Zugang zum Wasserstoffnetz – kein Vorrang für grünen Wasserstoff

Würzburg, 13. November 2024

In dem in der aktuellen EnergieRecht (ER) erschienenen Aufsatz „Zugang zum Wasserstoffnetz – Unionsrechtliche Vorgaben und deren Umsetzung im EnWG“ stellen Ronja Busch und Carl Doyé von der Stiftung Umweltenergierecht die neuen Regelungen für den Zugang zum Wasserstoffnetz aus dem sog. „Gas-Wasserstoff-Paket“ der EU vor. Der Zugang wird nach dem Modell des regulierten Zugangs erfolgen, d. h. er ist nach objektiven Kriterien und ohne Diskriminierung zwischen den Netznutzern auf Grundlage regulierter Entgelte zu gewährleisten. Bis Ende 2032 kann hiervon eine Ausnahme vorgesehen werden.

Die Auswertung zeigt: Es gibt auf europäischer Ebene keine besondere Vorrangregelung für den Zugang von erneuerbarem Wasserstoff zum Wasserstoffnetz. Ob es künftig ein Bedürfnis für etwaige Vorrangregelungen im nationalen Recht geben wird, bleibt abzuwarten. Mit der Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom Mai 2024 hat Deutschland die Vorgaben der Richtlinie bereits weitgehend umgesetzt. Nur für bestimmte Netze besteht noch Umsetzungsbedarf mit Blick auf die neuen EU-Vorgaben.

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