Synopse zum EEG 2027
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss zum 1. Januar 2027 novelliert und genehmigt werden. Die selbst gesteckten Ziele im aktuellen Referentenentwurf sind Planbarkeit, Kosteneffizienz, Netzverträglichkeit und mehr Marktorientierung.
Um die derzeit vorgesehenen Änderungen aus dem Referentenentwurf mit dem geltenden EEG 2023 besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, haben wir zur Orientierung eine Synopse erarbeitet. Die aktuelle Fassung kann hier ab sofort heruntergeladen und geteilt oder verbreitet werden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zu unserer Synopse haben, können Sie sehr gerne jederzeit auf uns zukommen.
Aktualisierte Synopse zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (PDF)
Stand: 10. Juni 2026, Korrekturen in § 5 Abs. 2, § 19, § 21 Abs. 1, § 36b, § 100 Abs. 5. Die PDF ist nun über die Lesezeichenfunktion navigierbar.

Foto: VRD/Fotolia
Frühere Fassungen
