Neuer Würzburger Bericht: Die Zukunft der Lastenteilungs-Verordnung nach 2030

Würzburg, 29. Oktober 2026

Die Lastenteilungs-Verordnung der EU verteilt die europäischen Treibhausgasemissionsminderungsziele für die von ihr erfassten Sektoren auf nationale Ziele der Mitgliedstaaten. Diese Aufteilung gilt nur bis zum Jahr 2030 und ist daher nicht auf das EU-Klimaziel 2040 ausgerichtet. Art. 4 Abs. 4 des Europäischen Klimagesetzes gibt der EU-Kommission für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens unter anderem die Berücksichtigung von Flexibilität, Kosteneffizienz, Solidarität und Fairness vor.

Sophie Schwab und Dr. Jana Viktoria Nysten untersuchen im Würzburger Bericht zum Umweltenergierecht Nr. 63, wie die Lastenteilungs-Verordnung und ihre Rechtsvorgänger diese Elemente bislang konkret ausgestaltet haben. So können die nationalen Ziele als Ausdruck von Fairness und Solidarität verstanden werden. Die Übertragung von überschüssigen Emissionsbudgets an andere Mitgliedstaaten stellt einen Flexibilitätsmechanismus zur Kosteneffizienz bei der Zielerreichung dar. Zudem bestehen Flexibilitätsmechanismen in den Emissionsbudgets zwischen der Lastenteilungs-Verordnung und weiteren Klimaschutzinstrumenten.

Der Bericht bietet eine Grundlage, um den erwarteten Entwurf der EU-Kommission zur Zukunft der Lastenteilungs-Verordnung kritisch zu begleiten.