Im Zuge der EU-Strommarktreform wurden die Regelungen der EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie und die EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung verändert. Dies betrifft unter anderem auch die Vorgaben für Förderregelungen für Strom aus erneuerbaren Energien, die grundsätzlich in der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) verankert sind. Diese Änderungen und Umsetzungsnotwendigkeiten für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz skizzierte Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht in seinem Vortrag „RED III und EU-Strommarktreform“ während der BWE-Konferenz Finanzierung und Direktvermarktung am 14. März 2024 in Berlin. Vor allem ging es um die mögliche Notwendigkeit einer Umstellung des bisherigen Marktprämiensystems auf sogenannte „Contracts for Difference“ (CfD).