Im Rahmen eines Online-Fachseminars des PV-Netzwerks Baden-Württemberg stellte Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht rechtliche Eckpunkte für Energy Sharing nach § 42c EnWG vor. Dabei ging sie unter anderem auf die Frage ein, wer Energy Sharing als Teilnehmer betreiben darf und welche Privilegien sich daraus ableiten. Ein zentraler Aspekt des Energy Sharing ist aber auch die Nutzung des Netzes: Hier sind zwar die Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, Energy Sharing ab 1. Juni 2026 zu ermöglichen, dennoch müssen auch die Energy-Sharing-Teilnehmer zahlreiche Pflichten im Zusammenhang mit der Netznutzung erfüllen.