In Heft 1/2024 der Zeitschrift für Europäisches Umwelt- und Planungsrecht (S. 70-85) geben Frank Sailer und Maria Deutinger von der Stiftung Umweltenergierecht einen Überblick über die Beschleunigungsbestrebungen des Unionsgesetzgebers beim Erneuerbaren-Ausbau, die ihren Ausgangspunkt im Klimaschutz und der Gewährleistung von Versorgungssicherheit haben. Näher beleuchtet werden dabei die Regelungen zur Genehmigungsbeschleunigung nach Art. 6 EU-Notfall-VO (bzw. dessen Umsetzung in nationales Recht) sowie zum überwiegenden öffentlichen Interesse nach Art. 3 EU-Notfall-VO.
In der seit November 2023 novellierten Erneuerbare-Energien-Richtlinie soll für die Erneuerbaren zudem über Beschleunigungsgebiete ein genehmigungsrechtliches Sonderregime im europäischen Umweltrecht geschaffen werden. In diesen Gebieten sollen bestimmte zeitintensive Umweltprüfungen entfallen oder modifiziert werden. Ferner wird auch dort eine Regelung zum überragenden öffentlichen Interesse getroffen. Bei alledem ist die geänderte Erneuerbaren-Richtlinie jedoch geprägt von Unklarheiten. Die tatsächliche Beschleunigungswirkung wird daher maßgeblich von deren Konkretisierung und der Nutzung bestehender Spielräume bei der Umsetzung abhängen.