Energy Sharing im EnWG – eine Alternative zur Einspeisevergütung?

München, 19. Mai 2026

Auf einer Veranstaltung des Bauzentrums München stellte Anna Papke von der Stiftung Umweltenergierecht die rechtlichen Regelungen für Energy Sharing in § 42c EnWG vor. Mit Blick auf den aktuellen Referentenentwurf zum EEG 2027 warf sie dabei auch die Frage auf, ob Energy Sharing für Kleinanlagen eine Alternative zur Einspeisevergütung sein könnte. Hier zeigt sich, dass Energy Sharing organisatorisch deutlich aufwändiger für Anlagenbetreiber ist. Zwar entfallen beim Energy Sharing die Pflicht zur Vollversorgung des Verbrauchers und teilweise auch Lieferantenpflichten – in vielen Punkten ist es aber mit einer regulären Stromlieferung vergleichbar.