In der achten Ausgabe der Online Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket befassten sich Johanna Kamm und Dr. Markus Kahles mit den EU rechtlichen Vorgaben zur Begrenzung von Netzanschlüssen sowie zur Entschädigung bei Netzengpässen. Damit knüpften sie an eine frühere Webinarfolge von Dr. Wieland Lehnert zum Redispatchvorbehalt an.
Nach einem Überblick über den Redispatchvorbehalt im Entwurf des Netzpakets wurde zunächst der Umfang der Netzzugangs- und Netzanschlussansprüche nach Art. 6 EBM RL analysiert. Im Fokus stand dabei die Frage, unter welchen Bedingungen der Netzanschluss nach europarechtlichen Maßstäben überhaupt verweigert werden darf. Anschließend wurde der Inhalt des Entschädigungsanspruchs bei Redispatchmaßnahmen nach Art. 13 Abs. 7 EBM VO vorgestellt. Dabei ging es insbesondere um die Frage, unter welchen Voraussetzungen dieser Anspruch gesetzgeberisch ausgeschlossen werden kann. Der Entschädigungsanspruch ist unionsrechtlich als Regelfall ausgestaltet und darf nicht durch strukturelle Zwänge unterlaufen werden. Eine Ausnahme setzt vielmehr echte Wahlfreiheit voraus.
Die wesentlichen Ergebnisse geben einen Vorab-Einblick in die entsprechende Würzburger Studie, die in Kürze veröffentlicht wird und die rechtlichen Spielräume sowie Grenzen nationaler Regelungen im Detail aufarbeitet.
Die nächste Ausgabe unserer Online Seminarreihe folgt am nächsten Mittwoch, den 01.07., zum Thema: Reservierungsverfahren für den Netzanschluss – Kommen erstmals gesetzliche Regelungen?