In seiner heutigen Anhörung als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landtags Nordrhein-Westfalen hat sich Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht zu der beabsichtigten Novellierung des Bürgerenergiegesetzes geäußert. Der Gesetzentwurf bestimmt für Vorhaben außerhalb von Windenergiegebieten eine erhöhte Beteiligungsverpflichtung. Diese Unterscheidung der Höhe der Verpflichtung nach dem planerischen Standort der Anlage wirft unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes Fragen auf.
So ist die Eignung der Regelung zweifelhaft, die in der Gesetzesbegründung angeführten spezifischen Akzeptanzprobleme von Anlagen außerhalb von Windenergiegebieten zu überwinden und so zu ihrem gesteigerten Ausbau beizutragen. Dies gilt umso mehr, als zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes wie auch des Landes diesem Ziel entgegenstehen.


