Eine Kennzeichnung der Stromherkunft ist für verschiedene energiewirtschaftliche Anwendungsfelder von großer Bedeutung. Sie soll nicht nur die Vermarktung bestimmter Stromprodukte als Ökostrom, sondern beispielsweise auch das Vorgehen gegen Betrug und Greenwashing erleichtern, einen Anreiz für den Zubau von EE-Anlagen geben und eine Lenkungswirkung auf das Nutzerverhalten haben. Allerdings ist fraglich, inwieweit das bestehende System der Herkunftsnachweise dazu geeignet ist. Im Projekt InDEED hat sich das Verbundkonsortium aus Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE), Uni Bayreuth und Stiftung Umweltenergierecht in den letzten Jahren intensiv damit befasst, welche Fortentwicklungen im Bereich des Labelings von Strommengen Verbesserungen bewirken könnten.
Am 9. Mai 2023 fand in Berlin nun die Abschlussveranstaltung des Projektes statt. Diese stand unter dem Motto „Ein zukunftsfähiges Herkunftsnachweissystem“. Dr. Johannes Hilpert beleuchtete dabei in einem Kurzpitch die rechtlichen Rahmenbedingungen für Anpassungen im Bereich der Herkunftsnachweise und stellte dabei die aktuellen Entwicklungen – etwa im Bereich der Novellierung der EE-Richtlinie (RED III) oder der Beschleunigung des Smart Meter Rollouts – in den Mittelpunkt.
Die Forschenden der FfE entwickelten gemeinsam mit der Stiftung Umweltenergierecht eine Roadmap mit dem Titel „Zukunftsfähige Herkunftsnachweise“ zu möglichen Anpassungen im HKN-System, die im Zuge der Abschlussveranstaltung vorgestellt wurde. In der Studie werden auch wichtige parallel laufende Entwicklungen zu HKN in den Bereichen Wasserstoff und Wärme/Kälte angesprochen. Bereits im September 2022 hatte die Stiftung die Würzburger Studie Nr. 28 „Stromherkunft und Blockchain – Rechtliche Möglichkeiten und Hemmnisse für das ‚Labeling‘ von Stromflüssen“ veröffentlicht.