Am 24. Juli 2024 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“ beschlossen. Im Herbst wird sich das Parlament mit dem Entwurf befassen. Dieser setzt nicht nur die Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energie nach der geänderten Erneuerbare-Energie-Richtlinie in nationales Recht um, sondern beinhaltet auch weitere Änderungen des Baugesetzbuches (BauGB) für Wind-, Solarenergie und Co. Und auch mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung“ sind Novellierungen im BauGB vorgesehen.
Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich in zwei Online-Seminaren mit den Inhalten beider Entwürfe beschäftigt und sie im Detail analysiert. Die zentralen Fragen waren dabei: Wie werden die Beschleunigungsgebiete umgesetzt und werden die Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie dabei eingehalten? Wie sind die geplanten Regelungen zu bewerten? Welche Auswirkungen für den Ausbau von Wind-, Solarenergie und Co. haben die Beschleunigungsgebiete sowie die weiteren Änderungen im BauGB?
Präsentationsfolien Online-Seminar I (Windenergie an Land)
Präsentationsfolien Online-Seminar II (Solarenergie und weitere Änderungen des BauGB)