Archiv für Juli 2026

EU-Recht setzt der Beschränkung von Netzanschlussansprüchen im Fall von Netzengpässen Grenzen

Würzburg, 16. Juli 2026

Aktuell wird intensiv diskutiert, ob und in welchem Umfang Netzanschluss- und Entschädigungsansprüche bei bestehenden oder absehbaren Netzengpässen beschränkt werden können. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere der Redispatchvorbehalt und verpflichtende flexible Netzanschlussverträge unter Einschränkung von Entschädigungsansprüchen. Doch welcher EU-rechtliche Spielraum besteht für den Gesetzgeber überhaupt, solche Regelungen vorzusehen?

Dieser Frage gehen Dr. Markus Kahles, Johanna Kamm, Dr. Wieland Lehnert und Prof. Dr. Thorsten Müller in der neusten Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 50 nach. Das Ergebnis: Das Unionsrecht sieht zwar Gestaltungsspielräume vor, knüpft diese aber an enge Voraussetzungen. Netzengpässe sollen zunächst durch Redispatch und nicht durch eine Verweigerung des Netzanschlusses bewältigt werden. Beschränkungen des Netzanschlussanspruchs setzen konkrete, dem jeweiligen Netzbetreiber zurechenbare Engpässe voraus. Eine fehlende „nötige Kapazität“ dürfte regelmäßig erst bei Redispatchvolumina von (deutlich) über fünf Prozent als Begründung anzunehmen sein. Ein Verzicht auf Redispatchentschädigung muss freiwillig erfolgen und setzt eine echte Entscheidungsalternative des Erzeugers voraus. Die Vorschläge des aktuell diskutierten Redispatchvorbehalts wie auch der verpflichtenden flexiblen Netzanschlussverträge sind danach jedenfalls in der vorliegenden Form mit dem EU-Recht nicht vereinbar.

Vortrag beim LEE Bayern: Aktuelle rechtliche Entwicklungen beim Netzanschluss und bei der EEG-Förderung

Augsburg, 16. Juli 2026

Beim Branchentag des Landesverbands Erneuerbare Energien (LEE) Bayern in Augsburg referierte Dr. Wieland Lehnert von der Stiftung Umweltenergierecht unter dem Titel „Neues Recht für Erneuerbare: Netzpaket und EEG 2027“ zu den aktuellen Gesetzesvorschlägen beim Netzanschluss von EE-Anlagen und wesentlichen Änderungen beim EEG-Fördersystem. Neben der Vorstellung der geplanten rechtlichen Änderungen ging er dabei auch auf die europarechtlichen Rahmenbedingungen für den nationalen Gesetzgeber ein.

In der anschließenden Podiumsdiskussion gemeinsam mit Ursula Heinen-Esser (BEE), Lisa Badum (MdB, Grüne), Christian Moser (MdB, CSU) und Heinrich Gärtner (LEE Bayern) wurde das Thema aus verschiedenen Perspektiven betrachtet und es wurden diverse rechtliche Aspekte weiter vertieft.

EU-Emissionshandelsrichtlinie: Welche Vorgaben macht Art. 192 AEUV als Rechtsgrundlage für eine Reform?

Würzburg, 13. Juli 2026

Die EU-Kommission will Mitte Juli 2026 Vorschläge zur Überarbeitung der Emissionshandelsrichtlinie vorlegen; Diskussionen über ihre Weiterentwicklung laufen seit Monaten. Vor diesem Hintergrund untersuchen Dr. Jana Viktoria Nysten und Dr. Markus Ehrmann in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 49 die Rechtsgrundlage für solche Reformen: Gilt Art. 192 Abs. 1 AEUV mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und Mehrheitsentscheidung? Oder Art. 192 Abs. 2 AEUV mit Einstimmigkeit im Rat und lediglich der Anhörung des Parlaments?

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Vorschriften überwiegend steuerlicher Art im Sinne des Art. 192 Abs. 2 S. 1 lit. a) AEUV vorliegen, wenn Ziel der Maßnahme Einnahmenerzielung für den allgemeinen Haushalt ist und der Zahlungsverpflichtung keine direkte Gegenleistung – etwa durch Erhalt der Emissionsberechtigungen – mehr folgt. Die Energiesouveränität der Mitgliedstaaten, geschützt durch Art. 192 Abs. 2 S. 1 lit. c) AEUV, wird dahingegen erheblich berührt, wenn dies Ziel und Inhalt des Rechtsakts ist, und die Auswirkungen nicht nur mittelbar sind. Für Reformen der Emissionshandelsrichtlinie sollte daher Art. 192 Abs. 1 AEUV der Regelfall bleiben.

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Neue Studie: Wie das Planungsrecht Qualitätsanforderungen für Windenergiegebiete setzt

Würzburg, 8. Juli 2026

Für den Erfolg der Energiewende reicht es nicht aus, die im Wind-an-Land-Gesetz vorgesehenen Flächenziele nur rechnerisch zu erfüllen. Entscheidend ist auch die Qualität der ausgewiesenen Windenergiegebiete. Steffen Benz und Dr. Stephan Wagner kommen in der Würzburger Studie zum Umweltenergierecht Nr. 48 zu dem Ergebnis, dass Regional- und Bauleitplanung nicht nur ausreichend Flächen bereitstellen, sondern diese auch so auswählen müssen, dass sie einen wirksamen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten können.

Die Anforderungen an die Flächenqualität leiten sich dabei aus dem planungsrechtlichen Abwägungsgebot und dem Erforderlichkeitsgebot ab. Das Abwägungsgebot stellt relative Anforderungen an die Flächenqualität, d. h. Planungsträger sind prinzipiell verpflichtet, den Windenergiebelang zu verwirklichen, soweit dem nicht höhergewichtige konfligierende Belange entgegenstehen. Dagegen ergibt sich aus dem Erforderlichkeitsgebot insofern eine absolute Anforderung, als Windenergiegebiete für die Errichtung von Windenergieanalgen nicht offensichtlich ungeeignet sein dürfen.

Deutsch-israelischer Erfahrungsaustausch zum Rechtsrahmen für den Netzanschluss von EE-Anlagen

Online, 6. Juli 2026

Im Rahmen des von der Deutschen Energieagentur (dena) organisierten deutsch-israelischen Energiedialogs hielt Alina Anapyanova am 6. Juli 2026 einen Vortrag zum Thema „Grid Connection and Access: current regulations and discussed improvements in Germany“. Israel verfolgt die Strategie, den Ausbau von EE-Anlagen über die nächsten Jahre zu steigern, hat aber zugleich ähnliche Netzkapazitätsprobleme wie Deutschland. Vor diesem Hintergrund lieferten der Vortrag und der darauf Austausch mit den israelischen Vertreterinnen und Vertretern aus der Energiewirtschaft und Behörden einen Vergleich über bestehende Regelungen zum Netzanschluss für EE-Anlagen, bestehende Priorisierungsmechanismen, zur Umsetzung von FCAs, zum Anspruch auf Redispatch-Entschädigung sowie zu den geplanten gesetzlichen Änderungen in Deutschland. Die folgende Diskussion verdeutlichte die Relevanz von flexiblen Anschluss- und Einspeisemechanismen, um einen höheren Anteil an EE-Strom im Netz zu erreichen und zugleich den Abregelungsbedarf zu reduzieren.

Netzpaket schafft erstmals Regelungen für Reservierungsverfahren im EnWG

Würzburg, 1. Juli 2026

In der neunten Ausgabe der Online Seminarreihe der Stiftung Umweltenergierecht zum EEG 2027 und zum Netzpaket befassten sich Dr. Johannes Hilpert und Dr. Wieland Lehnert mit der geplanten Regelung zu Reservierungsverfahren für den Netzanschluss. Nach einem Überblick über den aktuellen Rechtsrahmen zu Reservierungsverfahren wurde die geplante Vorschrift des § 17f EnWG-E näher vorgestellt. Im Mittelpunkt standen die Fragen, für welche Netzanschlüsse und Akteure die neuen Vorgaben gelten sollen und welche Anforderungen künftig an Reservierungsverfahren gestellt werden. Dabei wurden insbesondere offene Auslegungs- und Anwendungsfragen sowie das Verhältnis zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beleuchtet.

Die letzte Ausgabe unserer Online Seminarreihe vor der Sommerpause folgt am Mittwoch, den 08. Juli 2026, und steht unter dem Motto „Zwischenfazit zur Sommerpause: Unser Gesamteindruck und Ihre Fragen zu EEG 2027 & Netzpaket“.

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