Archiv für Mai 2024

Die EU-Regeln für Wasserstoffinfrastruktur setzen den Rahmen für die Entwicklung der Wasserstoffmärkte – und Akteure in diesen Märkten

Karlsruhe/Aachen, 13. Mai 2024

Im Rahmen des 4. KIT-LUT-VTT Workshops zu Power2X stellte Jana Nysten die Grundzüge der neuen EU-Regeln für Bau, Betrieb und Nutzung von Wasserstoffinfrastruktur vor. Sie erklärte, dass der EU-Gesetzgeber mit diesen Regeln ein bestimmtes Bild vor Augen hat, wie die Wasserstoffmärkte funktionieren und welche Akteure darin wie agieren sollen. Diese ist angelehnt an die Gas- und Strommärkte und die darin in den letzten Jahren vollzogenen Liberalisierung. Entsprechend gelten auch für die Wasserstoffnetze grundsätzlich Vorschriften zu Entflechtung und Drittzugang. Allerdings bestehen diese Netze bislang noch kaum. Eine besondere Herausforderung wird also darin liegen, Infrastruktur zu entwickeln, und diese Entwicklung zu finanzieren. In der anschließenden Diskussion beantwortete sie außerdem Fragen zum Grundsatz der „Energieeffizienz an erster Stelle“ und der Rolle der Sektorenkopplung bei der Netzentwicklungsplanung.

Erleichterter Weg zum Baurecht für hofnahe Anlagen der Agri-PV

Würzburg, 1. Mai 2024

Im heute veröffentlichten Aufsatz „Landwirtschaft und Photovoltaik auf derselben Fläche: Die neue Privilegierung für die Agri-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB“ analysieren Jonas Otto und Dr. Nils Wegner die Voraussetzungen, unter denen hofnahe Anlagen der Agri-PV nunmehr auch ohne einen Bebauungsplan planungsrechtlich zulässig sind. Die einzelnen Anforderungen in § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB werden umfassend für die Praxis aufgearbeitet. Insbesondere legen die Autoren dar, wann der geforderte räumlich-funktionale Zusammenhang der Agri-PV-Anlage zum jeweiligen Betrieb besteht und wie die Größenbegrenzung der privilegierten Anlagen auf 2,5 Hektar in Bezug auf verschiedene Anlagenkonfigurationen zu verstehen ist. Im Kontext der Rechtsentwicklung für die Steuerung des Ausbaus von PV-Freiflächenanlagen insgesamt nimmt § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB zum jetzigen Zeitpunkt eine Sonderstellung ein, da der Gesetzgeber mit der Regelung für die Agri-PV erstmals eine PV-Mehrfachnutzung nicht nur im Förderrecht anreizt, sondern sie auch im Planungsrecht besserstellt.

Der Aufsatz erschien in „Die Gemeinde“, 2024, Heft 4.