Reformvorschläge für die Flächenbereitstellung bei der Windenergie – was ist jetzt zu tun?

Würzburg, 11. Februar 2022

Die Bundesregierung hat angekündigt, zwei Prozent der Landesflächen als Zielvorgabe bei der Flächenausweisung für die Windenergie auszugeben und hierfür den Rechtsrahmen der Flächenbereitstellung zeitnah umfassend anzupassen. In einer neuen Studie will die Stiftung Umweltenergierecht Orientierung in der Reformdiskussion auf dem Weg zu Oster- und Sommerpaket bieten. Die einzelnen Vorschläge zur Umsetzung der Zwei-Prozent-Vorgabe sowie zur Stärkung und Beschleunigung der Flächenausweisung werden vergleichend betrachtet und rechtlich eingeordnet. Zudem zeigt die Studie rechtssichere Umsetzungsmöglichkeiten auf. Sie stellt damit einen Instrumentenkasten für eine konsistente Reform des Planungsrechtsrahmens zusammen.

Zur gesamten Studie

Die neue Studie ergänzt die erst kürzlich erschienene Würzburger Studie zu den Reformansätzen zum Genehmigungsrecht von Windenergieanlagen. Beide Studien sind im Vorhaben „NeuPlan Wind“ entstanden, das durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wurde.

Zu der neuen Würzburger Studie bietet die Stiftung Umweltenergierecht ein Webinar am 24. Februar an. Es soll einen kompakten Überblick über die wichtigsten Forschungsergebnisse geben. Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

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