Das Bundes-Klimaschutzgesetz (kurz: KSG) ist der zentrale Baustein der deutschen Klimaschutzgovernance. Es soll die deutsche Klimaschutzpolitik zentral koordinieren und ihre Maßnahmen zur Emissionsreduktion übergreifend steuern. In dem heute veröffentlichten Kurzgutachten „Die Koordination von Klimaschutzzielen: Analyse des Klimaschutzgesetzes und der Maßnahmengesetze am Beispiel des EEG“ untersuchen Hannah Scheuing und Thorsten Müller im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA), ob das Klimaschutzgesetz seine erwünschte Wirkung entfaltet. Die Studie zeigt, dass es diesem Anspruch bisher nicht gerecht wird. Denn anhand der Ziele von KSG und EEG 2021 wird deutlich, dass die Erneuerbaren-Ziele nicht aus dem KSG abgeleitet sind. Unklar bleibt, ob der Beitrag des EEG 2021 die im Klimaschutzgesetz festgelegten Jahresemissionsmengen erreichen kann. Die Autoren empfehlen verschiedene Weiterentwicklungen, um zukünftig eine engere Verbindung zwischen dem Koordinierungsrahmen des KSG und den Einzelmaßnahmen zu ermöglichen. Diese Schlüsse können auch auf andere Instrumente übertragen werden.
Die Studie ist auf der Website des Umweltbundesamts abrufbar. Für einen kürzeren Einblick steht die Zusammenfassung zur Verfügung.