Archiv für Oktober 2026

Anhörung zum Netzpaket: Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag

Berlin, 7. Oktober 2026

Unionsrechtliche Risiken und erhebliche Rechtsunsicherheiten sieht Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht beim Netzanschlusspaket. Das erklärte der wissenschaftliche Leiter der Stiftung Umweltenergierecht bei der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestagsauschuss für Wirtschaft und Energie (siehe Stellungnahme). Die vorgesehene und häufig auch als „Redispatch-Vorbehalt“ bezeichnete Beschränkung des Netzanschlussanspruchs stoßen an Grenzen der unmittelbar geltenden EU-Vorgaben zum Redispatch und den von den Mitgliedstaaten auszugestaltenden Vorgaben für den Netzanschluss. Besonders der Schwellenwert von fünf Prozent Redispatch-Volumen und die langen Fristen für die Aufhebung kapazitätslimitierter Gebiete sieht er als problematisch an. Zudem führten zahlreiche Unklarheiten bei der Ausweisung und den Rechtsfolgen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Die Regelungen könnten Fehlanreize für Netzbetreiber schaffen, Netzanschlüsse zu verzögern oder zu verhindern.

Auch bei der Wirkleistungsbegrenzung stellen sich unionsrechtliche Frage, wenn auch bei bestehenden Netzkapazität eine starre Deckelung erfolgen würde. Dieses Problem ließe sich aber lösen, indem neben dem Netzanschlussanspruch nach EEG zusätzlich ein nicht privilegierter Anschluss aus dem EnWG bestünde. In Kombination mit weiteren kleinen Anpassungen könnte so auch die Effizienz dieses Instruments verbessert und gleichzeitig das ihr Potenzial zur Senkung der Systemkosten ausgeschöpft werden. Auch beim geplanten Priorisierungsverfahren für Netzanschlüsse sieht die Stiftung Umweltenergierecht Klärungsbedarf. Insbesondere sollte der Gesetzgeber klarstellen, wie dabei der Vorrang von EE-Anlagen berücksichtigt werden soll.

Neue Pflichten und Handlungsspielräume für Kommunen aus der aktuellen wärmeplanungsrelevanten Gesetzgebung

Dresden, 7. Oktober 2026

Auf der diesjährigen Fachtagung zur kommunalen Wärmeplanung in Sachsen informierte Oliver Antoni von der Stiftung Umweltenergierecht über aktuelle Entwicklungen im Bundesrecht mit Bezug zur kommunalen Wärmeplanung. Vorgestellt wurden insbesondere die Inhalte der laufenden „kleinen WPG-Novelle“, die unter anderem die Einführung einer „kleinen Wärmeplanung“ für kleinere Kommunen bis 15.000 Einwohnern vorsieht. Darüber hinaus beleuchtete der Vortrag die Schnittstellen zu weiteren Gesetzgebungsvorhaben, namentlich die Novellen des Baugesetzbuchs und des Energiewirtschaftsgesetzes sowie des bereits verabschiedeten Gebäudemodernisierungsgesetz. Den Abschluss bildete ein Überblick über die relevanten Inhalte der Eckpunkte des geplanten Wärmenetzgesetzes.

Prof. Dr. Thorsten Müller als Sachverständiger im Bundestag: Nachbesserungsbedarf beim EEG 2027

Berlin, 5. Oktober 2026

In seiner Stellungnahme zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 5. Oktober 2026 betont Prof. Dr. Thorsten Müller für die Stiftung Umweltenergierecht, dass die neuen Fördertatbestände im EEG von einer beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission abhängen. Für mögliche Verzögerungen sollte das Gesetz vorsorgen. Der geplante Refinanzierungsbeitrag sei grundsätzlich unionsrechtlich erforderlich. Bei seiner Ausgestaltung gebe es zwar recht große Spielräume, aber auch Vorgaben, insbesondere was die Beschränkung der Wechsel- und Ausstiegsmöglichkeiten betrifft. Der Refinanzierungsbeitrag belasse jedoch Anreize zur optimierten Vermarktung. Die Bundesnetzagentur sollte allerdings vorübergehend zusätzliche Reaktionsmöglichkeiten erhalten.

Ein Paradigmenwechsel sei der Wegfall einer dauerhaften Förderung für neue EE-Anlagen unter 25 Kilowatt. Ob sich für die Direktvermarktung, die an ihre Stelle treten soll, ausreichend attraktive Geschäftsmodelle entwickeln, sei offen. Auch die geplante dauerhafte Spitzenkappung der Wirkleistungseinspeisung bei kleinen PV-Dachanlagen sollte überprüft werden. Weitere Herausforderungen betreffen das Referenzertragsmodell für Windenergie, die Begrenzung von Pachten und die kommunale Beteiligung. Insgesamt sieht er an mehreren Stellen noch Nachbesserungsbedarf.