Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Vom Kommunalen Wärmeplan zur Umsetzung“ der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen haben Svenja Henschel und Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht einen Vortrag zu den Aufgaben und Pflichten der Kommunen bei der Umsetzung der Wärmewende gehalten und anschließend Fragen der Teilnehmenden beantwortet.
Ausgangspunkt waren die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes, insbesondere zur Entwicklung und Festlegung einer Umsetzungsstrategie. Ebenso wurde die fehlende rechtliche Verbindlichkeit von Wärmeplänen diskutiert. Die Referierenden beleuchteten darüber hinaus die unterschiedlichen Rollen der Kommunen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen sowie die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zur Initiierung und Unterstützung des Wärmenetzausbaus. Ein Schwerpunkt lag auch auf den bundesrechtlichen Verpflichtungen der Kommunen im Wärmebereich (Gebäudeenergiegesetz, Klimaschutzgesetz und Energieeffizienzgesetz). Ergänzend wurden die relevanten landesrechtlichen Regelungen dargestellt. Abschließend gab es einen Überblick über die Ziele und Vorgaben für den Ausbau und die Dekarbonisierung von Wärmenetzen.