Der neue EU-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist seit dem 1. Oktober 2023 operativ. Zunächst bedeutet dies lediglich Berichterstattungspflichten für die Importeure von Produkten, die unter den CBAM fallen. Ab 2026 müssen die Verpflichteten dann auch CBAM-Zertifikate kaufen, das bedeutet einen Preis für die grauen Emissionen ihrer Produkte zahlen.
Beim Expertenforum „Global Environmental Compliance“ des Fraunhofer IPA erklärte Jana Nysten von der Stiftung Umweltenergierecht in einem Vortrag den neuen Mechanismus und diskutierte mit den Teilnehmenden, welche Konsequenzen das System für ihre eigene Compliance haben kann.