Im Rahmen des halbjährlich stattfindenden Forums „Naturverträgliche Solarparks“ des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) referierte Michaela Scharpf von der Stiftung Umweltenergierecht zu natur- und artenschutzrechtlichen Fragen, die sich beim Rückbau von PV-Freiflächenanlagen und der Wiederaufnahme einer landwirtschaftlichen Folgenutzung stellen können.
Die daraus resultierenden Unsicherheiten können Anlagenbetreiber dazu anreizen, durch entsprechende Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen den Naturbestand auf der Anlagenfläche möglichst gering zu halten, um beim Rückbau nicht dem Verbots- und Pflichtregime des Natur- und Artenschutzrechts zu unterfallen. Abgerundet wurde der Vortrag durch eine Diskussion unter den Teilnehmenden, inwieweit der Rückbau oder das Repowering von PV-Freiflächenanlagen heute schon praxisrelevant sind und einer näheren rechtlichen Betrachtung bedürften.