Archiv für Mai 2026

Reform-Update zum EEG 2027 und Netzpaket: Neuerungen bei Netzausbau und Kostenverteilung

Würzburg, 20. Mai 2026

In der dritten Ausgabe der Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket widmeten sich Dr. Johannes Hilpert und Dr. Wieland Lehnert dem Thema „Baukostenzuschüsse und Einspeisenetze – Neuerungen bei Netzausbau und Kostenverteilung“. Zentrale Punkte waren die Kostenverteilung beim Netzanschluss von EE-Anlagen im geltenden Recht, die Regelung zu „Einspeisenetzen“ für Anlagenbetreiber und Netzbetreiber sowie die rechtliche Bewertung der Möglichkeit, Baukostenzuschüsse von Einspeisern zu verlangen. „Die Bundesnetzagentur erwägt im Rahmen des AgNes-Prozesses, dass Einspeiser künftig Baukostenzuschüsse zahlen. Mit dem Netzpaket könnte der Weg hierfür frei gemacht werden. In der bislang bekannten Form geht der Gesetzentwurf dazu jedoch zu weit und verstößt gegen EU-Recht“, so Dr. Johannes Hilpert in einem ersten Fazit.

Die nächste Ausgabe der Online-Seminarreihe folgt am Mittwoch, den 27. Mai 2026. Das Thema: EE-Vorrang vs. Priorisierungsregelungen – Netzanschlussreihenfolge nach § 8 EEG 2023 und § 17b EnWG-E.

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Energy Sharing im EnWG – eine Alternative zur Einspeisevergütung?

München, 19. Mai 2026

Auf einer Veranstaltung des Bauzentrums München stellte Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Regelungen für Energy Sharing in § 42c EnWG vor. Mit Blick auf den aktuellen Referentenentwurf zum EEG 2027 warf sie dabei auch die Frage auf, ob Energy Sharing für Kleinanlagen eine Alternative zur Einspeisevergütung sein könnte. Hier zeigt sich, dass Energy Sharing organisatorisch deutlich aufwändiger für Anlagenbetreiber ist. Zwar entfallen beim Energy Sharing die Pflicht zur Vollversorgung des Verbrauchers und teilweise auch Lieferantenpflichten – in vielen Punkten ist es aber mit einer regulären Stromlieferung vergleichbar.

Reform-Update zum EEG 2027 und Netzpaket: Marktprämie mit Refinanzierungsbeitrag

Würzburg, 13. Mai 2026

In der zweiten Ausgabe der Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket widmeten sich Dr. Markus Kahles, Johanna Kamm und Vincent Gronbach dem Thema „Marktprämie mit Refinanzierungsbeitrag – Contracts for Difference (CfD) im Entwurf des EEG 2027“. Nach einem kurzen Überblick zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens erläuterten die Vortragenden insbesondere die Ausgestaltung des Refinanzierungsbeitrags im EEG-Entwurf, Vorgaben aus dem EU-Strombinnenmarktrecht (Art. 19d EBM-VO) sowie die Vorgaben aus dem EU-Beihilfenrecht.

Die nächste Ausgabe der Online-Seminarreihe folgt am Mittwoch, den 20. Mai 2026. Das Thema: Neuerungen bei Netzausbau und Kostenverteilung – Einspeisenetze und Baukostenzuschüsse.

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Welche Handlungsoptionen und -pflichten haben Kommunen bei der Umsetzung der Wärmewende?

Würzburg/Hannover, 12. Mai 2026

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Vom Kommunalen Wärmeplan zur Umsetzung“ der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen haben Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag zu den Aufgaben und Pflichten der Kommunen bei der Umsetzung der Wärmewende gehalten und anschließend Fragen der Teilnehmenden beantwortet.

Ausgangspunkt waren die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes, insbesondere zur Entwicklung und Festlegung einer Umsetzungsstrategie. Ebenso wurde die fehlende rechtliche Verbindlichkeit von Wärmeplänen diskutiert. Die Referierenden beleuchteten darüber hinaus die unterschiedlichen Rollen der Kommunen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen sowie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zur Initiierung und Unterstützung des Wärmenetzausbaus. Ein Schwerpunkt lag auch auf den bundesrechtlichen Verpflichtungen der Kommunen im Wärmebereich (Gebäudeenergiegesetz, Klimaschutzgesetz und Energieeffizienzgesetz). Ergänzend wurden die relevanten landesrechtlichen Regelungen dargestellt. Abschließend gab es einen Überblick über die Ziele und Vorgaben für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen.

Zwischen Erwartung und Wirklichkeit: Wie kann der Wasserstoffmarkthochlauf gestaltet werden?

München/Würzburg, 7. Mai 2026

In dem heute veröffentlichten Bericht Zwischen Erwartung und Wirklichkeit: Wie kann der Wasserstoffmarkthochlauf gestaltet werden? werden die Erkenntnisse aus fünf Jahren Begleitforschung für die Reallabore der Energiewende vorgestellt und Handlungsansätze für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft abgeleitet. Der Bericht ist im Rahmen des Projekts Wissenschaftliche Transferforschung für Reallabore zu Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien (Trans4Real) – Stiftung Umweltenergierecht entstanden.

Unter der Leitung von Christoph Kisker hat die Stiftung Umweltenergierecht durch Burkhard Hoffmann, Steffen Benz und Carsten von Gneisenau verschiedene rechtswissenschaftliche Inhalte des Berichts erarbeitet. Thematisiert werden neben wesentlichen Punkten in der bisherigen Entstehung des Rechtsrahmens für die Wasserstoffwirtschaft auch aktuelle Entwicklungen wie das jüngst in Kraft getretene Wasserstoffbeschleunigungsgesetz oder das Gesetzgebungsverfahren für das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote. Das Projekt hat gezeigt, dass Unsicherheiten hinsichtlich der Entwicklung des Rechtsrahmens ein wesentliches Hemmnis für Investitionen darstellen. Für den Wasserstoffmarkthochlauf sind verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen daher eine zentrale Voraussetzung.

Synopse zum Referentenentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027

Würzburg, 7. Mai 2026

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss zum 1. Januar 2027 novelliert und genehmigt werden. Die selbst gesteckten Ziele im aktuellen Referentenentwurf sind Planbarkeit, Kosteneffizienz, Netzverträglichkeit und mehr Marktorientierung.

Um die derzeit vorgesehenen Änderungen aus dem Referentenentwurf mit dem geltenden EEG 2023 besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, haben wir zur Orientierung eine Synopse erarbeitet. Die aktuelle Fassung kann ab sofort in unserem Online-Bereich heruntergeladen und geteilt oder verbreitet werden. Für Fragen oder Anmerkungen zur Synopse steht das Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht gerne jederzeit zur Verfügung.

Startschuss für unsere Online-Seminarreihe zum EEG 2027 und Netzpaket: Der Redispatch-Vorbehalt im Fokus

Würzburg, 6. Mai 2026

Am 6. Mai 2026 startete die wöchentliche Online-Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket. Zum Auftakt mit über 800 Teilnehmenden widmete sich Dr. Wieland Lehnert dem Redispatch-Vorbehalt: „Der Redispatch-Vorbehalt ist seit Bekanntwerden des Netzpaket-Leaks eines der beherrschenden Themen in der Erneuerbare-Energien-Branche. Denn mit der Beschränkung des Netzanschlussanspruchs und der Redispatch-Entschädigung berührt er wesentliche rechtliche Grundlagen des EEG.“ Neben dem aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren und den rechtlichen Grundlagen zum Redispatch-Vorbehalt, fokussierte er sich insbesondere auf die Themen Voraussetzungen, Rechtsfolgen sowie Geltungszeitraum.

Die nächste Ausgabe unserer Online-Seminarreihe folgt am Mittwoch, den 13. Mai 2026. Das Thema: Marktprämie mit Refinanzierungsbeitrag – Contracts for Difference (CfD) im Entwurf des EEG 2027.

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Wärmewende mit oberflächennaher Geothermie: Vortrag zu den Ergebnissen aus dem Projekt UrbanGroundHeat auf den Berliner Energietagen

Berlin, 5. Mai 2026

Wie lässt sich die Wärmewende im städtischen Gebäudebestand mit Wärmeversorgungskonzepten auf der Basis von oberflächennaher Geothermie erfolgreich umsetzen? Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Session, die das Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE auf den Berliner Energietagen veranstaltet hat.

Im Rahmen der Session stellten Dr.-Ing. Michael Krause vom Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE und Steffen Benz von der Stiftung Umweltenergierecht gemeinsam die zentralen Ergebnisse aus dem Projekt UrbanGroundHeat vor. Dabei gingen sie auch auf den jüngst veröffentlichten, im Projekt erstellten Leitfaden für Wärmeversorgungskonzepte mit oberflächennaher Geothermie ein, der eine praxisnahe Orientierung zu technischen, geologischen und rechtlichen Fragen der Umsetzung entsprechender Wärmeversorgungskonzepte in urbanen Bestandsquartieren gibt.

 

 

Der 1. Juni 2026 als Startdatum für Energy Sharing – Was bedeutet das?

Online/Würzburg, 5. Mai 2026

Im Rahmen eines Online-Fachseminars des PV-Netzwerks Baden-Württemberg stellte Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht rechtliche Eckpunkte für Energy Sharing nach § 42c EnWG vor. Dabei ging sie unter anderem auf die Frage ein, wer Energy Sharing als Teilnehmer betreiben darf und welche Privilegien sich daraus ableiten. Ein zentraler Aspekt des Energy Sharing ist aber auch die Nutzung des Netzes: Hier sind zwar die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Energy Sharing ab 1. Juni 2026 zu ermöglichen, dennoch müssen auch die Energy-Sharing-Teilnehmer zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit der Netznutzung erfüllen.