Klimaschutzbeitrag von großen Stromspeichern

Der Netzausbau bleibt aktuell und auf absehbare Zeit hinter der Veränderung des Transportbedarfs in den Übertragungsnetzen zurück. Dabei ergeben sich steigende Transportbedarfe einerseits aus dem Zubau von Erneuerbaren Energien (EE) und der damit einhergehenden Verschiebung der Erzeugungsschwerpunkte weg von den Lastzentren und hin zu Regionen mit besonders guten Potenzialen für die EE-Stromerzeugung. Gleichzeitig wächst etwa durch europarechtliche Vorgaben das Volumen des grenzüberschreitenden Stromhandels stark an.

In Ergänzung zum weiterhin dringend notwendigen Netzausbau hat deshalb in den letzten Jahren eine intensive Fachdebatte zu Möglichkeiten einer höheren Auslastung der bestehenden Netzinfrastruktur bei gleichzeitiger Gewährleistung der Netzsicherheit stattgefunden. So hat der französische Übertragungsnetzbetreiber RTE bereits 2017 das Projekt „Ringo“ vorgestellt, bei dem Engpässe durch eine zeitliche Verlagerung des Transportbedarfes über bilanzneutrale Batteriespeichereinsätze vermieden werden sollen. In der Fachdiskussion wird ein solcher Ansatz auch als virtuelle Leitung bezeichnet. Darauf aufbauend wurde in Deutschland eine Abwandlung des Konzeptes in Form des Tausches des südlichen Batteriespeichers durch ein flexibles Gaskraftwerk unter dem Namen „Netzpuffer“ vorgeschlagen. Die genannten Konzepte „Ringo“ und „Netzpuffer“ sind Gegenstand des Auftragsvorhabens.

Laufzeit: 1. November 2021 bis 28. Februar 2024

Projektmittel: Auftrag des Umweltbundesamtes

Projektpartner: Consentec GmbH, r2b energy consulting GmbH, IFES Institut für Energiespeicher GmbH

Projektbearbeitung

Dr. Markus Kahles
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Dr. Anna Halbig
Tel: +49 931 794077-0
E-Mail

Inhalt:

Das Umweltbundesamt hat eine Untersuchung ausgeschrieben, den Nutzen der unterschiedlichen Konzepte für die Realisierung virtueller Leitungen anhand detaillierter Modellrechnungen zu quantifizieren und anschließend eine umfassende energiewirtschaftliche Bewertung der Konzepte durchzuführen. Ergänzend soll die Untersuchung darüber hinaus auch mit dem Konzept einhergehende rechtliche Fragen klären. Die Stiftung Umweltenergierecht übernimmt insoweit die juristische Prüfung der im Rahmen des Auftragsvorhabens zu untersuchenden Konzepte zu virtuellen Leitungen, namentlich „Ringo-Konzept“ und „Netzpuffer-Konzept“.

Dabei wird in einem ersten Schritt geprüft, wie sich die genannten Konzepte in den bestehenden einfach-gesetzlichen und institutionellen Rechtsrahmen einfügen. In diesem Zusammenhang wird auch herausgearbeitet, in welcher Weise sich rechtlich-regulatorische Umsetzungshemmnisse ergeben. Sollten sich entsprechend Hemmnisse ergeben, wird im zweiten Schritt analysiert, inwieweit die identifizierten Hemmnisse durch Anpassungen des Rechtsrahmens überwunden werden können. Zudem wird sichergestellt, dass die zu entwickelnden Handlungsoptionen mit höherrangigem Recht, insbesondere Verfassungs- und Unionsrecht, vereinbar sind. Ein besonderer Fokus bei der Prüfung liegt auf dem nationalen Energierecht, dem EU-Energierecht sowie dem EU-Beihilferecht.