Archiv für März 2025

Das „überragende öffentliche Interesse“ und seine Umsetzung in § 2 EEG als regulatorisches Vorbild

Paris/Würzburg, 14. März 2025

Auf Einladung der Internationalen Energieagentur (IEA) hat Dr. Nils Wegner von der Stiftung Umweltenergierecht im Rahmen des Abschlussworkshops zu „IEA support to Accelerating Renewable Energy Permitting (ARPE)“ einen Input zur Umsetzung des „überragenden öffentlichen Interesses“ in § 2 EEG und weiteren Regelungen im deutschen Recht gegeben. Ziel der Veranstaltung war ein internationaler Austausch zu Fragen der regulatorischen Beschleunigung von Genehmigungs- und Planungsverfahren für erneuerbare Energien sowie hierauf bezogene Akzeptanzmaßnahmen.

Dr. Wegner beschrieb in seinem Statement zum einen die bislang beobachteten Effekte des überragenden öffentlichen Interesses, verwies auf politische Diskussionen über die Ausweitung dieser Rechtsfigur und möglicher Nebenwirkungen und zeigte auch die Grenzen des Ansatzes auf. Der Input knüpft unter anderem an die Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 31 an, in der Frank Sailer und Saskia Militz die gesetzgeberischen Wertungsentscheidungen hinter § 2 EEG analysiert haben.

 

Diese Pflichten müssen Unternehmen nach dem Energieeffizienzgesetz erfüllen

Schweinfurt, 11. März 2025

Zum Kick-Off Workshop des Projekts enefit hat Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht den am Projekt teilnehmenden Unternehmen in einem Vortrag einen Überblick über das seit Ende 2023 geltende Energieeffizienzgesetz (EnEfG) gegeben. Hierbei ging er auf die unionsrechtlichen Hintergründe und die grundsätzlichen Ziele des Gesetzes ein, das einen Beitrag zu Einsparungen beim Primär- als auch Endenergieverbrauch der öffentlichen Hand und Unternehmen bewirken soll.

Aufgrund der Zielsetzung des Projekts enefit erläuterte er sodann im Schwerpunkt die Pflichten von Unternehmen ab einer bestimmten jährlichen Gesamtendenergie zur Vorlage von Plänen zur Umsetzung von identifizierten Energieeinsparmaßnahmen (§ 9 EnEfG). Des Weiteren betonte er, welche Pflichten im Umgang mit unvermeidbarer Abwärme nach §§ 16, 17 EnEfG geregelt sind. Der Vortrag schloss mit einem Ausblick auf die geplante Novellierung des EnEfG, deren Zukunft aktuell aber ungewiss ist.

Governance und gute Rechtsetzung in der Energiewende: Tagungsband zum 3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht erschienen

Baden-Baden/Würzburg, 10. März 2025

Die Transformationsaufgaben Klimaschutz und Energiewende erfordern eine konsistente Governance in sämtlichen Lebens- und Wirtschaftsbereichen. Der Steuerung durch das Recht als Werkzeug des demokratischen Rechtsstaats kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Welche Steuerungsoptionen stehen für die Energiewende zur Verfügung? Dieser Frage widmete sich das 3. Professor:innengespräch Umweltenergierecht 2024, das jährlich von der Stiftung Umweltenergierecht veranstaltet wird.

Die zentralen Beiträge sind nun als Tagungsband erschienen. Sie stammen von Prof. Dr. Justus Haucap, Prof. Dr. Sabine Schlacke, Prof. Dr. Johanna Wolff, Prof. Dr. Laura Münkler und Prof. Dr. Jan Henrik Klement. Thematische Schwerpunkte sind gute Rechtsetzung aus volkswirtschaftlicher Perspektive, die Steuerung der Energiewende in der Regierungspraxis und Klimaschutz-Governance im Bund und in der EU, der Rahmen der rechtlichen Verhaltenssteuerung, das Verhältnis von Politik und Expertise sowie der Faktor Zeit bei der Transformation. Der von Prof. Dr. Monika Böhm, Prof. Dr. Markus Ludwigs und Prof. Dr. Thorsten Müller herausgegebene Band ist in den Schriften zum Umweltenergierecht als Band 47 erschienen.

Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen

Würzburg, 7. März 2025

In dem Aufsatz „Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen“, der im aktuellen Heft des Deutschen Verwaltungsblatts (DVBl) erschienen ist, analysieren Saskia Militz und Frank Sailer von der Stiftung Umweltenergierecht die bestehenden rechtlichen Hürden bei der Genehmigungserteilung von Flugwindenergieanlagen. Diese stellen eine Innovation im Bereich der Windenergie dar, da sie Windressourcen in etlichen hundert Metern Höhe nutzen können

Sie kommen zu dem Ergebnis, dass es an einer Klarheit der rechtlichen Einordnung in das bestehende, für konventionelle Windenergieanlagen entwickelte Genehmigungssystem nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz fehlt und auch im Luftverkehrsrecht Unsicherheiten bestehen, insbesondere hinsichtlich einer genauen Kennzeichnungspflicht sowie der Abgrenzung zum Regime der Luftfahrzeuge.

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