Synopse zum Referentenentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027

Würzburg, 7. Mai 2026

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss zum 1. Januar 2027 novelliert und genehmigt werden. Die selbst gesteckten Ziele im aktuellen Referentenentwurf sind Planbarkeit, Kosteneffizienz, Netzverträglichkeit und mehr Marktorientierung.

Um die derzeit vorgesehenen Änderungen aus dem Referentenentwurf mit dem geltenden EEG 2023 besser vergleichen und einfacher bewerten zu können, haben wir zur Orientierung eine Synopse erarbeitet. Die aktuelle Fassung kann ab sofort in unserem Online-Bereich heruntergeladen und geteilt oder verbreitet werden. Für Fragen oder Anmerkungen zur Synopse steht das Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht gerne jederzeit zur Verfügung.