Analyse der Flächenverfügbarkeit für Windenergie an Land post-2030 (BMWK-Flächenanalyse)

Um die Windenergie an Land für das Ziel der Klimaneutralität stark auszubauen, braucht es Flächen. Wie sind bislang nicht genutzte Potenziale hierfür zu erschließen?

Laufzeit: 1. Mai 2021 bis 9. November 2024

Projektmittel: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Projektpartner: Guidehouse (Hauptauftragnehmer); Fraunhofer IEE, Bosch & Partner (Unterauftragnehmer)

Projektbearbeitung

Dr. Nils Wegner (Projektleitung)
Tel: +49 931 794077-20
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Frank Sailer
Tel: +49 931 794077-11
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Steffen Benz
Tel: +49-931-79 40 77-0
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Inhalt

Damit Deutschland seine Verpflichtungen unter dem Pariser Klimaschutzabkommen erfüllen und das zuletzt deutlich vorgezogene nationale Ziel der Klimaneutralität erreicht werden kann, sind enorme Anstrengungen zur weiteren Dekarbonisierung und Elektrifizierung aller Sektoren notwendig. Hierfür müssen alle erneuerbaren Energien, aber insbesondere die Windenergie an Land stark ausgebaut werden. Um den langfristig erwarteten Strombedarf zu decken, müsste die aktuell installierte Leistung von rund 55 Gigawatt bis 2050 verdoppelt bis verdreifacht werden. Dass die hierfür notwendigen Ausbaupfade seit 2018 fast dauerhaft unterschritten wurden, hat verschiedene Gründe, ein essenzieller ist die mangelnde Flächenverfügbarkeit.

Im Rahmen des Vorhabens soll ermittelt werden, wieviel und welche realistisch nutzbaren Potenzialflächen in Deutschland für den Ausbau der Windenergie an Land mittel- und langfristig zur Verfügung stehen. Diese sollen mit aktuell verfügbaren Raumplänen und der darin enthaltenen Praxis der Flächenausweisung abgeglichen und so auf ihre Eignung als tatsächliche Ausbauflächen und auf Überschneidungen und notwendige Abwägungen zu anderen Raumnutzungen geprüft werden. Die Stiftung Umweltenergierecht begleitet diese Untersuchung mit juristischer Expertise und analysiert die rechtlichen Gründe für die bisherige Nicht-Ausweisung vorhandener Potenzialflächen. Auf dieser Grundlage erarbeitet das Projektteam konkrete Maßnahmenvorschläge zur Erhöhung der Flächenbereitstellung sowie zur Nutzbarkeit sensibler Potenzialflächen. Ein Leitfaden zur Erstellung einheitlicher Tabukriterien für die Zwecke der Planaufstellung soll zudem die Planungspraxis unterstützten.