Setzen rechtliche Unsicherheiten beim Rückbau Anreize für eine naturarme Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen?

Berlin/Würzburg, 30. Juni 2026

Im Rahmen des halbjährlich stattfindenden Forums „Naturverträgliche Solarparks“ des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) referierte Michaela Scharpf von der Stiftung Umweltenergierecht zu natur- und artenschutzrechtlichen Fragen, die sich beim Rückbau von PV-Freiflächenanlagen und der Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Folgenutzung stellen können.

Die daraus resultierenden Unsicherheiten können Anlagenbetreiber dazu anreizen, durch entsprechende Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen den Naturbestand auf der Anlagenfläche möglichst gering zu halten, um beim Rückbau nicht dem Verbots- und Pflichtregime des Natur- und Artenschutzrechts zu unterfallen. Abgerundet wurde der Vortrag durch eine Diskussion unter den Teilnehmenden, inwieweit der Rückbau oder das Repowering von PV-Freiflächenanlagen heute schon praxisrelevant sind und einer näheren rechtlichen Betrachtung bedürften.

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