Archiv für Mai 2025

Energy Sharing als neuer Baustein für die Bürgerenergie? Die Vorgaben des Entwurfs im Energiewirtschaftsgesetz

Tarragona, 14. Mai 2025

Bürgerenergie ist in verschiedenen Facetten, z. B. mit Bürgerwindparks oder PV vom eigenen Dach, etablierter Teil der Energiewende in Deutschland. Nun kommen aus dem Europarecht neue Impulse: Das Konzept des „Energy Sharing“ sieht vor, dass eigener Strom direkt zwischen Erzeugern und Verbrauchern unter bestimmten Bedingungen „geteilt“ werden kann. Zur Umsetzung dieser Vorgaben aus der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie hatte die Ampel-Regierung einen Entwurf vorgelegt, der nach dem Ende der Koalition jedoch nicht mehr weiterverfolgt wurde.

Im Rahmen einer von der Universität Universitat Rovira i Virgili in Tarragona veranstalteten Konferenz zu „Bürgerenergie in Zeiten des Umbruchs“ stellte Anna Papke in einem englischsprachigen Online-Vortrag die Regelungen des deutschen Energy-Sharing-Entwurfs im Energiewirtschaftsgesetz vor und ordnete die Vorgaben ein. Ausblickend stellte sie fest, dass „Energy Sharing“ im aktuellen Koalitionsvertrag genannt wird. Es ist also wahrscheinlich, dass auch die neue Regierung das Thema wieder aufgreifen wird.

Neues Strommarktdesign – Rechtsrahmen, Umsetzung und offene Fragen

Husum, 15. Mai 2025

Im Rahmen des Windbranchentags Schleswig-Holstein 2025 in Husum hat Johanna Kamm am 15. Mai 2025 einen Vortrag zum Thema „Neues Strommarktdesign: Rechtsrahmen, Umsetzung und offene Fragen“ gehalten.

Im Mittelpunkt des Vortrags standen die zentralen Änderungen durch die EU-Strommarktreform 2024 und deren Auswirkungen auf den zukünftigen Rechtsrahmen für erneuerbare Energien in Deutschland. Johanna Kamm hob hervor, dass das Marktprämiensystem bis Juli 2027 durch ein CfD-System oder ein gleichwertiges Modell ersetzt werden muss, sofern die Förderung weiterhin als direkte Preisstützung erfolgen soll. Grund ist das Auslaufen der EEG-Beihilfengenehmigung Ende 2026 und die neue Rückzahlungsverpflichtung nach Art. 19d der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung. Im Zusammenspiel dazu beleuchtete sie auch die EU-Vorgaben zur Stärkung der Rolle von PPAs im neuen System.

Im Anschluss an ihren Vortrag diskutierte Johanna Kamm gemeinsam mit Dr. Ingo Böttcher und Björn Spiegel unter der Fragestellung „Neues Strommarktdesign – Chance für die Windbranche?“ über die praktischen und rechtlichen Herausforderungen der Umsetzung in Deutschland.

 

Hybridprojekte aus Windenergie und Freiflächenphotovoltaik können bereits heute rechtssicher umgesetzt werden

Berlin/Würzburg, 7. Mai 2025

Im Rahmen der digitalen Veranstaltung „Hybride Projekte Wind und PV (Offshore und Onshore) – Ergebnisse aus Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes“ auf den Berliner ENERGIETAGEN 2025 haben die Deutsche Windguard und die Stiftung Umweltenergierecht aktuelle Ergebnisse einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamts vorgestellt. Der Projekttitel:  Hybridprojekte aus Windenergie und Photovoltaik –  Chancen und Herausforderungen der Doppelnutzung.

Erläutert wurden unter anderem die verschiedenen Projektarten und -konstellationen, die aktuelle Marktentwicklung, Vorteile und Nachteile sowie besondere Herausforderungen und Hemmnisse von Hybridprojekten aus Windenergie und Freiflächenphotovoltaik. Dr. Stephan Wagner legte einen weiteren Fokus auf die planungsrechtlichen Besonderheiten und Voraussetzungen solcher Hybridprojekte. Dabei wurde aufgezeigt, wie Hybridprojekte im Rahmen der geltenden planungsrechtlichen Rechtslage bereits heute rechtssicher umgesetzt werden können, ohne den Vorrang der Windenergie in Windenergiegebieten und deren Anrechnung auf die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zu gefährden.

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