In dem kürzlich in der Zeitschrift für Neues Energierecht (ZNER) veröffentlichten Aufsatz „Die Festschreibungen eines überragenden öffentlichen Interesses im Recht der Energiewende – Bestandsaufnahme, Auslegungsfragen, Wechselwirkungen“ analysieren Jonas Otto, Dr. Frank Sailer und Saskia Militz die mittlerweile rund 20 Regelungen eines überragenden öffentlichen Interesses mit einem Bezug zur Energiewende. Dabei behandeln sie zum einen wiederkehrende Auslegungsfragen zum Anwendungsbereich und den Rechtsfolgen der verschiedenen Einzelnormen. Zum anderen geht der Aufsatz der Frage nach, ob und inwiefern sich mehrere Festschreibungen eines überragenden öffentlichen Interesses gegenseitig aufheben.
Archiv für August 2026
Neuer Aufsatz beleuchtet Auslegungsfragen und Wechselwirkungen der Regelungen zum überragenden öffentlichen Interesse im Recht der Energiewende
Frankfurt am Main/Würzburg, 21. August 2026
Prof. Dr. Thorsten Müller zu Gast beim FfE-Podcast „Redispatch“ zum Netzpaket
München/Würzburg, 21. August 2026
Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Neuregelungen für den Anschluss von EE-Anlagen in „kapazitätslimitierten Netzgebieten“ und die weiteren Neuerungen der Regierungsentwürfe zum Netzpaket und EEG 2027 sind in aller Munde. Auch im Podcast „Redispatch – Aktuelles aus Energiewirtschaft und Klimapolitik“ der Forschungsstelle für Energiewirtschaft (FfE). Dort war Prof. Dr. Thorsten Müller, wissenschaftlicher Leiter der Stiftung Umweltenergierecht, jüngst zu Gast bei Serafin von Roon und Nora Amer Mahgoub. Im Mittelpunkt stehen die zuvor als Redispatch-Vorbehalt bezeichneten Einschränkungen des Netzanschlussanspruchs, ihre Wirkungen auf Anlagen- und Netzbetreiber sowie deren unionsrechtliche Einordnung. Aber auch Strukturfragen zum Umfang sowie zur Beschleunigung des Netzausbaus wie die systemdienliche Netzanschlussleistung wurden besprochen.
Die neue Folge #137 ist ab sofort bei der FfE und vielen Podcatchern verfügbar.
EEG 2027: Aktualisierte Synopse zum Kabinettsentwurf
Würzburg, 10. August 2026
Um die derzeit vorgesehenen Änderungen aus dem Kabinettsentwurf zum EEG 2027 mit dem geltenden EEG 2023 und dem im April öffentlich gewordenen Referentenentwurf vergleichen und einfacher bewerten zu können, hat die Stiftung Umweltenergierecht zur Orientierung eine neue Synopse erarbeitet.
Die aktuelle Fassung kann ab sofort in unserem Online-Bereich heruntergeladen und geteilt oder verbreitet werden. Für Fragen oder Anmerkungen zur Synopse steht das Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht gerne jederzeit zur Verfügung.
Den Rechtsrahmen der Energiewende neu denken: Startschuss zur Beteiligung am Forschungsprogramm der Stiftung
Würzburg, 6. August 2026
Welche Herausforderungen werden die Energiewende und den Klimaschutz in den kommenden Jahren prägen? Und zu welchen rechtlichen Fragen sollte die Stiftung Umweltenergierecht künftig forschen? Diesen beiden Kernfragen widmet sich die Stiftung bei der Entwicklung ihres Forschungsprogramms für die Jahre 2027 bis 2031. Mit dem neuen Programm soll ein Rahmen für die zentralen und langfristigen Entwicklungslinien abgesteckt werden, die in den kommenden fünf Jahren erforscht werden sollen. Dabei ist der Austausch mit Praxis, Wissenschaft und Öffentlichkeit ein zentraler Bestandteil des Prozesses, um die Fragen zu identifizieren, bei denen der größte Forschungs- und Klärungsbedarf besteht.
Ab sofort können die ersten Ansätze und Ideen zum Forschungsprogramm eingesehen und Rückmeldungen eingebracht werden. Die eingegangenen Anregungen werden in die weitere Ausarbeitung des Programms einfließen und helfen dabei, die zentralen rechtlichen Forschungsfragen der kommenden Jahre zu schärfen.
Ariadne-Hintergrund: Wie teilt man eine Stromgebotszone?
Potsdam, 6. August 2026
Die Diskussion um eine mögliche Teilung der deutschen Stromgebotszone wirft rechtliche Fragen auf. In einem Ariadne-Hintergrundpapier erläutern Johanna Kamm und Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit dem Fraunhofer ISI, welche europarechtlichen Vorgaben gelten, welche Institutionen über eine Gebotszonenteilung entscheiden und wie das Verfahren im Einzelnen abläuft.
Die EU-Strombinnenmarkt-Verordnung schreibt vor, dass seit 2026 mindestens 70 Prozent der Übertragungskapazitäten für den Stromhandel zwischen Gebotszonen verfügbar sein müssen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, müssen sich die betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von sechs Monaten auf die Beibehaltung oder Anpassung der Gebotszonen einigen, sonst entscheidet die EU-Kommission. Daran schließt sich dann das Umsetzungsverfahren nach dem nationalen Recht an. Deutschland kann durch Maßnahmen wie den Netzausbau versuchen, eine einheitliche Gebotszone zu erhalten, hat jedoch keine alleinige Entscheidungsbefugnis, wenn EU-Standards verletzt werden. Kommt es zu einer Teilung, ist nach einem Teilungsbeschluss laut Analyse ein ausreichender Übergangszeitraum wichtig, damit sich Markt und Regulierung anpassen können.