-Plus“

Neuburg an der Donau, 17. Januar 2020

Bereits seit November 2019 arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht an dem neuen Projekt „EOM-Plus – Analyse der kurz- und mittelfristigen Auswirkungen von marktbasierten Engpassinstrumenten als regionale und temporäre Ergänzung zum bestehenden Energy-Only-Marktdesign“. An diesem Freitag erfolgte in Neuburg an der Donau nun auch der offizielle, gemeinsame Startschuss mit den Projektpartnern Institut für neue Energie-Systeme (InES) an der Technischen Hochschule Ingolstadt und Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) bzw. Energie Campus Nürnberg. Im Projekt wird die Einführung eines „Smart Markets“ auf regionaler Ebene untersucht. Das Ziel soll sein, netzdienliche Flexibilitäten anzureizen und regulatorische Eingriffe zu verringern. Die Stiftung widmet sich dabei den rechtlichen Fragen zum aktuellen und künftigen Rechtsrahmen für das Engpassmanagement sowie zur Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen. EOM-Plus wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Vortrag zum rechtlichen Rahmen der Sektorenkopplung beim BDEW

Berlin, 15. Januar 2020

Oliver Antoni hat heute in der 2. Sitzung des Steuerungskreises „Sektorkopplung“ des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) einen Vortrag zu den geltenden Rechtsgrundlagen der Sektorenkopplung gehalten. Er ging dabei auf die grundsätzliche Systematik der staatlich induzierten oder regulierten Strompreisbestandteile für die Sektorenkopplung und die Ausnahmen ein. Zudem stellte er das Online-Tool der Stiftung Umweltenergierecht www.strompreisbestandteile.de vor.

Aufsatz zum rechtlichen Rahmen der Sektorenkopplung erschienen

Würzburg, 8. Januar 2020

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift ew-Magazin Ausgabe 1/2020, S. 15-17, ist ein Aufsatz von Oliver Antoni zum Rechtsrahmen der Sektorenkopplung erschienen. In dem Beitrag bewertet Oliver Antoni, ob durch das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung 2030 oder die EU-Rechtsakte des „Saubere Energie für alle Europäer“-Pakets positive rechtliche Impulse für die Sektorenkopplung zu erwarten sind.

CO2-Preiseinnahmen: Weniger EEG-Umlage, dafür mehr Beihilfenkontrolle

Würzburg, 8. Januar 2020

Die Bundesregierung plant, die Einnahmen aus der kommenden CO2-Bepreisung unter anderem zur Senkung der EEG-Umlage zu verwenden. Wie der neue Würzburger Bericht Nr. 48 zeigt, ist damit wieder eine stärkere Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission über das EEG verbunden. Dies gilt trotz der Entscheidung des EuGH aus dem März 2019, dass das EEG 2012 keine Beihilfe darstellt. Die erneute EU-Beihilfenkontrolle über das EEG kann aber durch bestimmte Ausgestaltungen der Auszahlung der Staatseinnahmen begrenzt werden. Der Bericht zeigt daher verschiedene Optionen der Verwendung der Staatseinnahmen zur Senkung der EEG-Umlage auf und beurteilt diese hinsichtlich ihres Umsetzungsaufwands sowie ihrer beihilferechtlichen Folgen für das EEG.

Markus Kahles/Thorsten Müller, Senkung der EEG-Umlage und Beihilferecht – Optionen für die Verwendung der Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz und deren Rechtsfolgen, Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 48 vom 08.01.2020.

Aufsatz zu Umweltenergierecht und Transformation erschienen

Würzburg, 11. Dezember 2019

Im aktuellen Heft 2/2019 dms – Der moderne Staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management ist der Aufsatz von Thorsten Müller „Umweltenergierecht als Instrument transformativer Politik“ erschienen. Darin ordnet Thorsten Müller die Strukturen und Funktionen des Umweltenergierechts aus rechtswissenschaftlicher Perspektive im Hinblick auf die Steuerung der Energiewende ein. Der Beitrag ist Teil des Schwerpunktes Politische Steuerung von Transformation am Beispiel der Energiewende und Ergebnis zweier interdisziplinärer Workshops, die von Prof. Dr. Arthur Benz und Prof. Dr. Roland Czada im Jahr 2018 organisierten worden sind.

Würzburger Studie zum Rechtsrahmen für netzdienliche Flexibilitätsplattformen erschienen

Würzburg, 11. Dezember 2019

Im Rahmen des Vorhabens „Grid Integration – Technische Integration und Steuerung von marktorientierten dezentralen Flexibilitäten in einem Verteilnetzautomatisierungssystem“ haben sich Dr. Johannes Hilpert und Oliver Antoni im Auftrag der Bergischen Universität Wuppertal mit den rechtlichen Fragestellungen netzdienlicher Flexibilitätsplattformen auseinandergesetzt. Als Ergebnis hieraus ist heute die Würzburger Studie Nr. 14 erschienen, in der sich die Autoren zunächst mit übergreifenden Überlegungen zum Netzsicherheits- und Informationsmanagement sowie zu „smart grids“ und „smart markets“ beschäftigen und im Anschluss eine konkrete Bewertung des im Projekt angedachten Modells vornehmen. Diese Würzburger Studie wird zudem im kommenden Jahr als Teil des Endberichts des Forschungskonsortiums erscheinen, dem das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und die Entega AG aus Darmstadt angehören.

Einfluss des neuen EU-Rechts auf die Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien

Wuppertal, 11. Dezember 2019

Das neue EU-Recht (Clean Energy Package) will den Verbraucher als aktiven Kunden zum gleichberechtigten Teilnehmer am Strommarkt machen. Dr. Markus Kahles ging daher im Rahmen seines Vortrags auf der Fachtagung „ErneuerbareEnergien.NRW – im Verbund erfolgreich“ der Frage nach, welchen Einfluss das EU-Recht auf die Geschäftsmodelle der Erneuerbaren-Stromvermarktung in Deutschland hat. Dabei diskutierte er mit den Teilnehmern vor allem über die Reformbedürftigkeit des deutschen Mieterstrommodells und die Möglichkeiten des Stromaustauschs innerhalb von Erneuerbare-Energien- oder Bürgerenergiegemeinschaften.

Vortrag zu Mindestabständen für Windenergieanalagen

Bremen, 10. Dezember 2019

Im Rahmen der Dialogveranstaltung „Das Klimapaket der Bundesregierung: Herausforderungen und Chancen für die Windenergie an Land“ hat Thorsten Müller heute die Pläne der Bundesregierung für Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauungen rechtswissenschaftlich eingeordnet. Dabei hat er aufgezeigt, dass die in § 35a BauGB-Entwurf geplante Einbeziehung von Dorfgebieten etwa zu Abgrenzungsproblemen mit Mischgebieten führt. Zudem stellt die Berücksichtigung faktischer Dorfgebiete die Raumordnung vor Schwierigkeiten und kann zu Akzeptanzproblemen bei dörflichen Strukturen führen, die mangels land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsstätten nicht als Dorfgebiete, sondern als faktische Mischgebiet zu qualifizieren sind.

Nachhaltigkeitsrecht – neues Semester gestartet

Lüneburg, 6./7. Dezember 2019

Auch im Wintersemester 2019/2020 engagiert sich die Stiftung Umweltenergierecht an der Leuphana Universität Lüneburg: Im Masterstudiengang Umweltrecht: Nachhaltigkeitsrecht – Energie, Ressourcen, Umwelt hat Thorsten Müller die ersten beiden Vorlesungen im Modul Energierecht I gehalten. Diese beinhalteten jeweils eine Einführung in das Umweltenergierecht und in das Europäische Umweltenergierecht. Mit zwei weiteren Vorlesungen zum Recht der erneuerbaren Energien und Recht der Energiereduktion wird das Modul im Januar 2020 fortgesetzt. Die Lehrtätigkeit findet im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramm Umweltenergierecht statt.

Neues Projekt zum EEG-Erfahrungsbericht Windenergie an Land

Würzburg, 3. Dezember 2019

Die Stiftung Umweltenergierecht wird zusammen mit der Deutschen WindGuard, dem Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoff‐Forschung Baden‐Württemberg (ZSW) und BioConsult SH das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bei der Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts zur Sparte Windenergie an Land unterstützen. Durch verschiedene Untersuchungen soll etwaiger Änderungsbedarf im Rechtsrahmen frühzeitig erkannt und auf diese Weise die Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts fachlich vorbereitet und begleitet werden.

Vortrag zur rechtlichen Einordung von Microgrids

Frankfurt am Main, 29. November 2019

Beim VDMA-Workshop Microgrids hat Thorsten Müller heute in seinem Vortrag dargestellt, wie sogenannte Microgrids rechtliche eingeordnet werden können. Auch wenn es sich bei Microgrid nicht um einen Rechtsbegriff handelt, gibt es eine Reihe von Normen, die jeweils auf die verschiedenen mit diesem Begriff zusammengefassten Konstellationen anzuwenden sind. Je nach Ausgestaltung kann es sich dabei um Kundenanlagen, geschlossene Verteilernetze oder Aktivitäten im Netz für die allgemeine Versorgung handeln.

Vorträge zu aktuellen Rechtsfragen der Windenergienutzung

Bad Driburg, 28./29. November 2019

Im Rahmen der Windenergietage NRW 2019 hat Thorsten Müller zwei Vorträge gehalten. Zunächst hat er sich mit den aktuellen Rechtsentwicklungen aus dem EU-Energie-Winterpaket und zur Umsetzung des Klimaschutzpakets befasst. Während das EU-Winterpaket keine grundlegenden Veränderungen für die Windenergie erfordert, aber durchaus Gestaltungsspielräume bietet, enthält das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht nur mit den Vorgaben für einen 1.000-Meter-Mindestabstand einschneidende Veränderungen.

Am Folgetag hat sich Thorsten Müller  in einem weiteren Vortrag mit Fragen rund um Akzeptanz und finanzielle Beteiligung beschäftigt. Neben der Vorstellung bestehender Modelle für eine stärkere kommunale Beteiligung, hat er auch Parallelen zwischen Anwohnerstrom und Mieterstrom aufgezeigt und den Rechtsrahmen für die Aktivierung dieser Modelle dargestellt.

Vortrag zu den neuen europarechtlichen Vorgaben für EE-Förderregelungen

Brüssel, 27. November 2019

Im Rahmen der sechsten „Concerted Action zur Umsetzung der neuen EE-RL“, einer gemeinsamen Plattform der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission, hielt Jana Nysten heute in Brüssel einen Vortrag zu den neuen Richtlinien-Vorgaben für Erneuerbaren-Förderregelungen und deren Verhältnis zu den Aussagen der Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen. Insbesondere thematisiert wurden die Umsetzungsbedarfe und möglichen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung von Förderregelungen für EE-Strom. Diese Thematik wird durch die Stiftung Umweltenergierecht in einer zeitnah erscheinenden umfassenden Studie vertieft betrachtet.

Stiftung Umweltenergierecht bei der Public Climate School an der Universität Würzburg aktiv

Würzburg, 26. November 2019

Bei der Veranstaltungswoche Public Climate School an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg hat Thorsten Müller am 26. November 2019 einen Vortrag über die Rolle des Rechts für Klimaschutz und Energiewende gehalten. Anhand der aktuellen Gesetzgebungsverfahren zum Klimaschutz- oder Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie grundsätzlichen Entwicklungen hat er aufgezeigt, dass die Transformation der Energieversorgung nur bei einem passenden Rechtsrahmen gelingen kann.

Expertenworkshop zum Rechtsrahmen für eine kosteneffiziente und sozialverträgliche Wärmewende

Würzburg, 26. November 2019

Bereits zum fünften Mal veranstaltete die Stiftung Umweltenergierecht am 26. November einen Workshop zum Themenfeld „Rechtsrahmen der Wärmewende“. Die diesjährige Veranstaltung befasste sich mit rund 35 Teilnehmern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik mit zwei Aspekten der Wärmewende: Zum einen wurde der Frage nachgegangen, wie die Wärmewende sowohl für Gebäudeeigentümer als auch für Mieter sozialverträglich ausgestaltet werden kann. Welche Anreize können für Eigentümer geschaffen werden? Welche Schutzmechanismen gibt es im Recht, damit gerade einkommensschwache Haushalte finanziell nicht überfordert werden? Zum anderen wurde über die Instrumente der öffentlichen Hand diskutiert. Sind Wärmepläne oder Energieleitpläne eine Option und wie können diese in den Kommunen umgesetzt werden? Welche Mittel gibt das Bauplanungsrecht den Kommunen an die Hand und wie funktioniert dies in einem konkreten Praxisbeispiel – dem QUARREE100 in Heide?

Vortrag zu den Perspektiven der Flächenausweisung für die Windenergie

Berlin, 20. November 2019

Im Rahmen der Windenergierechts-Konferenz des Bundesverbands für Windenergie hat Dr. Nils Wegner einen Vortrag zu den Entwicklungsperspektiven  der Flächenausweisung für die Windenergie gehalten. Im Mittelpunkt standen dabei die aktuellen Fragen um den geplanten 1.000m-Abstand für die Windenergie. Unabhängig davon, ob und wie dieser umgesetzt wird, stellen sich zudem weitergehende Fragen, vor allem mit Blick auf das Scheitern zahlreicher Konzentrationszonenplanungen vor den Gerichten. Dr. Nils Wegner zeigte die hierfür relevanten Fehlerquellen, aber auch kurz- und mittelfristige Fortentwicklungsmöglichkeiten für den Rechtsrahmen auf, um solche Planungen und damit die Flächenausweisung für die Windenergie wieder handhabbarer zu machen.

Vortrag zu neuer EE-Richtlinie bei Fachgespräch der Clearingstelle

Berlin/Würzburg, 18. November 2019

Beim 34. Fachgespräch der Clearingstelle EEG/KWKG, das unter dem Titel „Auswirkungen des Europarechts auf EEG, KWKG und MsbG“ stand, hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute einen Vortrag zu den neuen EU-Regelungen zur Eigenversorgung und zu Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften gehalten. Dabei stellte er insbesondere die Forschungsergebnisse der Stiftung Umweltenergierecht zu Art. 21 der neuen EE-Richtlinie in dem Vorhaben EU-ArchE vor und ging auch auf die Abgrenzung der unterschiedlichen Marktrollen von Eigenversorgern, aktiven Kunden, Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften und Bürgerenergiegemeinschaften ein.

Hintergrundpapier zur Abstandsregelung für die Windenergie und den „dörflichen Strukturen“ erschienen

Würzburg, 18. November 2019

Im Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm hatte sich das Klimakabinett bereits auf die Einführung eines Mindestabstands für Windenergievorhaben geeinigt. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung soll zeitnah im Kabinett beschlossen werden – der aktuelle Referentenentwurf des BMWi zum Kohleausstiegsgesetz sieht zu diesem Zweck Änderungen im Baugesetzbuch vor. Im Fokus aktueller Diskussionen stehen die Fragen um die Anknüpfung des bundesrechtlichen Mindestabstands und insbesondere die Frage: Was sind dörfliche Strukturen mit signifikanter Wohnbebauung?

Dr. Nils Wegner nähert sich insbesondere dieser Frage im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 47 mit den Mitteln juristischer Auslegung. Er zeigt auf, welcher Diskussionsstand bereits im Eckpunktepapier der Bundesregierung fixiert wurde, welche Fragen hier aber auch offen geblieben sind. Der Referentenentwurf des BMWi wird anhand der Überlegungen zu dem Eckpunktepapier, aber auch dem einschlägigen verfassungsrechtlichen Maßstab der Gleichbehandlung gemessen. Ein eigener Formulierungsvorschlag zeigt, dass eine rechtstechnische Umsetzung möglich ist, die sich nicht nur stärker an der Einigung im Eckpunktepapier orientiert, sondern auch geeignet ist, dem Gebot der Gleichbehandlung in der gebotenen Weise Rechnung zu tragen.

Aufsatz zu den Auswirkungen der Neuregelung der Eigenversorgung in der Erneuerbaren-Richtlinie auf das deutsche Recht erschienen

Würzburg, 15. November 2019

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2019, S. 387-393 ist ein Aufsatz von Anna Papke mit dem Titel „Sonnige Zeiten für Eigenversorger? – Die Auswirkungen des Art. 21 der neuen Erneuerbare-Energien-Richtlinie auf das deutsche Recht“ erschienen. Darin werden die wesentlichen Neuerungen der neuen europäischen Regelungen zur Eigenversorgung vorgestellt und der sich daraus ergebende Änderungsbedarf im deutschen Recht herausgearbeitet.

Beitrag zur Übernahme des Dritten Energiepakets der EU in Norwegen und Island erschienen

Würzburg, 15. November 2019

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2019, Heft 11, Aktuell V-VI, stellt Anna Papke in einem Beitrag dar, wie die EWR-Mitgliedsstaaten Norwegen und Island in den Jahren 2018/2019 in einem schwierigen Prozess die Vorschriften des Dritten Energiepakets der EU letztendlich übernommen haben.

Abschlussbericht zur künftigen Beschaffung von Redispatch veröffentlicht

Würzburg, 11. November 2019

In einem groß angelegten Auftragsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) befasste sich ein Konsortium, bestehend aus NEON, Consentec, Connect, Navigant, Fraunhofer-ISI und Stiftung Umweltenergierecht mit der zukünftigen Ausgestaltung des Redispatch-Systems („Untersuchung zur Beschaffung von Redispatch“). Im Zentrum stand dabei, Organisationsformen des Engpassmanagements zu untersuchen, die sich an unterschiedlichen Punkten des Spektrums zwischen einer vollständig regulatorischen und einer weitgehend marktbasierten Organisation befinden. Dabei wurde auch herausgearbeitet, inwieweit marktbasierte Redispatchformen systemimmanent eine erhöhte Gefahr strategischen Bietens (sog. Inc-Dec-Gaming) bergen. Die Stiftung Umweltenergierecht begleitete das Vorhaben mit juristischer Expertise u.a. zum Rechtsrahmen für die derzeitige Ausgestaltung des Redispatch sowie zu den wettbewerblichen Fragestellungen im Bereich des strategischen Bietens.

Auf der Homepage des BMWi können die Projektergebnisse eingesehen werden. Auch das Abschlussgutachten und die Begleitberichte können dort abgerufen werden.

Vortrag bietet erste Einblicke in das Projekt „Typenunabhängige Genehmigung“

Potsdam, 6. November 2019

Im Rahmen des Forums des BayWa r.e. auf den 28. Windenergietagen (Spreewind) in Potsdam hat Maximilian Schmidt einen Vortrag mit dem Titel „Projekt Typenoffene Genehmigung für Windenergieanlagen – Einblicke“ gehalten. Er zeigte grundlegende rechtliche Fragestellungen auf, die sich im Zusammenhang mit der Beantragung und Erteilung einer typenunabhängigen Genehmigung für Windenergieanlagen stellen. Zudem gab er tiefere Einblicke in die bisherigen Erkenntnisse zu den Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit der Genehmigung und die Erfüllung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen in Bezug auf Schallimmissionen.

Hintergrundpapier zu windenergiebezogenen Änderungen der Grundsteuer erschienen

Würzburg, 8. November 2019

In dem heute erschienen Hintergrundpapier „Grundsteuer und Windenergie“ befasst sich Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) mit den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Änderungen des Grundsteuerrechts für Grundstücke, die der Windenergienutzung dienen.

Ziel ist eine Vereinfachung des bisherigen Rechts und eine stärkere Beteiligung der Standortkommunen an der lokalen Wertschöpfung der Windenergie, um die Vor-Ort-Akzeptanz für Windparks zu fördern. Die Frage, ob mit dem gewählten Weg eine Akzeptanzsteigerung erreicht werden kann, bewertet das Papier skeptisch. Zwar soll den Standortgemeinden die Möglichkeit eingeräumt werden, höhere Grundsteuereinnahmen zu generieren, indem sie Gebiete für Windenergieanlagen festlegen und für diese einen gesonderten Hebesatz ansetzen können.

Eine nennenswerte finanzielle Besserstellung ist aber für die meisten Kommunen nicht zu erwarten, da ihnen die neugewonnen Einnahmen durch den Mechanismus des kommunalen Finanzausgleichs nicht eins zu eins erhalten bleiben. Dem gegenüber stehen der gleichwohl anfallende Abwicklungsaufwand zwischen Grundstückseigentümern und Betreibern, insbesondere bei Bestandsanlagen, und die mangelnde Berechenbarkeit der Entwicklung der Hebesätze bei der Kalkulation des anzulegenden Wertes, mit dem Projektentwickler in die EEG-Ausschreibungen gehen.

Sollte der Gesetzgeber dennoch bei diesem Modell bleiben, so das Papier, bedarf es dringend einer Klarstellung, ob die Gemeinde bei der Festlegung der Gebiete für Windenergieanlagen auf die tatsächliche Nutzung abstellen muss oder auch auf die abstrakte Nutzungsmöglichkeit abstellen kann. Auch empfiehlt es sich, eine einheitliche Obergrenze für den Hebesatz festzulegen.

Wie die im Klimaschutzprogramm 2030 angekündigte höhere finanzielle Beteiligung von sogenannten Opt-Out-Kommunen aussehen soll, die zugunsten der Windenergie von dem beabsichtigten 1.000-Meter-Abstand zur Wohnbebauung abweichen, bleibt anhand der vorgelegten Gesetzentwürfe hingegen völlig offen.

Vortrag zu aktuellen Rechtsentwicklungen der Windenergienutzung

Potsdam, 6. November 2019

Thorsten Müller hat im Rahmen der Windenergietage zum Thema „Wie geht es weiter mit dem Rechtsrahmen für Genehmigungen und Flächenplanung? – Neues vom Gesetzgeber und der Stiftung Umweltenergierecht“ einen Vortrag gehalten. Dabei hat er ausgewählte Aspkete des Europarechts, des Klimaschutzprogramms 2030 und der „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ des Bundeswirtschaftsministeriums näher beleuchtet. Dazu gehörten die Neuregelungen zum Redispatch in der Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung, der Entwurf eines Gesetzes für einen 1.000-Meter-Abstand von Windenergieanlagen oder die Neuregelungen zur Grundsteuer für Grundstücke mit Windenergienutzung.

Sachverständigenanhörung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

Berlin, 6. November 2019

Bei der heutigen öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit war Thorsten Müller als Sachverständiger geladen und hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung verfassungsrechtlich eingeordnet. Dabei legte er dar, dass aufgrund der konkreten Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels und der Unterschiede zu einem Emissionshandel mit Mengenbegrenzung die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte verfassungsrechtliche Rechtfertigung nicht übertragbar ist und daher die Verfassungskonformität fraglich sei. In der Stellungnahme werden ferner die möglichen Rechtsfolgen und Ausgestaltungsalternativen aufgezeigt.

Forschungsprogramm zum Windenergierecht vorgestellt

Potsdam, 5. November 2019

Zum 1. Januar 2020 wird die Stiftung Umweltenergierecht die Arbeiten der bisher von Prof. Dr. Edmund Brandt geleiteten Koordinierungsstelle Windenergierecht (k:wer) der TU Braunschweig fortführen. Edmund Brandt tritt im Jahr 2020 in den Ruhestand ein, daher werden die bisherigen Forschungsaktivitäten an der TU Braunschweig nicht fortgeführt. Aus diesem Anlass haben die k:wer, die Stiftung Umweltenergierecht und der Förderverein der k:wer im Rahmen der Spreewindtage die Veranstaltung „Windenergierecht: Defizite in Gesetzgebung und Rechtsprechung – Handlungserfordernisse und die Rolle der Wissenschaft“ durchgeführt. Bei dieser Veranstaltung informierte Thorsten Müller über den Stand der Forschung bei der Stiftung Umweltenergierecht und die Planung der weiteren Arbeiten.

Vortrag zu verfassungs- und beihilferechtlichen Aspekten einer CO2-Bepreisung samt Rückerstattung

Berlin/Würzburg, 30. Oktober 2019

Im Rahmen der Vorstellung des Gutachtens „Umsetzung einer wirtschaftsfreundlichen CO2-Bepreisung“ von Prof. Uwe Leprich und dem Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) haben Hartmut Kahl und Markus Kahles heute als Gastkommentatoren die verfassungs- und beihilferechtlichen Leitplanken einer CO2-Bepreisung mit Rückerstattung erläutert. Sie gingen dabei insbesondere auf die rechtlichen Fallstricke der Pläne der Bundesregierung ein, einen nationalen Emissionshandel ohne sog. Cap einzuführen und die EEG-Umlage durch staatliche Mittel als Beihilfe zu perpetuieren. Solche Risiken sahen sie hingegen nicht bei dem heute vorgestellten Modell, das eine Reform der Energiebesteuerung vorsieht und für Unternehmen verschiedene Rückerstattungsoptionen vorschlägt, sie sich beihilfefrei ausgestalten lassen.

Vortrag zur CO2-Bepreisung und der rechtlichen Einordung der Pläne der Bundesregierung

München, 16. Oktober 2019

Auf Einladung von C.A.R.M.E.N. e. V. hat Thorsten Müller heute im Rahmen eines Parlamentarischen Abends in München einen Vortrag zur CO2-Bepreisung gehalten. Dabei hat er die rechtlichen Möglichkeiten für eine CO2-Steuer oder einen Emissionshandel dargestellt und aufgezeigt, dass der von der Bundesregierung geplante nationale Emissionshandel für den Wärme- und Verkehrssektor verfassungsrechtlich problematisch ist. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den beihilferechtlichen Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung für die Senkung der EEG-Umlage.

Vortrag zur Bedeutung von Ausschreibungen nach EEG für den Naturschutz

Kassel, 26. September 2019

Im Rahmen der 4. Bundesfachtagung Naturschutzrecht hat Dr. Nils Wegner heute einen Vortrag zur Bedeutung von Ausschreibungen nach EEG für den Naturschutz gehalten. Der Vortrag zeigte die Bedeutung einzelner ausschreibungsbezogener Vorschriften des EEG, bspw. der Vorgaben für die förderfähige Flächenkulisse bei PV-Freiflächenanlagen, auf. Gründe für und gegen eine Integration naturschutzrelevanter Vorschriften bereits auf Förderebene wurden aufgezeigt und mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern diskutiert. Die Tagung wurde durch den Bundesverband Beruflicher Naturschutz e. V. in Kooperation mit der Universität Kassel ausgerichtet.

Vortrag vor Schweizer Parlamentariern zu dynamischen Netzentgelten

Bern, 25. September 2019

Auf der heutigen Sessionsveranstaltung der Parlamentarischen Gruppe Erneuerbare Energien der Schweizer Bundesversammlung hat Fabian Pause heute einen Vortrag zum Thema „Mehr Dynamik im Netz – flexible Strompreiskomponenten im internationalen Vergleich“ gehalten. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Reform des Speicherrechts in der Schweiz interessierten sich die Schweizer Parlamentarier für die bestehende Netzentgeltsystematik in den Mitgliedstaaten der EU sowie für neue Ansätze im jüngst verabschiedeten EU-Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“.

Austausch mit Unternehmen zur Bedeutung des Beihilferechts im Bereich der Energieeffizienz

Ludwigshafen, 25. September 2019

Das Beihilferecht war eines der Themen der DENEFF AG-Tage am 25.09.2019 in Ludwigshafen. Dr. Markus Kahles erläuterte dort in seinem Vortrag „Das EU-Beihilferecht und seine Auswirkungen auf die Energieeffizienzbranche“ die beihilferechtlichen Hintergründe zur Ausgestaltung der verschiedenen Förderprogramme im Energieeffizienzsektor. In der anschließenden Diskussion mit Vertretern verschiedenster Unternehmen der Energieeffizienzbranche, wurden Möglichkeiten und Grenzen diskutiert, die Inanspruchnahme von Förderungen anwenderfreundlicher zu gestalten und den bestehenden Beihilferechtsrahmen noch stärker auf die Förderung der Energieeffizienz auszurichten. Auch die Folgen des EuGH-Urteils zur fehlenden Beihilfeeigenschaft des EEG für die Energieeffizienzbranche waren Gegenstand des fachlichen Austauschs.

Vortrag zum EU-Rahmen für Ausschreibungen beim European Energy Law Forum in Wien

Wien, 20. September 2019

Auf Einladung der Florence School of Regulation und des Sekretariats der Energy Community hat Fabian Pause heute in Wien einen Vortrag mit dem Titel „Supporting renewables through auctions“ gehalten. Im Festsaal der Technischen Universität Wien ging er dabei auf das Zusammenspiel zwischen der beihilferechtlichen Praxis der EU-Kommission und den Vorgaben der neuen Erneuerbaren-Richtlinie ein. Er zeigte dabei deren Bedeutung für die zukünftige Ausgestaltung von Marktprämien und Ausschreibungen durch den nationalen Gesetzgeber auf und hob die Bedeutung des jüngst durch den EuGH erlassenen Urteils zur Beihilfefreiheit des EEG 2012 hervor.

 

Podcast zu den Schwierigkeiten und Chancen von Aggregatoren im Winterpaket erschienen

Florenz, 20. September 2019

Auf der Homepage der Florence School of Regulation wurde am 20. September 2019 der Podcast von Dr. Maximilian Wimmer zum Thema Aggregatoren und deren Fähigkeit als „Enabler“ für dezentrale Akteure veröffentlicht.

Der Audiobeitrag gibt einen Überblick über die Rolle und die rechtliche Einordnung von Aggregatoren im künftigen Elektrizitätsmarkt. Mit Hilfe der Ergebnisse des Projekts „BestRES“ werden verschiedene Aggregatoren-Geschäftsmodelle sowie die zugehörigen rechtlichen Regelungen erklärt.

Vortrag zum Thema „Baustelle Sektorenkopplung – Herausforderungen für die Rechtsentwicklung“

Fuschl am See, 19. September 2019

Auf der VERBUND-Energiekonferenz energy2050 zum Thema „Bridging the Gap: Sektorenkopplung Industrie-Verkehr-Energie“ hat Oliver Antoni heute einen Vortrag zu den rechtlichen Herausforderungen der Sektorenkopplung gehalten. Er ging dabei insbesondere auf die derzeitigen Hemmnisse für den Einsatz von flexiblen Stromverbrauchern und die europarechtlichen Impulse aus dem sog. „Winterpaket“ ein.

Dissertationspreis Umweltenergierecht geht an Dr. Franziska Lietz und Dr. Lars Kindler

Würzburg, 17. September 2019

Am 17. September verlieh die Stiftung Umweltenergierecht in der Würzburger Zehntscheune ihren Dissertationspreis an zwei Preisträger: Dr. Franziska Lietz überzeugte die Jury mit ihrer Arbeit zum rechtlichen Rahmen für die Power-to-Gas-Stromspeicherung. Dr. Lars Kindler wurde für seine Dissertation „Steuerungskraft der Raumordnungsplanung – Am Beispiel akzeptanzrelevanter Konflikte der Windenergieplanung“ ausgezeichnet. Der mit 5.000 Euro dotierte Dissertationspreis wird im zweijährigen Turnus im Rahmen des Studien- und Dissertationsprogramms der Stiftung Umweltenergierecht vergeben und würdigt herausragende wissenschaftliche Arbeiten im Bereich des Energiewirtschaftsrechts, des Klimaschutzrechts und des Umweltenergierechts.

Vortrag zum Thema „Das neue, digitale Infotool www.strompreisbestandteile.de” in der Deep Dive Session „Partizipation für alle?“ der SINTEG-Jahreskonferenz 2019

Kassel, 11. September 2019

Die SINTEG-Schaufenster haben heute den 1. Tag der Jahreskonferenz 2019 veranstaltet. Für die Stiftung Umweltenergierecht und das Konsortium NEW 4.0 hat Oliver Antoni  in der Deep Dive Session „Partizipation für alle?“ die im Juli online gestellte Homepage www.strompreisbestandteile.de vorgestellt, deren Hintergründe und Motivation erläutert und mit den Teilnehmern diskutiert.

Engagierte Diskussionen bei einwöchigem Energiewendeseminar

Würzburg, 6. September 2019

Im Rahmen eines Seminars, das von der Akademie Frankenwarte in Kooperation mit der Stiftung Umweltenergierecht angeboten worden ist, haben 18 Teilnehmer Ziele und Herausforderungen der Energiewende für unsere Gesellschaft, aber auch jeden Einzelnen engagiert diskutiert. In verschiedenen Einheiten informierte Dr. Nils Wegner unter anderem über die zahlreichen im Zuge der Energiewende umgesetzten Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele. Die Teilnehmer konnten zudem hautnah die Kontroversen um die Ansiedlung von Windenergieanlagen im Rahmen eines Planspiels nachvollziehen. Beleuchtet wurden außerdem das Verhältnis von Energiewende und Naturschutz und – im Rahmen eines Ausfluges ans Zentrum für Angewandte Energieforschung Bayern (ZAE Bayern) – die neuesten Entwicklungen im Bereich der Energieeffizienzforschung.

Rechtliche Spielräume für eine CO2-Bepreisung in Deutschland

Berlin, 27. August 2019

Im Rahmen der Ideenschmiede „Effiziente CO2-Bepreisung“ der Deutschen Energieagentur (dena) hat Dr. Hartmut Kahl, LL.M. (Duke) heute in Berlin einen Vortrag zu den Rechtsfragen einer CO2-Bepreisung in Deutschland gehalten. Dabei ging er sowohl auf europarechtliche Grenzen einer Erweiterung des Emissionshandels um die Sektoren Wärme und Verkehr als auch auf die Möglichkeit einer an der CO2-Intensität orientierten Energiesteuer ein. Nicht zuletzt erörterte er Zulässigkeits- und Umsetzungsfragen einer Rückerstattung der erzielten Einnahmen an Bürger und Unternehmen.

Vortrag zum Rechtsrahmen von Flexibilitätsmärkten bei der Abschlussveranstaltung des Projektes „Grid Integration“

Darmstadt, 26. August 2019

Am 26. August veranstaltete das Forschungskonsortium bestehend aus der Bergischen Universität Wuppertal (BUW), dem Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE, der Entega AG sowie der Stiftung Umweltenergierecht in den Räumlichkeiten der Entega AG die Abschlussveranstaltung zum Vorhaben „Grid Integration – Technische Integration und Steuerung von marktorientierten dezentralen Flexibilitäten in einem Verteilnetzautomatisierungssystem“. Von den Projektpartnern wurden die zentralen Ergebnisse des Projekts vorgestellt. Seitens der Stiftung Umweltenergierecht trug Dr. Johannes Hilpert in seinem Vortrag die Kernergebnisse zur rechtlichen Einordnung des von den Projektpartnern entwickelten Marktmodells vor. Der Abschlussbericht des Vorhabens wird voraussichtlich im 4. Quartal 2019 veröffentlicht. Behandelt werden alle relevanten Rechtsfragen, die sich bei der Umsetzung eines Flexibilitätsmarktes zum effizienten Umgang mit Netzengpässen stellen. Dies betrifft insbesondere die Einordnung in das Netzsicherheitsmanagement nach den §§ 13 ff. EnWG sowie in das sog. Netzampel-Konzept.

Aufsatz zu Aggregatoren-Geschäftsmodellen erschienen

Würzburg, 21. August 2019

Im zukünftigen Strommarkt werden sogenannte Aggregatoren als Bindeglied zwischen dezentralen Akteuren und dem Strommarkt agieren. In einem Beitrag in der RELP (Renewable Energy Law and Policy Review 2019, Volume 9, Issue 2, S. 22) geben Jana Nysten und Dr. Maximilian Wimmer einen Überblick über Chancen und Schwierigkeiten für Aggregatoren-Geschäftsmodelle im Flexibilitätsmarkt und zeigen auf, inwiefern die Mitgliedstaaten unterstützend tätig werden können.

Abschlussbericht zum Projekt Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung veröffentlicht

Berlin/Würzburg, 20. August 2019

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat heute den Abschlussbericht des Projekts: „Evaluierung der Kraft-Wärme-Kopplung – Analyse zur Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung in einem Energiesystem mit hohem Anteil erneuerbarer Energien“ veröffentlicht. Die Stiftung Umweltenergierecht war Partner des von der Prognos AG geleiteten Konsortiums und hat im Projektverlauf verschiedene rechtswissenschaftliche Analysen durchgeführt: Insbesondere die Bewertung der möglichen finanziellen Fördermechanismen auf ihre Kompatibilität mit deutschem Verfassungsrecht und Europarecht (Kap. 6.5) war ein Schwerpunkt.

Aufsatz zum „Saubere Energie für alle Europäer“-Paket der EU erschienen

Würzburg, 5. August 2019

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 2019, S. 387-396 ist ein Aufsatz von Fabian Pause mit dem Titel „‘Saubere Energie für alle Europäer‘ – Was bringt das Legislativpaket der EU?“ erschienen. Der Aufsatz gibt einen Überblick über die finalen Rechtsakte des Gesetzespakets, das vor kurzem vom EU-Gesetzgeber verabschiedet worden ist. Neben einer Darstellung der neuen Vorgaben für die Governance der Energieunion sowie für erneuerbare Energien und Energieeffizienz analysiert der Autor die EU-Vorschriften, die das neue Strommarktdesign kennzeichnen.

Neue Homepage der Stiftung als Navigator durch das rechtliche Geflecht der Strompreisbestandteile

Würzburg, 19. Juli 2019

Seit heute ist eine neue Homepage der Stiftung online: Unter www.strompreisbestandteile.de kann die Strompreissituation für über 80 Anlagenkonstellationen in den Bereichen Speicherung und Sektorenkopplung abgerufen werden.

Die Betreiber dieser Anlagen müssen wie alle Stromverbraucher Netzentgelte, besondere Netzentgeltbestandteile, EEG-Umlage und Stromsteuer – die staatlich induzierten und regulierten Strompreisbestandteile oder kurz: SIP – zahlen. Im Laufe der Jahre hat sich ein undurchschaubares Geflecht an Ausnahmen im Energierecht gebildet. Dieses führt dazu, dass sich die Höhe der zu zahlenden SIP je nach Anlagentyp und -konfiguration stark voneinander unterscheiden kann.

Auf der neuen Seite finden Juristen und Nichtjuristen schnell und einfach Orientierung im Geflecht der SIP. Die Nutzer erhalten mit einem Ampelsystem Informationen darüber, welche Zahlungspflichten bestehen. Außerdem erfahren sie, auf welche Rechtsgrundlage sich diese Zahlungspflichten stützen. Neben der Übersicht über die einzelnen Konstellationen gibt es auch die Möglichkeit, den „SIP-Navigator“ zu nutzen, mit dem man seine eigene Konstellation auswählen und die Strompreissituation mit weiteren Konstellationen vergleichen kann. Die neue Seite verdeutlicht, dass der heutigen Rechtslage eine zwingende Logik und übergreifende Systematik fehlt und in vielen Fällen Rechtsunsicherheit besteht.

Die Seite wurde von Oliver Antoni und Dr. Johannes Hilpert unter Mitarbeit von Thorsten Müller, Frank Sailer und Daniela Fietze im Rahmen des SINTEG-Projektes „Norddeutsche Energiewende 4.0 (NEW 4.0)“ erarbeitet.

Neues EU-Verfahren zur Überprüfung der einheitlichen deutschen Stromgebotszone in Kraft

Würzburg, 17. Juli 2019

In Deutschland ist die Einheitlichkeit der Stromgebotszone gesetzlich festgeschrieben. Dennoch wird immer wieder über die Vor- und Nachteile der einheitlichen Gebotszone und mögliche Alternativen diskutiert. Zudem ist vor kurzem ein neues europarechtliches Verfahren zur Überprüfung der Gebotszonenkonfiguration in Kraft getreten, das sich unmittelbar auf den Zuschnitt der deutschen Gebotszone auswirken könnte. Aus diesem Anlass gibt Dr. Markus Kahles einen Überblick über die neuen Regelungen zur Überprüfung der Gebotszonenkonfiguration auf der Grundlage der Elektrizitätsbinnenmarkt-VO. Dabei wird skizziert, in welchen Fällen Deutschland den Gebotszonenzuschnitt noch in der eigenen Hand hat und in welchen Fällen nicht.

Hintergrundpapier
Schaubild zum Verfahren der Gebotszonenkonfiguration

Hintergrundpapier zur Zulässigkeit der Ausweitung des EU-Emissionshandels auf Verkehr und Wärme erschienen

Würzburg, 12. Juli 2019

Derzeit wird in Deutschland ein Vorschlag diskutiert, die bislang nicht vom europäischen Emissionshandelssystem erfassten Bereiche Wärme und Verkehr einseitig in Deutschland über Art. 24 Emissionshandels-Richtlinie einzubeziehen. Diese Bestimmung erlaubt es den Mitgliedstaaten grundsätzlich, vorbehaltlich einer Genehmigung durch die Europäische Kommission, das ETS-System auf weitere Tätigkeiten und Treibhausgase in ihrem Staatsgebiet auszuweiten. Fraglich ist, ob dies auch für sogenannte „Upstream“-Emissionen geht, d.h. für Emissionen, die – anders als im Regelfall des Emissionshandelssystems – nicht bei den zu Verpflichtenden entstehen. Emittierender und Verpflichteter würden dabei auseinanderfallen. In einem Hintergrundpapier befasst sich Jana Nysten mit der Reichweite des Art. 24 EHS-RL und der Möglichkeit, darüber auch Upstream-Emissionen in das Emissionshandelssystem einzubeziehen.

Hintergrundpapier

Typenunabhängige Genehmigung für Windenergieanlagen

Würzburg, 1. Juli 2019

Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht zusammen mit der Fachagentur Windenergie an Land die Möglichkeiten einer typenunabhängigen Genehmigung bei Windenergieanlagen. Im Projekt soll u. a. untersucht werden, ob und welche rechtlichen Hindernisse einer typenunabhängigen Genehmigung entgegenstehen und welche Vor- und Nachteile damit verbunden sein könnten. Das einjährige Projekt wird über Zuwendungen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) sowie der Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gefördert.

Projektseite

Rückerstattung der Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung ist rechtlich zulässig

Würzburg, 1. Juli 2019

In der heute veröffentlichten Studie „Europa- und verfassungsrechtliche Spielräume für die Rückerstattung einer CO2-Bepreisung“ beschreiben Dr. Hartmut Kahl und Dr. Markus Kahles erstmals die bestehenden europa- und verfassungsrechtlich konformen Gestaltungsmöglichkeiten des Bundesgesetzgebers für eine Rückerstattung von Einnahmen aus einer möglichen CO2-Bepreisung nach dem Vorbild der Schweiz. Sie kommen dabei zu dem Ergebnis, dass die Rückerstattung an Bürger analog zur Schweizer Rechtslage durch pauschale Zahlungen erfolgen könnte. Für Unternehmen sollten aber aus beihilferechtlichen Gründen keine pauschalen Direktzahlungen anhand der Lohnsumme vorgesehen werden. Stattdessen könnte die Rückerstattung mittelbar durch die Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung erfolgen.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 13 knüpft an die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 6 aus Oktober 2017 an, in der Dr. Hartmut Kahl und Lea Simmel dargelegt haben, innerhalb welcher Grenzen eine CO2-Bepreisung europa- und verfassungsrechtlich möglich ist.

Aufsatz über den derzeitigen Stand der Schallprognose bei Windenergieanlagen

Würzburg, 28. Juni 2019

Maximilian Schmidt und Frank Sailer befassen sich in einem Aufsatz der aktuellen Ausgabe der ZNER erneut mit den LAI-Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen. Die Autoren stellen sowohl die Anwendungserlasse in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen, als auch die Überwachungskonzepte für Bestandsanlagen in Hessen und Schleswig-Holstein dar. Zudem geben sie einen Überblick über aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung. Der Aufsatz stellt ein Update von ZNER 2018, 124 ff. dar und basiert auf dem Würzburger Bericht Nr. 40 „Neue Erlasse der Bundesländer zu den LAI-Hinweisen und aktuelle Einordnung in der Rechtsprechung“.

Der Aufsatz ist unter dem Titel „Schallberechnungen bei Windenergieanlagen – Stand der Entwicklung in Sachen LAI-Hinweise“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) 2019, Heft 3, S. 204 – 209 erschienen.

Ertragreicher Workshop zum Thema Windenergie und Artenschutzrecht

Würzburg, 18. Juni 2019

Am 18. Juni 2019 fand im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe Fokus Umweltenergierecht ein Expertenworkshop zum Thema „Windenergie und Artenschutzrecht – Aktuelle Rechtsprechung vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnislücken“ in Würzburg statt. Gegenstand des Workshops war das artenschutzrechtliche Tötungsverbot. Im Fokus standen die rechtlichen Anforderungen und die Handhabung des Tötungsverbots in der genehmigungs- und planungsrechtlichen Praxis. Besonders deutlich wurde dabei die hohe Bedeutung von außerrechtlichen, naturschutzfachlichen Erkenntnissen.

Der Workshop fand im Rahmen des Forschungsprojekts „Rechtliche Analyse neuer Herausforderungen für das Planungs- und Genehmigungsrecht bei der Flächenbereitstellung und -realisierung für den Ausbau der Windenergie an Land“ (NeuPlan Wind) statt.

Vortrag zur Reform des EU-Strombinnenmarkts

Berlin, 17. Juni 2019

Der neue Rechtsrahmen für Erneuerbare Energien und den Europäischen Strommarkt war das Thema des Fachseminars des EWeRK der HU Berlin. Dort stellte Markus Kahles die neuen EU-Regelungen zum Strombinnenmarkt vor. Dabei legte er zum einen den Schwerpunkt auf die Neuregelungen des Dispatch und Redispatch von Stromerzeugungsanlagen. Zum anderen betonte er die Rolle und Funktion neuer dezentraler Akteure (aktive Kunden, Bürgerenergiegemeinschaften, Aggregatoren) in einem zunehmend flexibleren Strommarkt.

Vortrag

Vortrag zum EEG 2012 Urteil des EuGH und den Auswirkungen auf die Handlungsspielräume des deutschen Gesetzgebers

Berlin, 17. Juni 2019

Im Rahmen des Seminars des EWerk zur Umsetzung des EU Winterpakets hielt Jana Nysten einen Vortrag zum Urteil des EuGH zum EEG 2012 aus März diesen Jahres. Der Vortrag ordnet das Urteil in die bestehende Rechtsprechung des EuGH ein, und skizziert mögliche Auswirkungen auf zukünftige EEG Reformen, sowie andere energiepolitische Maßnahmen. Dabei wird auch auf den neuen Artikel 4 der EE-RL II verwiesen. Im Fokus stehen die Handlungsspielräume des deutschen Gesetzgebers bei der Weiterentwicklung des EEG.

Vortrag

Beitrag zur Klage gegen die europäischen Klimaziele erschienen

Würzburg, 14. Juni 2019

Die Zahl der Klimaklagen steigt zunehmend. Unter anderem klagten im vergangenen Jahr neun Familien aus verschiedenen europäischen Ländern, Kenia und Fidschi sowie ein schwedischer Verband indigener Jugendlicher vor dem EuG und machten geltend, dass die europäischen Klimaziele für 2030 nicht ausreichend seien, um sie vor Klimaschäden zu schützen. Mit Beschluss vom 08.05.2019 wies das EuG die Klage mangels Beschwerdebefugnis als unzulässig ab.

Impulsvortrag zu Fragen der Flächensicherung für die Windenergie bei der BayWa r.e

Hannover, 11. Juni 2019

Dr. Nils Wegner hat im Rahmen der Dialogveranstaltung der BayWa r.e. „Windenergie – die Rolle der Kommunen“ in einem Impulsvortrag die Fehlerquellen von Konzentrationszonenplanungen für die Windenergie aufgezeigt und mögliche Anknüpfungspunkte beschrieben, um hier zu rechtssichereren und gerichtsfesteren Lösungen zu gelangen. In der anschließenden Diskussion wurden insbesondere Fragen zum Umgang mit dem Artenschutz auf Planungsebene vertieft. Die vorgetragenen Überlegungen stützen sich auf die Würzburger Berichte Nr. 37 und 39, die hier abgerufen werden können:

Vergleichende Analyse der Klimaschutzgesetze in den Bundesländern und dem BMU-Entwurf erschienen

Würzburg, 28. Mai 2019

Vor dem Hintergrund des Entwurfes für ein Klimaschutzgesetz des Bundes vom Bundesumweltministerium haben Tim Schilderoth und Anna Papke eine umfassende Analyse der bestehenden Rechtslage in Deutschland erarbeitet. In dem Hintergrundpapier Würzburger Berichte zum Umweltenergierecht Nr. 42 „Strukturelemente der Landesklimaschutzgesetze – Eine vergleichende Analyse im Hinblick auf ein mögliches Bundes-Klimaschutzgesetz“ zeigen sie auf, dass alle Klimaschutzgesetze auf vier Strukturelementen beruhen. Diese finden sich auch im Entwurf für das Bundesgesetz wieder.

Vortrag zum grenzüberschreitendem Redispatch und den Neuerungen beim Einspeisemanagement in der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung

Husum, 23. Mai 2019

Thorsten Müller hat heute beim 4. Windbranchentag Schleswig-Holstein die Neuregelungen zum Netzengpassmanagement im EU-Energie-Winterpaket vorgestellt. In seinem Vortrag „EU Winterpaket: Folgen für den Einspeisevorrang und den grenzübergreifenden Redispatch“ hat er die am dem 1. Januar 2020 geltenden Vorgaben beschrieben und eingeordnet. Thorsten Müller hat dabei auch verdeutlicht, dass zum Jahresanfang damit nicht mehr das Einspeisemanagement im EEG zur Anwendung kommen wird, sondern die Abregelungen und Entschädigungen sich ausschließlich nach den unmittelbar geltenden europäischen Vorgaben richten werden.

Vortrag

Vortrag zu Strukturen eines Klimaschutzgesetzes und Mythen der aktuellen Diskussion

Berlin, 20. Mai 2019

Im Rahmen der Berliner Energietage hat Thorsten Müller einen Vortrag zum Klimaschutzgesetz gehalten. Auf Einladung des EnergieVereins ging es in der Veranstaltung „Ergebnisse der Kommissionen – Stand der Umsetzung in Klimaschutzgesetz“ um die Gesamtperspektive auf die verschiedenen energiepolitischen Entwicklungslinien. In seinem Vortrag hat Thorsten Müller herausgestellt, dass ein Klimaschutzgesetz kein Klimaschutzinstrument, sondern ein Planungswerkzeug ist, aufgezeigt, wo sich die politische Diskussion vom Gesetzesentwurf es BMU entfernt hat und warum Ziele eine unentbehrliche Bewertungsgrundlage für Klimaschutzinstrumente sind.

Vortrag

Vortrag: Neue EU-Regeln für Eigenversorger

Berlin, 20. Mai 2019

Die Eigenversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien war das bestimmende Thema der der von der Verbraucherzentrale NRW organisierten Veranstaltung „Kleiner Mieterstrom“ im Rahmen der Berliner Energietage 2019 . Dr. Markus Kahles informierte dort im Rahmen seines Vortrags über die neuen EU-Vorgaben zur Förderung der Eigenversorgung nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Im Mittelpunkt standen dabei die künftigen Handlungsspielräume des deutschen Gesetzgebers sowie die Vereinbarkeit des derzeitigen deutschen Rechtsrahmens mit dem neuen Europarecht.

Vortrag

EEG und Beihilfe: Alles auf Anfang?

Würzburg, 20. Mai 2019

In einem aktuellen Aufsatz beleuchten Markus Kahles und Jana Nysten das aktuelle EuGH-Urteil zur fehlenden Beihilfeeigenschaft des EEG 2012 vom 28.03.2019. Das Urteil zieht einerseits einen (vorläufigen) Schlussstrich unter die langjährige Debatte über die Einordnung des EEG als Beihilfe. Andererseits beginnt nun die Diskussion um die Übertragbarkeit auf das aktuelle EEG 2017 sowie andere energiewirtschaftliche Finanzierungsmechanismen. Damit wird das Urteil auch für die Zukunft eine große rechtliche Bedeutung im Bereich der Förderung von EE-Strom, aber auch weit darüber hinaus, entfalten.

Der Aufsatz ist unter dem Titel „Alles auf Anfang? – Die fehlende Beihilfeeigenschaft des EEG“ in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das gesamte Recht der Energiewirtschaft (EnWZ) 2019, S. 147-152 erschienen.

3.000 Tage Forschung am Energiewenderecht – Welche Aspekte sind Ihnen wichtig?

Würzburg, 17. Mai 2019

Heute vor genau 3.000 Tagen haben wir begonnen, an einem guten Rechtsrahmen für die Energiewende zu feilen. Aus den drei Pionieren der Stiftung ist ein 30-köpfiges Team geworden, das auch in den nächsten 3.000 Tagen sein Bestes für eine nachhaltige Energieversorgung in Deutschland und Europa geben wird.

Wir freuen uns auf Ihre Fragen und Ideen: Was wollen Sie uns mit auf den Weg für die nächsten 3.000 Tage geben?