Archiv für April 2026

Die Zukunft der CO2-Bepreisung – EU-Klimaziel 2040 und seine Umsetzung

Würzburg/Online, 24. April 2026

Bereits zum neunten Mal veranstaltete der Lexxion Verlag das UWP-Forum Umweltrecht. Auch 2026 sollte ein Überblick zu den aktuellen regulatorischen Entwicklungen und der neuesten Rechtsprechung im Umweltrecht gegeben werden.

Dazu steuerte Dr. Markus Ehrmann von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag mit dem Titel „Die Zukunft der CO2-Bepreisung – EU-Klimaziel 2040 und seine Umsetzung“ bei. Darin gab er einen Überblick zu den erst Anfang April 2026 in Kraft getretenen Regelungen zum EU-Klimaziel 2040. Schwerpunkt war dabei, die verschiedenen Möglichkeiten der Flexibilität der Zielerreichung, insbesondere durch den Einsatz internationaler Gutschriften nach Art. 6 des Übereinkommens von Paris, aufzuzeigen. Im Mittelpunkt des Vortrags stand sodann ein Überblick zu der in der zweiten Jahreshälfte 2026 anstehenden Reform des EU-Emissionshandels. Abgerundet wurde der Vortrag mit Hinweisen zu den aktuellen Entwicklungen der Lastenteilungsverordnung und des CBAM.

Erneuerbarer Wasserstoff in der Industrie: Der aktuelle Rechtsrahmen im Überblick

Holzminden/Online, 22. April 2026

Die Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff in der Industrie ist politisch gewollt und rechtlich vorgegeben. Wie aber steht es um den Rechtsrahmen ganz konkret? Diese Frage hat Burkhard Hoffmann in einem Impulsvortrag beim Workshop „Wasserstoff in der Industrie – aktuelle rechtliche Vorgaben und Förderoptionen“ der Wirtschaftsförderung des Landkreises Holzminden und des Wasserstoffnetzwerks Leine-Weser näher beleuchtet. Dabei zeigte er auf, dass in den letzten Jahren ein umfangreiches Wasserstoffwirtschaftsrecht entstanden ist, aber zugleich Unsicherheiten bei der künftigen Rechtsentwicklung bestehen. Der Vortrag ist im Rahmen des Projekts Trans4ReaL entstanden.

 

Verbesserung der Akzeptanz durch finanzielle Teilhabe ist kein Selbstzweck

Halle, 14. April 2026

In seinem Vortrag auf dem 8. Länderfachgespräch zu Beteiligung und finanzieller Teilhabe an Windenergieprojekten, das von der Fachagentur Wind und Solar am 14. und 15. April 2026 in Halle durchgeführt wurde, hat sich Sebastian von Ammon von der Stiftung Umweltenergierecht mit den zugrundeliegenden Regelungen des Bundes und der Länder befasst. Seine Ausführungen beruhen auf der Würzburger Studie Nr. 43, die im November 2025 erschienen ist.

Einen Schwerpunkt bildete der Zielkonflikt, der bei der Ausgestaltung verpflichtender Teilhaberegelungen zu lösen ist. Da zwischen einer Verbesserung der Akzeptanz in der Bevölkerung und einer Steigerung des EE-Ausbaus kein Automatismus besteht, haben die Landesgesetzgeber die den Gemeinden oder Einwohnern gewährten Vorteile mit den entsprechenden wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen der Vorhabenträger abzuwägen. Dies gilt umso mehr, als sich der Wettbewerb um eine Förderung nach dem EEG verschärft.

Des Weiteren wurde auf die strafrechtlichen Risiken eingegangen, die in der Praxis bei der Umsetzung der Teilhabeverpflichtungen zu beachten sind. Um den Verdacht eines Korruptionsdelikts von vornherein auszuschließen, sind die formellen und materiellen Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen strikt ein-zuhalten.

Neuer Leitfaden bündelt rechtliche, technische und wirtschaftliche Grundlagen für geothermische Quartierslösungen

Kassel/Würzburg, 14. April 2026

Der heute veröffentlichte Leitfaden für Wärmeversorgungskonzepte mit oberflächennaher Geothermie bietet eine praxisnahe Orientierung zur rechtssicheren Planung in urbanen Bestandsquartieren. Neben grundlegenden technischen und wirtschaftlichen Hinweisen fasst er die maßgeblichen Rechtsanforderungen zusammen. Er wurde im Rahmen des Projekts UrbanGroundHeat von Autoren des Fraunhofer IEE und Fraunhofer IEG, der GASAG Solution Plus, des Instituts für Solarenergieforschung und der Stiftung Umweltenergierecht verfasst.

Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Vorgaben aus dem Wasserhaushaltsgesetz, der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Landeswassergesetzen und Schutzgebietsverordnungen, die Genehmigung und Betrieb von Erdwärmesonden prägen. Ferner erläutert der Leitfaden die veränderte Relevanz des Bergrechts sowie die fortbestehenden Anzeige- und Dokumentationspflichten nach Bundesberggesetz und Geologiedatengesetz. Für den Flächenzugriff werden zivilrechtliche Instrumente wie Dienstbarkeiten, Miet- und Erbbaurechtsmodelle eingeordnet. Durch die Verankerung der Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse nach Geothermie-Beschleunigungsgesetz, Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz zeigt der Leitfaden zudem auf, wie Genehmigungsprozesse rechtlich erleichtert wurden.

Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz: Würzburger Bericht zu Fragestellungen mit Blick auf das Unionsrecht erschienen

Würzburg, 9. April 2026

In dem heute veröffentlichten Würzburger Bericht ‚Bio-Treppe‘ und Grüngasquote im Lichte des Unionsrechts – Mindestwerte, Ausstiegspläne und Nullemissionsgebäude ordnen Dr. Matthias Leymann und Dr. Maximilian Wimmer von der Stiftung Umweltenergierecht die in den Eckpunkten zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz am 24. Februar 2026 angekündigten Novellierungen im Verhältnis zu den Vorgaben des Unionsrechts ein. Im Fokus stehen dabei die geplanten Pflichten der „Bio-Treppe“ und der Grüngasquote sowie die Streichung von § 72 des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser sieht bisher vor, dass Heizkessel längstens bis 2045 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen.

Der Bericht zeigt auf, dass mit Blick auf das Unionsrecht hier verschiedene Konflikte angelegt sind: So müssen die Mitgliedstaaten nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie Mindestwerte für die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden festlegen und gemäß der Gebäudeeffizienzrichtlinie Ausstiegspläne für fossile Heizkessel vorlegen sowie den Nullemissionsgebäudestandard einführen. Da diese Vorgaben unionsrechtskonform in Deutschland umzusetzen sind, muss der Gesetzgeber die drohenden Konflikte während des weiteren Gesetzgebungsverfahrens im Blick behalten und adressieren.