Studie zu Erneuerbare-Energien-Anlagen als netztechnisches Minimum veröffentlicht

Würzburg, 26. November 2020

Künftig müssen Systemdienstleistungen vermehrt von Erneuerbare-Energien-Anlagen erbracht werden. Dennoch werden teilweise Windenergieanlagen, die in häufig von Netzengpässen betroffenen Regionen stehen, vom Abschluss einer Regelreserve-Präqualifikation ausgeschlossen, da befürchtet wird, dass sie aufgrund der hohen Abregelungswahrscheinlichkeit nicht zuverlässig Regelreserve vorhalten und erbringen können. Ob ein solcher Ausschluss rechtlich zulässig ist, wird von Anna Halbig in der Würzburger Studie „Erneuerbare-Energien-Anlagen als netztechnisches Minimum“ untersucht.