Ariadne-Hintergrund: Wie teilt man eine Stromgebotszone?

Potsdam, 6. August 2026

Die Diskussion um eine mögliche Teilung der deutschen Stromgebotszone wirft rechtliche Fragen auf. In einem Ariadne-Hintergrundpapier erläutern Johanna Kamm und Dr. Markus Kahles von der Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam mit dem Fraunhofer ISI, welche europarechtlichen Vorgaben gelten, welche Institutionen über eine Gebotszonenteilung entscheiden und wie das Verfahren im Einzelnen abläuft.

Die EU-Strombinnenmarkt-Verordnung schreibt vor, dass seit 2026 mindestens 70 Prozent der Übertragungskapazitäten für den Stromhandel zwischen Gebotszonen verfügbar sein müssen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, müssen sich die betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von sechs Monaten auf die Beibehaltung oder Anpassung der Gebotszonen einigen, sonst entscheidet die EU-Kommission. Daran schließt sich dann das Umsetzungsverfahren nach dem nationalen Recht an. Deutschland kann durch Maßnahmen wie den Netzausbau versuchen, eine einheitliche Gebotszone zu erhalten, hat jedoch keine alleinige Entscheidungsbefugnis, wenn EU-Standards verletzt werden. Kommt es zu einer Teilung, ist nach einem Teilungsbeschluss laut Analyse ein ausreichender Übergangszeitraum wichtig, damit sich Markt und Regulierung anpassen können.