Archiv für 2023

Ist das Bauleitplanungsrecht fit für die Umsetzung kommunaler Wärmepläne?

Baden-Baden, 30. Mai 2023

Die kommunale Wärmeplanung wird als das zentrale strategische Planungsinstrument angesehen, um auf kommunaler Ebene das Ziel der Klimaneutralität im Wärmesektor zu erreichen. In dem Aufsatz „Die Umsetzung kommunaler Wärmepläne durch das Bauleitplanungsrecht – Status Quo und mögliche Fortentwicklung“ in der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) gehen Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht und Olivia Boinski der Frage nach, inwieweit kommunale Wärmepläne mit dem geltenden Bauleitplanungsrecht umgesetzt werden können.

Dabei wird zum einen erläutert, ob kommunale Wärmepläne bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen nach geltendem Recht zu berücksichtigen sind und zum anderen dargestellt, inwieweit Inhalte kommunaler Wärmepläne konkret in Flächennutzungsplänen oder in Bebauungsplänen dargestellt beziehungsweise festgesetzt werden können.

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Orientierungshilfen für die Durchführung und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung

Würzburg, 30. Mai 2023

In dem kürzlich veröffentlichten Aufsatz in der Fachzeitschrift stadt+werk fasst Victoria Balling für die Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit Prof. Jürgen Knies, Dr. Christian Kluge und Andreas Schneller Erfahrungswerte und Orientierungshilfen für die Durchführung und Umsetzung kommunaler Wärmeplanung zusammen.

Die Autorinnen und Autoren zeigen: Zwar sind die Kommunen wegen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung zur Aufstellung von Wärmeplänen berechtigt, dennoch ist ein bundesweiter Rechtsrahmen wünschenswert, um die Wärmeplanung als verpflichtende Aufgabe auszugestalten und standardisierte Verfahren zu etablieren. Die Festlegung von Eignungsbereichen kann dabei eine räumliche Hilfestellung für Maßnahmen bei der Umsetzung der Wärmepläne und der Einführung von Förderoptionen sein. Für die (teilweise) Umsetzung von Wärmeplänen stehen den Kommunen bereits einige Instrumente des Städtebau- sowie des Ordnungsrechts zur Verfügung, etwa die grundsätzlich rechtlich geeigneten Instrumente der Sanierungsmaßnahmen und der Stadtumbaumaßnahmen aus dem Bereich des besonderen Städtebaurechts oder für die leitungsgebundene Versorgung der Anschluss- und Benutzungszwang.

Der Aufsatz beruht auf den 2022 veröffentlichten Handlungsempfehlungen aus dem Projekt Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen.

Welche rechtlichen Handlungsoptionen haben die Kommunen bei der Umsetzung von Wärmeplänen?

Berlin, 23. Mai 2023

Bei den diesjährigen Berliner Energietagen hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht heute im Rahmen der Veranstaltung „Energiewende und Gesellschaft: Forschungsprojekte zur sozialen und kommunikativen Teilhabe“ die Inhalte des Projekts „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro) vorgestellt.

Bei der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Projektträger Jülich durchgeführten Veranstaltung ging er zum einen auf die Forschungsfragen des Projekts, wie der Verknüpfung der kommunalen Wärmeplanung mit anderen Planungsarten und den rechtlichen Möglichkeiten zur interkommunalen Zusammenarbeit ein. Zum anderen zeigte er im Überblick auf, welche rechtlichen Handlungsoptionen die Gemeinden im heute geltenden Rechtsrahmen bereits nutzen können und weiterentwickelt werden könnten.

Lehrvideo zur EU: Der rechtliche Pfad zur Klimaneutralität 2050 erklärt

München, 22. Mai 2023

Wie wird der rechtliche Pfad zur Klimaneutralität in der EU ausgestaltet? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein aktuelles Lehrvideo von Johanna Kamm von der Stiftung Umweltenergierecht. Das Video ist Teil eines Massive Open Online Courses (MOOC) und ist ab sofort auf Youtube frei verfügbar.

Hintergrund: Das Strascheg Center for Entrepreneurship baut in Kooperation mit der Hochschule München und internationalen Partnern, unter anderem der California Polytechnic State University oder der Athens University of Economics and Business, im Projekt AGORA eine digitale Lehrplattform auf. Um die unternehmerischen Kompetenzen von Studierenden für die Geschäftsmodelle im Bereich Energie und Nachhaltigkeit zu stärken, werden dabei themenbezogene Online-Module von Expertinnen und Experten unterschiedlicher Disziplinen erstellt.

 

Aktuelle Rechtsentwicklungen für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung

Frankfurt am Main, 16. Mai 2023

Bei dem heutigen AGFW-Workshop im Rahmen des Projekts „FW-Digital – Digitalisierung der Technik und Geschäftsprozesse in Wärmeversorgungssystemen“ hat Carsten von Gneisenau von der Stiftung Umweltenergierecht zu neuen Rechtsentwicklungen für die Digitalisierung der Fernwärmeversorgung referiert. Er ging im Bereich des Cybersicherheitsrechts insbesondere auf die neugefasste Netz- und Informationssicherheits-Richtlinie (NIS II) ein, deren Anwendungsbereich deutlich erweitert wurde, um im Bereich kritischer Infrastrukturen für mehr Cybersicherheit zu sorgen. Wenn die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, werden durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs die Cybersicherheitspflichten auch für Betreiber in der Fernwärmeversorgung gelten, die bislang wegen des Schwellenwerts in der BSI-KritisV von 250.000 angeschlossenen Haushalten nicht von diesen Pflichten betroffen waren.

Abschlussveranstaltung im Projekt InDEED: Wie wird das Herkunftsnachweissystem zukunftsfähig?

Berlin, 9. Mai 2023

Eine Kennzeichnung der Stromherkunft ist für verschiedene energiewirtschaftliche Anwendungsfelder von großer Bedeutung. Sie soll nicht nur die Vermarktung bestimmter Stromprodukte als Ökostrom, sondern beispielsweise auch das Vorgehen gegen Betrug und Greenwashing erleichtern, einen Anreiz für den Zubau von EE-Anlagen geben und eine Lenkungswirkung auf das Nutzerverhalten haben. Allerdings ist fraglich, inwieweit das bestehende System der Herkunftsnachweise dazu geeignet ist. Im Projekt InDEED hat sich das Verbundkonsortium aus Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), Uni Bayreuth und Stiftung Umweltenergierecht in den letzten Jahren intensiv damit befasst, welche Fortentwicklungen im Bereich des Labelings von Strommengen Verbesserungen bewirken könnten.

Am 9. Mai 2023 fand in Berlin nun die Abschlussveranstaltung des Projektes statt. Diese stand unter dem Motto „Ein zukunftsfähiges Herkunftsnachweissystem“. Dr. Johannes Hilpert beleuchtete dabei in einem Kurzpitch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anpassungen im Bereich der Herkunftsnachweise und stellte dabei die aktuellen Entwicklungen – etwa im Bereich der Novellierung der EE-Richtlinie (RED III) oder der Beschleunigung des Smart Meter Rollouts – in den Mittelpunkt.

Die Forschenden der FfE entwickelten gemeinsam mit der Stiftung Umweltenergierecht eine Roadmap mit dem Titel „Zukunftsfähige Herkunftsnachweise“ zu möglichen Anpassungen im HKN-System, die im Zuge der Abschlussveranstaltung vorgestellt wurde. In der Studie werden auch wichtige parallel laufende Entwicklungen zu HKN in den Bereichen Wasserstoff und Wärme/Kälte angesprochen. Bereits im September 2022 hatte die Stiftung die Würzburger Studie Nr. 28 „Stromherkunft und Blockchain – Rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse für das ‚Labeling‘ von Stromflüssen“ veröffentlicht.

Rückenwind für den Ausbau der erneuerbaren Energien durch das OVG Greifswald?

Würzburg, 4. Mai 2023

In ihrem Beitrag „Verfahrensrecht, Denkmalschutz und § 2 EEG 2023: Rückenwind für die erneuerbaren Energien durch das OVG Greifswald?“ in der aktuellen Ausgabe der ZNER, analysieren Maria Deutinger und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht das Urteil des OVG Greifswald vom 7. Februar 2023 (5 K 171/22 OVG).

Das Gericht rügt die Nichteinhaltung der Fristen- und Verfahrensregeln in der bisherigen Behördenpraxis und stellt klar, dass die Genehmigungsbehörden auch bei ausbleibender Stellungnahme der Fachbehörden zur Entscheidung über den Genehmigungsantrag verpflichtet sind. Zudem ist aufgrund des durch § 2 EEG 2023 gesetzgeberisch voreingestellten Gewichtungsvorrangs der erneuerbaren Energien („überragendes öffentliches Interesse und öffentliche Sicherheit“) bei Schutzgüterabwägungen künftig ein regelmäßiges Übergewicht der Erneuerbaren anzunehmen, das nur in atypischen Ausnahmefällen überwunden werden kann – so die Feststellung des OVG.

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Aufsatz zur Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen

Würzburg, 4. Mai 2023

In dem heute in der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) veröffentlichten Aufsatz „Optionen zur Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ legen die Autoren Dr. Nils Wegner und Jonas Otto von der Stiftung Umweltenergierecht dar, welche Rolle dem Instrument der Außenbereichsprivilegierung zukünftig für die adäquate Steuerung des PV-Ausbaus zukommen könnte.

Abhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung durch den Gesetzgeber könnte eine Ausweitung der Privilegierung nicht nur der Flächenbereitstellung, sondern auch der Verankerung naturschutzfachlicher Mindestkriterien und der Nutzung von Synergieeffekten mit der Landwirtschaft dienen. Anders als teilweise angenommen, ließen sich zudem wesentliche gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten in die Privilegierung integrieren.

Der Aufsatz basiert auf dem Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 56 vom 16. Februar 2023.

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Thorsten Müller zum Bundes-Klimaschutzgesetz

Lüneburg, 3. Mai 2023

Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, wurde am 3. Mai 2023 zum Honorarprofessor der Fakultät Nachhaltigeit der Leuphana Universität Lüneburg ernannt. „Es ist eine große Ehre für mich, an der Leuphana-Universität und damit in meiner alten Heimat als Honorarprofessor lehren zu dürfen. Ich freue mich, dass ein so aktueller und zukunftsorientierter Bereich wie das Energie- und Klimaschutzrecht hier bereits einen so großen Stellenwert hat und werde versuchen, meinen Beitrag zum weiteren Ausbau dieses Schwerpunktes zu leisten“, so Thorsten Müller, der bereits seit 2016 als Lehrbeauftragter an der Leuphana tätig war.

Bei seiner Antrittsvorlesung beschäftigte sich Thorsten Müller mit der kontroversen Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG). Dabei bot er eine Einordnung zu den Reformvereinbarungen im Koalitionsausschuss vom 28. März 2023, einen Überblick zu den Wirkungen des KSG und dessen Steuerungsgrenzen, Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des KSG sowie einen Ausblick zu den Themen Klimaschutzgovernance und Nachhaltigkeitswissenschaft.

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Stiftung Umweltenergierecht beim 10-jährigen Jubiläum des Forums Erneuerbare Energien

Oldenburg, 27. April 2023

Auf Einladung von BDO Oldenburg hat Frank Sailer, Leiter des Forschungsgebiets Energieanlagen- und Infrastrukturrecht bei der Stiftung Umweltenergierecht, auf der Veranstaltung „10 Jahre Forum Erneuerbare Energien“ zum Thema Beschleunigung des Windenergieausbaus durch § 6 WindBG referiert. Er ging dabei auf die neue Regelung im WindBG und die darin enthaltenen Voraussetzungen und Rechtsfolgen für die Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen ein. Frank Sailer kommt zum Fazit, dass sich die Verfahren durch den Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung erheblich beschleunigen lassen, aber auch noch zahlreiche Fragen offen sind.

Stiftung Umweltenergierecht bei den FfE-Energietagen

München, 25. und 27. April 2023

Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft hat vom 25. bis zum 28. April 2023 ihre Energietage in München veranstaltet. Mit dabei waren auch Forschende der Stiftung Umweltenergierecht – im Rahmen des Projekts unIT-e² und als Moderation einer Podiumsdiskussion.

Am 25. April wurden die unIT-e² E-Mobility und Grid Talks veranstaltet, bei der die Themen Elektromobilität sowie Energie- und Mobilitätswende im Fokus standen. Zudem wurden Kernergebnisse der ersten Hälfte des Projekts präsentiert, an dem auch die Stiftung Umweltenergierecht intensiv arbeitet.

Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, moderierte zudem am 27. April die Podiumsdiskussion „Entfesselung der Stromnetze“, unter anderem mit Dr. Urban Keussen (EWE AG), Dr. Egon Westphal (Bayernwerk AG), Dr. Jan Peter Sasse (Bundesnetzagentur), Katharina Umpfenbach (dena) und Dr. Matthias Müller (FfE). Dabei wurde deutlich, wie wichtig gerade der Ausbau der Verteilernetze, aber auch neue Betriebsweisen durch Digitalisierung und Flexibilisierung sind.

Die Reform des Klimaschutzgesetzes: Antrittsvorlesung von Dr. Thorsten Müller als Honorarprofessor

Würzburg, 26. April 2023

Die Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes: Sorgt sie für mehr oder weniger Klimaschutz? Mit dieser nach den Vereinbarungen im Koalitionsausschuss vom 28. März 2023 kontrovers diskutierten Frage beschäftigt sich am 3. Mai 2023 Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, in einer öffentlichen Vorlesung. Dabei wird er nicht nur die bestehenden Strukturen und mögliche Änderungsoptionen beleuchten, sondern sich grundsätzlich mit dem Regelungstypus Klimaschutzgesetz und den Grenzen dieses Steuerungsansatzes befassen.

Bei der Vorlesung handelt es sich um die Antrittsvorlesung des Juristen als Honorarprofessor an der Fakultät Nachhaltigkeit der Leuphana-Universität Lüneburg. „Es ist eine große Ehre für mich, an der Leuphana-Universität und damit in meiner alten Heimat als Honorarprofessor lehren zu dürfen. Ich freue mich, dass ein so aktueller und zukunftsorientierter Bereich wie das Energie- und Klimaschutzrecht hier bereits einen so großen Stellenwert hat und werde versuchen, meinen Beitrag zum weiteren Ausbau dieses Schwerpunktes zu leisten.“

Die Antrittsvorlesung findet am Mittwoch, 3. Mai 2023, von 14.15 bis 15 Uhr im Hörsaal 5 der Leuphana-Universität Lüneburg statt. Eine Teilnahme ist auch online via Zoom möglich.

Rechtsgrundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne beleuchtet

Online, 25. April 2023

Im Rahmen des Webinars „5. Baurechtstage NRW“ des Instituts für Städtebau Berlin hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht am 25. April 2023 einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen für die Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne gegeben.

Nach einer Einführung in die Thematik der kommunalen Wärmeplanung ging der Vortrag auf die derzeit geltenden Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung in den Ländern ein und gab einen Ausblick auf den angekündigten bundesrechtlichen Rahmen für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung. Darüber hinaus wurden kommunale Handlungsspielräume für die Umsetzung kommunaler Wärmepläne erörtert.

Das Recht der Erneuerbaren als Suchprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität

Köln, 20. April 2023

Beim „Rheinischen Energieforum – Erneuerbare Energien“ am 20. April 2023 in Köln setzte auch die Stiftung Umweltenergierecht wichtige Impulse. Dr. Thorsten Müller referierte dabei zum Thema „Das Recht der Erneuerbaren als Suchprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität“.

Der wissenschaftliche Leiter der Stiftung zog dabei eine Bilanz der aktuellen Rechtsentwicklungen. Er fokussierte sich auf das Ziel der Klimaneutralität und der Frage, ob dieses bereits der Rechtswirklichkeit entspricht, Flächen als limitierenden Faktor des Erneuerbaren-Ausbaus, dem „Deutschlandtempo“ beim Ausbau der Windenergie sowie mit dem EEG und dem Strommarktdesign und damit auch mit der Frage nach der Klimaneutralität in der Elektrizitätsversorgung.

Auf den EU-Emissionshandel folgt der EU-Grenzausgleichsmechanismus – Gemeinsamkeiten, Unterschiede und offene Fragen

Würzburg, 15.04.2023

Im Dezember haben sich der EU-Ministerrat und das Parlament darauf geeinigt, einen Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) einzuführen. Dieser gilt zwar als „Folge“ des EU-Emissionshandels, weil durch ihn der CO2-Preis des Emissionshandels auf Importe in die EU ausgeweitet und somit ein Level Playing Field zwischen Produkten aus dem EU-Ausland und innereuropäischen Erzeugnissen geschaffen werden soll. Allerdings ist das System nicht identisch und es bestehen noch zahlreiche Fragen zu dessen Umsetzung. Jana Nysten erklärt in ihrem Aufsatz die Hintergründe für die Einführung des CBAMs, stellt die neuen Regelungen im Grundsatz vor und erklärt welche rechtlichen und tatsächlichen Problematiken (noch) bestehen. Der Aufsatz ist in der KlimaRZ 04/2023, S. 95-102, erschienen. Er ist im Rahmen des Projektes „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende (Ariadne)“ entstanden.

 

Schlaglichter aus den Reallaboren: Stiftung Umweltenergierecht beim Transferkongress Wasserstoff

Würzburg, 12. April 2023

Wasserstoff ist ein Schlüsselelement auf dem Weg zur Klimaneutralität. In Reallaboren der Energiewende erproben Projektpartner aus Wissenschaft und Wirtschaft Wasserstoff-Innovationen unter realen Bedingungen und im industriellen Maßstab. Die Erfolge, Herausforderungen und ersten Erkenntnisse dieser Vorhaben sind Thema beim ersten Transferkongress Wasserstoff. Dieser findet am 18. April 2023 unter dem Motto „Schlaglichter aus den Reallaboren“ in Berlin statt.

Für die Stiftung Umweltenergierecht werden dabei Burkhard Hoffmann über den neuen delegierten Rechtsakt für grünen Wasserstoff und Jana Nysten über den US-Inflation Reduction Act referieren. Veranstaltet wird der Kongress durch das Projekt Trans4Real, organisiert durch die Deutsche Energie-Agentur. Die Teilnahme ist kostenfrei.

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Green Deal erklärt PLUS: Sonderformat zu aktuellen Entwicklungen

Würzburg, 24. März 2023

Verbrenner-Aus, Gebäudeeffizienz, Energieeffizienz, neues Strommarktdesign und noch vieles mehr: Mit gleich mehreren rechtlichen Neuerungen steht die EU aktuell besonders im Mittelpunkt der Energie- und Klimapolitik. In unserer monatlichen Seminarreihe „Green Deal erklärt“ bereiten wir stets die neusten Entwicklungen im Rahmen des „Fit for 55“-Paket und dem REPowerEU-Prozess übersichtlich auf. Aufgrund der großen Zahl an Neuerungen bieten wir in der kommenden Ausgabe am 28. März 2023 ein Sonderformat: „Green Deal erklärt PLUS“ – mit einer Dauer von zwei Stunden und in zwei Teilen.

Im ersten Teil geht es um Updates zu den laufenden (und abgeschlossenen) Trilog-Verfahren sowie zu weiteren aktuellen Entwicklungen, u. a. zum Streit um das „Verbrenner-Verbot“ und zum Kommissionsentwurf für ein neues Netto-Null-Industrie-Gesetz. Außerdem geht es um Positionen von Rat und EU-Parlament zur Gebäudeeffizienz-Richtlinie vor dem Trilog und dem Inhalt der mittlerweile erfolgten Einigung zur Energieeffizienz-Richtlinie.

Im zweiten Teil stehen zwei weitere Schwerpunkte im Fokus: Das EU-Beihilferecht mit dem neuen befristeten Krisenrahmen (TCTF) und der Reform der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), beide von der EU-Kommission am 9. März veröffentlicht. Außerdem die Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des EU-Strommarktdesigns vom 14. März, welche Änderungen an der EU-Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie bzw. -Verordnung vorsehen.

Wir freuen uns, wenn Sie am 28. März 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Aktuelle Änderungen der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren

Online, 20. März 2023

Im Rahmen der virtuellen Veranstaltungsreihe „Planung und Genehmigung: Die Herausforderungen aktueller Wasserstoff-Vorhaben“ des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks am 20. März 2023 hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert.

Der Vortrag beinhaltete insbesondere die neuen Spezialregelungen im Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung, mit denen der Gesetzgeber die Errichtung von Elektrolyseuren sowohl in Gebieten, in denen ein Bebauungsplan die Nutzung der Grundstücke vorgibt, als auch im unbeplanten Außenbereich verbessern will.

2. Professor:innengespräch Umweltenergierecht: Klimaschutz und Resilienz

Volkach, 16. und 17. März 2023

Klimaschutz und Resilienz sind gesamtgesellschaftliche Herausforderungen, die im vergangenen Jahr besonders in den Vordergrund von Wissenschaft und Praxis gerückt sind. Daher hat die Stiftung Umweltenergierecht in ihrem zweiten „Professor:innengespräch Umweltenergierecht“ am 16. und 17. März 2023 im unterfränkischen Volkach genau hierauf ihren Fokus gelegt.

Professorinnen und Professoren der Rechtswissenschaft und weiterer Disziplinen, wie Natur- oder Sozialwissenschaften, haben dabei anhand von sieben Vorträgen über die interdisziplinäre und gesellschaftliche Dimension der Klimaresilienz, den Energiebinnenmarkt und die europäische Energiesolidarität mögliche Konflikte zwischen Versorgungssicherheit und Klimaschutz, die Grundstrukturen und Gütekriterien des Klimawandelfolgenrechts sowie das Recht der Hochwasservorsorge diskutiert.

„Unser Professor:innengespräch hat auch dieses Jahr deutlich gemacht, dass es angesichts der Dimension der Aufgabe Klimaschutz eines solchen Forums zum intensiven Austausch und der gemeinsamen Debatte braucht, um den Fragestellungen aus einer spezifisch wissenschaftlichen Perspektive auf den Grund gehen zu können“, so Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht. Im kommenden Jahr werde es daher eine weitere Auflage des Professor:innengesprächs geben.

Auswirkungen des Brexit auf die Erneuerbare-Energien-Politik der EU

London, 16. März 2023

Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU – dem Brexit – wurde nicht nur der europäische Binnenmarkt um einen Mitgliedstaat „verkleinert“; vielmehr leistet Großbritannien nun auch keinen Beitrag mehr zu den Energie- und Klimazielen der EU. Das ist auch das zentrale Thema des Buches „Brexit and Energy Law: Implications and Opportunities”, das heute offiziell im Londoner Think Tank „Chatham House” vorgestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu haben Fabian Pause und Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht beigesteuert.

In ihrem Buchbeitrag erklären sie, was der Brexit konkret für die EU-Politik im Bereich der erneuerbaren Energien sowie im Klimaschutz allgemein bedeutet. Sie gehen dabei unter anderem folgenden Fragen nach: Wurde – und wenn ja wie – das EU-Ziel zum Erneuerbaren-Ausbau mit dem Brexit angepasst? Muss sich das Förderdesign ändern? Welche Rolle spielen Herkunftsnachweise zukünftig zwischen Großbritannien und der EU? Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen auf den EU-Emissionshandel erklärt, die mit Hinblick auf die Einführung des EU-Grenzausgleichsmechanismus tagesaktuelle Relevanz erhalten.

Welche Rolle spielt die Resilienz der Elektrizitätsversorgung im Recht?

Regensburg, 13. März 2023

Dr. Johannes Hilpert von der Stiftung Umweltenergierecht sprach heute beim 6. Regensburger Energiekongress zu den rechtlichen Vorgaben für eine resiliente Elektrizitätsversorgung. Die Veranstaltung – organisiert von der OTH Regensburg – beleuchtete unter verschiedenen Perspektiven den Rahmen und die Bedeutung der Resilienz in der Energieversorgung.

In seinem Vortrag verwies Johannes Hilpert nach einer begrifflichen Einordnung zunächst auf die steigende Relevanz der Thematik. Sodann stellte er zunächst die verfassungs- und unionsrechtlichen Grundlagen dar. Er verwies insbesondere auf die CER-Richtlinie sowie die NIS-2-Richtlinie, die sich mit kritischen Infrastrukturen beziehungsweise Cybersicherheit befassen und bis Ende 2024 in deutsches Recht umzusetzen sind. Nach einem Überblick über die zahlreichen Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz zum Bereich der Versorgungssicherheit stellte er zudem dar, inwieweit etwa auch dezentrale Strukturen in der Elektrizitätsversorgung die Resilienz beeinflussen können.

 

Endlich mehr Tempo? Beschleunigung des EE-Ausbaus durch Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung

Würzburg, 10. März 2023

Die EU-Notfall-Verordnung vom 22. Dezember 2022 will den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen – in Deutschland unter anderem mit Neuerungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) für die Windenergie an Land. Ähnliche Regelungen sind auch für Wind auf See, Photovoltaik und Stromnetze vorgesehen. Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht hat in einem Online-Seminar am 10. März 2023 mit über 700 Teilnehmenden die neuen Regelungen unter die Lupe genommen und eine erste Einordnung vorgenommen.

Im Fokus stand dabei der neue § 6 WindBG mit seinen Ausnahmen von der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der Artenschutzprüfung. Dabei zeigte Frank Sailer den Anwendungsbereich und die Voraussetzungen der neuen Regelung sowie deren Rechtsfolgen auf. Auch die europäischen Rechtsakte und weitere Umsetzung der Notfall-VO für weitere Anlagen waren Thema des Seminars. Sailers Fazit: „Die Notfall-VO und ihre Umsetzung bieten eine wichtige Chance zur besseren Austarierung von Klimaschutz und Artenschutz.“ Außerdem stelle sie eine Brücke bis zum Inkrafttreten der Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED IV) und dem dortigen Konzept der go-to-Gebiete dar.

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Neuer Modellvorschlag für die kommunale Wärmeplanung

Bremen/Würzburg, 8. März 2023

Im Rahmen des Projekts „Kommunale Wärmeleitplanung – Entwicklung eines neuen Planungsinstruments für die kommunale Wärmeleitplanung unter Verknüpfung von planungsrechtlichen und förderrechtlichen Elementen (KoWaP)“ ist die im Auftrag und in Kooperation mit der Stiftung Umweltenergierecht erstellte Studie „Modellentwicklung für die kommunale Wärmeplanung“ von Prof. Dr. Jürgen Knies von der Hochschule Bremen veröffentlicht worden. Hierin wird ein Vorschlag für ein Drei-Ebenen-Modell der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Dieses beinhaltet eine strategische Planungsebene, dann die Umsetzungsplanung und schließlich die Detailplanungsebene.

Auf der strategischen Planungsebene erfolgt die Zielsetzung und Festlegung von Szenarien auf Grundlage der Analyse von Wärmebedarfen und -potentialen. Hieraus können räumlich abgegrenzte Eignungsbereiche für Wärmeversorgungsoptionen entwickelt werden. Auf der Ebene der Umsetzungsplanung können sodann Handlungs- und Maßnahmenräume als Basis für Energiekonzepte aufgezeigt werden. In der Detailplanung erfolgt schließlich die weitere Detailierung auf Gebäudeebene

„Baustellenbericht“ im Projekt unIT-e² veröffentlicht

München, 8. März 2023

Die Integration von Elektrofahrzeugen ins Energiesystem bringt eine Vielzahl von Herausforderungen mit sich. Welche dieser Baustellen werden im Projekt adressiert und welche Konzepte sollen dabei analysiert werden? Diese Fragestellungen beantwortet das unIT-e²-Konsortium nach dem ersten Projektjahr im unIT-e²-Baustellenbericht. Dieser behandelt für die verschiedenen Themenfelder des Projekts jeweils eine Reihe von Schwerpunktthemen und leitet aus der aktuellen Situation die zu lösenden Probleme ab. Außerdem liefert er erste Ansätze für Weiterentwicklungen und fasst den rechtlichen und politischen Anpassungsbedarf zusammen.

Für die Juristinnen und Juristen der Stiftung Umweltenergierecht standen in der ersten Projektphase vor allem Fragegestellungen im Bereich der Netzentgeltsystematik und der Ausgestaltung von § 14a EnWG im Mittelpunkt der Forschungsarbeit.

 

 

Wie das Wind-an-Land-Gesetz die Flächenbereitstellung für die Windenergie beschleunigen soll

Herford, 7. März 2023

Im Rahmen der Fachtagung „Planungsbeschleunigung im Zeichen der Energiewende“ der Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten (KBL), hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 in Herford die neuen Regelungen für die Flächenbereitstellung für die Windenergie erläutert. Im Mittelpunkt des Vortags stand das Wind-an-Land-Gesetz: Dieses verpflichtet zum einen die Länder einen bestimmten Anteil ihrer Landesfläche für die Windenergie auszuweisen. Zum anderen wird die Planung von Windenergiegebieten vereinfacht und beschleunigt.

Delegierter Rechtsakt für grünen Wasserstoff: Große Resonanz auf Online-Seminar

Würzburg, 7. März 2023

Im Rahmen des Vorhabens „Trans4Real“ hat die Stiftung Umweltenergierecht am 7. März 2023 ein Online-Seminar zum delegierten Rechtsakt für grünen Wasserstoff angeboten, den die Europäische Kommission Mitte Februar mit einer Verspätung von über einem Jahr veröffentlicht hat. In seinem Vortrag und der anschließenden Fragerunde erläuterte Burkhard Hoffmann den über 560 Teilnehmenden die Hintergründe und den Anwendungsbereich des Rechtsaktes. Ein wichtiger Faktor waren die festgelegten Kriterien, die erfüllt sein müssen, um grünen Wasserstoff bzw. seine Derivate voll auf die Erfüllung des Erneuerbaren-Ziels im Verkehrsbereich anrechnen zu können.

Zu den Vortragsfolien

Vortrag zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus durch die EU-Notfall-VO

Hannover, 3. März 2023

Auf Einladung des Juristischen Beirats des Bundesverbands WindEnergie (BWE) hat Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht am 3. März 2023 zum Inhalt der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus gesprochen. Dabei hat er die Vorgaben der Verordnung in das laufende Verfahren zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie eingeordnet. Ein weiterer Fokus: Der Hinweis, dass die EU-Notfall-Verordnung nicht mit der aktuellen Diskussion um die Einführung von go-to-Gebieten gleichgesetzt werden darf.

Beschleunigung des EE-Ausbaus: Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Würzburg/Berlin, 1. März 2023

Am 1. März fand eine öffentliche Anhörung des Ausschusses Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen im Deutschen Bundestag statt, zu der Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht als Sachverständiger geladen wurde. Der Anlass: der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)“.

Dieser enthält unter anderem die Umsetzung der EU-Notfall-Verordnung zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Netze. Dies war auch das zentrale Thema der Anhörung. Zur Beschleunigung werden für Wind an Land, Wind auf See, Photovoltaik und Übertragungsnetze in speziell für diese Nutzungen ausgewiesenen und dabei einer strategischen Umweltprüfung unterzogenen Gebieten deutliche Vereinfachungen geregelt. „Die Neuregelungen haben das Potenzial einer deutlichen Beschleunigung“, hebt Thorsten Müller die Bedeutung der Neuregelung hervor. Aber: „Da die Regelung befristet ist, gilt es zeitnah im Trilog zur Erneuerbare-Energien-Richtlinie eine Anschlussregelung zu entwickeln, um einen Fadenriss zu vermeiden.“

Lässt sich das Kollisionsrisiko von Vögeln an Windenergieanlagen auch berechnen?

Würzburg, 28. Februar 2023

Die Frage, ob ein Bauvorhaben wie eine Autobahn, eine Stromleitung oder eine Windenergieanlage, in Konflikt mit dem artenschutzrechtlichen Tötungsverbot kommt, ist eine der kompliziertesten und zugleich umstrittensten Fragen bei der Genehmigung von großen Bauprojekten. Bislang erfolgt die Beantwortung dieser Frage primär anhand von verbal-argumentativen Bewertungsmethoden. Mit der Weiterentwicklung dieser Methoden in Richtung probabilistischer Ansätze mit Wahrscheinlichkeitsrechnungen, erhofft man sich eine objektivere, besser vorhersehbare und vergleichbare Artenschutzprüfung.

Welcher (artenschutz-)rechtliche Rahmen dabei zu beachten ist und dass dieser der angedachten Weiterentwicklung nicht entgegensteht, zeigt Frank Sailer in seinem aktuellen Beitrag „Der rechtliche Rahmen für probabilistische Ansätze bei der artenschutzrechtlichen Signifikanzbewertung“ in der Zeitschrift Natur und Recht (NuR), Heft 2/2023, S. 78-84 auf.

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Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens zu Wasserstoff-Begriffen

Würzburg, 27. Februar 2023

In einer Ergänzung der im Dezember 2022 veröffentlichten Übersicht zu den unionsrechtlichen Begriffen mit Wasserstoffbezug, hat die Autorin Dr. Anna Halbig Vorschläge zur Vereinfachung des EU-Rechtsrahmens bezüglich der Wasserstoff-Begriffe erarbeitet. Die im Würzburger Bericht Nr. 57 unterbreiteten Vorschläge betreffen insbesondere die Beseitigung der analysierten Inkohärenzen sowie eine Reduktion der Begriffsvielfalt.

Der neuste Würzburger Bericht ist im Rahmen des Projekts „Trans4Real – Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien“ entstanden.

Zum Würzburger Bericht

Interview: Standards und Normen für Wasserstoff

Würzburg, 22. Februar 2023

Bei der Herstellung, der Speicherung, dem Transport und der Nutzung von Wasserstoff gibt es eine Fülle von Standards und Normen zu beachten. Einen Überblick über diese hat die Stiftung Umweltenergierecht mit dem Zentrum für BrennstoffzellenTechnik jüngst im Rahmen des Forschungsvorhabens Trans4Real in einer Publikationsreihe veröffentlicht.

In einem Interview auf der Wissenschaftsplattform Energiesystem-Forschung erklären Anna Halbig von der Stiftung Umweltenergierecht und Mario Koppers vom Zentrum für BrennstoffzellenTechnik, was es damit auf sich hat. Das Interview ist auf der Website von Energiesystem-Forschung abrufbar.

Green Deal erklärt: Der neue Green Deal Industrial Plan

Würzburg, 22. Februar 2023

Am kommenden Dienstag, 28. Februar 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verfahren zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns schwerpunktmäßig dem neuen Green Deal Industrial Plan widmen. Dieser Plan enthält u.a. eine Neuausrichtung des EU-Beihilfenrechts, die Reform des EU-Strommarktdesigns sowie neue Ansätze zur Finanzierung der Energie- und Industrietransformation aus bestehenden EU-Mitteln und durch eine gemeinsame Finanzierung auf EU-Ebene, zum Beispiel durch einen Europäischen Souveränitätsfonds.

Der Green Deal Industrial Plan formuliert die Maßnahmen, mit denen die EU-Kommission erhöhtem internationalen Wettbewerbsdruck und Versorgungsengpässen durch eine Stärkung der heimischen Industrie begegnen und gleichzeitig die Industriedekarbonisierung beschleunigen und unterstützen will. Wir werden die regulatorischen Kernelemente des Plans vorstellen und aus verschiedenen rechtlichen Blickwinkeln betrachten.

Wir freuen uns, wenn Sie am 28. Februar 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Plattform Klimaneutrales Stromsystem gestartet – mit Beteiligung der Stiftung Umweltenergierecht

Berlin, 20. Februar 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 20. Februar 2023 in Berlin die Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) gestartet – mit einer Eröffnungsrede von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Das Ziel: Ein neues, klimaneutrales Strommarktdesign schaffen, das auf erneuerbaren Energien fußt. In der PKNS sollen hierzu Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft Optionen zur Weiterentwicklung des Strommarktdesigns ergebnisoffen diskutieren und Vorschläge für die Politik erarbeiten.

Die Plattform ist in vier thematischen Arbeitsgruppen aufgeteilt: Innovationsanreize für Erneuerbare, steuerbare Kapazitäten für die Versorgungssicherheit, Flexibilisierung der Stromnachfrage sowie Nutzbarmachung netzdienlicher Marktsignale. Im Plenum sollen die Arbeitsgruppen dann zusammengeführt und ihre Ergebnisse diskutiert werden.

Für die Stiftung Umweltenergierecht wurde Dr. Thorsten Müller vom BMWK eingeladen, als Teil der Plattform mitzuwirken und die rechtswissenschaftliche Perspektive in die Debatte einzubringen. „Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis ist ein wichtiger Faktor, um das Stromsystem in den kommenden Jahren klimaneutral zu erneuern. Ich freue mich auf die Möglichkeit, mich mit Fachleuten aus sehr unterschiedlichen Bereichen auszutauschen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten“, so Müller, der bereits 2022 in der „ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme“ die Bundesregierung beraten hat.

Bundeswirtschaftsminister Habeck nannte unter anderem günstige Strompreise, Investitionssignale für Erneuerbare und Wasserstoff-Kraftwerke, ein flexibles Stromsystem sowie regionale Steuerung und Nutzung als Eckpfeiler der Debatte.

EE-Anlagen: Keine Entschädigung trotz Abregelung?

Würzburg, 17. Februar 2023

In seinem Aufsatz „Vom Einspeisemanagement zum Redispatch 2.0: Ausgleich für wartungs-, reparatur- und netzausbaubedingte Abregelungen“ befasst sich Julian Senders mit der Frage, inwieweit trotz Abregelung von EE-Anlagen durch den Netzbetreiber in bestimmten Konstellationen Entschädigungen versagt werden können. Konkret geht es insbesondere um Abregelungen im Falle eines erforderlichen Netzausbaus. Hier hatte sich zum mittlerweile überholten Einspeisemanagement in den §§ 14 f. EEG a.F. eine tendenziell restriktive Rechtsprechung entwickelt. Diese begegnete berechtigter Kritik und es lässt sich konstatieren, dass sich eine Übertragbarkeit auf den geltenden Rechtsrahmen des Redispatch 2.0 verbietet. Dies folgt auch aus den Vorgaben der vorrangig geltenden Elektrizitätsbinnenmarkt-Verordnung (EBM-VO).

Der Aufsatz ist in der Zeitschrift für das Recht der gesamten Energiewirtschaft (EnWZ) 2023, Heft 1-2, S. 15 ff., erschienen. Er ist im Rahmen des Projektes „Evidenzbasiertes Assessment für die Gestaltung der deutschen Energiewende (Ariadne)“ entstanden.

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Photovoltaik: Eine weiterentwickelte Außenbereichsprivilegierung als Baustein des Freiflächenausbaus

Würzburg, 16. Februar 2023

In dem heute veröffentlichten Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht „Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ behandeln Jonas Otto und Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht die drängende Frage der Flächenbereitstellung für den Photovoltaik-Freiflächenausbau und seine adäquate Steuerung. Sie legen dar, wie eine Außenbereichsprivilegierung für Freiflächenanlagen, wie sie erst kürzlich durch den Gesetzgeber eingeführt wurde, hierfür weiterentwickelt werden könnte.

Eine Ausweitung der Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen könnte bei entsprechender Ausgestaltung nicht nur der zügigen Flächenbereitstellung, sondern auch der Verankerung naturschutzfachlicher Mindestkriterien und der Förderung des Strukturwandels in der Landwirtschaft dienen. Anders als mitunter angenommen, können dabei gemeindliche Gestaltungsmöglichkeiten in die Regelungsfigur der Privilegierung integriert werden, sodass der Einfluss der Bauleitplanung auch als Grundlage für die Beteiligung der Menschen vor Ort erhalten bliebe und bislang zurückhaltende Gemeinden zur aktiven Planung angehalten würden.

Zum Würzburger Bericht

 

 

Geltung der Versorgerpflichten im Rahmen einer „gemeinsamen Nutzung“ von Strom im Europarecht

Würzburg, 15. Februar 2023

Die unionsrechtlich vorgegebenen Versorgerpflichten werden häufig als Hindernis für die Etablierung von Bürgerenergieprojekten gesehen. In einem Aufsatz in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift EnWZ gehen Anna Papke und Dr. Daniela Fietze von der Stiftung Umweltenergierecht der Frage nach, ob die Versorgerpflichten auch dann einzuhalten sind, wenn eine „gemeinsame Nutzung“ von Strom (englisch: „Energy sharing) vorliegt.

Die Tätigkeit der „gemeinsamen Nutzung“ wurde vom EU-Gesetzgeber neu im Rahmen des Gesetzespakets „Saubere Energie für alle Europäer“ geschaffen. Mitglieder von Bürgerenergiegemeinschaften, Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und gemeinschaftliche Eigenversorger sollen so den innerhalb der Gemeinschaft erzeugten Strom selbst verbrauchen können.

Der Beitrag ist im Rahmen des Projekts „OwnPV-Outlook“ entstanden.

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Genehmigungsrecht zur Herstellung von Wasserstoff durch Elektrolyseure beleuchtet

Oldenburg, 14. und 15. Februar

Im Rahmen des 12. Workshops „Zulassung ∙ Zertifizierung ∙ Normung Brennstoffzellen und Wasserstoff“ mit dem Thema „Wasserstoff als Energieträger – Synergien zwischen den Anwendungen“, hat Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht Fragen zum Genehmigungsrecht von Elektrolyseuren zur Wasserstoffherstellung erläutert. Der Vortrag fokussierte zum einen die neuen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Elektrolyseuren. Zum anderen wurde das für Elektrolyseure notwendige Genehmigungsverfahren betrachtet. Organisiert wurde der Workshop durch das DLR-Institut für Vernetzte Energiesysteme.

Standardsetzung im Bereich Wasserstoff aus rechtlicher und technischer Sicht beleuchtet

Würzburg, 30. Januar 2023

Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Projekt Trans4ReaL begleitet im Rahmen einer Transferforschung die „Reallabore der Energiewende mit Fokus auf Wasserstofftechnologien und Sektorkopplung“ wissenschaftlich und untersucht übergreifend deren Erkenntnisse. In diesem Rahmen haben die Stiftung Umweltenergierecht und das Zentrum für BrennstoffzellenTechnik ZBT eine gemeinsame fünfteilige Veröffentlichung zur Standardsetzung im Bereich Wasserstoff erarbeitet, welche die für die Wasserstoffwirtschaft relevanten Regelwerke sowie die nationale und internationale Standardsetzung analysiert.

Anhand der betreffenden Wertschöpfungsstufe von Wasserstoff werden dabei relevante Verweise in Gesetzestexten auf nicht rechtsverbindliche Normen und Standards aufgeführt. Zudem werden die wichtigsten Normen und Standards für die Wasserstofftechnik aufgelistet, denen Einfluss im Genehmigungsprozess, im Vertragswesen, aber auch auf die Rechtsprechung zukommt. Ziel der Arbeiten ist es, einen Überblick über die wesentlichen Texte und Schriften der multimodularen und multidisziplinären Wasserstoffinfrastruktur zu geben.

Teil 1: Erzeugung von Wasserstoff

Teil 2: Speicherung/Lagerung von Wasserstoff

Teil 3: Transport von Wasserstoff in Behältern

Teil 4: Transport von Wasserstoff per Pipeline

Teil 5: Anwendung von Wasserstoff

Die Rolle von E-Mobilen bei Engpässen im Verteilnetz – Neues Konzeptpapier ist online

München, 26. Januar 2023

Das Projektkonsortium von unIT-e² hat heute ein gemeinsames Konzeptpapier veröffentlicht, das sich dem Umgang mit Engpässen im Verteilnetz widmet. Elektrofahrzeuge sind insoweit Herausforderung und Lösung zugleich: Durch hohe Ladeleistungen können sie zu Netzengpässen führen, während langer Standzeiten lassen sich Ladevorgänge jedoch zeitlich so verschieben, dass Engpässe vermieden werden. Das Papier zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie ein netzdienliches Laden von Elektrofahrzeugen ausgestaltet werden könnte.

Die Stiftung Umweltenergierecht leistete hierzu den rechtlichen input und beteiligte sich mit einer kurzen Einordnung zum derzeit laufenden Konsultationsprozess der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG.

 

Der EU-CBAM als logische „Verlängerung“ des EU-Emissionshandels

Berlin/Raeren, 26. Januar 2023

Jana Nysten, wissenschaftliche Referentin der Stiftung Umweltenergierecht, war kürzlich zu Gast beim RGC Klimarecht Podcast von Ritter Gent Collegen und sprach dort mit Moderatorin Franziska Lietz über den EU-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Rat und Parlament hatten sich vor Weihnachten darauf geeinigt, einen solchen Mechanismus, wie ihn die EU-Kommission im Rahmen des EU Green Deal vorgeschlagen hatte, einzuführen.

Der CBAM soll als „Verlängerung“ des EU-Emissionshandels einen CO2-Preis auf Importe in die EU erheben und damit einen Beitrag zur weltweiten Dekarbonisierung leisten. Er stand aber von Beginn an auch in der Diskussion als industriepolitische Maßnahme, die die kostenlose Zuteilung ablösen und ein „Level Playing Field“ schaffen soll. Diese Problematik, wie auch welthandelsrechtliche und politische Aspekte, etwa die Vorschläge für einen Klimaclub oder ein Abkommen mit den USA, waren ebenfalls zentrale Themen der Podcast-Folge.

Die Folge kann auf Spotify oder ApplePodcasts angehört werden.

Gegen hohe Energiepreise: EU erlaubt zeitweise Marktinterventionen

Berlin/Raeren, 26. Januar 2023

Im Rahmen der Tagung „Zukünftige Stromnetze“ stellte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht die Rats-Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise vor. Dabei erklärte sie, in welchem Rahmen den EU-Mitgliedstaaten damit temporär Interventionen in den Energiemärkten erlaubt werden.

In der anschließenden Diskussion wurden neben dem derzeitigen Strommarktdesign, sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene, auch unterschiedliche Ideen für Reformen thematisiert. „Immerhin hatten unter anderem die hohen Energiepreise als Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine vermeintliche Schwächen aufgezeigt, die nun auch der EU-Gesetzgeber mit einer längerfristigen Lösung angehen will“, so Nysten.

Zum Vortrag

Green Deal erklärt: Das neue System für die EU-CO2-Bepreisung

Würzburg, 25. Januar 2023

Am kommenden Dienstag, 31. Januar 2023, findet die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ statt. Nach einem Update zum neuesten Stand der Verfahren zum Fit-for-55-Paket und zum REPowerEU-Plan werden wir uns schwerpunktmäßig dem neuen System der EU-CO2-Bepreisung widmen.

Kurz vor Weihnachten haben sich die EU-Gesetzgeber in mehreren Verhandlungsrunden auf ein neues System für die EU-CO2-Bepreisung vorläufig geeinigt; die Kompromisse sollen im Februar formal bestätigt werden. Wir werden aufzeigen, wie der bereits bestehende Emissionshandel für große Energie- und Industrieanlagen (EHS I) weiterentwickelt werden soll. Daneben werden wir auf den gänzlich neuen Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr (EHS II) eingehen. Eng verbunden mit der Einführung des EHS II und der damit einhergehenden finanziellen Belastung auch für Endverbraucher, steht der neue EU-Klima-Sozialfonds. Dieser stellt den Mitgliedstaaten finanzielle Mittel zur Abfederung besonderer sozialer Härten zur Verfügung, knüpft deren Verwendung aber auch an bestimmte Bedingungen.

Wir freuen uns, wenn Sie am 31. Januar 2023 um 9:00 Uhr dabei sind. Anmelden können Sie sich gerne auf unserer Veranstaltungsseite.

Vortrag zum Wind-an-Land-Gesetz beim 4. Leipziger Windrechtsforum

Leipzig, 24. Januar 2023

Unter dem Titel „WaLG – Was bringt es konkret“ hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht auf Einladung der Kanzlei Prometheus beim 4. Leipziger Windrechtsforum zu verschiedenen Aspekten der Reform der Flächenbereitstellung für die Windenergie vorgetragen. Erläutert und mit den Teilnehmenden diskutiert wurden sowohl die durch das Wind-an-Land-Gesetz bewirkten Veränderungen bei der Flächenausweisung in den Regionen und Gemeinden als auch die Voraussetzungen um in Zukunft eine konzentrierende Steuerung für den Windenergieausbau zu erreichen.

Die zum 1. Februar 2023 in Kraft tretenden Veränderungen – konkret das Windenergieflächenbedarfsgesetz mit seinen an die Länder adressierten Flächenbeitragswerten und die Änderungen in Raumordnungs- und Bauplanungsrecht – bilden den maßgeblichen Rahmen für die anstehenden Planungsprozesse in den Ländern. „Inwieweit der Gesetzgeber hier noch die eine oder andere Stellschraube drehen wird, um gerade auch die kurzfristige Flächenbereitstellung zu stärken und offene Fragen zu klären, bleibt abzuwarten“, so Wegner.

Die Festlegung der Anforderungen an grünen Wasserstoff – Ein langer Weg und noch kein Ende in Sicht

Berlin, 24. Januar 2023

Heute gab Burkhard Hoffmann von der Stiftung Umweltenergierecht bei der internationalen Fachkonferenz „Fuels of the Future“ einen Einblick in die aktuellen Entwicklungen rund um den delegierten Rechtsakt zu den Anforderungen an grünen Wasserstoff im Verkehrssektor. In seinem Vortrag zeigte er den aktuellen Stand des Rechtsetzungsverfahrens auf und umriss mögliche inhaltliche Anforderungen an die grüne Wasserstoffproduktion.

Im Fokus lag zudem die Frage, welche konkreten Auswirkungen der delegierte Rechtsakt auf die Wasserstoffregulatorik insgesamt haben wird. Hierbei betonte Hoffmann, dass der delegierte Rechtsakt jedenfalls nicht „automatisch“ zu einer gesetzesübergreifenden Vereinheitlichung der Wasserstoffdefinition führt. Schließlich ging es auch um den aktuellen Vorschlag des Europäischen Parlaments die Kriterien für grünen Wasserstoff in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie selbst zu regeln und die damit verbundenen Herausforderungen bei der Rechtssetzung für die Europäische Kommission.

Weiter Unsicherheiten beim Rechtsrahmen bezüglich der Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff

Online, 9. Januar 2023

Beim 4. Wasserstoff-Workshop der Klima-Allianz stellte Dr. Anna Halbig von der Stiftung Umweltenergiercht den Rechtsrahmen für die Erzeugung von grünem Wasserstoff vor. Der Schwerpunkt ihres Vortrags lag dabei auf den rechtlichen Anforderungen an „grünen“ beziehungsweise „erneuerbaren“ Wasserstoff. Insbesondere die Begriffsvielfalt sowie die Verzögerungen beim delegierten Rechtsakt sorgen hier aktuell für Rechtsunsicherheiten für Investoren. Zudem referierte die Expertin zu regulatorischen Aspekten der inländischen Erzeugung von grünem Wasserstoff sowie dessen Import.

Wie entwickelt sich die Energiewende im neuen Jahr? Dr. Thorsten Müller im Deutschlandfunk

Würzburg, 4. Januar 2023

Das Thema Energie hat im vergangenen Jahr die Menschen besonders stark beschäftigt. Die Folgen der Klimakrise sind spürbar und der Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in ganz Europa eine Energiekrise ausgelöst. Eine wichtige Frage war dabei: Haben wir ausreichend Energie für unsere Volkswirtschaft und für unseren Alltag?

Die erneuerbaren Energien sind hier das Schlüsselinstrument in Deutschland und die Transformation ist in vollem Gange. Doch wie ist der aktuelle Stand der Energiewende? Werden die Ziele zur Transformation erreicht? Und welche Weichenstellungen müssen noch erfolgen? Mit diesen Fragen hat sich Anfang Januar der Deutschlandfunk in seiner Sendung „Agenda“ beschäftigt. Dabei war auch Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, zu Gast. Er konzentrierte sich dabei auf die rechtlichen Aspekte der Energiewende.

Weitere Gäste der Sendung waren Prof. Andreas Löschel (Ruhr-Universität Bochum) und Wolfram Axthelm (Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.). Die Folge ist online verfügbar und kann jederzeit nachgehört werden.

Zur Sendung „Agenda“ vom 4. Januar 2023

Stiftung Umweltenergierecht setzt Forschungsarbeiten zum Rechtsrahmen der kommunalen Wärmeplanung fort

Würzburg, 1. Januar 2023

Nach Abschluss des ersten Projekts zur kommunalen Wärmeplanung Ende 2022 setzt die Stiftung Umweltenergierecht seit dem 1. Januar 2023 zusammen mit dem Projektpartner adelphi research gGmbH die Forschungsarbeiten zum Rechtsrahmen zur Aufstellung und Umsetzung kommunaler Wärmepläne fort. Mit dem neuen Projekt „Instrumente zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung – Integrierte Entwicklung ordnungsrechtlicher, prozess- und maßnahmenbezogener Lösungsansätze für die kommunale Wärmewende (KoWaP-Pro)“ soll insbesondere analysiert werden, welche rechtlichen Optionen zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Aufstellung von Wärmeplänen bereits genutzt oder weiterentwickelt werden können.

Auf der Umsetzungsebene der Wärmepläne werden die ordnungsrechtlichen Instrumente der Kommunen vorrangig in den Blick genommen. Daneben sollen die bundesgesetzlichen Bestrebungen für eine bundesweite, verpflichtende Wärmeplanung begleitet werden.

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Wie kann der Rechtsrahmen zur Nutzung der Geothermie verbessert werden? Stiftung Umweltenergierecht startet weitere Forschung zur Wärmewende

Würzburg, 1. Januar 2023

Die Nutzung der Geothermie kann einen wesentlichen Beitrag zur künftigen, auf erneuerbaren Energien basierenden Wärmeversorgung in vielen Teilen Deutschlands leisten. Besonders deutlich wurde die Dringlichkeit des Themas 2022, durch den weitgehenden Wegfall des wichtigsten Gaslieferanten Deutschlands. In dem am 1. Januar 2023 gestarteten Forschungsprojekt „UrbanGroundHeat“ wird daher die Wärmewende durch den Einsatz oberflächennaher Geothermie in urbanen Bestandsquartieren in den Fokus gerückt.

Wie lassen sich die Klimaziele im Gebäudebereich durch Geothermie erreichen und wie sind hierfür die derzeitigen technischen, regulatorischen und ökonomischen Anforderungen zu bewerten und anzupassen? Dies wird die Stiftung Umweltenergierecht in den kommenden drei Jahren zusammen mit weiteren Forschungspartnern und Energieversorgern untersuchen. Geförert wird das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

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