Archiv für Juni 2026

Setzen rechtliche Unsicherheiten beim Rückbau Anreize für eine naturarme Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen?

Berlin/Würzburg, 30. Juni 2026

Im Rahmen des halbjährlich stattfindenden Forums „Naturverträgliche Solarparks“ des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) referierte Michaela Scharpf von der Stiftung Umweltenergierecht zu natur- und artenschutzrechtlichen Fragen, die sich beim Rückbau von PV-Freiflächenanlagen und der Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Folgenutzung stellen können.

Die daraus resultierenden Unsicherheiten können Anlagenbetreiber dazu anreizen, durch entsprechende Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen den Naturbestand auf der Anlagenfläche möglichst gering zu halten, um beim Rückbau nicht dem Verbots- und Pflichtregime des Natur- und Artenschutzrechts zu unterfallen. Abgerundet wurde der Vortrag durch eine Diskussion unter den Teilnehmenden, inwieweit der Rückbau oder das Repowering von PV-Freiflächenanlagen heute schon praxisrelevant sind und einer näheren rechtlichen Betrachtung bedürften.

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Neue Studie zu Nullemissionsgebäuden widmet sich den Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie und ihrer Umsetzung in Deutschland

Würzburg, 29. Juni 2026

Die Stiftung Umweltenergierecht untersucht in einer neuen Studie die Anforderungen der novellierten EU-Gebäuderichtlinie an das sogenannte Nullemissionsgebäude sowie deren geplante Umsetzung in deutsches Recht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie die Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union für Neubauten ab 2030 rechtlich ausgestaltet sind, was das auch für den Gebäudebestand bedeutet und inwieweit der im Mai 2026 vorgelegte Gesetzesentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz diese Anforderungen bereits erfüllt.

Die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 47, „Das Nullemissionsgebäude in Neubau und Gebäudebestand“, ist ab sofort frei verfügbar. Dr. Matthias Leymann und Dr. Maximilian Wimmer ordnen insbesondere die energie- und emissionsbezogenen Anforderungen der Richtlinie ein und stellen diese den Regelungen des deutschen Entwurfs gegenüber. Dabei wird deutlich, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz die Anforderungen noch nicht vollumfänglich umsetzt.

Vollversammlung des Wasserstoffbündnis Bayern: Vortrag zu Entwicklungen im Wasserstoffwirtschaftsrecht

München, 24. Juni 2026

Im Rahmen der energiewirtschaftlichen Fachmesse „The smarter E Europe“ hat heute in München die 7. Vollversammlung des Wasserstoffbündnis Bayern stattgefunden. Auf Einladung des Zentrum Wasserstoff.Bayern (H2.B) hat Christoph Kisker von der Stiftung Umweltenergierecht einen Impulsvortrag zu aktuellen Entwicklungen im Wasserstoffwirtschaftsrecht gehalten. Dabei erläuterte er die Bedeutung der Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote für den Wasserstoffmarkthochlauf. Außerdem ging er auf offene Punkte im Rechtsrahmen ein und zeigte auf, welche Veränderungen sich durch die Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) sowie die Überprüfung der Strombezugskriterien für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durch die Europäische Kommission ergeben könnten. Im Anschluss an den rechtlichen Impuls diskutierten auf dem Podium unter anderem Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, und Prof. Dr. Veronika Grimm, Mitglied des Nationalen Wasserstoffrats und Co-Vorständin von H2.B, zur Zukunft der Wasserstoffwirtschaft in Bayern.

EU-rechtliche Vorgaben zur Begrenzung von Netzanschlussansprüchen – Vorab-Einblick in die Würzburger Studie Nr. 48

Würzburg, 24. Juni 2026

In der achten Ausgabe der Online Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket befassten sich Johanna Kamm und Dr. Markus Kahles mit den EU rechtlichen Vorgaben zur Begrenzung von Netzanschlüssen sowie zur Entschädigung bei Netzengpässen. Damit knüpften sie an eine frühere Webinarfolge von Dr. Wieland Lehnert zum Redispatchvorbehalt an.

Nach einem Überblick über den Redispatchvorbehalt im Entwurf des Netzpakets wurde zunächst der Umfang der Netzzugangs- und Netzanschlussansprüche nach Art. 6 EBM RL analysiert. Im Fokus stand dabei die Frage, unter welchen Bedingungen der Netzanschluss nach europarechtlichen Maßstäben überhaupt verweigert werden darf. Anschließend wurde der Inhalt des Entschädigungsanspruchs bei Redispatchmaßnahmen nach Art. 13 Abs. 7 EBM VO vorgestellt. Dabei ging es insbesondere um die Frage, unter welchen Voraussetzungen dieser Anspruch gesetzgeberisch ausgeschlossen werden kann. Der Entschädigungsanspruch ist unionsrechtlich als Regelfall ausgestaltet und darf nicht durch strukturelle Zwänge unterlaufen werden. Eine Ausnahme setzt vielmehr echte Wahlfreiheit voraus.

Die wesentlichen Ergebnisse geben einen Vorab-Einblick in die entsprechende Würzburger Studie, die in Kürze veröffentlicht wird und die rechtlichen Spielräume sowie Grenzen nationaler Regelungen im Detail aufarbeitet.

Die nächste Ausgabe unserer Online Seminarreihe folgt am nächsten Mittwoch, den 01.07., zum Thema: Reservierungsverfahren für den Netzanschluss – Kommen erstmals gesetzliche Regelungen?

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Vortrag zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Netzanschluss und Netzentgelte aus Brüssel, Berlin und Bonn

Würzburg, 22. Juni 2026

Im Rahmen des Energiekongresses Mainfranken 2026, organisiert von der IHK Würzburg/Schweinfurt und dem VDE Bayern, referierte Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht am 22. Juni 2026 zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Netzanschluss und Netzentgelte. Die Veranstaltung stand unter dem Titel „Stromnetze – Nadelöhr der Energiewende?“. In seinem Vortrag nahm Johannes Hilpert Bezug auf die aktuellen Prozesse zum Netzpaket, zum AgNes-Prozess der BNetzA sowie zum Grids Package. Dabei stellte er auch Bezüge zwischen diesen laufenden Novellierungsverfahren her und wies darauf hin, dass die Wechselwirkungen nicht zu unterschätzen sind.

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Rechtliche Handlungsoptionen der Kommunen für die Umsetzung von Wärmeplänen

Würzburg/Oberhausen, 22. Juni 2026

Im Rahmen einer Online-Veranstaltung des Fraunhofer UMSICHT stellte Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht die wesentlichen rechtlichen Aspekte des Leitfadens zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung für Kommunen vor.

Ausgehend von der rechtlichen Unverbindlichkeit der Wärmepläne erläuterte er zunächst die grundlegende Struktur sowie die inhaltlichen Schwerpunkte des Leitfadens. Der Fokus des Vortrags lag sodann auf den konkreten rechtlichen Handlungsoptionen für Kommunen im bestehenden regulatorischen Rahmen. Vertiefend wurden die baurechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im allgemeinen und besonderen Städtebaurecht sowie städtebaulichen Verträge und das für die Errichtung und den Betrieb von Wärmenetzen geschaffene ordnungsrechtliche Instrument des Anschluss- und Benutzungszwangs vorgestellt.

Abschließend gab Oliver Antoni einen Ausblick auf die Kernelemente der aktuellen Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes.

Diese Rechte, Pflichten und Handlungsoptionen haben die Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung von Wärmeplänen

Halle, 19. Juni 2026

Auf Einladung des Bundesverbands der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands haben Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute am Rande der großen KWW-Konferenz „Stadt. Land. Wärme“ in Halle zu den wesentlichen rechtlichen Inhalten der drei akteursspezifischen Leitfäden zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung referiert.

Nach einem Überblick über die Struktur der Leitfäden wurde für jede Akteursgruppe ein rechtliches Fokuskapitel vertiefend erörtert: Neben den regulatorischen Umsetzungsinstrumenten der Kommunen wurden die für Energieversorgungsunternehmen relevanten Vorgaben für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen beleuchtet. Aus dem Leitfaden für Bürgerinnen und Bürger wurden die Rahmenbedingungen für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften vorgestellt.

Abschließend gaben die Referierenden einen Ausblick auf die derzeit laufende Novellierung des Wärmeplanungsgesetzes. Im Mittelpunkt standen dabei die geplante Einführung einer „kleinen Wärmeplanung“, die Einbeziehung der Kälteversorgung sowie Vereinfachungen bei der Datenverarbeitung.

Die Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote als Starthilfe für den Wasserstoffmarkthochlauf

Würzburg, 19. Juni 2026

Am 7. Juni 2026 sind mit dem lang erwarteten Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote zahlreiche Änderungen am THG-Minderungssystem für den Verkehr in Kraft getreten.

Kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes und genau ein Jahr nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs haben Christoph Kisker und Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht heute in der EnK-Aktuell 7-8/2026 (EnK-Aktuell 2026, 0101761) einen Beitrag zu den wesentlichen Änderungen für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs veröffentlicht. Darin analysieren sie unter anderem die Regelungen zur Fortschreibung der Treibhausgasminderungs-Quote über das Jahr 2030 hinaus, beleuchten die neuen Vorgaben zu den Mindestanteilen für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und ordnen die Bedeutung der Novelle für den Wasserstoffmarkthochlauf ein.

Der Beitrag ist im Rahmen des Projekts Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien (Trans4Real) – Stiftung Umweltenergierecht entstanden.

Reform-Update zum EEG 2027 und Netzpaket: Transparenz und Digitalisierung im Fokus

Würzburg, 17. Juni 2026

In der siebten Ausgabe der Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket widmeten sich Dr. Johannes Hilpert und Dr. Wieland Lehnert dem Thema „Transparenz, Digitalisierung und Co. – Begleitende Regeln zur Steuerung und Beschleunigung von Netzanschlüssen“. Nach einem Überblick über die Vorschriften zur Veröffentlichung verfügbarer Netzkapazitäten sowie zur unverbindlichen Netzanschlussauskunft wurden die vorgesehenen Informationspflichten für Netzbetreiber im Netzanschlussverfahren eingeordnet sowie Schritte zur Digitalisierung des Netzanschlussprozesses diskutiert. „Viele dieser Punkte geraten in den aktuellen Diskussionen zum Netzpaket in den Hintergrund. Sie sind jedoch wichtige Bausteine im Gesamtkontext der Steuerung und Beschleunigung von Netzanschlüssen“, so Dr. Johannes Hilpert.

Die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe folgt am Mittwoch, den 24. Juni 2026. Das Thema: EU-rechtliche Vorgaben zur Begrenzung von Netzanschlüssen und Entschädigungen bei Netzengpässen.

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Neue Studie zum „überragenden öffentlichen Interesse“: Mehr Beschleunigung, aber kein Freifahrtschein für Genehmigungen

Würzburg, 17. Juni 2026

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber für einen Großteil von Anlagen und Infrastrukturen im Bereich der Energiewende ein „überragendes öffentliches Interesse“ festgeschrieben – darunter Erneuerbare-Energien-Anlagen, Stromleitungen, Energiespeicher, Wärme- und Kälteinfrastrukturen, Energieeffizienzmaßnahmen sowie Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Wasserstoff. Saskia Militz, Jonas Otto und Dr. Frank Sailer haben nun in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 46 die einzelnen Sektoren mit einem „überragenden öffentlichen Interesse“ systematisch untersucht. Daneben wurden Detailfragen zum Umfang der Anwendungsbereiche, Rechtsfolgen sowie Einschränkungen der Regelungen analysiert.

Die Studie macht deutlich, dass das „überragende öffentliche Interesse“ keinen absoluten Vorrang begründet. Es stärkt aber dennoch die rechtliche Durchsetzungsfähigkeit zentraler Energiewendeprojekte bei Abwägungs- und Ermessungserscheinungen. Zugleich offenbart die Untersuchung etliche Unterschiede und Unklarheiten, denn das im Grunde einheitliche „überragende öffentliche Interesse“ – nämlich an der Transformation hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung – verteilt sich mittlerweile auf rund 20 Einzelnormen.

EEG 2027: Aktualisierte Synopse zum Referentenentwurf

Würzburg, 12. Juni 2026

Um die derzeit vorgesehenen Änderungen aus dem Referentenentwurf zum EEG 2027 mit dem geltenden EEG 2023 besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, hat die Stiftung Umweltenergierecht zur Orientierung eine Synopse erarbeitet. Diese wurde nun aktualisiert. Neben kleineren Korrekturen ist die Download-Datei nun zudem navigierbar.

Die aktuelle Fassung kann ab sofort in unserem Online-Bereich heruntergeladen und geteilt oder verbreitet werden. Für Fragen oder Anmerkungen zur Synopse steht das Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht gerne jederzeit zur Verfügung.

Welche Vorgaben gelten für das Repowering?

Leipzig/Würzburg, 11. Juni 2026

Auf Einladung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht heute die bauplanungs- und genehmigungsrechtlichen Bedingungen des Repowerings von Windenergieanlagen beleuchtet. Auf dem BfN-Austauschforum „Naturschutzaspekte beim Repowering von Windenergieanlagen“ ging er dabei auf die weitgehende planungsrechtliche Privilegierung von Repoweringvorhaben und die genehmigungsrechtlichen Erleichterungen sowie auf aktuelle Rechtsänderungen ein.

Reform-Update zum EEG 2027 und Netzpaket: Wechselwirkungen von CfD und PPA

Würzburg, 10. Juni 2026

In der sechsten Ausgabe der Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket widmeten sich Dr. Markus Kahles und Johanna Kamm dem Thema „Refinanzierungsbeitrag (CfD) und Strombezugsvertrag (PPA) – Wechselwirkungen nach dem EEG 2027-E“. Basierend auf einer Einführung in die Thematik der PPAs (Power Purchase Agreements) fokussierten sich die Referierenden auf EU-Vorgaben zum Verhältnis und den Wechselwirkungen von PPA und CfD sowie die Berechnungsgrundsätze für Marktprämien und den Refinanzierungsbeitrag. Ein erstes Fazit: Das CfD-Design muss EU-rechtlich PPA-nutzende Projekte zulassen, im Entwurf des EEG 2027 ist kein offensichtlicher Verstoß erkennbar. Gleichzeitig zeigt sich, dass trotz der geplanten Einführung des Refinanzierungsbeitrags aufgrund dessen abstrakter Berechnung individuelle Spielräume für eine optimierte Vermarktung, etwa über PPA, verbleiben könnten.

Die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe folgt am Mittwoch, den 17. Juni 2026. Das Thema: Transparenz, Digitalisierung und Co. – Begleitende Regeln zur Beschleunigung von Netzanschlüssen.

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Planungsrechtliche Rahmenbedingungen von Hybridprojekten aus Windenergie und Photovoltaik im Kontext des WindBG

Berlin, 3. Juni 2026

Mit einem Vortrag über die „Planungsrechtliche[n] Rahmenbedingungen von Hybridprojekten aus Windenergie und Photovoltaik im Kontext des WindBG“ hat Dr. Stephan Wagner von der Stiftung Umweltenergierecht auf der diesjährigen KNE-Konferenz zur Fachsession „Kombinierte Wind-Solarparks – Rechtliche, naturschutzfachliche und praktische Fragen“ beigetragen. Behandelt wurde, wie Hybridprojekte aus Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rahmen der geltenden planungsrechtlichen Rechtslage bereits heute rechtssicher umgesetzt werden können, ohne den Vorrang der Windenergie in Windenergiegebieten und deren Anrechnung auf die Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu gefährden. Veranstaltet wird die zweitägige KNE-Konferenz vom Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende in Berlin. Sie stand in diesem Jahr unter dem Oberthema: „Wie geht es weiter mit dem Naturschutz in der Energiewende?“

Reform-Update zum EEG 2027 und Netzpaket: Abschaffung der Einspeisevergütung für kleine Anlagen im Fokus

Würzburg, 3. Juni 2026

In der fünften Ausgabe der Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket widmete sich Dr. Yvonne Kerth dem Thema „Abschaffung der Einspeisevergütung? Die Folgen für kleine EE-Anlagen nach dem EEG 2027-E“. Die Abschaffung der Einspeisevergütung würde einen Paradigmenwechsel bedeuten: Für kleine EE-Anlagen, die ab 2027 in Betrieb genommen werden, stünde demnach nur noch ein eingeschränkter Förderrahmen zur Verfügung. Im Mittelpunkt des Online-Seminars standen die möglichen Optionen für Neuanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 100 kW, die jeweils zu erfüllenden technischen Vorgaben sowie die Frage, wie diese Neuerungen mit dem Smart-Meter-Rollout nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verzahnt werden sollen.

Die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe folgt am Mittwoch, den 10. Juni 2026. Das Thema: Refinanzierungsbeitrag (CfD) und PPA –Wechselwirkungen nach dem EEG 2027-E.

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